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| Tags: eineurojobs, euch, gegen, rechtswidrige, wehrt |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
| Wenn bereits bekannt, dann als Auffrischung betrachten. Über 50 Prozent aller Eintritte von Hartz IV Empfängern in Beschäftigung sind Ein-Euro Jobs. 2007 waren es fast 800 000 Wehrt euch gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs! Diversen Internet-Foren oder Zeitungsartikeln ist immer wieder zu entnehmen, dass Ein-Euro-Jobs nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen und somit reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Der zeitliche Umfang von maximal 15 bis 20 Wochenstunden, der von den Sozialgerichten als zulässig angesehen wird, wird in der Praxis der Argen mit 30 bis 35 Wochenstunden vielfach überschritten. Auch das ist rechtswidrig. Was ist zu tun, wenn ein ALG-II-Betroffener einen solchen rechtswidrigen Ein-Euro-Job von der Arge zugewiesen bekommt? Die Zuweisung ist nichts weiter als ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Meistens ist einer solchen Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Das bedeutet, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Ist man mit dem Ein-Euro-Job nicht einverstanden, kann man gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, man muss trotzdem zu der zugewiesenen Arbeitsstelle hingehen und dort arbeiten. Ein guter Tipp ist es, dort ein Berichtsheft zu führen. Irgendwann kommt von der Arge der Widerspruchsbescheid. Wenn er mehr als drei Monate auf sich warten lässt, kann man Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Nun hat der ALG-II-betroffene Ein-Euro-Jobber also seinen Widerspruchsbescheid in der Hand. Nehmen wir an, er hat nicht Recht bekommen. Dann gilt es, innerhalb einer Frist von einem Monat beim Sozialgericht Klage zu erheben. Beantragt wird die Feststellung, dass die Zuweisung rechtswidrig ist. Justitias Mühlen mahlen langsam: Nach einem Jahr ist Verhandlung und der Ein-Euro-Job längst vorbei. Nun schaut der Sozialrichter auf die Zuweisung und sagt: „Stimmt, die Zuweisung ist rechtswidrig!“ Was hat unser ALG-II-betroffener Ein-Euro-Jobber jetzt noch davon? Ist die Zuweisung rechtswidrig, folgt die Rückabwicklung in Form des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Dessen Höhe richtet sich nach dem ortsüblichen beziehungsweise Tariflohn. Das heißt also: Es gibt für die geleistete Arbeit reguläres Geld! Bedingung ist aber, dass das Sozialgericht zuerst die Zuweisung als rechtswidrig erkennt. Das bedeutet für jeden Ein-Euro-Jobber: Die Zuweisung der Arge ist bares Geld wert. Wenn euer Ein-Euro-Job schon etwas länger zurückliegt, solltet ihr trotzdem die Zuweisung hervorkramen und rückwirkend anfechten. Gemäß § 44 SGB X kann jeder Verwaltungsakt im Sozialrecht vier Jahre rückwirkend per Antrag angefochten werden. Hier noch mal die Vorgehensweise vereinfacht: 1. Zuweisung, 2. Widerspruch, 3. Widerspruchsbescheid von der Arge, 4. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, 5. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Bei verfristeten Zuweisungen: 1. Antrag auf Überprüfung der Zuweisung gemäß § 44 SGB X, 2. Bescheid von der Arge, 3. Widerspruch, 4. Widerspruchsbescheid von der Arge, 5. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, 6. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Eure Zuweisungen sind also bares Geld wert! Das ganze Prozedere ist nachzulesen in Münder: LPK-SGB II (Lehr- und Praxiskommentar), 2. Auflage 2007, § 16. Der neue SGB-II-Kommentar von Eicher/Spellbrink, 2. Auflage 2008, ist schwieriger zu lesen, bestätigt dies aber. Quelle: www.scharf-links.de Dazu wäre noch anzumerken, dass der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen den Leistungsträger/"Maßnahme"-Träger zu richten ist, s. Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 16, RdNr 241. Vgl. auch Niewald in LPK-SGB II (Münder), § 16, Rz. 62. Natürlich entfällt dann auch bei entsprechender Höhe des Arbeitsentgeltes der Anspruch auf ALG II. |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Viele Grüße, angel | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Habe in 5 Fällen anders argumentiert und nie Ärger bekommen; ich habe jeweils klar gemacht, dass der 1,-- € Job einfach nicht zusätzlich ist und somit gegen den § 16 SGB II in Anlehnung an § 270a SGB III verstößt und schon war ich die Probleme los. Einsatz von Öffentlich geförderter Beschäftigung bei der Bewältigung der Vogelgrippe Klar wurde ich auch erst gefragt was mir denn einfiele, mir anzumaßen, beurteilen zu können, ob die Arbeit wirklich zusätzlich ist - hier hilft aber der gesunde menschenverstand weiter, wie neulich ein Mitstreiter hier in der Bücherei: Müssen Büchersendungen verschickt werden oder nicht? Müssen Bücher einsortiert werden oder nicht? Müssen Bücher verliehen werden oder nicht? Ist hierzu Verwaltungsaufwand nötig oder nicht? Muss im Schwimmbad sauber gemacht werden oder nicht? etc. etc.
