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Ein Euro Job / Mini Job

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Alt 05.08.2008, 14:43   #1
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Beiträge: 6
Standard 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Hallo,


ich lese dieses Forum seit einiger Zeit still mit und habe mich nun zum Anmelden entschlossen, da ich vor folgendes Problem gestoßen bin:

Vor einigen Tagen gab es mal wieder Post vom Arbeitsamt… „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“… 30 Stunden! Bis zum 14.08. soll ich beim Maßnahmenträger angerufen haben. Soll dort ein Schularchiv und eine Schulbibliothek in einer Grundschule aufbauen: Fotoarchiv, Erfassung, Beschriftung, Katalogisierung der Papier- und digitalen Fotos sowie deren Weiterverarbeitung in Archivkästen bzw. am PC, Bücherausleihe, Aufbau einer Datenbank für das Inventar.

Ich nehme mal an, dass dies nicht rechtswidrig ist, aber ich habe gelesen, dass 30 Stunden 1€ Jobs nicht mehr erlaubt wären, da man nicht mehr genügend Zeit zur Suche eines richtigen Jobs hat. Nun kommen bei mir noch recht hohe Wegezeiten hinzu. Selbst im optimalen Fall und ohne Pause in den quasi 6h/Tag hätte ich Wegezeiten von insgesamt 2 Stunden (inklusive Wartezeiten für den Bus). Würde dieser Job nach 8 Uhr anfangen, oder ich müsste eine Mittagspause machen, dann komme ich locker auf 3 – 4 Stunden. Der Arbeitsort ist nicht weit entfernt, nur zwei verschiedene Ortschaften der gleichen ‚Stadt’, aber meine Busverbindung ist sehr schlecht (Ich lebe auf dem Land.).

Im Schreiben stand auch nichts davon, wie hoch dieser 1€ Job vergütet wird, oder wer die Kosten für den Bus übernimmt. Die Fahrtkostenübernahme vom Arbeitsamt deckt die Buskosten für kurze Strecken nicht ab. Als ich dies Kostenübernahme beim letzten mal für einen Tag Probearbeit in Anspruch genommen habe, waren es nur etwa 50% der eigentlichen Kosten. Wer ist dafür zuständig? Muss ich die Kosten alleine tragen?

Hinzu kommt, dass ich laut EGV monatlich mindestens 10 Bewerbungen nachweisen muss. Und wie das auf dem Land so ist, sind die Jobs doch recht dünn gesät. Die Suche ist also sehr zeitaufwändig und vorgeschriebene Bewerbungen grade mal mit Anschrift des Arbeitgebers ändern möchte ich auch nicht schreiben. Die EGV ist zwar zum Ende Juli abgelaufen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die nächste besser aussehen wird.

Gibt es irgendeinen Weg, um diesen „Job“ nicht antreten zu müssen, ohne eine Sanktion zu erhalten? Wie muss ich vorgehen? Wenn ich mir das ALG II gekürzt wird, betrifft das nur den Regelsatz oder muss ich mir Sorgen um die Miete machen?

Leider muss ich zugeben, dass ich in solchen Sachen recht unbeholfen bin und keine Ahnung habe wie ich dagegen vorgehen kann. Ich weiß auch nicht, ob es schlau wäre wenn ich mich mit meiner Sachbearbeiterin anlege. Hatte schon einige Probleme mit ihr und ich habe auch schon Schlechtes von anderen gehört. Aber ALLES möchte ich mir auch nicht gefallen lassen.

Danke fürs Lesen; ist doch recht lang geworden. Und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.


