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Ein Euro Job / Mini Job

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Alt 11.08.2008, 17:24   #26
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Ich halte euch mal auf dem Laufenden:

Meine Email an die Maßnahmeleitung
Zitat:
Sehr geehrte Frau XXX,

ich bestätige hiermit den Erhalt ihrer Email. Leider kann ich den von
Ihnen genannten Termin am 13.08.2008 nicht bestätigen.

Ich habe von der ARGE Timbuktu bisher nur einen
Vermittlungsvorschlag für die von Ihnen geleitete Maßnahme erhalten. Im
Rahmen dieses Vermittlungsvorschlages hatten wir uns am 14.07.2008 zu
einem persönlichen Gespräch getroffen.

Die zwingend notwendige Zuweisung durch die ARGE Timbuktu,
welche schriftlich erfolgen muss, wurde mir bisher nicht zugestellt.


Mit freundlichen Grüßen
Pogt
Die Reaktion der Maßnahmeleitung heute
Zitat:
Hallo Herr Pogt,

der Vermittlungsvorschlag ist die Zuweisung. Also sehen wir uns übermorgen?

Mit herzlichen Grüßen aus der XXX

XXX XXX
pogt ist offline  
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Alt 12.08.2008, 08:17   #27
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Hallo alle !

Hier eine Urteilssammlung zum Thema Vermittlungsvorschlag:

Sozialgerichte



Wer weiß hierzu mehr ?

Wenn im Anschreiben eines Vermittlungsvorschlages nicht auf die Rechtsfolgebelehrung hingewiesen wird, sondern diese ist ohne Hinweis darauf einfach angehängt, ist dann alles nichtig ???
Angehängt werden kann ja sonstwas.Normalerweise wird im Anschreiben immer auf Anhänge hingewiesen.

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 14:55   #28
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Jetzt fängt der Spass wohl an:

Meine Email auf die Reaktion der Maßnahmeleitung gestern:
Zitat:
Sehr geehrte Frau XXX,

selbst für den Fall das es bisher nicht so gehandhabt wurde, Vermittlungsvorschlag und Zuweisung haben nichts miteinander zu tun. Die Zuweisung hat, wie bereits erwähnt, durch die ARGE zu erfolgen. Ich kann daher auch zu Mittwoch nichts weiter schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Pogt
Das kam gerade per Email von meinem Sachbearbeiter (interessant das man einfach so meine Email-Adresse weitergibt...)

Zitat:
Sehr geehrter Herr Pogt,

Laut Auskunft von Frau XXX wollen Sie am 13.08.2008 nicht mit der Arbeitsgelegenheit bei der XXX beginnen. Sie gaben an, dass sie keine Zuweisung hätten. Diese Aussage ist falsch, denn der Ihnen ausgehändigte Vermittlungsvoschlag in Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ist die Zuweisung zur AGH XXX. Des Weiteren ist in der Eingliederungsvereinbarung vom 11.07.2008 festgehalten, dass sie den angebotenen 1 Euro-Job annehmen und diesen ordnungsgemäß beenden.
Sollten Sie sich weigern, die Arbeitsgelegenheit anzutreten, darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der Regelleistung abgesenkt werden wird.

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Arbeitsvermittler der
Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit Timbuktu
Was jetzt? Die Kürzung wird ja wohl kommen, oder?
pogt ist offline  
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Alt 12.08.2008, 15:16   #29
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Meine Güte, du schickst da am laufenden Band E-Mails durch die Gegend, dabei wurde doch schon mehrfach gesagt, die EGV zu kündigen / das Angebot wegen Unbestimmtheit abzulehnen. Das solltest du langsam mal in Angriff nehmen. Denn wenn du nur so rum"E-Mail"st, hat das eben genauso wenig Bestand, wie die E-Mails von den Institutionen und du musst dann erstmal den Job antreten.

Mario Nette
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"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)

Geändert von Mario Nette (12.08.2008 um 19:08 Uhr).
Mario Nette ist gerade online  
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Alt 12.08.2008, 15:30   #30
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Ich bin eben nicht so abgebrüht wie du es dir wünschen würdest. Bisher habe ich ja auch nur der Maßnahmeleitering geantwortet, ohne wirklich konkret auf die Fehler der ARGE einzugehen. Denke das ist nur höflich.

