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| Tags: egv, euro, job, ohne |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Hallöchen.... habe am 9 April dieses Jahres eine Zuweisung der Arge für nen Ein-Euro-Job bekommen. Gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten im Bereich der offenen Ganztagsschule,Fahrradbewachung,Reinigungs und Verschönerungsarbeiten für Alg II Bezieher. Vom 15.04-14.10.2008. Bei dem Gespräch mit dem Maßnahmeträger 2 Tage später,wurde mir gesagt das im Momenz nichts frei ist,ich auf die Warteliste gesetzt und informiert werde,sobald die Stelle Frei ist. Ende Juni kam dann der Brief,das man sich freut, mich ab 02.07.08 als Teilnehmer in der Maßnahme " Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand" entschieden zu haben. Die Maßnahme ist befristet vom 02.07.08-31.07.08. Da das was ganz anderes war als in der Zuweisung der Arge stand,hab ich den Job nicht angetreten. Zwei tage später Vorladung zur Arge,im Gespräch habe ich das auch so vorgetragen. Daraufhin hat mein SB direkt beim Maßnahmeträger angerufen,meine Argumentation vorgetragen und direkt einen neuen Termin zur Arbeitsaufnahme vereinbart. Meine Frage nach einer erneuten Zuweisung der Arge wurde verneint,da diese unnötig sei. Ich soll pünktlich die Arbeit antreten,da ansonsten die Leistung um 30% gekürzt wird. Eine Stunde später,war schon wieder zu Hause,bekam ich von dem Maßnahmeträger einen Brief durch 2 Boten persönlich zugestellt.das man sich freut ab dem 11.08.2008 in der Maßnahme zu begrüßen.Diesmal dauert die Maßname ein halbes jahr,aber nicht Ganztagsschule sondern Gebrauchtmöbel schleppen. Alles ohne Zuweisung der Arge,keine EGV unterschrieben. und jetzt ein halbes Jahr Möbel schleppen. Ist das alles so in Ordnung??? Bin total fertig,muß ich das machen und was könnte mir passieren,wenn ich morgen früh den Job nicht antrete??? Vielleicht habt Ihr ja einen Rat für mich.... Lg Dino |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 275
| Ohne Zuweisung geht das nicht. Es kann doch nicht einfach irgendwer ankommen und Dich auffordern, einen Ein-Euro-Job für ihn zu machen. Vielleicht gar nicht reagieren und Zeit gewinnen? Vermutlich erhältst Du aber bald eine Zuweisung.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #3 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 79
| Zitat:
Zitat:
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| ich habe ja gar nicht mit denen mündlich verhandelt..... danke erst mal für eure Meinung und Antworten ![]() Hab hier mal gelesen,das der Abruch einer Maßnahme Sanktionsfähig ist,das nicht Antreten der Maßnahme nicht Sanktioniert werden kann. ist das richtig? Mir gehts eigentlich um die Art und Weise der offiziellen Zuweisung der Arge und dessen Was der Maßnahmeträger von mir verlangt. Es muß doch von der Arge bestimmt werden was ich da zu tun habe und mich nicht einfach so dem Maßnahmeträger überlassen...Oder doch???? Lg Dino |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Den Ein-Euro-Job darf nicht der Maßnahmenträger regeln sondern das Jobcenter/ARGE per EGV oder Zuweisung. Da weder eine EGV noch eine Zuweisung existiert, kannst Du zuhause bleiben und alles nur noch auf dem Schriftweg erledigen. Wenn Dir eine neue EGV zur Unterschrift vorgelegt wird, unterschreibe nichts, nimm sie mit nach Hause und stell sie ins Forum. Dann wird Dir hier bestimmt geholfen. Dadurch gewinnt man Zeit und wird nicht über den Tisch gezogen. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| dank Dir Xavier,ein Gutes gefühl nicht alleine zu sein... Habe noch nie eine EGV unterschrieben oder bekommen.... Aber wenn ich da morgen nicht erscheine,werd ich Sanktioniert... was mach ich dann??? Lg Dino |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo ! Ist das die gleiche Maßnahme bzw. -träger, zu der Du vom 15.04-14.10.2008 zugewiesen wurdest ? Dann wäre es ja eine Verzögerung des Beginns ! Ist es jetzt eine andere Maßnahme und -träger, die Du morgen antreten sollst, dann kannst Du morgen früh ausschlafen, denn alle Arbeitsinhalte hat nur der Leistungsträger (ARGE) festzulegen.Niemand anderes. Selbst wenn es noch der gleiche Maßnahmeträger wäre, wie die zuerst zugewiesene, dann ist diese