PS: Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall wichtig ist, aber das Bundesland ist das Saarland.
Luna83 ist offline  
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Alt 05.08.2008, 21:35   #2
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Hallo Luna,

die Tätigkeiten sind

1) nicht zusätzlich
2) 30 Stunden in Woche machen
3) bringen dich nicht weiter

entweder lehnst du es ab, weil die Arbeit nicht die Voraussetzungen des 1 Euro Job erfüllt

oder aber( und das ist etwas zum gut überlegen)

nimmst du es an, arbeitest und verklagst den Träger um reguläres Lohn.
Informiere dich gut vorher bitte.



marty
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Alt 05.08.2008, 21:55   #3
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Zitat:
Zitat von marty Beitrag anzeigen
nimmst du es an, arbeitest und verklagst den Träger um reguläres Lohn.
Informiere dich gut vorher bitte.



marty
Keine Aussicht auf Erfolg, hat Martin schon irgendwo erklärt!
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Bye und lg andine
andine ist offline  
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Alt 05.08.2008, 22:01   #4
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Zitat:
Das BAG hat hierzu ausgeführt, dass das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II kein Arbeitsverhältnis ist. Vielmehr ist dieses rein öffentlich-rechtlicher Natur. Aus einem öffentlich-rechtliche Verhältnis kann aber kein Arbeitsverhältnis hergeleitet werden.
Bundesarbeitsgericht: Welchen Status hat der ?Ein-Euro-Job” ? recht verständlich

Urteil: Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis - Online lernen bei akademie.de
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
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Alt 05.08.2008, 22:30   #5
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

also erst garnicht mal unterschreiben.

Danke Biddy, bin wieder schlauer geworden



marty
marty ist offline  
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Alt 05.08.2008, 22:30   #6
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Widerspruch und Klage - Muster-Widerspruch gegen 1 Euro Job

Hier finden sich weitere Infos und ein Musterwiderspruch.

Ein paar Infos mehr auch noch hier:

http://www.tatort-arge.de/index.php?...d=23&Itemid=32
__________________
Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!
Tom_ ist offline  
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Alt 06.08.2008, 07:25   #7
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Zitat:
Zitat von Luna83 Beitrag anzeigen
Hallo,


ich lese dieses Forum seit einiger Zeit still mit und habe mich nun zum Anmelden entschlossen, da ich vor folgendes Problem gestoßen bin:

Vor einigen Tagen gab es mal wieder Post vom Arbeitsamt… „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“… 30 Stunden! Bis zum 14.08. soll ich beim Maßnahmenträger angerufen haben. Soll dort ein Schularchiv und eine Schulbibliothek in einer Grundschule aufbauen: Fotoarchiv, Erfassung, Beschriftung, Katalogisierung der Papier- und digitalen Fotos sowie deren Weiterverarbeitung in Archivkästen bzw. am PC, Bücherausleihe, Aufbau einer Datenbank für das Inventar.

Ich nehme mal an, dass dies nicht rechtswidrig ist,

Ganz im Gegenteil, das ist das Musterbeispiel eines nicht zusätzlichen Ein-Euro-Job - also eindeutig rechtswidrig.
Die auszuführenden Arbeiten bedingen den Einsatz einer Fachkraft. Das ist so rechtswidrig, daß ich den Job zunächst antreten, Protokoll über die Anforderungen erstellen und dann den Maßnahmeträger anzeigen würde. Strafanzeige!
Das heißt jetzt aber nicht, daß Du das machen sollst, ich will damit nur das Ausmaß der Rechtswidrigkeit verdeutlichen.


aber ich habe gelesen, dass 30 Stunden 1€ Jobs nicht mehr erlaubt wären, da man nicht mehr genügend Zeit zur Suche eines richtigen Jobs hat. Nun kommen bei mir noch recht hohe Wegezeiten hinzu.

Das ist richtig. Die Maßnahme sollte nicht mehr als 15 - 20 Std. in der Woche dauern.

Selbst im optimalen Fall und ohne Pause in den quasi 6h/Tag hätte ich Wegezeiten von insgesamt 2 Stunden (inklusive Wartezeiten für den Bus). Würde dieser Job nach 8 Uhr anfangen, oder ich müsste eine Mittagspause machen, dann komme ich locker auf 3 – 4 Stunden. Der Arbeitsort ist nicht weit entfernt, nur zwei verschiedene Ortschaften der gleichen ‚Stadt’, aber meine Busverbindung ist sehr schlecht (Ich lebe auf dem Land.).

