Ein Euro Job / Mini Job
1€ Job, 30 Stunden - wie abwehren?; in Forum: Information; Hallo, ich lese dieses Forum seit einiger Zeit still mit und habe mich nun zum Anmelden entschlossen, da ich vor folgendes Problem gestoßen bin: Vor einigen Tagen gab es mal ...| Tags: abwehren, job, stunden |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo, ich lese dieses Forum seit einiger Zeit still mit und habe mich nun zum Anmelden entschlossen, da ich vor folgendes Problem gestoßen bin: Vor einigen Tagen gab es mal wieder Post vom Arbeitsamt… „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“… 30 Stunden! Bis zum 14.08. soll ich beim Maßnahmenträger angerufen haben. Soll dort ein Schularchiv und eine Schulbibliothek in einer Grundschule aufbauen: Fotoarchiv, Erfassung, Beschriftung, Katalogisierung der Papier- und digitalen Fotos sowie deren Weiterverarbeitung in Archivkästen bzw. am PC, Bücherausleihe, Aufbau einer Datenbank für das Inventar. Ich nehme mal an, dass dies nicht rechtswidrig ist, aber ich habe gelesen, dass 30 Stunden 1€ Jobs nicht mehr erlaubt wären, da man nicht mehr genügend Zeit zur Suche eines richtigen Jobs hat. Nun kommen bei mir noch recht hohe Wegezeiten hinzu. Selbst im optimalen Fall und ohne Pause in den quasi 6h/Tag hätte ich Wegezeiten von insgesamt 2 Stunden (inklusive Wartezeiten für den Bus). Würde dieser Job nach 8 Uhr anfangen, oder ich müsste eine Mittagspause machen, dann komme ich locker auf 3 – 4 Stunden. Der Arbeitsort ist nicht weit entfernt, nur zwei verschiedene Ortschaften der gleichen ‚Stadt’, aber meine Busverbindung ist sehr schlecht (Ich lebe auf dem Land.). Im Schreiben stand auch nichts davon, wie hoch dieser 1€ Job vergütet wird, oder wer die Kosten für den Bus übernimmt. Die Fahrtkostenübernahme vom Arbeitsamt deckt die Buskosten für kurze Strecken nicht ab. Als ich dies Kostenübernahme beim letzten mal für einen Tag Probearbeit in Anspruch genommen habe, waren es nur etwa 50% der eigentlichen Kosten. Wer ist dafür zuständig? Muss ich die Kosten alleine tragen? Hinzu kommt, dass ich laut EGV monatlich mindestens 10 Bewerbungen nachweisen muss. Und wie das auf dem Land so ist, sind die Jobs doch recht dünn gesät. Die Suche ist also sehr zeitaufwändig und vorgeschriebene Bewerbungen grade mal mit Anschrift des Arbeitgebers ändern möchte ich auch nicht schreiben. Die EGV ist zwar zum Ende Juli abgelaufen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die nächste besser aussehen wird. Gibt es irgendeinen Weg, um diesen „Job“ nicht antreten zu müssen, ohne eine Sanktion zu erhalten? Wie muss ich vorgehen? Wenn ich mir das ALG II gekürzt wird, betrifft das nur den Regelsatz oder muss ich mir Sorgen um die Miete machen? Leider muss ich zugeben, dass ich in solchen Sachen recht unbeholfen bin und keine Ahnung habe wie ich dagegen vorgehen kann. Ich weiß auch nicht, ob es schlau wäre wenn ich mich mit meiner Sachbearbeiterin anlege. Hatte schon einige Probleme mit ihr und ich habe auch schon Schlechtes von anderen gehört. Aber ALLES möchte ich mir auch nicht gefallen lassen. Danke fürs Lesen; ist doch recht lang geworden. Und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. PS: Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall wichtig ist, aber das Bundesland ist das Saarland. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 576
| Hallo Luna, die Tätigkeiten sind 1) nicht zusätzlich 2) 30 Stunden in Woche machen 3) bringen dich nicht weiter entweder lehnst du es ab, weil die Arbeit nicht die Voraussetzungen des 1 Euro Job erfüllt oder aber( und das ist etwas zum gut überlegen) nimmst du es an, arbeitest und verklagst den Träger um reguläres Lohn. Informiere dich gut vorher bitte. marty |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.163
|
Keine Aussicht auf Erfolg, hat Martin schon irgendwo erklärt!
