Ein Euro Job / Mini Job
Arbeitsgelegenheit trotz Klage?; in Forum: Information; Hallo, gestern hatte ich bei "meiner" Agentur für Arbeit ein Gespräch über mein Bewerberangebot bzw. berufliche Situation. Lange Rede, kurzer Sinn: rausgekommen bin ich mit der Adresse eines Trägers für ...| Tags: arbeitsgelegenheit, klage |
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| | #1 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Hallo, gestern hatte ich bei "meiner" Agentur für Arbeit ein Gespräch über mein Bewerberangebot bzw. berufliche Situation. Lange Rede, kurzer Sinn: rausgekommen bin ich mit der Adresse eines Trägers für Integration und Qualifizierung. Habe den Sachbearbeiter über meine laufende Klage informiert. Der Sachbearbeiter der AfA meinte ich "könnte" mich ja da mal informieren, ob es nicht eine passende Arbeitsgelegenheit für mich gibt. Also mehr so auf freiwilliger Basis. Bekam aber dann doch gleich das Merkblatt über die Kürzungen mit. Leider konnte ich ausgerechnet bei diesem Termin keinen Zeugen mitnehmen, da der Termin kurzfristig vorverlegt wurde. Seit letztem Jahr läuft meine Klage beim Sozialgericht gegen die AfA und den damaligen Träger einer solchen Maßnahme. Wie verhalte ich mich nun am besten? Grüße Cindra |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.120
| Verlange eine schriftliche Aufforderung mit Begründung, warum der vorgeschlagene Ein-Euro-Job für dich notwendig ist und wie er dich wieder in Arbeit bringen soll. ;)
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. |
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| | #3 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Danke Vagabund für die Antwort. Werde die bestimmt anschreiben. Weiß nur noch nicht genau wie, da ich ja noch keinen konkreten Ein-Euro-Job angeboten, sondern nur die Telefonnr. vom Träger bekommen habe. Habe halt nur die Befürchtung, wenn ich mich beim Träger melde, dass ich dann gleich wieder antreten soll. Werde sicher bei einem evtl. Anruf beim Träger gleich auf die laufende Klage, die nicht auf einen speziellen Ein-Euro-Job, sondern auf die Ein-Euro-Job's im allgemeinen bezogen war, hinweisen. Hab noch folgende Fragen: Wenn der Träger sich durch die laufende Klage nicht abschrecken lässt, und mir einen Ein-Euro-Job "´vermittelt", muss ich dann erneut Klage einreichen? Kann mir bei laufender Klage überhaupt ein neuer Ein-Euro-Job angeboten werden? Wäre toll, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte. Grüße Cindra |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.120
| Die laufende Klage bezieht sich sicher auf einen anderen Träger? Dann interessiert den Träger das wahrscheinlich nicht. Du kannst es ihm ja trotzdem mitteilen, vielleicht hat er dann doch kein interesse an dir :twisted:
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| | #5 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Na denn, werde ich es dem neuen Träger mitteilen, und wie ich das mitteilen werde :twisted: Dann also auf in die nächste Runde!! Grüße Cindra |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #7 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Nein steht da nicht, habe aber im letzten Jahr (glaube im Februar) eine unterschrieben. |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das gab es bei dir nicht? | |
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| | #9 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Also, habe meine Eingliederungsvereinbarung rausgesucht. Die galt bis 31. 12. 05. Auswertungsgespräch gab es nicht. Der SB hat nur festgestellt, dass er keine Arbeit für micht hat. Hauptsächlich wollte er meine Bewerbungsnachweise sehen. Dann wie schon geschrieben der Verweis auf die Ein-Euro-Jobs, von denen ich bisher allerdings noch nichts Genaues weiß. Hab aber irgendwo gelesen, dass man auch ohne EGV "einberufen" werden kann. Weiß dazu jemand was Konkretes? Grüße und schönen Samstagabend Cindra |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 107
| Sie versuchen es auch OHNE Eingliederungsvereinbarung mit Hinweis auf SGBII, §2, §§9ff SGB II, §16 Abs. 3 SGB II unter Missachtung sonstiger oder aktueller §§ Sonderzeichen... Das musste dir dann nich gefallen lassen. Hast du dir seine Bemühungen nachweisen lassen, für dich Arbeit zu finden?? Ohne sowas leg ich nix mehr vor... Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung zum Thema fördern??? Wieviel Arbeitsstellen im Monat schlagen sie denn vor? Ich muss erst eine machen. Aber da ich 4 Bewerbungen vorweisen soll, darf die Arge mir jeden Monat 4 Arbeitsangebote - NICHT Ein-Euro-Job vorweisen... Viele Grüsse Hans |
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| | #11 | ||
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| So nun nimm erstmal den Termin wahr und stelle dich vor und sage aber ganz deutlich, dass Du dich gerichtlich gegen die Arbeitsgelgenheit wehren wirst und auch beim Arbeitsgericht auf Zahlung eines Lohns klagen wirst. Sobald du antreten sollst, formulierst Du folgendes Schreiben an die ARGE Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | ||
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| | #12 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 17
| Bedanke mich mal für die vielen Tipps. Werde da morgen mal anrufen und hören was Sache ist. Außerdem könnt ihr mir mal die Daumen drücken. Nach all der langen Zeit der Arbeitslosigkeit und dem Frust habe ich diese Woche tatsächlich 2 Vorstellungsgespräche :D. Zwar "nur" für einen Mini-Job und ein Praktikum, aber ist doch auch schon was. Werde euch weiter auf dem Laufenden halten. Grüße Cindra |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 107
| Ich dachte die Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe? Ansonsten... Wovon zahlen??? Ein weiterer Gläubiger in der Schufa Liste? So ein Schreiben wie du gepostet hast, hatte ich der ARGE auch geschickt... Das wurde schlicht ignoriert, nicht beantwortet! Als der Richer sich einmischte, meinte die ARGE dazu... "ein Widerspruch ist zwischenzeitlich eingegegangen...". Meine Forderung nach einem Bescheid, warum ich gekürzt werde (Darlehen), wielange und in welcher Höhe wird schlicht ignoriert... Was willste dagegen machen (seit 10/2005)??? Oder ist das schlimmer zu bewerten und der Eintreiber vom Staat kommt, wenn man verliert??? Gefallen lass ich mir trotzdem nix mehr. @Cindra, Drück dir alle Daumen, dass du nen "normalen" Job kriegst. Viele Grüße Hans |
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