Im Schreiben stand auch nichts davon, wie hoch dieser 1€ Job vergütet wird, oder wer die Kosten für den Bus übernimmt. Die Fahrtkostenübernahme vom Arbeitsamt deckt die Buskosten für kurze Strecken nicht ab. Als ich dies Kostenübernahme beim letzten mal für einen Tag Probearbeit in Anspruch genommen habe, waren es nur etwa 50% der eigentlichen Kosten. Wer ist dafür zuständig? Muss ich die Kosten alleine tragen?

Niemand kann Dich zwingen, von Deinem Existenzminimum (HartzIV) einen Maßnahmeträger zu alimentieren. Entweder er sogt dafür, daß Du nicht von Deinem Geld drauflegen mußt, oder Du kannst die AGH nicht antreten. Das kannst Du auch Deinem SB sagen. Wenn beide Seiten sich weigern, würde ich den Job nicht antreten und evtl. Sanktionen vor das SG tragen (mit EA).


Hinzu kommt, dass ich laut EGV monatlich mindestens 10 Bewerbungen nachweisen muss. Und wie das auf dem Land so ist, sind die Jobs doch recht dünn gesät. Die Suche ist also sehr zeitaufwändig und vorgeschriebene Bewerbungen grade mal mit Anschrift des Arbeitgebers ändern möchte ich auch nicht schreiben. Die EGV ist zwar zum Ende Juli abgelaufen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die nächste besser aussehen wird.

Du bekommst pro Bewerbung maximal EUR 5.- von der ARGE gegen Nachweis vergütet, im Jahr aber nicht mehr als EUR 260.-. Das wären bei einer Vergütung von EUR. 5.- pro Bewerbung maxmal 4 Bewerbungen im Monat. Hast Du dafür eine Vereinbarung mit der ARGE? Bekommst Du überhaupt Bewerbungskosten ersetzt?
Auch hier wieder: diese Kosten kannst Du nicht aus Deinem Existenzminimum finanzieren.

Gibt es irgendeinen Weg, um diesen „Job“ nicht antreten zu müssen, ohne eine Sanktion zu erhalten? Wie muss ich vorgehen? Wenn ich mir das ALG II gekürzt wird, betrifft das nur den Regelsatz oder muss ich mir Sorgen um die Miete machen?

Wenn Du Dich entschließt, mit der ARGE zu streiten, mußt Du bereit sein, auch Sanktionen zu erhalten. Wie man diese schon durch Abreit im Vorfeld (teilweise) verhindert bzw. wie man per EA dafür sorgt, daß die Sanktion vom Gericht kassiert und das Geld an Dich ausgezahlt wird, das können wir Dir zeigen und auch dabei helfen Deine Gegenwehr zu organisieren.
Aber das Motto: Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass, funktioniert hier nicht!

Leider muss ich zugeben, dass ich in solchen Sachen recht unbeholfen bin und keine Ahnung habe wie ich dagegen vorgehen kann. Ich weiß auch nicht, ob es schlau wäre wenn ich mich mit meiner Sachbearbeiterin anlege. Hatte schon einige Probleme mit ihr und ich habe auch schon Schlechtes von anderen gehört. Aber ALLES möchte ich mir auch nicht gefallen lassen.

Das ist eben die Frage: Willst Du Dir alles (in der Regel rechtswidriges) gefallen lassen?
Was Du willst, ist doch nur, daß auch die ARGE sich an die geltenden Gesetze hält.
Das wird aber nicht funktionieren, wen Du Dich scheust Deinen Standpunkt zu klar zu machen und notfalls auch dafür zu kämpfen.
Auf jeden Fall solltest Du aber bei Deinem nächsten Termin einen Beistand mit nehmen. Dann sind SBs plötzlich sehr viel umgänglicher - schließlich kannst Du dann für Deine Sicht der Dinge einen Zeugen anbieten.

Danke fürs Lesen; ist doch recht lang geworden. Und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.


PS: Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall wichtig ist, aber das Bundesland ist das Saarland.
...
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!