Darüber hinaus muss ich sagen das ich hier zwar eine Menge hilfreicher Tipps erhalten habe, manches aber auch durchaus widersprüchlich ist/war. Speedport hat mir z.B. eine schöne Vorlage geschrieben wie ich einer Zuweisung widersprechen soll. Ich dachte aber die hätte ich noch nicht bzw ich sollte erst auf eben diese Zuweisung warten (wie xavier123 geschrieben hat)?

Ich mache gleich ein Schreiben fertig aber was genau widerspreche ich denn jetzt? Einer Zuweisung oder einem Vermittlungsvorschlag? Oder ist es eben doch das gleiche? Ich kann verstehen wenn ich dich nerve aber ich bin eben verwirrt.

Geändert von pogt (12.08.2008 um 15:56 Uhr).
pogt ist offline  
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Alt 12.08.2008, 16:56   #31
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Dass ein "Angebot" keien Zuweisung ist, dürfte mittlerweile geklärt sein. Sozialgerichte
Da das "Angebot" kein Verwaltungsakt ist, ist ein Wiserspruch auch nicht möglich.
Die EGV bezieht sich nicht auf die vorgeschlagene Stelle, also kann man sie auch so stehen lassen. Der nächste Schritt, wenn der SB sturr beleibt, müsste jetzt ein Anhörungsschreiben sein, das der Kürzung vorausgehen muss. Da kann man nochmal seinen Standpunkt in aller Deutlichkeit darlegen. Aber auf das mailen würde ich verzichten. Am besten alles schriftlich, dann gibt es auch keine Beweisprobleme und man gewinnt Zeit.

Geändert von xavier123 (12.08.2008 um 17:01 Uhr).
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Alt 12.08.2008, 17:51   #32
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Jetzt wo es nicht mehr nur darum geht der Maßnahmeleiterin zu antworten sondern einem ARGE-Mitarbeiter maile ich natürlich nicht mehr.

Es tut mir wirklich leid aber ich muss trotzdem nochmal nachfragen. Soll ich denn nun morgen einen Widerspruch einreichen (und wenn ja gegen was genau?) oder soll ich erstmal warten was passiert und dann darauf reagieren? Und die EGV soll ich so stehen lassen?

Vielleicht bin ich einfach zu blöd oder ich verstehe dich und Mario Nette einfach nur falsch aber ihr widersprecht euch da doch, oder?
pogt ist offline  
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Alt 12.08.2008, 18:48   #33
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Hallo pogt,

nun hast Du Deinen E-Mail-Salat.

Man verkehrt grundsätzlich nicht telefonisch oder per E-Mail mit Behörden oder Maßnahmeträgern.
Die E-Mail von der Arge ist nur eine Drohung.Nicht ernst zu nehmen.
Bescheide oder VA haben per Briefpost zu erfolgen.
Du kannst jetzt nur abwarten, ohne jede weitere Kontaktaufnahme mit beiden, was mit Briefpost von der ARGE kommt, oder die Maßnahme antreten.

Das ist alleine Deine Entscheidung, für was Du Dich entscheidest.
Abbrühen kann Dich hier leider niemand, nur Ratschläge geben.

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 19:13   #34
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Abbrühen kann Dich hier leider niemand, nur Ratschläge geben.
Da habe ich doch noch einen :) : Lass mal deine Telefonnummer(n) und deine E-Mail-Adresse bei der ARGE löschen (musst du meist als Antrag machen). Nicht etwa, weil du nicht vermittelt werden willst, sondern schlicht und ergreifend der Beweisbarkeit von "Abmachungen" etc. wegen.

Mag sein, dass sich was widerspricht. Du hattest ja die EGV eingestellt und schon bei der wurde festgestellt, dass die Salat ist. I. d. R. werden Ein-Euro-Job-Vermittlungen (bzw. -angebote) nach dem Abschluss von EGVen gemacht, sprich: Wenn du die EGV nicht mehr hast, muss vor der nächsten Ein-Euro-Job-Vermittlung erst einmal eine neue EGV ausgehandelt werden. Und diesbezüglich gibt es hier im Forum ja schon ein recht bewährtes Vorgehen.

