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kein_lohn_unter10

Ein Euro Job / Mini Job

rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigung!; in Forum: Information; Hilfe! Ich habe von Nov 05 bis Mai 06 ein EEj gemacht(Bastearbeiten)Zwecks Verbesserung der Vermittlunschancen,danch keinerlei Vermittlungs- aktionen! Jetzt hat meine SB mir eine EV übergeben! Ich habe keine Ahnung,was ...
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Alt 30.07.2008, 17:16   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Beiträge: 82
Standard rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigung!

Hilfe!
Ich habe von Nov 05 bis Mai 06 ein Ein-Euro-Job gemacht(Bastearbeiten)Zwecks Verbesserung der Vermittlunschancen,danch keinerlei Vermittlungs-
aktionen!
Jetzt hat meine SB mir eine EV übergeben!
Ich habe keine Ahnung,was ich da tun soll,es steht
was von Helfer bei Gebäude und Anlagenbetreung
drin!
Ich hatte keinerlei Mitsprachrecht!Meine persönlichen Neigungen und Fähigkeiten interessieren nicht!
Es wurde mir nicht erklärt,um was für eine Arbeit es sich handelt!
Sie gibt 30 Wochenarbeitstunden vor,wobei ich noch eine
Anfahrt incl. Gehstrecke von 2x40 Minuten habe!
Ich fragte nach ABM,gibts hier nicht!
Ich fragte nach 50+,sie machen erst einen Ein-Euro-Job!
Meine SB hat Rückendeckung von ihrem Diensleiter,wo kann ich mich über ihn beschweren?Ist eine Petition
sinnvoll?

Gruss!
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Alt 30.07.2008, 17:40   #2
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Benutzerbild von Speedport
 
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Beiträge: 617
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Hilfe!
Ich habe von Nov 05 bis Mai 06 ein Ein-Euro-Job gemacht(Bastearbeiten)Zwecks Verbesserung der Vermittlunschancen,danch keinerlei Vermittlungs-
aktionen!

Das war vermutlich schon mal rechtswidrig!

Jetzt hat meine SB mir eine EV übergeben!

Hast Du unterschrieben?

Ich habe keine Ahnung,was ich da tun soll,es steht
was von Helfer bei Gebäude und Anlagenbetreung
drin!

Stell die EGV mal als Anlage hier ins Forum (Namen und persönliche Daten schwärzen), dann ist es eher möglich, Dir dazu eine vernünftige Auskunft zu geben.

Ich hatte keinerlei Mitsprachrecht!Meine persönlichen Neigungen und Fähigkeiten interessieren nicht!
Es wurde mir nicht erklärt,um was für eine Arbeit es sich handelt!

Das muß in der Zuweisung ausführlich und im Detail gemacht werden.

Sie gibt 30 Wochenarbeitstunden vor,wobei ich noch eine
Anfahrt incl. Gehstrecke von 2x40 Minuten habe!

30 Std. sind zu viel und unzumutbar, schließlich mußt Du Dich auch noch um eine richtige Arbeit kümmern. 15 Std., maximal 20, sagen die Gerichte.

Ich fragte nach ABM,gibts hier nicht!

Das war mal. Die gibts nicht mehr.

Ich fragte nach 50+,sie machen erst einen Ein-Euro-Job!

Rechtswidrig, Ein-Euro-Job ist immer nur eine letzte Maßnahme. Vorher sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.

Meine SB hat Rückendeckung von ihrem Diensleiter,wo kann ich mich über ihn beschweren?Ist eine Petition sinnvoll?

Das ist normal. Du kannst Ihnen am einfachsten den Wind aus den Segeln nehmen, wenn Du, sachlich und mit Fakten auftrittst und zur Not auch vors Gericht gehst, um Dein Recht durchzusetzen.

Ganz wichtig: stelle hier Deine EGV zur Verfügung, die meisten Ein-Euro-Job sind rechtswidrig. Zur Beurteilung braucht man aber die genauen Fakten.


