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| Tags: abwehren, job, stunden |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo, ich lese dieses Forum seit einiger Zeit still mit und habe mich nun zum Anmelden entschlossen, da ich vor folgendes Problem gestoßen bin: Vor einigen Tagen gab es mal wieder Post vom Arbeitsamt… „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“… 30 Stunden! Bis zum 14.08. soll ich beim Maßnahmenträger angerufen haben. Soll dort ein Schularchiv und eine Schulbibliothek in einer Grundschule aufbauen: Fotoarchiv, Erfassung, Beschriftung, Katalogisierung der Papier- und digitalen Fotos sowie deren Weiterverarbeitung in Archivkästen bzw. am PC, Bücherausleihe, Aufbau einer Datenbank für das Inventar. Ich nehme mal an, dass dies nicht rechtswidrig ist, aber ich habe gelesen, dass 30 Stunden 1€ Jobs nicht mehr erlaubt wären, da man nicht mehr genügend Zeit zur Suche eines richtigen Jobs hat. Nun kommen bei mir noch recht hohe Wegezeiten hinzu. Selbst im optimalen Fall und ohne Pause in den quasi 6h/Tag hätte ich Wegezeiten von insgesamt 2 Stunden (inklusive Wartezeiten für den Bus). Würde dieser Job nach 8 Uhr anfangen, oder ich müsste eine Mittagspause machen, dann komme ich locker auf 3 – 4 Stunden. Der Arbeitsort ist nicht weit entfernt, nur zwei verschiedene Ortschaften der gleichen ‚Stadt’, aber meine Busverbindung ist sehr schlecht (Ich lebe auf dem Land.). Im Schreiben stand auch nichts davon, wie hoch dieser 1€ Job vergütet wird, oder wer die Kosten für den Bus übernimmt. Die Fahrtkostenübernahme vom Arbeitsamt deckt die Buskosten für kurze Strecken nicht ab. Als ich dies Kostenübernahme beim letzten mal für einen Tag Probearbeit in Anspruch genommen habe, waren es nur etwa 50% der eigentlichen Kosten. Wer ist dafür zuständig? Muss ich die Kosten alleine tragen? Hinzu kommt, dass ich laut EGV monatlich mindestens 10 Bewerbungen nachweisen muss. Und wie das auf dem Land so ist, sind die Jobs doch recht dünn gesät. Die Suche ist also sehr zeitaufwändig und vorgeschriebene Bewerbungen grade mal mit Anschrift des Arbeitgebers ändern möchte ich auch nicht schreiben. Die EGV ist zwar zum Ende Juli abgelaufen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die nächste besser aussehen wird. Gibt es irgendeinen Weg, um diesen „Job“ nicht antreten zu müssen, ohne eine Sanktion zu erhalten? Wie muss ich vorgehen? Wenn ich mir das ALG II gekürzt wird, betrifft das nur den Regelsatz oder muss ich mir Sorgen um die Miete machen? Leider muss ich zugeben, dass ich in solchen Sachen recht unbeholfen bin und keine Ahnung habe wie ich dagegen vorgehen kann. Ich weiß auch nicht, ob es schlau wäre wenn ich mich mit meiner Sachbearbeiterin anlege. Hatte schon einige Probleme mit ihr und ich habe auch schon Schlechtes von anderen gehört. Aber ALLES möchte ich mir auch nicht gefallen lassen. Danke fürs Lesen; ist doch recht lang geworden. Und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. PS: Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall wichtig ist, aber das Bundesland ist das Saarland. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 570
| Hallo Luna, die Tätigkeiten sind 1) nicht zusätzlich 2) 30 Stunden in Woche machen 3) bringen dich nicht weiter entweder lehnst du es ab, weil die Arbeit nicht die Voraussetzungen des 1 Euro Job erfüllt oder aber( und das ist etwas zum gut überlegen) nimmst du es an, arbeitest und verklagst den Träger um reguläres Lohn. Informiere dich gut vorher bitte. marty |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Keine Aussicht auf Erfolg, hat Martin schon irgendwo erklärt!