Mario Nette
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Alt 12.08.2008, 19:33   #35
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Ich seh die Email-Geschichte überhaupt nicht negativ. Zum einen werd ich die Weitergabe meiner Emails und meiner Email-Adresse an sich auch "gegen" die Arge anführen, zum anderen ist nichts passiert was morgen nicht eh passieren würde.

Und was das eigentlich Thema an geht, ich glaub ich geb's auf alles hundertprozentig verstehen zu wollen. Ihr seid alle wirklich nett und hilfsbereit aber der eine sacht EGV kündigen, einer Widerspruch einlegen (gegen was genau weiss ich noch immer nicht so recht) und last but not least die Variante erstmal abzuwarten und nichts zu tun.

Ich begeb mich erstmal in die Arme meine Partnerin. Die rät mir übrigens ich solle morgen "schon mal was abgeben". Hach, die Welt is schön...
pogt ist offline  
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Alt 13.08.2008, 08:51   #36
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Ich bin zwar auch absolut neu in der Materie, aber ich hab's so verstanden. Wenn falsch, bitte von einem Experten sofort ein dickes Nein hier rein.

1. Die EGV sollst du kündigen. Widersprechen geht nicht. 2. Der Zuweisung allerdings sollst du widersprechen. (Muster sind ja eingestellt worden.) 3. In Bezug auf den Träger der Maßnahme die Füße still halten. Keine Mails mehr, kein Telefon. Erstmal abwarten, was offiziell von der ARGE kommt, und dann damit hier wieder vorstellig werden.

Und abgebrüht sein brauchste auch nicht. Kannst ja alles zuhause machen, wo du keinen Gegenüber hast. (Ab-) schreiben (die Muster), eintüten, Marke (Einschreiben) drauf und ab in den Briefkasten (vl. einen Zeugen vorher noch den Inhalt lesen lassen). So haste keinen direkten Kontakt zur ARGE, mußt dich also nicht gegen Goliath direkt wehren.
Wenn du aber weiter unwissend mit denen Schriftverkehr führst, prophezeie ich dir, daß du ganz sicher den Ein-Euro-Job machen wirst und schon bald die Schuffel in der Hand hast um Unkraut zu jäten. Am Telefon sind die Leute alle super-nett und echte Kumpels. Letztlich wollen die dich aber nur über den Tisch ziehen. Oder findest du woanders Leute für die Drecksarbeit, die günstiger als 1 Euro sind?
Rayman ist offline  
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Alt 13.08.2008, 09:35   #37
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Wieso "günstiger"? Ein-Euro-Jobber gibt es geschenkt und noch Geld oben drauf. Sprich: "Ich habe Arbeit zu vergeben, bitte schickt mir Leute, die die Arbeit machen. Ach ja, und bezahlt mich außerdem noch." - ist quasi eine kleine Bundesdruckerei. Dein Verständnis der Situation und Tipps scheint für mich in Ordnung :)

Mario Nette
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Alt 13.08.2008, 14:18   #38
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Zitat:
Marke (Einschreiben) drauf und ab in den Briefkasten
Das geht nicht, muss man schon beim Postamt abgeben.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 13.08.2008, 15:41   #39
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Standard AW: Ein-Euro-Job - Arbeitszeit, Urteile, Verhalten, Hilfe

Ihr braucht wirklich nicht weiter auf der Email-Geschichte herumzureiten. Ich habe der Leiterin der Maßnahme geantwortet weil ich ein höflicher Mensch bin. Mehr ist nicht passiert und mehr wird nicht passieren.

Ausserdem ist es ja nicht so das ich die Tipps hier nicht verstehen würde Rayman. Es geht mir einzig darum sicher sein zu können wo ich stehe und was genau ich tun soll. Nur das zu tun von dem ich denke das ich es richtig verstanden habe reicht mir nicht.