__________________ Man sieht sich im Leben immer zweimal. Tschau und alles Gute von andine. Ich habe leider immer weniger Zeit und werde deshalb nur noch ab und an mitlesen. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 4.403
| Zitat:
Urteil: Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis - Online lernen bei akademie.de
__________________ LG biddy | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 576
| also erst garnicht mal unterschreiben. Danke Biddy, bin wieder schlauer geworden marty |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Widerspruch und Klage - Muster-Widerspruch gegen 1 Euro Job Hier finden sich weitere Infos und ein Musterwiderspruch. Ein paar Infos mehr auch noch hier: http://www.tatort-arge.de/index.php?...d=23&Itemid=32 |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 703
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. Geändert von Speedport (06.08.2008 um 07:30 Uhr) | |
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| | #8 |
| Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.441
| Hallo Luna83 ! Du hast bestimmt einen "Vermittlungsvorschlag", der auf der Rückseite mit einer Rückantwort versehen ist, erhalten. Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, weil ein Vermittlungsvorschlag kein Verwaltungsakt ist. Das haben schon Gerichte entschieden. Das einzige was Du hier unternehmen kannst, sofort schriftlich und nachweislich reagieren.Nichts telefonisch oder persönliche, mündliche Vorsprache. Schreibe Deinen SB diesbezüglich an und fordere eine genaue Bestimmtheit, was die Bezahlung und die Zusätzlichkeit des Ein-Euro-Job angeht. Ohne diese Angaben ist eine Überprüfung Deinerseits auf Zusätzlichkeit und Zumutbarkeit nicht möglich. Die genauen Arbeitsinhalte müssen vor Antritt eines Ein-Euro-Job vom Leistungsträger eindeutig und verbindlich festgelegt werden, nicht vom Maßnahmeträger, wie oft üblich. Hast Du die Fähigkeiten für diesen Job ? Wäre auch ein wichtiger Grund zu Ablehnung. Mache deutlich, dass Du Dich auch vorerst nicht beim Maßnahmeträger melden wirst, bevor Dir diese wichtigen Informationen vorliegen. Keine Ablehnung erkennen lassen.Das ist erst einmal Bereitschaft zeigen und noch nicht sanktionierbar. Mit Sanktionen, das hängt vom Alter ab, U 25 oder Ü 25. Da brauchst Du aber vorerst keine Angst zu haben. Zur künftigen EGV.Nicht sofort unterschreiben, mitnehmen zur Überprüfung und nur die Bewerbungsanzahl zulassen, die von der Arge finanziert werden. Mehr zu fordern ist rechtswidrig, weil das eine Kürzung des Regelsatzes wäre, denn Bewerbungskosten sind darin nicht vorgesehen. MfG |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo, danke für die vielen Antworten! Zitat:
Das würde doch heißen, dass fast nichts zusätzlich ist, da jede Arbeit verrichtet werden muss… sonst wäre sie ja nicht vorhanden. Bzw. jeder Maßnahmenträger kann sich damit rausreden, dass er sagt, dass diese Arbeit sonst nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden würde. Stimmt das so? *verwirrt* Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Möglichkeit Beistand mitzunehmen habe ich allerdings leider nicht. Wäre gut zu haben, da meine SB scheinbar gerne mal frech und persönlich wird. Zitat:
Zitat:
Die Beschreibung der Arbeitsinhalte die mir gegeben wurden (habe ich in meinem ersten Post aufgeführt) ist also unzureichend? Sollte ich dabei auch die 30 Stunden plus Wegezeiten zusammen mit dem Urteil des Landesgerichtes ansprechen? Zitat:
Man verlangt von mir aber, mich auch auf solche Tätigkeiten zu bewerben. Von daher glaube ich nicht, dass ich aus diesem Grund die Tätigkeit ablehnen kann. Ich bin 25 und halt eben vor 5 Wochen zu Hause ausgezogen. Es war schwer als Hartz VI Empfänger eine Wohnung zu finden, deshalb mache ich mir halt Sorgen das die Sanktion auch die Miete betreffen würde (Die Miete geht direkt von der ARGE an den Vermieter.) und ich gleich so zum Start Probleme mit meinem Vermieter bekommen würde. | |||||||
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 703
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. Geändert von Speedport (06.08.2008 um 17:03 Uhr) | |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 12.815
| Stelle mal den Vermittlungsvorschlag hier ein und noch eine Frage: Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, die dies zum Ziel hatte? Ich habe stark den Eindruck, dass dieser Vermitttlungsvorschlag nicht hinreichend bestimmt ist. Dagegen kann man schon Widerspruch einlegen und sehr erfolgreich gegen klagen bzw. eine einstweile Anordnung erreichen. Aber dafür muss der Bescheid komplett hier eingestellt sein und die Frage der EGV beantwortet sein.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.873
| Zusätzlich, das wäre, um einige Extrembeispiele zu nennen, der Heizer auf der E-Lok, der Fahrstuhlführer im Selbstbedienungsaufzug. Zusätzlich in der Praxis sind z.B. die "Grünen Damen", die im Krankenhaus z.B. Patienten besuchen, die wenig, oder keinen Besuch bekommen, kleine Besorgungen für sie erledigen, die Patienten in Krankenhaus, Pflegeheim, etc. vorlesen.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #13 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 12.815
| Zusätzlich wäre auch: ein Trichter 2 Eimer (einer davon mit Sand gefüllt) Dann kippt man den geüllten Eimer Sand in den Trichter, der wiederum den leeren Eimer füllt. Wenn das ganze fertig ist geht es wieder von vorne los. So etwas ist zusätzlich. Auch im allg. Interesse?? Bei manchen Beschäftigungsträgern habe ich da oft meine Zweifel. Wenn Mauern aufgebaut werden, um sie dann wieder ab zureißen.