Gruss!
...
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
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Alt 30.07.2008, 17:40   #3
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Benutzerbild von Speedport
 
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Beiträge: 617
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Hilfe!
Ich habe von Nov 05 bis Mai 06 ein Ein-Euro-Job gemacht(Bastearbeiten)Zwecks Verbesserung der Vermittlunschancen,danch keinerlei Vermittlungs-
aktionen!

Das war vermutlich schon mal rechtswidrig!

Jetzt hat meine SB mir eine EV übergeben!

Hast Du unterschrieben?

Ich habe keine Ahnung,was ich da tun soll,es steht
was von Helfer bei Gebäude und Anlagenbetreung
drin!

Stell die EGV mal als Anlage hier ins Forum (Namen und persönliche Daten schwärzen), dann ist es eher möglich, Dir dazu eine vernünftige Auskunft zu geben.

Ich hatte keinerlei Mitsprachrecht!Meine persönlichen Neigungen und Fähigkeiten interessieren nicht!
Es wurde mir nicht erklärt,um was für eine Arbeit es sich handelt!

Das muß in der Zuweisung ausführlich und im Detail gemacht werden.

Sie gibt 30 Wochenarbeitstunden vor,wobei ich noch eine
Anfahrt incl. Gehstrecke von 2x40 Minuten habe!

30 Std. sind zu viel und unzumutbar, schließlich mußt Du Dich auch noch um eine richtige Arbeit kümmern. 15 Std., maximal 20, sagen die Gerichte.

Ich fragte nach ABM,gibts hier nicht!

Das war mal. Die gibts nicht mehr.

Ich fragte nach 50+,sie machen erst einen Ein-Euro-Job!

Rechtswidrig, Ein-Euro-Job ist immer nur eine letzte Maßnahme. Vorher sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.

Meine SB hat Rückendeckung von ihrem Diensleiter,wo kann ich mich über ihn beschweren?Ist eine Petition sinnvoll?

Das ist normal. Du kannst Ihnen am einfachsten den Wind aus den Segeln nehmen, wenn Du, sachlich und mit Fakten auftrittst, und zur Not auch vors Gericht gehst, um Dein Recht durchzusetzen.

Ganz wichtig: stelle hier Deine EGV zur Verfügung, die meisten Ein-Euro-Job sind rechtswidrig. Zur Beurteilung braucht man aber die genauen Fakten.


Gruss!
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Alt 30.07.2008, 18:47   #4
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Ort: stuttgart
Beiträge: 82
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Vielen Dank!
Ich habe nicht unterschrieben,ich werde auch nicht unterschreiben!
Ich stelle die EV morgen ins Forum!
galigula ist gerade online  
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Alt 31.07.2008, 09:02   #5
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Ort: stuttgart
Beiträge: 82
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Eingliederungsvereinbarung!
Herr ------ verpflichtet sich,einen Aufenthalt auserhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem pers.
Ansprechpartner sbzustimmen,alle Möglichkeiten zu nützen,um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen
Mitteln und Kräften zubestreiten und an allen Massnahmen zur Eingliederung mitzuwirken,insbesondere:
Herr ------ ist verpflichtet,den Vorstellungstermin am 14.08. um 12 Uhr bei der SBR(Der Flyer der SBR wird
ihm beim nächsten Termin beim Jobcenter am 14.08.
9 Uhr ausgehändigt)warzunehmen und die angebotene
Arbeitsgelegenheit als Helfer in der Gebäude-Anlagenbetreuung zur Verbesserung der Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt
anzunehmen.
Sollte er an dem Vorstellungstermin krankheitsbedingt
die Wohmung bzw. das Bett nicht verlassen können,
um den Termin warzunehmen,ist es erforderlich,dass er
eine Bettlägerigsbescheinigung vorlegt.
Eine AU ist nicht ausreichend.
Der Einstellungsbeginn sowie der genaue Einsatzort
wird bei dem Vorstellungstermin in Absprache mit der
SBR festgelegt.
Es wird erwartet, dass er regelmässig,pünklich und zuverlässig die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl(30 Stunden ,Vergütung 1,50 Eur pro Stunde,in den ersten 3 Monaten 1 Eur)dort arbeitet.