__________________ Unser Steuerrecht: Etwa 96.000 Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| Mambo gute Sache, sollten wir gezielt bei den Gemeinwohlarbeiter Fabriken verteilen. (§ 16 SGB II in Anlehnung an § 270a SGB III als Ergänzung mit aufnehmen) ich fürchte allerdings das viele Betroffene sich scheuen werden eine solche Prozedur auf sich zu nehmen. Ps.werde neuen Antrag an Stadtrat vorbereiten "Öffentl.Beschäftigung statt Ein Euro Jobs" mit Bericht vom BRH und/oder "Bumerang mit enormen Rückzahlungsforderungen" für Wohlfahrtsunternehmen Stadtwerke etc. pp
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (14.06.2008 um 08:35 Uhr). |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 83
| Gemachte Erfahrungenh mit 1 € - Jobs 1. AGH war bei der Universität im Jahre 2007. Die Arbeit war tatsächlich ein eigenständiges Projekt, für das zunächst eine Dauer von max. 1,5 Jahren geplant war. - man hätte natürlich genauso jemanden soz.verspl. - befristet- einstellen können! - Aus folgenden Gründen habe ich nicht gemault: 1. mein Chef hat mich so behandelt, wie alle seine "Untertanen", so war ich selbstverständlich zum Betriebsausflug eingeladen. Er hat Krankheitstage voll bezahlt, ebenso Urlaubstage und er gestand allen seinen AGH'lern 30 Tage (bezahlte) Urlaubstage zu und wehrte sich dagegen, dass die AGH'ler die Fahrtkosten selber tragen sollen. Die Arge hat das, meines Wissens nie erfahren. Erwollte mich unbedingt behalten und ich wäre auch sogar gerne geblieben. Weil wir das nun beide wollten, durften wir nicht. Die Arge hat auf keines seiner Schreiben reagiert! Und mir hat man auf meinen Antrag gesagt, die Stelle wäre nicht genehmigt worden -? -Die spinnen! man schickte mich aber gleich zur nächsten AGH - Vorstellung, und die Stelle war Hammer! Anforderung: Stühle in einer Reha-Einrichtung flechten!! -Ich bin Bürokauffrau. - Mit diesen Stühlen verdient die Reha-Werkstatt sattes Geld, es handelt sich nämlich ausschließlich um Kundenaufträge! Habe ich rigoros abgelehnt! 3. AGH-Vorstellung: Sozial-und Jugendamt: 07.00 antreten, Tische abwischen, Tee und Kaffee kochen, Papiereimer leeren und bei Bedarf Kopien anfertigen. Bereitschaft zu -unbezahlten- Mehrstunden, wenn Sitzungen anfallen, um, wenn die zu Ende sind, aufzuräumen. Tägl. Geschirr von Hand spülen und Küche in einwandfreiem Zustand hinterlassen. Übrigens diesen Job hat dann ein studierter Sozialpädagoge bekommen! Mein Fallmanager ist gelernter Zoologe(!) - Kein Witz!!! -Nun der hat mich nur verwundert betrachtet, als ich von ihm ein Aufklärung über die Rechtmäßigkeiten dieser AGH's haben wollte und schickte mich zur AWO, wo ich mein Zeit regelrecht absitze! - Wenn ich nicht gerade den Müll rausbringen muß. Jetzt hätte ich die Möglichkeit einen Minijob im kaufmännischen zu bekommen, sogar mit der -angeblichen- Aussicht, später eine Festanstellung zu bekommen. Kann ich dann die AGH abbrechen? Begonnen hat die jetzige am 01.05.08. Berenike |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 83