In meinem Fall beschäftigen und beschäftigten mich eben die widersprüchlichen Aussagen. Einer schreibt ich solle der Zuweisung widersprechen, der nächste schreibt ich hätte gar keine Zuweisung. Dementsprechend soll ich wiederum mal sofort aktiv werden, mal erst auf Post von der ARGE warten.
Und warum ich die EGV kündigen soll will mir so recht auch noch nicht einleuchten. Ja, ich verstehe das sie in ihrer jetzigen Form wohl ungültig ist. Aber ich verstehe auch das diese als Reaktion auf meinen Zuweisungs-Widerspruch sowieso neu ausgehandelt werden muss. Warum soll ich jetzt also eine zweite Front eröffnen?

Aber sei's drum, die Fragen werden wohl weiter offen bleiben bzw. unterschiedlich beantwortet werden. Immerhin habe ich, dank eurem Zuspruch, schonmal einen Anfang gemacht und meinen 1-Euro-Job heute nicht angetreten. Darüber habe ich bei der ARGE Widerspruch gegen die Zuweisung auf Basis der EGV und des Vermittlungsvorschlages eingereicht. Egal ob ich nun überhaupt eine Zuweisung habe oder nicht...
pogt ist offline  
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Alt 13.08.2008, 16:00   #40
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Zitat:
Zitat von pogt Beitrag anzeigen
Ihr braucht wirklich nicht weiter auf der Email-Geschichte herumzureiten. Ich habe der Leiterin der Maßnahme geantwortet weil ich ein höflicher Mensch bin. Mehr ist nicht passiert und mehr wird nicht passieren.

Ausserdem ist es ja nicht so das ich die Tipps hier nicht verstehen würde Rayman. Es geht mir einzig darum sicher sein zu können wo ich stehe und was genau ich tun soll. Nur das zu tun von dem ich denke das ich es richtig verstanden habe reicht mir nicht.

In meinem Fall beschäftigen und beschäftigten mich eben die widersprüchlichen Aussagen. Einer schreibt ich solle der Zuweisung widersprechen, der nächste schreibt ich hätte gar keine Zuweisung. Dementsprechend soll ich wiederum mal sofort aktiv werden, mal erst auf Post von der ARGE warten.
Und warum ich die EGV kündigen soll will mir so recht auch noch nicht einleuchten. Ja, ich verstehe das sie in ihrer jetzigen Form wohl ungültig ist. Aber ich verstehe auch das diese als Reaktion auf meinen Zuweisungs-Widerspruch sowieso neu ausgehandelt werden muss. Warum soll ich jetzt also eine zweite Front eröffnen?

Aber sei's drum, die Fragen werden wohl weiter offen bleiben bzw. unterschiedlich beantwortet werden. Immerhin habe ich, dank eurem Zuspruch, schonmal einen Anfang gemacht und meinen 1-Euro-Job heute nicht angetreten. Darüber habe ich bei der ARGE Widerspruch gegen die Zuweisung auf Basis der EGV und des Vermittlungsvorschlages eingereicht. Egal ob ich nun überhaupt eine Zuweisung habe oder nicht...
Dann, mein Lieber bleibt Dir nur Eines: kaufe Dir Fachliteratur, lese im Internet, durchforste die Foren - mache Dich also in jeder erdenklichen Form zu jedem ARGE-Thema absolut fit und entscheide mit diesem Wissen von Fall zu Fall, wem Du glauben und wie Du agieren willst.

Mein Bitte wäre dann, Deinen Sachverstand hier einzubringen und andere davon profitieren zu lassen.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
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Alt 13.08.2008, 16:10   #41
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Hallöchen.....

kann Deine lage gut verstehen und das man sich irgendwann nicht mehr zurechtfindet in diesem Dschungel aus Verordnungen,Paragraphen den ganzen Vorschriften.
Das Forum hat eine Suchfunktion,klar sind unmengen an Infos und man muß sehr viel Lesen. Und das jeder dir einen anderen Tip und Vorschläge macht ist auch normal bei der Anzahl der User.

Versuch dich erstmal mit der Suche schlau zu machen,was ist ne Zuweisung,wie muß die Aussehen? Was ist ein Vermittlungsvorschlag wie unterscheidet er sich von der Zuweisung? Dann natürlich die EGV...wie-wann-weshalb-wozu ???? Was mach ich dagegen...???

Habe selbst Schwierigkeiten,das alles zu verstehen...aber das müssen wir um uns zu wehren.

Also gib nicht auf und viel Glück
Lg Dino
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