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Arbeitsgelegenheit trotz Klage?; in Forum: Information; Hallo, gestern hatte ich bei "meiner" Agentur für Arbeit ein Gespräch über mein Bewerberangebot bzw. berufliche Situation. Lange Rede, kurzer Sinn: rausgekommen bin ich mit der Adresse eines Trägers für ...

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Alt 08.03.2006, 11:35   #1
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Standard Arbeitsgelegenheit trotz Klage?

Hallo,

gestern hatte ich bei "meiner" Agentur für Arbeit ein Gespräch über mein Bewerberangebot bzw. berufliche Situation.
Lange Rede, kurzer Sinn: rausgekommen bin ich mit der Adresse eines Trägers für Integration und Qualifizierung. Habe den Sachbearbeiter über meine laufende Klage informiert. Der Sachbearbeiter der AfA meinte ich "könnte" mich ja da mal informieren, ob es nicht eine passende Arbeitsgelegenheit für mich gibt. Also mehr so auf freiwilliger Basis. Bekam aber dann doch gleich das Merkblatt über die Kürzungen mit. Leider konnte ich ausgerechnet bei diesem Termin keinen Zeugen mitnehmen, da der Termin kurzfristig vorverlegt wurde.

Seit letztem Jahr läuft meine Klage beim Sozialgericht gegen die AfA und den damaligen Träger einer solchen Maßnahme.

Wie verhalte ich mich nun am besten?

Grüße
Cindra
cindra ist offline  
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Alt 08.03.2006, 11:51   #2
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Standard

Verlange eine schriftliche Aufforderung mit Begründung, warum der vorgeschlagene Ein-Euro-Job für dich notwendig ist und wie er dich wieder in Arbeit bringen soll. ;)
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Gruß
vagabund
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Alt 09.03.2006, 11:30   #3
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Standard

Danke Vagabund

für die Antwort. Werde die bestimmt anschreiben. Weiß nur noch nicht genau wie, da ich ja noch keinen konkreten Ein-Euro-Job angeboten, sondern nur die Telefonnr. vom Träger bekommen habe.

Habe halt nur die Befürchtung, wenn ich mich beim Träger melde, dass ich dann gleich wieder antreten soll. Werde sicher bei einem evtl. Anruf beim Träger gleich auf die laufende Klage, die nicht auf einen speziellen Ein-Euro-Job, sondern auf die Ein-Euro-Job's im allgemeinen bezogen war, hinweisen.

Hab noch folgende Fragen: Wenn der Träger sich durch die laufende Klage nicht abschrecken lässt, und mir einen Ein-Euro-Job "´vermittelt", muss ich dann erneut Klage einreichen? Kann mir bei laufender Klage überhaupt ein neuer Ein-Euro-Job angeboten werden?

Wäre toll, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.

Grüße
Cindra
cindra ist offline  
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Alt 09.03.2006, 13:54   #4
Redaktion
 
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Die laufende Klage bezieht sich sicher auf einen anderen Träger? Dann interessiert den Träger das wahrscheinlich nicht.

Du kannst es ihm ja trotzdem mitteilen, vielleicht hat er dann doch kein interesse an dir :twisted:
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Gruß
vagabund
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Alt 09.03.2006, 21:59   #5
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Na denn, werde ich es dem neuen Träger mitteilen, und wie ich das mitteilen werde :twisted:

Dann also auf in die nächste Runde!!

Grüße
Cindra
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Alt 09.03.2006, 22:44   #6
Barney
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Zitat:
Bekam aber dann doch gleich das Merkblatt über die Kürzungen mit.
Schau doch mal auf die Rückseite? Steht da vielleicht Eingliederungsvereinbarung? :mrgreen: :party:
 
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Alt 09.03.2006, 22:58   #7
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Nein steht da nicht, habe aber im letzten Jahr (glaube im Februar) eine unterschrieben.
cindra ist offline  
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Alt 10.03.2006, 22:49   #8
Barney
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Zitat:
Nein steht da nicht, habe aber im letzten Jahr (glaube im Februar) eine unterschrieben.
Im Februar? Im vorigen Jahr? Die dürfte dann doch wohl nicht mehr gültig sein. Eine Eingliederungsvereinbarung wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, jedenfalls soll es so sein. Nach Ablauf findet dann ein Ausertungsgespräch statt und es wird festgelegt, wie es weitergeht.