__________________ Bye und lg andine |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Zitat:
Urteil: Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis - Online lernen bei akademie.de
__________________ LG biddy | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 570
| also erst garnicht mal unterschreiben. Danke Biddy, bin wieder schlauer geworden marty |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| Widerspruch und Klage - Muster-Widerspruch gegen 1 Euro Job Hier finden sich weitere Infos und ein Musterwiderspruch. Ein paar Infos mehr auch noch hier: http://www.tatort-arge.de/index.php?...d=23&Itemid=32
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (06.08.2008 um 07:30 Uhr). | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo Luna83 ! Du hast bestimmt einen "Vermittlungsvorschlag", der auf der Rückseite mit einer Rückantwort versehen ist, erhalten. Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, weil ein Vermittlungsvorschlag kein Verwaltungsakt ist. Das haben schon Gerichte entschieden. Das einzige was Du hier unternehmen kannst, sofort schriftlich und nachweislich reagieren.Nichts telefonisch oder persönliche, mündliche Vorsprache. Schreibe Deinen SB diesbezüglich an und fordere eine genaue Bestimmtheit, was die Bezahlung und die Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job angeht. Ohne diese Angaben ist eine Überprüfung Deinerseits auf Zusätzlichkeit und Zumutbarkeit nicht möglich. Die genauen Arbeitsinhalte müssen vor Antritt eines Ein-Euro-Job vom Leistungsträger eindeutig und verbindlich festgelegt werden, nicht vom Maßnahmeträger, wie oft üblich. Hast Du die Fähigkeiten für diesen Job ? Wäre auch ein wichtiger Grund zu Ablehnung. Mache deutlich, dass Du Dich auch vorerst nicht beim Maßnahmeträger melden wirst, bevor Dir diese wichtigen Informationen vorliegen. Keine Ablehnung erkennen lassen.Das ist erst einmal Bereitschaft zeigen und noch nicht sanktionierbar. Mit Sanktionen, das hängt vom Alter ab, U 25 oder Ü 25. Da brauchst Du aber vorerst keine Angst zu haben. Zur künftigen EGV.Nicht sofort unterschreiben, mitnehmen zur Überprüfung und nur die Bewerbungsanzahl zulassen, die von der Arge finanziert werden. Mehr zu fordern ist rechtswidrig, weil das eine Kürzung des Regelsatzes wäre, denn Bewerbungskosten sind darin nicht vorgesehen. MfG |
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| | #9 | |||||||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo, danke für die vielen Antworten! Zitat:
Das würde doch heißen, dass fast nichts zusätzlich ist, da jede Arbeit verrichtet werden muss… sonst wäre sie ja nicht vorhanden. Bzw. jeder Maßnahmenträger kann sich damit rausreden, dass er sagt, dass diese Arbeit sonst nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Stimmt das so? *verwirrt* Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Möglichkeit Beistand mitzunehmen habe ich allerdings leider nicht. Wäre gut zu haben, da meine SB scheinbar gerne mal frech und persönlich wird. Zitat:
Zitat:
Die Beschreibung der Arbeitsinhalte die mir gegeben wurden (habe ich in meinem ersten Post aufgeführt) ist also unzureichend? Sollte ich dabei auch die 30 Stunden plus Wegezeiten zusammen mit dem Urteil des Landesgerichtes ansprechen? Zitat:
Man verlangt von mir aber, mich auch auf solche Tätigkeiten zu bewerben. Von daher glaube ich nicht, dass ich aus diesem Grund die Tätigkeit ablehnen kann. Ich bin 25 und halt eben vor 5 Wochen zu Hause ausgezogen. Es war schwer als Hartz VI Empfänger eine Wohnung zu finden, deshalb mache ich mir halt Sorgen das die Sanktion auch die Miete betreffen würde (Die Miete geht direkt von der ARGE an den Vermieter.) und ich gleich so zum Start Probleme mit meinem Vermieter bekommen würde. | |||||||
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (06.08.2008 um 17:03 Uhr). | |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
| Stelle mal den Vermittlungsvorschlag hier ein und noch eine Frage: Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, die dies zum Ziel hatte? Ich habe stark den Eindruck, dass dieser Vermitttlungsvorschlag nicht hinreichend bestimmt ist. Dagegen kann man schon Widerspruch einlegen und sehr erfolgreich gegen klagen bzw. eine einstweile Anordnung erreichen. Aber dafür muss der Bescheid komplett hier eingestellt sein und die Frage der EGV beantwortet sein.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.747
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