Viele Grüsse!
galigula ist gerade online  
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Alt 31.07.2008, 09:39   #6
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Beiträge: 80
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Eingliederungsvereinbarung!
Herr ------ verpflichtet sich,einen Aufenthalt auserhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem pers.
Ansprechpartner sbzustimmen,alle Möglichkeiten zu nützen,um den eigenen Leben sunterhalt aus eigenen
Mitteln und Kräften zubestreiten und an allen Massnahmen zur Eingliederung mitzuwirken,insbesondere:
Herr ------ ist verpflichtet,den Vorstellungstermin am 14.08. um 12 Uhr bei der SBR(Der Flyer der SBR wird
ihm beim nächsten Termin beim Jobcenter am 14.08.
9 Uhr ausgehändigt)warzunehmen und die angebotene
Arbeitsgelegenheit als Helfer in der Gebäude-Anlagenbetreuung zur Verbesserung der Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt
anzunehmen.

Hier fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit. Die Tätigkeit ist nicht genau benannt. "Helfer in der Gebäude-Anlagenbetreuung" kann alles bedeuten. Man sollte daruf bestehen, dass die Tätigkeiten, die verrichtet werden sollen genau genannt werden. Das wir dem Lestungsträger schwer fallen, weil dann offensichtlich wird, dass die meisten Tätigkeiten nicht zusätzlich sind. Zusätzlich ist zu empfehlen, eine Klausel in die EGV aufzunehmen, nach der der Leistungsempfänger jede Tätigkeit verweigern darf, die nicht der genauen Tätigkeitsbeschreibung entspricht.

Sollte er an dem Vorstellungstermin krankheitsbedingt
die Wohmung bzw. das Bett nicht verlassen können,
um den Termin warzunehmen,ist es erforderlich,dass er
eine Bettlägerigsbescheinigung vorlegt.
Eine AU ist nicht ausreichend.
Der Einstellungsbeginn sowie der genaue Einsatzort
wird bei dem Vorstellungstermin in Absprache mit der
SBR festgelegt.

Auch diese Passage genügt dem Bestimmtheitserfordernis nicht. Arbeit, Zeit und Ort müssen genau festgelegt sein. Dies dem Maßnahmenträger zu überlassen, ist nach Ansicht der Rechtsprechung rechtswidrig.

Es wird erwartet, dass er regelmässig,pünklich und zuverlässig die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl(30 Stunden ,Vergütung 1,50 Eur pro Stunde,in den ersten 3 Monaten 1 Eur)dort arbeitet.

Nach der Rechtsprechung sind 30h/Woche zuviel. Der Weg zum "Arbeitsort" ist bei der Berechnung der Zeit zu berücksichtigen. D.h., er zählt eigentlich als Arbeitszeit, die jedoch nicht entschädigt wird.

Viele Grüsse!
Diese Argumente sollte man dem Fallbetreuer schriftlich zukommen lassen und ihn bitten die EGV so zu überarbeiten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.
xavier123 ist offline  
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Alt 31.07.2008, 10:22   #7
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Nimm unsere EGV und ändere sie entsprechend Deinen Deinen Wünschen.
Bitte gehe genau so vor, wie wir es beschrieben haben.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 31.07.2008, 10:32   #8
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Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Es wäre auch noch das Bundesland wichtig.
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Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!
Tom_ ist offline  
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Alt 31.07.2008, 12:09   #9
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Beiträge: 82
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Danke für den Tipp!
Ich werde genau so vorgehen,obwohl ich teilweise nur Bahnhof verstehe!Ich komme übrigens aus Stuttgart!
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Alt 13.08.2008, 11:24   #10
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Registriert seit: 09.07.2008
Ort: stuttgart
Beiträge: 82
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Komme gerade von Trangsalierungstermin,meine SB hat
hat noch einen Kollegen dabei gehabt,der mir falschfreundlich die EGV schmackhaft machen wollte!
Ich war leider alleine!
Meine SB meinte,ich hätte die Pflicht,die EGV zu unterschreiben.
Daraufhin legte ich meine Gegen-EGV vor.Der Kollege
liest einen Satz und sagt,dass die EGV inakzeptabel sei!
Auf Frage,was das denn ganau für eine Arbeit wäre,die ich ausführen soll,sagte meine SB,das würde mir der
Massnahmeträger erklären!
Nachdem es dem Kollegen klar war,daß ich die von ARGE
vorgeschlagene EGV nicht unterschreibe,ist er unfreundlich geworden und meinte,dann können wir auch anderst.Ich werde 60 % Kürzung bekommen,es wird mir schriftlich zugesand!
Ich stelle sie umgehend hier ins Forum,so bald sie da ist!
Meine SB meinte,ich sei verpflichtet,auch ohne EGV Bewerbungen zu schreiben,stimmt das so????