Das gab es bei dir nicht?
 
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Alt 11.03.2006, 17:47   #9
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Also, habe meine Eingliederungsvereinbarung rausgesucht. Die galt bis 31. 12. 05. Auswertungsgespräch gab es nicht. Der SB hat nur festgestellt, dass er keine Arbeit für micht hat. Hauptsächlich wollte er meine Bewerbungsnachweise sehen. Dann wie schon geschrieben der Verweis auf die Ein-Euro-Jobs, von denen ich bisher allerdings noch nichts Genaues weiß.

Hab aber irgendwo gelesen, dass man auch ohne EGV "einberufen" werden kann.

Weiß dazu jemand was Konkretes?


Grüße und schönen Samstagabend
Cindra
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Alt 13.03.2006, 01:39   #10
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Registriert seit: 10.02.2006
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Standard Ja Cindra

Sie versuchen es auch OHNE Eingliederungsvereinbarung mit Hinweis auf SGBII, §2, §§9ff SGB II, §16 Abs. 3 SGB II unter Missachtung sonstiger oder aktueller §§ Sonderzeichen... Das musste dir dann nich gefallen lassen.

Hast du dir seine Bemühungen nachweisen lassen, für dich Arbeit zu finden?? Ohne sowas leg ich nix mehr vor...

Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung zum Thema fördern??? Wieviel Arbeitsstellen im Monat schlagen sie denn vor?

Ich muss erst eine machen. Aber da ich 4 Bewerbungen vorweisen soll, darf die Arge mir jeden Monat 4 Arbeitsangebote - NICHT Ein-Euro-Job vorweisen...

Viele Grüsse

Hans
hansklein ist offline  
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Alt 13.03.2006, 08:26   #11
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
Standard

So nun nimm erstmal den Termin wahr und stelle dich vor und sage aber ganz deutlich, dass Du dich gerichtlich gegen die Arbeitsgelgenheit wehren wirst und auch beim Arbeitsgericht auf Zahlung eines Lohns klagen wirst.

Sobald du antreten sollst, formulierst Du folgendes Schreiben an die ARGE

Zitat:
Absender
ARGE, Arbeitsagentur, etc
Ort, Datum


KdNr:
Vorschlag einer Arbeitsgelegenheit vom ...
Zuweisung zu (Maßnahmeträger)



Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit Ihrem Schreiben vom .............. erfolgte Zuweisung in eine Arbeitgelegenheit ist rechtswidrig. In dem Schreiben wurde die Tätigkeit nicht hinreichend bestimmt bezeichnet (vgl LSozG, Beschluss vom 11.07.2005, Az L 5 B 161/05 ER AS). Insbesondere wurde nicht bezeichnet, welche Tätigkeit ich an welchem Ort, zu welcher Zeit zu leisten verpflichtet werden sollte. Auch ließ dieses Schreiben keine Rückschlüsse darauf zu, ob die von mir auszuführende Tätigkeit zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein würde. (gegebenenfalls: Des weiteren war diese Tätigkeit mit Vollzeit angegeben, was bei Arbeitsgelegenheiten nicht zulässig ist). Auch dient sie nicht meiner Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Das hatte ich bei der Zuweisung überhaupt nicht erkannt und auch nicht erkennen können. Bitte teilen sie mir mit, in welches Eingliederungskonzept sich der von Ihnen mit Schreiben vom ..... unterbreitete Vorschlag einbettet.

(gegebenenfalls: Des weiteren habe ich erfahren, dass die Maßnahmeträger von Ihnen dazu angehalten werden oder zumindest wurden, persönliche Daten von mir an sie zu übermitteln.

