| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: arbeitszeit, eineurojob, hilfe, urteile, verhalten |
![]() |
| LinkBack (1) | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #26 | ||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ich halte euch mal auf dem Laufenden: Meine Email an die Maßnahmeleitung Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo alle ! Hier eine Urteilssammlung zum Thema Vermittlungsvorschlag: Sozialgerichte Wer weiß hierzu mehr ? Wenn im Anschreiben eines Vermittlungsvorschlages nicht auf die Rechtsfolgebelehrung hingewiesen wird, sondern diese ist ohne Hinweis darauf einfach angehängt, ist dann alles nichtig ??? Angehängt werden kann ja sonstwas.Normalerweise wird im Anschreiben immer auf Anhänge hingewiesen. MfG |
| | |
| | #28 | ||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Jetzt fängt der Spass wohl an: Meine Email auf die Reaktion der Maßnahmeleitung gestern: Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Meine Güte, du schickst da am laufenden Band E-Mails durch die Gegend, dabei wurde doch schon mehrfach gesagt, die EGV zu kündigen / das Angebot wegen Unbestimmtheit abzulehnen. Das solltest du langsam mal in Angriff nehmen. Denn wenn du nur so rum"E-Mail"st, hat das eben genauso wenig Bestand, wie die E-Mails von den Institutionen und du musst dann erstmal den Job antreten. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) Geändert von Mario Nette (12.08.2008 um 19:08 Uhr). |
| | |
| | #30 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ich bin eben nicht so abgebrüht wie du es dir wünschen würdest. Bisher habe ich ja auch nur der Maßnahmeleitering geantwortet, ohne wirklich konkret auf die Fehler der ARGE einzugehen. Denke das ist nur höflich. Darüber hinaus muss ich sagen das ich hier zwar eine Menge hilfreicher Tipps erhalten habe, manches aber auch durchaus widersprüchlich ist/war. Speedport hat mir z.B. eine schöne Vorlage geschrieben wie ich einer Zuweisung widersprechen soll. Ich dachte aber die hätte ich noch nicht bzw ich sollte erst auf eben diese Zuweisung warten (wie xavier123 geschrieben hat)? Ich mache gleich ein Schreiben fertig aber was genau widerspreche ich denn jetzt? Einer Zuweisung oder einem Vermittlungsvorschlag? Oder ist es eben doch das gleiche? Ich kann verstehen wenn ich dich nerve aber ich bin eben verwirrt. Geändert von pogt (12.08.2008 um 15:56 Uhr). |
| | |
| | #31 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 80
| Dass ein "Angebot" keien Zuweisung ist, dürfte mittlerweile geklärt sein. Sozialgerichte Da das "Angebot" kein Verwaltungsakt ist, ist ein Wiserspruch auch nicht möglich. Die EGV bezieht sich nicht auf die vorgeschlagene Stelle, also kann man sie auch so stehen lassen. Der nächste Schritt, wenn der SB sturr beleibt, müsste jetzt ein Anhörungsschreiben sein, das der Kürzung vorausgehen muss. Da kann man nochmal seinen Standpunkt in aller Deutlichkeit darlegen. Aber auf das mailen würde ich verzichten. Am besten alles schriftlich, dann gibt es auch keine Beweisprobleme und man gewinnt Zeit. Geändert von xavier123 (12.08.2008 um 17:01 Uhr). |
| | |
| | #32 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Jetzt wo es nicht mehr nur darum geht der Maßnahmeleiterin zu antworten sondern einem ARGE-Mitarbeiter maile ich natürlich nicht mehr. Es tut mir wirklich leid aber ich muss trotzdem nochmal nachfragen. Soll ich denn nun morgen einen Widerspruch einreichen (und wenn ja gegen was genau?) oder soll ich erstmal warten was passiert und dann darauf reagieren? Und die EGV soll ich so stehen lassen? Vielleicht bin ich einfach zu blöd oder ich verstehe dich und Mario Nette einfach nur falsch aber ihr widersprecht euch da doch, oder? |
| | |
| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo pogt, nun hast Du Deinen E-Mail-Salat. Man verkehrt grundsätzlich nicht telefonisch oder per E-Mail mit Behörden oder Maßnahmeträgern. Die E-Mail von der Arge ist nur eine Drohung.Nicht ernst zu nehmen. Bescheide oder VA haben per Briefpost zu erfolgen. Du kannst jetzt nur abwarten, ohne jede weitere Kontaktaufnahme mit beiden, was mit Briefpost von der ARGE kommt, oder die Maßnahme antreten. Das ist alleine Deine Entscheidung, für was Du Dich entscheidest. Abbrühen kann Dich hier leider niemand, nur Ratschläge geben. MfG |
| | |
| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Da habe ich doch noch einen :) : Lass mal deine Telefonnummer(n) und deine E-Mail-Adresse bei der ARGE löschen (musst du meist als Antrag machen). Nicht etwa, weil du nicht vermittelt werden willst, sondern schlicht und ergreifend der Beweisbarkeit von "Abmachungen" etc. wegen. Mag sein, dass sich was widerspricht. Du hattest ja die EGV eingestellt und schon bei der wurde festgestellt, dass die Salat ist. I. d. R. werden Ein-Euro-Job-Vermittlungen (bzw. -angebote) nach dem Abschluss von EGVen gemacht, sprich: Wenn du die EGV nicht mehr hast, muss vor der nächsten Ein-Euro-Job-Vermittlung erst einmal eine neue EGV ausgehandelt werden. Und diesbezüglich gibt es hier im Forum ja schon ein recht bewährtes Vorgehen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #35 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ich seh die Email-Geschichte überhaupt nicht negativ. Zum einen werd ich die Weitergabe meiner Emails und meiner Email-Adresse an sich auch "gegen" die Arge anführen, zum anderen ist nichts passiert was morgen nicht eh passieren würde. Und was das eigentlich Thema an geht, ich glaub ich geb's auf alles hundertprozentig verstehen zu wollen. Ihr seid alle wirklich nett und hilfsbereit aber der eine sacht EGV kündigen, einer Widerspruch einlegen (gegen was genau weiss ich noch immer nicht so recht) und last but not least die Variante erstmal abzuwarten und nichts zu tun. Ich begeb mich erstmal in die Arme meine Partnerin. Die rät mir übrigens ich solle morgen "schon mal was abgeben". Hach, die Welt is schön... |