Grüße aus Stuttgart!
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Alt 13.08.2008, 12:47   #11
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Ort: stuttgart
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Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigung!

Nachtrag!
Mir ist eben erst richtig aufgefallen,daß der Auftritt des Kollegen der SB doch eigentlich nicht rechtens sein kann,oder?
Ich fragte ihn,ob er als Zeuge hier sei,darauf sagte er,er sei mein persönlicher Ansprechpartner!
Er hat aber ständig das Wort geführt und auch die 60% Sperre erwähnt,obwohl er doch nicht mein SB ist!
Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
Ist eine Anzeige sinnvoll?
Der Krieg ist ausgebrochen,ich schieße jetzt aus allen Rohren!
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Alt 16.08.2008, 00:13   #12
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Beiträge: 275
Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigung!

Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Nachtrag!
Mir ist eben erst richtig aufgefallen,daß der Auftritt des Kollegen der SB doch eigentlich nicht rechtens sein kann,oder?
Ich fragte ihn,ob er als Zeuge hier sei,darauf sagte er,er sei mein persönlicher Ansprechpartner!
Er hat aber ständig das Wort geführt und auch die 60% Sperre erwähnt,obwohl er doch nicht mein SB ist!
Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
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Dem, was Du geschildert hast, entnehme ich, dass Du unter Druck gesetzt und respektlos behandelt wurdest. Wenn Du die Motivation und die Kraft hast, zum Ausdruck zu bringen, dass niemand so mit Dir umgehen darf, dann ist das genau richtig. Vielleicht könnte es Dir helfen, dabei Prioritäten zu setzen und Dir genau zu überlegen, wie viele "Baustellen" Du im Moment aufmachen möchtest.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 16.08.2008, 06:58   #13
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Standard AW: rechtswidriger Ein-Euro-Job mit schriftlicher Ankündigun!

Hallo,

ich hatte Dir schon am 13.8 geantwortet, aber durch die Serverprobleme ging das verloren. Als ich abspeicherte, kam nur die Meldung,daß der Server überlastet ist.
Danach hatte ich nicht mehr den Nerv, alles noch mal zu schreiben und evtl. wieder zu verlieren.


Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Komme gerade von Trangsalierungstermin,meine SB hat
hat noch einen Kollegen dabei gehabt,der mir falschfreundlich die EGV schmackhaft machen wollte!
Ich war leider alleine!

Das ist nicht gut.
Gegenmittel: Gedächtnisprotokoll, sowie Du das alles verstanden hast und per Einschreiben an Deinen SB, zur Vermeidung von Mißverständnissen.
Wenn ihm etwas nicht passt, muß er nachweißlich (Einschreiben)widersprechen, tut er das nicht, kannst Du Dich später gut darauf berufen.

Meine SB meinte,ich hätte die Pflicht,die EGV zu unterschreiben.

Wie Du ja weißt, ist das Unsinn.

Daraufhin legte ich meine Gegen-EGV vor.Der Kollege
liest einen Satz und sagt,dass die EGV inakzeptabel sei!

Für ihn, das glaube ich gerne.

Auf Frage,was das denn ganau für eine Arbeit wäre,die ich ausführen soll,sagte meine SB,das würde mir der
Massnahmeträger erklären!

