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| Tags: arbeitszeit, eineurojob, hilfe, urteile, verhalten |
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#1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Hallo, ich habe gestern telefonisch vom Träger der Maßnahme die Nachrichtig erhalten das ich nächste Woche meinen Ein-Euro-Job antreten soll. Nun weiß ich nicht ob so eine telefonische "Ansprache" überhaupt verbindlich ist aber darum geht es erstmal nicht. Ich soll wieder 30 Stunden pro Woche zwangsarbeiten gehen. Im Gegensatz zu der vorherigen Maßnahme, in welcher ich genau 6 Stunden pro Tag am Stück arbeiten "durfte", ist die neue Arbeitszeit bei der neuen Maßnahme so dumm aufgeteilt das man dort eine Stunde Pause pro Tag machen muss. Und was mach ich bitte ohne Geld mitten in einem Industriegebiet mit einer Stunde Pause? Darüber hinaus verdoppelt sich meine Wegezeit im Gegensatz zu vorher (von 30 auf 60 Minuten pro Tag). Unter'm Strich sind das also 1,5 Stunden pro Tag mehr. Nun habe ich hier von einigen Urteilen gelesen, genauer gesagt von diesen: Sozialgericht Ulm, 24.04.07 Bayerisches Landessozialgericht, 29.06.2007 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 18.03.2008 Nun kenne ich mich rechtlich nicht gut aus aber besagen diese drei Urteile nicht: 1. Mehr als 30 Stunden sind umzumutbar (rechtswidrig?) 2. 30 Stunden + Wegezeit sind unzumutbar (rechtswidrig?) 3. Alles über 20 Stunden ist unzumutbar (rechtswidrig?) Und was ist mit 30 Stunden + zwangsweise Mittagspausen Soll ich nun gegen die 30 Stunden angehen und was soll ich vorschlagen? 20 Stunden + Wegezeit und Pausen oder gar 20 Stunden inklusive Wegezeit und Pausen? Gibt es eventuell noch mehr Urteile? Und wer, ausser einem Anwalt der Geld will, hilft einem bei solchen Fragen eigentlich in der "echten Welt"? Danke im voraus. Gruß Pogt |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Wenn nein, dann stelle mal das Telefongespräch etwas ausführlicher dar. Grundsätzlich würde ich aber mal sagen: Telefongespräch ersetzt keinen Bescheid. Damit wird Dein Recht auf rechtliches Gehör unterlaufen (nur gegen einen schriftlichen Bescheid kannst Du einen vernünftigen Widerspruch einlegen). Außerdem, wie soll bewiesen werden, was besprochen wurde?
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Also ich habe natürlich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der steht das ich bei dem entsprechenden Träger einen Ein-Euro-Job mit 30 Wochenstunden (samt Beschreibung der Tätigkeit) antreten darf. Als ich mich persönlich beim Träger vorgestellt habe wurde ich auf eine Warteliste gesetzt. Mehr war bis dato nicht passiert. Gestern wurde ich, genauer gesagt meine Partnerin, angerufen ich soll nächste Woche die Stelle antreten. Man würde mir noch eine Email zukommen lassen. Das ist der Stand der Dinge. Neben der Eingliederungsvereinbarung gibt es nichts schriftliches. Mangels Scanner kann ich dir die Eingliederungsvereinbarung leider nicht einscannen, tut mir leid. Was ein Heranziehungsbescheid ist weiß ich leider nicht. Bei meinem ersten Ein-Euro-Job habe ich sowas jedenfalls auch nie erhalten. Hoffe das hilft weiter? :/ |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Wir brauchen aber die genaue Info. Wichtig ist z.B. die Beschreibung der Tätigkeit. Ist sie, wie vorgeschrieben, detailliert, kann man evtl. schon was darüber sagen, ob der Ein-Euro-Job evtl. rechtswiderig ist. Gibt es keine genaue Beschreibung, ist die EGV rechtswidrig.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.817
| Also,ich würde die EGV schrift.kündigen u.a. Arbeitszeit von 30 Std.(gesetzlich unzulässig.mehrere Urteile hier) weil kaum Zeit zur Stellensuche bleibt. http://www.elo-forum.org/beruf/26877...nzumutbar.html Im Gegenzug lege unsere (unter Download) EGV 2mal unterschrieben vor. Mit ein wenig mehr Mumm benötigst du keinen Juristen,hier bekommst du die bestmögliche Unterstützung. so gehts: http://www.elo-forum.org/euro-job-mi...-abwehren.html
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (07.08.2008 um 10:47 Uhr). |
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| | #6 | ||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| So, alles abgetippt. Zitat:
Zitat:
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Was hier sofort ins Auge fällt ist, dass die Arbeitszeiten, der Beginn und das Ende der Maßnahme sowie die Tätigkeitsbeschreibung in der EGV nicht enthalten ist. Das ist nach der Rechtsprechung jedoch notwendig. Ansonsten bestehen auch hier wieder große Bedenken bezüglich der Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job, zumindest was die Betreuung von Netzwerken in Schulen angeht. Was das Hardwarerecycling angeht, da gibt es auch kommerzielle Unternehemen, die so etwas durchführen. Insofern besteht hier der Verdacht, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung und Verdrängung regulärer Beschäftigung zu befürchten ist. |