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| | #14 |
| Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.441
| Hallo Speedport, auch das Finanzamt muss beweisen, dass die Post angekommen ist. AO(Abgabenordnung) § 122. @ Luna83 Ein Rückschein kann im Ernstfall nicht den Inhalt des Briefes beweisen.Besser ist eine persönliche Abgabe mit Bestätigung. Hier ein Urteil, dass ein Vermittlungsvorschlag kein VA ist.Leider eine Einzelfallentscheidung. Aber trotzdem hilfreich zur Argumentierung bei Gegenwehr. S 37 AS 4801/05 ER SG Berlin, vom 18.07.2005 L 5 B 344/05 ER AS LSG Hamburg, vom 08.03.2006 MfG Geändert von Sissi54 (06.08.2008 um 20:28 Uhr) |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.460
| Zusätzlich muss aber nicht sinnlos heißen oder? Ich meine gelesen zu haben, dass eine Arbeit auch dann zusäzlich ist, wenn sie sonst erst später ausgeführt würde. Ich denke mal, dass das z. B. auf die ganzen Grünanlagenpflege-Ein-Euro-Jobs zutrifft. ohne die Ein-Euro-Job-Kräfte würde eben seltemer Unkraut gejätet usw. Richtig?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #16 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 12.815
| Das ist ja leider diese graue Bereich. Ein Kommune braucht nur zu beschleißen, wir reinigen die Grünanlagen nicht mehr" und schon ist das ganze zusätzlich, weil ja beschlossen wurde, dass für diese Verschönerung kein Geld mehr ausgegeben wird. Die Kommunen haben das inzwischen sehr gut raus, um zu wissen, was Verpflichtungen für sie sind und was bisher der Imagepflege diente. (Wohlfahrtsbverbände ürigns auch). Zitat:
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| | #17 | |||||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist nun auch schon das 4. mal in diesem Jahr, dass man mir einen 1€ Job "anbietet". Zitat:
Werde versuchen den Brief dann hier am Standort abzugeben und hoffe, dass die ihn an den Standort weiterleiten, von dem der Vermittlungsvorschlag kam. Wenn Sie sich weigern wird’s halt doch ein Einschreiben werden müssen. Geändert von Luna83 (06.08.2008 um 19:12 Uhr) | |||||
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| | #18 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 12.815
| So schick mal folgendes ans Amt. Eine AGH ist nicht Bestandteil der EGV und im Übrigen ist sie ja nun abgelaufen. Bitte per Einschreiben mit Rückschein und wenn du kannst - per FAX. Damit hast Du eine Bestätigung. Lass dir hier nicht erzählen ein Brief per Einschreiben mit Rückschein wäre nichts wert. Einen Rückschein erkennen die Sozialgerichte regelmäßig als zugestellt an - auch was den Inhalt betrifft. Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 703
| Zitat:
Schreibe am besten sofort per Einschreiben, daß Du die Miete ab sofort auf Dein Konto haben möchtest. Wenn aus ARGE-Sicht etwas dagegen steht, sollen sie Dir das schriftlich im Detail mit Angabe der Rechtsquelle begründen. Du siehst in dieser Maßnahme nur eine grundlose Entmündigung und Diskriminierung. Du erwartest eine Bestätigung der Umleitung der Mietzahlung auf das Konto: (Deine Bankverbindung) bis zum (genaues DAtum, sollte innerhalb 10 Tagen sein), andernfalls reichst Du Klage ein und gibts den Vorgang auch zum Landesdatenschutzbeauftragten. Erläuterung: für Dich ist das wichtig, weil das, was ich Dich gefragt habe (ob Du mal mit den Mietzahlungen manipuliert hast.....), wird sich jeder automatisch denken, der sieht, daß die ARGE direkt an den Vermieter überweist. Deine Integrität wird hier in unverantwortlicher Weise schwer beschädigt und Du kannst in keiner Weise überprüfen welche Ausmaße das evtl. annimmt. Du wirst hier quasi als potentieller Mietpreller eingestuft.
