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| Tags: egv, euro, job, ohne |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo ft60user, im April konnte die AGH nicht antreten werden, weil keine Maßnahmeplätze zur Verfügung standen. Es geht jetzt um eine andere AGH, für die keine Zuweisung existiert und die ganz andere Arbeitsinhalte haben wird. |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
| Sorry, ich hatte Deinen Post auf Seite 2 nicht gelesen. Aber zum 02.07.2008 gab es doch einen Termin für die neue Arbeitsgelegenheit. Ist denn die AGH von April schriftlich aufgehoben worden? Fakt ist, der Ein-Euro-Job muß erstmal angetreten werden, auch wenn die Zuweisung nicht rechtsmäßig war. Was hinterher bei Gericht rauskommt, ist eine ganz andere Sache. Geändert von redfly (14.08.2008 um 18:39 Uhr). |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Das sehe ich anders. Aber unabhängig davon, wenn man wirklich Probleme machen will, geht man hin und führt Protokoll. Ganz offen. Wenn jemand fragt, was man macht, sollte die Antwort sein: "Ich dokumentiere hier Rechtsverstöße wie Sozialleistungsmißbrauch, Schwarzarbeit usw. für die Staatsanwaltschaft." Würde mich wundern, wenn Du dann noch lange dort eingesetzt wirst. Klar ist auch, daß Du nicht drohst, denn juristische Überprüfungen sind für niemanden eine Bedrohung, wenn er sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen hat.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #29 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Hallöchen.... nein,die Zuweisung wurde nicht schriftlich aufgehoben..... ja,das ich den Job erstmal hätte antreten müssen,ist mir jetzt auch klar.... nun ist es jetzt,ein bisken zu spät..... Muß jetzt irgendwie da durch... Lg Dino |
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| | #30 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Hallöchen, ich häng mich einfach mal dran, weil es sich ums selbe Thema handelt, oder? Wir haben jetzt wieder Post von der Arge bekommen. Inhalt: Zitat:
eine Zuweisung zu der man hin MUSS. Es gibt übrigens keine Eingliederungsvereinbarung. Die letzte ist im Mai abgelaufen! Kann mein Freund überhaupt eine Zuweisung ohne EGV erhalten??? (Wohl ja wie ich hier schon gelesen hab.) Aber bei dieser freundlichen Zuweisung/Einladung/Bitte zum Beratungsgespräch ist auch nichts genaues angegeben über Inhalt, Stunden usw. Ich denke das soll er in dem Beratungsgespräch erfahren und dann auch gleich unterschreiben Wie soll er sich verhalten ![]() Lieben Dank Geändert von Problemkind (19.08.2008 um 09:15 Uhr). | |
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| | #31 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| So wie Du es hier geschrieben hast, ist das nur eine Verpflichtung zu dem Beratungsgespräch hinzugehen. Da hinzugehen und etwas zu plaudern dürfte wohl niemanden wehtun. Es ist aber keien Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job. Deshalb mein Rat: hingehen, anhören aber um Himmels willen nichts unterschreiben. Ohne eine Zuweisung zu dem Ein-Euro-Job selbst ist man auch nicht verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben oder gar zu arbeiten. Für eine korrekte Zuweisung zum Ein-Euro-Job fehlt die Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeiten, Beginn, etc. Geändert von xavier123 (19.08.2008 um 08:56 Uhr). |
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| | #32 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Hallöchen.... Xavier im dem Schreiben von Problemkind steht ganz Oben "Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach §16, Abs.3 SGB II" Also wird er doch offiziell dem Bauhof zugewiesen und das Beratungsgespräch,dient eigentlich nur um zu sagen: ...Danke das sie da sind,kommen sie morgen um 8 Uhr zur Arbeit ansonsten gibts ne 30% Sanktion weil zumutbare Arbeit abgelehnt... Sollte man nicht jetzt schon dieser Zuweisung mit Beratungs-Charakter widersprechen??? Wäre das überhaupt möglich-wie wäre die Vorgehensweise??? Lg Dino |
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| | #33 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Zitat:
Darüber hinaus kann man natürlich auch Widerspruch einlegen. Ich habe ihm nicht dazu geraten, von einem Widerspruch abzusehen obwohl man sich diesen hier meiner Ansicht nach sparen kann. | |
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| | #34 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Zitat:
Beim SB der Arge darf ich ja, aber bei dem Bauhof? Hat jemand ne Ahnung? Weil ich vermute schon, vor allem weil da steht Frau XY UND Frau XB, das er in die Mangel genommen werden soll, was zu unterschreiben. Muss die Arge eigentlich beide Fahrkarten bezahlen? Also die Fahrt zum Bauhof auch? Vielen Dank schonmal Werde morgen Bericht erstatten | |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.929
| Ein-Euro-Job ohne EGV ist keineswegs eine unproblematische Sache. Vielleicht habt ihr auch das schon mal gelesen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| dlm27ko | Favoriten | Mister Wong | This thread | Refback | 23.08.2008 10:06 | |
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