Geändert von Speedport (06.08.2008 um 07:30 Uhr).
Speedport ist offline  
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Alt 06.08.2008, 08:47   #8
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Ort: Berlin
Beiträge: 910
Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Hallo Luna83 !

Du hast bestimmt einen "Vermittlungsvorschlag", der auf der Rückseite mit einer Rückantwort versehen ist, erhalten.
Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, weil ein Vermittlungsvorschlag kein Verwaltungsakt ist.
Das haben schon Gerichte entschieden.

Das einzige was Du hier unternehmen kannst, sofort schriftlich und nachweislich reagieren.Nichts telefonisch oder persönliche, mündliche Vorsprache.

Schreibe Deinen SB diesbezüglich an und fordere eine genaue Bestimmtheit, was die Bezahlung und die Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job angeht.
Ohne diese Angaben ist eine Überprüfung Deinerseits auf Zusätzlichkeit und Zumutbarkeit nicht möglich.

Die genauen Arbeitsinhalte müssen vor Antritt eines Ein-Euro-Job vom Leistungsträger eindeutig und verbindlich festgelegt werden, nicht vom Maßnahmeträger, wie oft üblich.

Hast Du die Fähigkeiten für diesen Job ?
Wäre auch ein wichtiger Grund zu Ablehnung.

Mache deutlich, dass Du Dich auch vorerst nicht beim Maßnahmeträger melden wirst, bevor Dir diese wichtigen Informationen vorliegen.
Keine Ablehnung erkennen lassen.Das ist erst einmal Bereitschaft zeigen und noch nicht sanktionierbar.

Mit Sanktionen, das hängt vom Alter ab, U 25 oder Ü 25.
Da brauchst Du aber vorerst keine Angst zu haben.

Zur künftigen EGV.Nicht sofort unterschreiben, mitnehmen zur Überprüfung und nur die Bewerbungsanzahl zulassen, die von der Arge finanziert werden.
Mehr zu fordern ist rechtswidrig, weil das eine Kürzung des Regelsatzes wäre, denn Bewerbungskosten sind darin nicht vorgesehen.

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 06.08.2008, 15:12   #9
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Hallo,

danke für die vielen Antworten!

Zitat:
Zitat von marty Beitrag anzeigen
die Tätigkeiten sind
1) nicht zusätzlich
Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Ganz im Gegenteil, das ist das Musterbeispiel eines nicht zusätzlichen Ein-Euro-Job - also eindeutig rechtswidrig.
Die auszuführenden Arbeiten bedingen den Einsatz einer Fachkraft.
Was genau bedeutet eigentlich „zusätzlich“? Lese das immer wieder, aber richtig klar ist es mir, glaube ich, nicht. Eine Arbeit wäre doch nur zusätzlich, wenn sie keine normal bezahlte Arbeit verdrängt und ansonsten kein anderer Beschäftigter notwendig wäre, bzw. wenn sie ohne den 1€-Job nicht zu diesen Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Oder sehe ich das falsch?
Das würde doch heißen, dass fast nichts zusätzlich ist, da jede Arbeit verrichtet werden muss… sonst wäre sie ja nicht vorhanden. Bzw. jeder Maßnahmenträger kann sich damit rausreden, dass er sagt, dass diese Arbeit sonst nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Stimmt das so? *verwirrt*


Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Niemand kann Dich zwingen, von Deinem Existenzminimum (HartzIV) einen Maßnahmeträger zu alimentieren. Entweder er sogt dafür, daß Du nicht von Deinem Geld drauflegen mußt, oder Du kannst die AGH nicht antreten. Das kannst Du auch Deinem SB sagen. Wenn beide Seiten sich weigern, würde ich den Job nicht antreten und evtl. Sanktionen vor das SG tragen (mit EA).
Bezieht sich das nur auf das ALG II oder auch auf die Mehraufwandsentschädigung des 1€-Jobs?


Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Du bekommst pro Bewerbung maximal EUR 5.- von der ARGE gegen Nachweis vergütet, im Jahr aber nicht mehr als EUR 260.-. Das wären bei einer Vergütung von EUR. 5.- pro Bewerbung maxmal 4 Bewerbungen im Monat. Hast Du dafür eine Vereinbarung mit der ARGE? Bekommst Du überhaupt Bewerbungskosten ersetzt?
Auch hier wieder: diese Kosten kannst Du nicht aus Deinem Existenzminimum finanzieren.
Leider habe ich bisher keinen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt, immer aus meiner eigenen Tasche bezahlt weil viele meiner Bewerbungen per E-Mail oder Online-Bewerbungsformluar stattfinden. Von daher weiß ich nicht, ob ich damit argumentieren kann, bzw. werde ich den Antrag beim nächsten Termin mit meiner Sachbearbeiterin gleich mal stellen.


Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Das ist eben die Frage: Willst Du Dir alles (in der Regel rechtswidriges) gefallen lassen?
Was Du willst, ist doch nur, daß auch die ARGE sich an die geltenden Gesetze hält.
Das wird aber nicht funktionieren, wen Du Dich scheust Deinen Standpunkt zu klar zu machen und notfalls auch dafür zu kämpfen.
Auf jeden Fall solltest Du aber bei Deinem nächsten Termin einen Beistand mit nehmen. Dann sind SBs plötzlich sehr viel umgänglicher - schließlich kannst Du dann für Deine Sicht der Dinge einen Zeugen anbieten.
Natürlich will ich mir nicht alles gefallen lassen, deshalb bin ich ja hier. :)
Die Möglichkeit Beistand mitzunehmen habe ich allerdings leider nicht. Wäre gut zu haben, da meine SB scheinbar gerne mal frech und persönlich wird.


Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Du hast bestimmt einen "Vermittlungsvorschlag", der auf der Rückseite mit einer Rückantwort versehen ist, erhalten.
Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, weil ein Vermittlungsvorschlag kein Verwaltungsakt ist.
Das haben schon Gerichte entschieden.

Das einzige was Du hier unternehmen kannst, sofort schriftlich und nachweislich reagieren.Nichts telefonisch oder persönliche, mündliche Vorsprache.
Ja, genau solch ein Schreiben habe ich erhalten. Nachweislich, das heißt also am Besten per Einschreiben? Denn Zeugen habe ich nicht.


Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Schreibe Deinen SB diesbezüglich an und fordere eine genaue Bestimmtheit, was die Bezahlung und die Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job angeht.
Ohne diese Angaben ist eine Überprüfung Deinerseits auf Zusätzlichkeit und Zumutbarkeit nicht möglich.

Die genauen Arbeitsinhalte müssen vor Antritt eines Ein-Euro-Job vom Leistungsträger eindeutig und verbindlich festgelegt werden, nicht vom Maßnahmeträger, wie oft üblich.
Der Vermittlungsvorschlag kam noch nicht einmal von meiner SB, aber ich werde das gleich mal versuchen in Angriff zu nehmen. Leider habe ich überhaupt noch keine Idee wie ich so etwas formulieren kann.
Die Beschreibung der Arbeitsinhalte die mir gegeben wurden (habe ich in meinem ersten Post aufgeführt) ist also unzureichend?
Sollte ich dabei auch die 30 Stunden plus Wegezeiten zusammen mit dem Urteil des Landesgerichtes ansprechen?


Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Hast Du die Fähigkeiten für diesen Job ?
Wäre auch ein wichtiger Grund zu Ablehnung.
Bezeichnet wird die Tätigkeit als Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft. Ausgebildet wurde ich aber als IT-Systemkauffrau. Wahrscheinlich der Grund warum man mich rausgepickt hat. à Jemand der Ihnen günstig eine Datenbank erstellt.
Man verlangt von mir aber, mich auch auf solche Tätigkeiten zu bewerben. Von daher glaube ich nicht, dass ich aus diesem Grund die Tätigkeit ablehnen kann.


Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Mit Sanktionen, das hängt vom Alter ab, U 25 oder Ü 25.
Da brauchst Du aber vorerst keine Angst zu haben.
Ich bin 25 und halt eben vor 5 Wochen zu Hause ausgezogen. Es war schwer als Hartz VI Empfänger eine Wohnung zu finden, deshalb mache ich mir halt Sorgen das die Sanktion auch die Miete betreffen würde (Die Miete geht direkt von der ARGE an den Vermieter.) und ich gleich so zum Start Probleme mit meinem Vermieter bekommen würde.
Luna83 ist offline  
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Alt 06.08.2008, 17:00   #10
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Zitat:
Zitat von Luna83 Beitrag anzeigen
Hallo,

danke für die vielen Antworten!


Zitat:
Zitat von marty http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
die Tätigkeiten sind
1) nicht zusätzlich

Zitat:
Zitat von Speedport http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Ganz im Gegenteil, das ist das Musterbeispiel eines nicht zusätzlichen Ein-Euro-Job - also eindeutig rechtswidrig.
Die auszuführenden Arbeiten bedingen den Einsatz einer Fachkraft.

Was genau bedeutet eigentlich „zusätzlich“? Lese das immer wieder, aber richtig klar ist es mir, glaube ich, nicht. Eine Arbeit wäre doch nur zusätzlich, wenn sie keine normal bezahlte Arbeit verdrängt und ansonsten kein anderer Beschäftigter notwendig wäre, bzw. wenn sie ohne den 1€-Job nicht zu diesen Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Oder sehe ich das falsch?
Das würde doch heißen, dass fast nichts zusätzlich ist, da jede Arbeit verrichtet werden muss… sonst wäre sie ja nicht vorhanden. Bzw. jeder Maßnahmenträger kann sich damit rausreden, dass er sagt, dass diese Arbeit sonst nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Stimmt das so? *verwirrt*

Meine Faustregel ist: Sobald ein Arbeitsplatz ohne den Einsatz des HartzIVlers nicht normal weiterfunktionieren würde, ist der Ein-Euro-Job nicht zusätzlich. Das hat die Vorgesetzte ja sogar ausdrücklich durch ihre Aufregung bestätigt. Wenn man sicher sein will, daß die Arbeit gemacht wird, muß man eben einen Festangestellten einsetzen.


Zitat:
Zitat von Speedport http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Niemand kann Dich zwingen, von Deinem Existenzminimum (HartzIV) einen Maßnahmeträger zu alimentieren. Entweder er sogt dafür, daß Du nicht von Deinem Geld drauflegen mußt, oder Du kannst die AGH nicht antreten. Das kannst Du auch Deinem SB sagen. Wenn beide Seiten sich weigern, würde ich den Job nicht antreten und evtl. Sanktionen vor das SG tragen (mit EA).

Bezieht sich das nur auf das ALG II oder auch auf die Mehraufwandsentschädigung des 1€-Jobs?

Du erhältst Deine Mehraufwandsentschädigung für Deinen Mehraufwand. Wenn dieser aber höher ist als die Entschädigung, erfolgt quasi eine Kürzung Deines Regelsatzes, der ja das Existenzminimum darstellt. Das kannst Du Dir nicht leisten.



Zitat:
Zitat von Speedport http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Du bekommst pro Bewerbung maximal EUR 5.- von der ARGE gegen Nachweis vergütet, im Jahr aber nicht mehr als EUR 260.-. Das wären bei einer Vergütung von EUR. 5.- pro Bewerbung maxmal 4 Bewerbungen im Monat. Hast Du dafür eine Vereinbarung mit der ARGE? Bekommst Du überhaupt Bewerbungskosten ersetzt?
Auch hier wieder: diese Kosten kannst Du nicht aus Deinem Existenzminimum finanzieren.

Leider habe ich bisher keinen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt, immer aus meiner eigenen Tasche bezahlt weil viele meiner Bewerbungen per E-Mail oder Online-Bewerbungsformluar stattfinden. Von daher weiß ich nicht, ob ich damit argumentieren kann, bzw. werde ich den Antrag beim nächsten Termin mit meiner Sachbearbeiterin gleich mal stellen.