Es ist die Pflicht des Leistungsträgers, Dir genau die Art der Arbeit, Arbeitszeit, Entlohnung usw im Detail zu beschreiben.
Die faule S.. will offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung nicht durchführen. Dafür ist er verantwortlich.

Nachdem es dem Kollegen klar war,daß ich die von ARGE
vorgeschlagene EGV nicht unterschreibe,ist er unfreundlich geworden und meinte,dann können wir auch anderst.Ich werde 60 % Kürzung bekommen,es wird mir schriftlich zugesand!

Sofort berichtigen, Du hast Dich nicht geweigert, sondern Dir sind verschiedene Punkte, siehe oben, nicht klar. Für eine Unterschrift unter einen Vertrag muß für beide Seiten Klarheit über den Vertragsinhalt herrschen.

Ich stelle sie umgehend hier ins Forum,so bald sie da ist!

Meine SB meinte,ich sei verpflichtet,auch ohne EGV Bewerbungen zu schreiben,stimmt das so????

Ja.
Aber das kannst Du natürlich nur, wenn die Bewerbungskosten von der ARGE übernommen werden.
Alternativ, wenn Du nicht weit weg von der ARGE wohnst, kannst Du Deine Bewerbungen auch über die ARGE verschicken. D.h. Du kannst mit Deinen Unterlagen dorthin gehen, Kopien ziehen, Briefumschläge und Porto von der ARGE geben lassen. Alles ohne Kosten. Die werden zwar maulen, weil Du den Ablauf störst, aber sie können es nicht verweigern.

Grüße aus Stuttgart!
__________________
Gruß
speedport

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Alt 16.08.2008, 07:12   #14
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Zitat:
Zitat von galigula Beitrag anzeigen
Nachtrag!
Mir ist eben erst richtig aufgefallen,daß der Auftritt des Kollegen der SB doch eigentlich nicht rechtens sein kann,oder?
Ich fragte ihn,ob er als Zeuge hier sei,darauf sagte er,er sei mein persönlicher Ansprechpartner!
Er hat aber ständig das Wort geführt und auch die 60% Sperre erwähnt,obwohl er doch nicht mein SB ist!

Leider sind keine Zeugen vorhanden, sonst könnte das ein Aufhänger sein.
Bei solchen Gelegenheiten mußt Du sofort reagieren und nachfragen. Allerdings kannst Du das jetzt auch noch schriftlich. Laß Dir Dienststellung, Funktion und Namen des Kollgen mitteilen, da er ja das Gespräch zum großen Teil geführt hat. Warum konkret war er da und hat das Gespräch geführt?

Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

Wäre es, wenn nur so aus Zufall ein anwesender Kollege, der mit Dir nichts zu tun hat plötzlich alle Deine Daten und Sozialgeheimnisse erfährt. Deshalb ja auch erst mal schriftlich nachfragen. WEnn die Antwort käme, daß das nur ein zufällig anwesender Kollege war, hättest Du sie am Kanthaken.

Ist eine Anzeige sinnvoll?

Noch nicht, erst klären.

Der Krieg ist ausgebrochen,ich schieße jetzt aus allen Rohren!

Willkommen im Club.
Eine Empfehlung von mir: Immer gut vorbereiten, auch schon im Vorfeld. Ganz besonders, wenn man den Verdacht hat, daß es auf eine Klage hinauslaufen könnte. So gesehen dann also eigentlich immer.
Viel hier nachfragen (wird im Laufe der Zeit ja immer weniger nötig) und vor der Absendung hier noch mal gegenlesen lassen.
...
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Alt 16.08.2008, 16:18   #15
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Hallo Speedport!
Habe mich über deine Antwort gefreut,dacht schon,das interressiert niemand.Aber spannend wird es ja erst,wenn die Sperre kommt!
Wundert mich,daß noch nichts im Briefkasten ist!
Das mit der Begleitung war mir diesmal leider nicht möglich,ist nicht immer machbar!
Deshalb finde ich deine Idee mit der Begleitung gut und ahme sie nach,hast hoffentlich nichts dagegen!


Biete Begleitung im Raum Stuttgart an!
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