rechtswidrig, weil falsche Angaben zu den Arbeitsinhalten, insbesondere die Stellenbeschreibung. Geändert von Sissi54 (10.08.2008 um 22:02 Uhr). |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| das ist der gleiche Maßnahmeträger,die Zuweisung erfolgte im April, wollte ja ne neue Zuweisung,aber mein SB meinte das ist nicht nötig... und aus der Fahrradbewachung wie zugwiesen wurde Möbel Packer ohne Zuweisung-drei Monate nach Zuweisung der Arge... Lg Dino |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Die können Dich nicht einfach sanktionieren, wenn sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Drohungen mit Leistungskürzungen ist die Standardvorgehensweise der ARGE um die Leute einzuschüchtern. Bevor irgendwelche Sanktionen verhängt werden können, müssen sie Dich vorher noch anhören (schriftlich). Dann kannst Du darlegen warum Du dort nicht erschienen bist. Also keine Panik, denn hier bist Du eindeutig im Recht. Geändert von xavier123 (10.08.2008 um 22:18 Uhr). |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Recht haben und bekommen... Aber ich denke das man dafür auch kämpfen muß... Auch wenn ich kein Auge zumache und Panik- vor der Einladung meines SB -entwickel.... Werde ich da morgen nicht hin gehen... Mein Puls rast...... Lg Dino |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Dann sieht das alles schon etwas anders aus. Brauchst Du aber trotzdem nicht antreten, weil falsche Stellenbeschreibung. Nichtantritt ist besser als Abbruch. Einfach abwarten, was von der ARGE kommt. Da wird wohl Widerspruch erforderlich sein, gegen die Zuweisung vom 09.04.2008. Eine Maßnahme muss auch ohne EGV angereten werden (§ 2 SGB II ). Du kannst ja die Zuweisung vom 09.04.08 mal anonymisiert hier reinschreiben, vielleicht finden sich noch mehr Fehler. |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| wie mach ich das???? scannen und in das Antwort Feld kopieren??? Lg Dino |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Das wird weder möglich noch nötig sein. Die Widerspruchsfrist ist schon lange abgelaufen. Aber die Zuweisung hat etwas anders geregelt als das, was Landino jetzt machen soll. Insofern muss man keinen Widerspruch mehr einlegen, weil bezüglich des aktuellen Ein-Euro-Job noch gar keine Zuweisung existiert. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann ist ein Überprüfungsantrag möglich. Aber beides nicht nötig, wegen falscher Stellenbeschreibung. Das ist nicht so einfach, denn er ist ja immer noch diesem MT zugewiesen, nur ohne bisherigen Einsatz. @ Landino Beim Scannen kann ich Dir leider nicht helfen. Vielleicht findet sich ein Opfer. Notfalls abschreiben ! Geändert von Sissi54 (10.08.2008 um 22:47 Uhr). |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Bin zu aufgedreht um das Abzutippen..... Werd morgen nicht erscheinen und die ARGE reagieren lassen.... ....Danke euch.... ![]() Lg Dino |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Hier die Zuweisung |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo Landino, schön, dass Du zu Hause geblieben bist. Kämpfen !!! Ich würde sagen, das Papier kannst Du vergessen, weil unbestimmt, insbesondere ist : Keine Arbeitszeit gergelt Die Stellenbezeichnung nicht definiert Keine Bezahlung geregelt "Schlage ich Ihnen vor", soll keine Zuweisung sein, somit auch kein Verwaltungsakt. Das haben schon mehrere Gerichte geurteilt.Sind Einzelfallentscheidungen, aber meistens zur Argumentation und eigenen Weiterbildung sinnvoll. Alles hier im Thema nachzulesen. Auch die Stellenbeschreibung/Anforderungen: Reinigungs- und Verschönerungsarbeiten für ALG II-Bezieher ? Soll das Körperpflege sein ? Da Du die Maßnahme im Juli nicht angetreten hast und dies ohne Folgen geblieben ist, ist ja ein Zeichen, dass alles nicht rechtens ist, ohne erneute Zuweisung. Warte ab, was schriftlich von der ARGE kommt und reagiere Dich ab. Du bist hier vollkommen im Recht. |
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| "Reinigungs- und Verschönerungsarbeiten für ALG-II-Bezieher aus XY" Was ist damit denn gemeint? Waschen, Frisieren und Makeup |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo alle ! Brustvergrößerung durch Massage, Falten am ganzen Körper bügeln ! |