Ich würde sofort die Rechnung aufmachen, wieviel Euro Du für eine Bewerbung brauchst und den Ersatz dieser Kosten einfordern, denn ein Nichtersatz bedeutet quasi eine Kürzung Deines Regelsatzes, der ja das Existenzminimum darstellt. Das kannst Du Dir nicht leisten. Für den Fall, daß der Ersatz abgelehnt wird, mußt Du leider, leider die Dir doch so wichtigen Bewerbungen einstellen.


Zitat:
Zitat von Speedport http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Das ist eben die Frage: Willst Du Dir alles (in der Regel rechtswidriges) gefallen lassen?
Was Du willst, ist doch nur, daß auch die ARGE sich an die geltenden Gesetze hält.
Das wird aber nicht funktionieren, wen Du Dich scheust Deinen Standpunkt zu klar zu machen und notfalls auch dafür zu kämpfen.
Auf jeden Fall solltest Du aber bei Deinem nächsten Termin einen Beistand mit nehmen. Dann sind SBs plötzlich sehr viel umgänglicher - schließlich kannst Du dann für Deine Sicht der Dinge einen Zeugen anbieten.

Natürlich will ich mir nicht alles gefallen lassen, deshalb bin ich ja hier. :)
Die Möglichkeit Beistand mitzunehmen habe ich allerdings leider nicht. Wäre gut zu haben, da meine SB scheinbar gerne mal frech und persönlich wird.

Dann versuche doch mal folgendes: Schreibe während des Gesprächs mit der SB ein Protokoll mit. Falls sie auf die Idee kommt, Dir das untersagen zu wollen, verlange sofort ihren Vorgesetzten zu sprechen. Sollte auch der das Protokoll ablehnen, würde ich den Termin abbrechen.
Zu Hause erstellst Du, wenn das Gespräch mit der SB von Dir protokolliert wurde, jedesmal sofort ein Gedächtnisprotokoll des Gespräches mit der SB zusammen und schickst dieses per Einschreiben an die ARGE. Damit ist das Gespräch aus Deiner Sicht aktenkundig.
Wenn die SB Dich darauf ansprechen will, per Telefon oder persönlich, bitte sie freundlich solche Dinge doch bitte schriftlich zu erledigen, Du machst das ja auch. Damit würden Mißverständnisse am ehesten vermieden. Im Übrigen bittest Du sie, Deine Telefonnummer zu löschen und den Verkehr mit Dir nur noch schriftlich zu pflegen. Bei ungebetenen Telefonanrufen wirdst Du in Zukunft ohne Kommentar auflegen.
Sämtliche Portokosten Deiner Schreiben an die ARGE sammelst Du und forderst einal im Monat den Ersatz. Nicht abwimmeln lassen - die Portokosten im Regelsatz sind für Deine Privatbriefe, nicht für die ARGE-Schreiben.



Zitat:
Zitat von Sissi54 http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Du hast bestimmt einen "Vermittlungsvorschlag", der auf der Rückseite mit einer Rückantwort versehen ist, erhalten.
Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, weil ein Vermittlungsvorschlag kein Verwaltungsakt ist.
Das haben schon Gerichte entschieden.

Das einzige was Du hier unternehmen kannst, sofort schriftlich und nachweislich reagieren.Nichts telefonisch oder persönliche, mündliche Vorsprache.

Ja, genau solch ein Schreiben habe ich erhalten. Nachweislich, das heißt also am Besten per Einschreiben? Denn Zeugen habe ich nicht.

Alle Schreiben an die ARGE per Einschreiben, am besten mit Rückschein. Ist am teuersten und sie müssen Dir die Kosten ja ersetzen.

Ist Dir eigentlich klar, daß die ARGE, wenn sie Dir die Bescheide nicht mit Einschreiben schickt, keinen Beweis hat, daß der Brief Dich erreicht hat?. Auch Behörden (außer Finanzamt) müssen diesen Beweis vor Gericht führen.