| | |
| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2008 Ort: Krefeld
Beiträge: 8
| Ich bin zwar auch absolut neu in der Materie, aber ich hab's so verstanden. Wenn falsch, bitte von einem Experten sofort ein dickes Nein hier rein. 1. Die EGV sollst du kündigen. Widersprechen geht nicht. 2. Der Zuweisung allerdings sollst du widersprechen. (Muster sind ja eingestellt worden.) 3. In Bezug auf den Träger der Maßnahme die Füße still halten. Keine Mails mehr, kein Telefon. Erstmal abwarten, was offiziell von der ARGE kommt, und dann damit hier wieder vorstellig werden. Und abgebrüht sein brauchste auch nicht. Kannst ja alles zuhause machen, wo du keinen Gegenüber hast. (Ab-) schreiben (die Muster), eintüten, Marke (Einschreiben) drauf und ab in den Briefkasten (vl. einen Zeugen vorher noch den Inhalt lesen lassen). So haste keinen direkten Kontakt zur ARGE, mußt dich also nicht gegen Goliath direkt wehren. Wenn du aber weiter unwissend mit denen Schriftverkehr führst, prophezeie ich dir, daß du ganz sicher den Ein-Euro-Job machen wirst und schon bald die Schuffel in der Hand hast um Unkraut zu jäten. Am Telefon sind die Leute alle super-nett und echte Kumpels. Letztlich wollen die dich aber nur über den Tisch ziehen. Oder findest du woanders Leute für die Drecksarbeit, die günstiger als 1 Euro sind? |
| | |
| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Wieso "günstiger"? Ein-Euro-Jobber gibt es geschenkt und noch Geld oben drauf. Sprich: "Ich habe Arbeit zu vergeben, bitte schickt mir Leute, die die Arbeit machen. Ach ja, und bezahlt mich außerdem noch." - ist quasi eine kleine Bundesdruckerei. Dein Verständnis der Situation und Tipps scheint für mich in Ordnung :) Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #38 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
| | |
| | #39 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 28
| Ihr braucht wirklich nicht weiter auf der Email-Geschichte herumzureiten. Ich habe der Leiterin der Maßnahme geantwortet weil ich ein höflicher Mensch bin. Mehr ist nicht passiert und mehr wird nicht passieren. Ausserdem ist es ja nicht so das ich die Tipps hier nicht verstehen würde Rayman. Es geht mir einzig darum sicher sein zu können wo ich stehe und was genau ich tun soll. Nur das zu tun von dem ich denke das ich es richtig verstanden habe reicht mir nicht. In meinem Fall beschäftigen und beschäftigten mich eben die widersprüchlichen Aussagen. Einer schreibt ich solle der Zuweisung widersprechen, der nächste schreibt ich hätte gar keine Zuweisung. Dementsprechend soll ich wiederum mal sofort aktiv werden, mal erst auf Post von der ARGE warten. Und warum ich die EGV kündigen soll will mir so recht auch noch nicht einleuchten. Ja, ich verstehe das sie in ihrer jetzigen Form wohl ungültig ist. Aber ich verstehe auch das diese als Reaktion auf meinen Zuweisungs-Widerspruch sowieso neu ausgehandelt werden muss. Warum soll ich jetzt also eine zweite Front eröffnen? Aber sei's drum, die Fragen werden wohl weiter offen bleiben bzw. unterschiedlich beantwortet werden. Immerhin habe ich, dank eurem Zuspruch, schonmal einen Anfang gemacht und meinen 1-Euro-Job heute nicht angetreten. Darüber habe ich bei der ARGE Widerspruch gegen die Zuweisung auf Basis der EGV und des Vermittlungsvorschlages eingereicht. Egal ob ich nun überhaupt eine Zuweisung habe oder nicht... |
| | |
| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Mein Bitte wäre dann, Deinen Sachverstand hier einzubringen und andere davon profitieren zu lassen.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
| | |
| | #41 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 35
| Hallöchen..... kann Deine lage gut verstehen und das man sich irgendwann nicht mehr zurechtfindet in diesem Dschungel aus Verordnungen,Paragraphen den ganzen Vorschriften. Das Forum hat eine Suchfunktion,klar sind unmengen an Infos und man muß sehr viel Lesen. Und das jeder dir einen anderen Tip und Vorschläge macht ist auch normal bei der Anzahl der User. Versuch dich erstmal mit der Suche schlau zu machen,was ist ne Zuweisung,wie muß die Aussehen? Was ist ein Vermittlungsvorschlag wie unterscheidet er sich von der Zuweisung? Dann natürlich die EGV...wie-wann-weshalb-wozu ???? Was mach ich dagegen...??? Habe selbst Schwierigkeiten,das alles zu verstehen...aber das müssen wir um uns zu wehren. Also gib nicht auf und viel Glück Lg Dino |
| |