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| | #8 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.817
| wie bereits vermutet,ist eindeutig Gesetzteswidrig. Zitat der Dreistigkeit: Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung (ist mit Sicherheit kein Ein Euro Job)schlage ich Ihnen folgende zusätzliche (niemals) und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit (ist es ebenfalls nicht) vor:
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (07.08.2008 um 08:17 Uhr). |
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| | #9 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Hallo pogt, wie schon vorher vermutet und wolliohne hier nochmal deutlich schrieb, handelt es sich um einen illegalen Ein-Euro-Job, durch den unter Einsatz von Steuergeldern Arbeitsplätze vernichtet werden. Martin hat die Tage einen Muster-Widerspruch für Ein-Euro-Job eingestellt, ich suche mal und stelle es dann hier ein. So, hier ist der Widerspruch. Ich habe ihn schon etwas für Deinen Bedarf umgeschrieben. Falls jemandem noch was dazu einfällt, soll er es einfach posten. Den Widerspruch reichst Du entweder gegen Bestätigung bei der ARGE ein oder schickst ihn per Einschreiben. Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (07.08.2008 um 08:58 Uhr). | ||
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ich versuch das ganze mal auf die Reihe zu bringen Ich könnte (sollte) jetzt die Eingliederungsvereinbarung schriftl. widerrufen weil sie 1. keine konkreten Arbeitszeiten nennt 2. Ende und Beginn der Maßnahme nicht definiert sind und 3. die Tätigkeitsbeschreibung fehlt Darüber hinaus besteht zumindest teilweise der Verdacht das eine Wettbewerbsverzerrung und Verdrängung regulärer Beschäftigung zu befürchten ist. Sollte ich denn die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden, die mir ja nur durch die Maßnahmeleiterin während des "Vorstellungsgespräches" genannt wurde, ebenfalls als unzulässig aufführen? Nun soll die Maßnahme ja schon nächste Woche losgehen. Geht man denn dann dort hin bis über den Widerspruch entschieden wurde? Und was mach ich gegen meine Angst das sie mir den Geldhahn zudrehen? Und was gegen die Angst das es evtl viel schlimmer kommt als "Netzwerkadministrator"? Ich weiß echt nicht ob ich dem, neben den ganzen anderen Problemen die ich habe, gewachsen bin. |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Wenn Du Dich dem nicht gewachsen fühlst, solltest Du als Netzwerkadministrator Arbeitsplätze vernichten und das Lohndumping fördern. Auch Du hast, wie wir alle, eine Verantwortung, wie die Behörden und Arbeitgeber mit uns umspringen. Wir können Dir hier helfen und zeigen, wie Du vorgehen mußt, um Dein Recht und vor allem Dein Geld kurzfristig zu erhalten (EA beim SG), aber entscheiden und vor allem handeln mußt Du selbst. Mit anderen Worten: Wir können Dir das Rezept geben, wenn es sein muß sogar für Dich kochen - aber essen mußt Du selbst. Schau mal zu meinem vorhergehenden posting, dort ist der Muster-Widerspruch
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ich bin dir und euch allen auch wirklich dankbar für die gebotene Hilfe. Ich weiß das ich mir, wenn ich den Ein-Euro-Job antrete, quasi selbst einen Arbeitsplatz wegnehme (ich bin ja gelernter Fachinformatiker). Trotzdem ist es schwer ohne Rückendeckung. Ich kenne niemanden in meiner Lage und Bekannten kann ich mit dem Thema auch schon lange nicht mehr "auf den Wecker gehen". Auch die Angst vor den finanziellen Folgen, drei Monate gekürzte Bezüge und ich wäre am Ende, raubt mir jede Nacht den Schlaf. Aber nun gut, zum eigentlichen Thema. Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar. Ich habe die beiden Schriftstücke die ich vorher abgetippt habe, die EKV und das Schriftstück "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung". Ist dieses Schriftstück schon das was ihr Zuweisung oder Heranziehungsbescheid nennt? Oder wäre die Zuweisung/Heranziehungsbescheid das von mir erwähnte Telefonat mit dem Träger, welches eigentlich schriftlich zu erfolgen hat (worauf ich dann für einen Widerspruch ja noch warten müsste)? Und soll ich nun sowohl der EKV als auch der Zuweisung/dem Heranziehungsbescheid widersprechen, sprich zwei Widersprüche einreichen? |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Ich finde ja die EGV auch schon recht dreist: "Nachweis der Bewerbungsbemühungen durch Antwortschreiben der AG". Und wenn die nicht antworten? Bei Initiativbewerbungen müssen sie das nicht.....
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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