Zitat:
Zitat von Sissi54 http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Schreibe Deinen SB diesbezüglich an und fordere eine genaue Bestimmtheit, was die Bezahlung und die Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job angeht.
Ohne diese Angaben ist eine Überprüfung Deinerseits auf Zusätzlichkeit und Zumutbarkeit nicht möglich.

Die genauen Arbeitsinhalte müssen vor Antritt eines Ein-Euro-Job vom Leistungsträger eindeutig und verbindlich festgelegt werden, nicht vom Maßnahmeträger, wie oft üblich.

Der Vermittlungsvorschlag kam noch nicht einmal von meiner SB, aber ich werde das gleich mal versuchen in Angriff zu nehmen. Leider habe ich überhaupt noch keine Idee wie ich so etwas formulieren kann.
Die Beschreibung der Arbeitsinhalte die mir gegeben wurden (habe ich in meinem ersten Post aufgeführt) ist also unzureichend?
Sollte ich dabei auch die 30 Stunden plus Wegezeiten zusammen mit dem Urteil des Landesgerichtes ansprechen?

Die Beschreibung der Tätigkeit darf nicht pauschal sein, sie muß auch ins Detail gehen. Anders hast Du ja keine Möglichkeit zu entscheiden, ob die Tätigkeit rechtswidrig (illegal) oder nicht ist.

30 Stunden sind zu viel, das kommt aber auch auf das zuständige SG an. Gehe mal von 15 - 20 Std. + Weg aus. Wann sollst Du denn Deine Bewerbungen suchen und schreiben?
Suche im Internet mal SG-Entscheidungen zu dieser Frage, natürlich aus Deinem Bundesland.


Zitat:
Zitat von Sissi54 http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Hast Du die Fähigkeiten für diesen Job ?
Wäre auch ein wichtiger Grund zu Ablehnung.

Bezeichnet wird die Tätigkeit als Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft. Ausgebildet wurde ich aber als IT-Systemkauffrau. Wahrscheinlich der Grund warum man mich rausgepickt hat. à Jemand der Ihnen günstig eine Datenbank erstellt.

...und sich dafür eine Fachkraft einsparen.

Man verlangt von mir aber, mich auch auf solche Tätigkeiten zu bewerben. Von daher glaube ich nicht, dass ich aus diesem Grund die Tätigkeit ablehnen kann.



Zitat:
Zitat von Sissi54 http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif
Mit Sanktionen, das hängt vom Alter ab, U 25 oder Ü 25.
Da brauchst Du aber vorerst keine Angst zu haben.

Ich bin 25 und halt eben vor 5 Wochen zu Hause ausgezogen. Es war schwer als Hartz VI Empfänger eine Wohnung zu finden, deshalb mache ich mir halt Sorgen das die Sanktion auch die Miete betreffen würde (Die Miete geht direkt von der ARGE an den Vermieter.)

Warum geht die Miete direkt an Deinen Vermieter? hast Du Dir in der Vergangenheit eine Unregelmäßigkeit mit dem Regelsatz oder anderen Zahlungen der ARGE zu schulden kommen lassen?
Wenn nein, verlange sofort die Auszahlung an Dich. Das ist 1. Diskriminierung und 2. an den Pranger stellen. Das ist eine eklatante Verletzung Deines Sozialdatengeheimnises.

und ich gleich so zum Start Probleme mit meinem Vermieter bekommen würde.
...
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!

Geändert von Speedport (06.08.2008 um 17:03 Uhr).
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Alt 06.08.2008, 17:49   #11
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Standard AW: 1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?

Stelle mal den Vermittlungsvorschlag hier ein und noch eine Frage:
Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, die dies zum Ziel hatte?

Ich habe stark den Eindruck, dass dieser Vermitttlungsvorschlag nicht hinreichend bestimmt ist. Dagegen kann man schon Widerspruch einlegen und sehr erfolgreich gegen klagen bzw. eine einstweile Anordnung erreichen.
Aber dafür muss der Bescheid komplett hier eingestellt sein und die Frage der EGV beantwortet sein.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 06.08.2008, 18:09   #12
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