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. Geändert von Speedport (07.08.2008 um 05:36 Uhr) | |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.909
| Soll der Ein-Euro-Job tatsächlich nur vom 3.9.2008 - 31.10.2008 dauern? Das wäre aber eine kurze Zeit. Die EGV ist ja in vielen Punkten heftig - aber die ist ja zum Glück abgelaufen. |
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| | #21 |
| Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.441
| Kurze Zeit, dafür umsonst.Eine Bezahlung ist nicht festgelegt und auch keine Arbeitszeit. Die Arbeitsinhalte darf nur der Leistungsträger festlegen ! Ein Maßnahmeträger darf hier keinen Ermessensspielraum bekommen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...nEuroJobs.aspx Geändert von Sissi54 (07.08.2008 um 14:21 Uhr) |
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| | #22 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hab den Widerspruch gerade ausgedruckt. Geht morgen früh gleich zur Post. Danke sehr! Zitat:
Werde meinen Vermieter in einiger Zeit noch mal darauf ansprechen ob es inzwischen auch anders möglich ist und dann bei der ARGE fordern, dass man mir das Geld aufs Konto überweist. Dass man mich dadurch missverständlich als Mietpreller einstufen könnte, war mir nicht bewusst. | |
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Soo... Ich habe gerade eine Reaktion auf den Widerruf erhalten. Die Vertretung meiner SB rief mich an (werde Sie gleich morgen bitten meine Telefonnummer löschen) und hat mich gebeten, morgen früh zu einem Gespräch zu erscheinen. Man würde Ihr den Widerruf per Fax zuschicken. Die Dame erschien mir merkwürdig freundlich und auf meine Frage was ich denn zu erwarten hätte und wenn es bei dem Gespräch um eine Sanktion geht, so soll Sie mich schriftlich anschreiben, meinte sie nur es sei ein einfaches Gespräch. Sie würde keine Sanktion vollziehen wollen (ich nehme mal an, das ist vorerst), das Schreiben wäre wohl eh von einem Anwalt aufgesetzt, sie möchte darüber reden, so dass ich mich eventuell mit meinem Anwalt beraten kann ob ich den Widerruf zurückziehe oder was ich denn sonst noch machen könnte. Klingt fast nach Anhörung, oder? Wie verhalte ich mich nun morgen am Besten? Kann ich mich irgendwie darauf vorbereiten, irgendwas was ich bedenken sollte, irgendwas worauf ich die SB ansprechen sollte, irgendwas worauf ich achten muss? Ich habe keine Ahnung was mich erwartet, in einer solchen Situation war ich noch nie und ich möchte es nicht unbedingt vergeigen. |
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| | #24 |
| Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 1.441
| Hallo Luna83, Du kannst, aber musst dort nicht nach telefonischer Einladung erscheinen. Einladungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Beantrage sofort die Löschung Deiner Tel.-Nr. und warte schriftliches ab. Das wurde hier schon häufig genug geraten, sich nicht telfonisch mit Behörden auseinanderzusetzen. MfG |
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, ich komme gerade von meinem Termin bei der ARGE. Es ist alles super gelaufen, der Vermittlungsvorschlag wird zurückgezogen, eine Sanktion wird nicht verhängt. Das wurde auch schön schriftlich festgehalten. Des weiteren wurde meine Telefonnummer gelöscht, der Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt und eine vernünftige EGV gab es auch. Der einzige Inhalt ist, dass ich nun 5 Bewerbungen anstatt 10 pro Monat schreiben muss und Bewerbungen auf Stellenangebote seitens der ARGE zeitnah schreiben soll, was ja ohnehin selbstverständlich ist. So ein positives Erlebnis tut richtig gut. Danke noch mal an alle, die mich mit Ratschlägen und Informationen unterstützt haben! |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 703
| Zitat:
Danke und weiterhin viel Erfolg.
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. | |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 60
| Hallöchen...... so macht man das also..... Cool,ist auch gut zu lesen,spannend und nachvollziehbar... Gut gemacht Forum Lg Dino |
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