Ich fordere Sie somit auf, mich umgehend aus der Maßnahme zu nehmen und mir schriftlich zu bestätigen, dass sie es unterlassen werden, dem Maßnahmeträger eine Weisung zu erteilen, die den Maßnahmeträger zur Übermittlung der von dem Maßnahmeträger über meine Person erhobenen Daten an die ARGE verpflichtet, soweit diese Daten nicht allein den Umstand der Teilnahme betreffen. )


Ich erwarte Ihre Rückantwort bis zum .........(Datum einsetzen, Frist 1 Woche). Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.


Mit freundlichen Grüßen
an den Träger schreibst Du zeitgleich

Zitat:
Absender
An
(Maßnahmeträger)
Ort, Datum


KdNr bei der ARGE:........
Name..........................
Maßnahme von ................bis................... als Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 III SGB II


Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit Schreiben vom .... erfolgte Zuweisung ist rechtswidrig. Deshalb habe ich die ARGE..... mit gleicher Post aufgefordert, mich unverzüglich aus der Maßnahme zu nehmen und mir schriftlich zu bestätigen, dass sie Ihnen keine Weisung erteilen wird, die sie zur Übermittlung der über mich während der Maßnahme erhobenen Daten verpflichtet, soweit diese nicht allein den Umstand der Teilnahme betreffen.
Ich weise sie darauf hin, dass Sie zur Übermittlung dieser Daten weder verpflichtet, noch dazu berechtigt sind (Beschluss des SG Hamburg vom 11.11.2005, Az S 53 AS 1382/05 ER).

Bitte teilen Sie mir bis zum .................... (Datum eintragen, Frist: 1 Woche) mit, dass Sie es unterlassen werden, über mich während der Maßnahme erhobene Daten an die ARGE..... zu übermitteln, soweit diese nicht allein den Umstand der Teilnahme betreffen.



Mit freundlichen Grüßen


Aber bitte beachten:
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Maßnahmeträger in dieser Angelegenheit dann einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn man unterliegt, muss man dem Träger die Kosten erstatten.
Also: Mit diesem Schreiben wird es dann ernst. Es besteht ein gewisses Kostenrisiko.
Selbst wenn Prozesskostenhilfe bewilligt werden sollte, wird man hierdurch nicht frei von dem Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite.
Wahrscheinlich wird der Träger solcher Sklavenjobs kein großes Interesse mehr an deiner Person haben. Es sei denn, es ist ein Träger, der dies im großen Stil macht. Dann bitte die Hinweise (kursiv) beachten.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 13.03.2006, 21:30   #12
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Beiträge: 17
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Bedanke mich mal für die vielen Tipps. Werde da morgen mal anrufen und hören was Sache ist.

Außerdem könnt ihr mir mal die Daumen drücken. Nach all der langen Zeit der Arbeitslosigkeit und dem Frust habe ich diese Woche tatsächlich 2 Vorstellungsgespräche :D.

Zwar "nur" für einen Mini-Job und ein Praktikum, aber ist doch auch schon was. Werde euch weiter auf dem Laufenden halten.

Grüße
Cindra
cindra ist offline  
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Alt 13.03.2006, 23:56   #13
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Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 107
Standard Hallo @Cindra, wünsch dir viel Glück, @Martin Kostenerstatt

Ich dachte die Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?

Ansonsten... Wovon zahlen??? Ein weiterer Gläubiger in der Schufa Liste?

So ein Schreiben wie du gepostet hast, hatte ich der ARGE auch geschickt... Das wurde schlicht ignoriert, nicht beantwortet! Als der Richer sich einmischte, meinte die ARGE dazu... "ein Widerspruch ist zwischenzeitlich eingegegangen...". Meine Forderung nach einem Bescheid, warum ich gekürzt werde (Darlehen), wielange und in welcher Höhe wird schlicht ignoriert... Was willste dagegen machen (seit 10/2005)???

Oder ist das schlimmer zu bewerten und der Eintreiber vom Staat kommt, wenn man verliert???
Gefallen lass ich mir trotzdem nix mehr.

@Cindra, Drück dir alle Daumen, dass du nen "normalen" Job kriegst.

Viele Grüße

Hans
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