| ---Sorry, habe noch vergessen mitzuteilen, dass der Minijob am 01.07.08 beginnen soll. Die AGH, die ich nicht verlängern möchte, endet regulär mit November. Ach, ja: die gesamten Feiertage im Mai, soll ich stillschweigend nachsitzen - mache ich eh nicht! |
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| | #7 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| selbstverständlich. ob Minijob oder andere Versicherungspflichtige Jobs haben immer Vorang. Teile dies schriftl der ARGE mit-Ende
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7
| hallo eigentlich wollte ich nur sagen, dass du bei deinem 1 € Job mehr Glück hattest als ich. Ich bin Diplom Oecotrophologin und würde bisher nur bei Arbeitgeber vermittelt, die eigentlich eine feste Arbeitsstelle durch einen 1 € Jobber besetzen wollten. Ich versuche mich zu wehren aber so langsam denke ich es ist sinnlos und ich werde nur bei ARGE als Problemfall abgestempelt. Aber ist das fair, dass ich als studierte Ernährungswissenschaftlerin mit Sprachkenntnisse(deutsch und english) an der Spüle in einer Großküche stehe und meine Chefin (Die Leiterin der Hauswirtschaftsabteilung) nur eine Hauswirtschaftsschule besucht hat? Nebenbei arbeitete ich in der Datenverfassung und schrieb einen Ernährungskonzept für Senioren, da die Stelle bei Altenhilfe GmbH war.Bei dem Zweiten Job (bei der Diakonie ich dachte die sind wenigstens in ordnung und keine Ausbeuter ^^) habe ich gerne in ihrem Cafe ca.20 Stunde gearbeitet, obwohl ich nur 18 Stunde vom Amt bazahlt bekam, allerdings nach dem eine Mitarbeiterin ihren Arbeitsvertrag gekündigt hat, weil sie was besseres gefunden hat wollte Diakonie mir diese Stelle als 30 Stunde beim Amt melden, so dass eine feste Arbeitsstelle,die vorher mit ca 800 € bezahlt wurde, jetzt durch einen 1 € Jobber ersetzt wird. Nach dem Gespräch mit dem Personalchef von Diakonie und die Aufklärung, dass 1 € Jobber dafür nicht da sind, um richtige Arbeitsplätze zu ersetzen kam es zu einem furchtbaren Streit und jetzt bin ich meinen Job los, allerdings das Cafe mußte auch schließen, in soweit kann man selbst beurteilen wie diese 1€ Jobs nur "zusätzliche Tätigkeiten" ersetzen. Wie kann ich mich wehren? Bin total ratlos und befürchte diese 1E Jobs sind nur der Anfang für legalisierung der Ausbeutung von Erwerbslosen. Wieso versuchen die Arbeitsvermittler uns wenigstens nicht dort zu vermittlen, was mit unserem erlernten Beruf etwas zu tun hat? VG Mandala Geändert von mandala (14.06.2008 um 09:42 Uhr). |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 83
| Klar, Du hast vollkommen richtig erkannt, was da los ist. 1. bist du in einem Sklavenvertrag, fällst Du aus der Statistik der "Arbeitslosen" - aber einen Arbeitsplatz hast Du trotzdem nicht. 2. Haben die sog. "Gemeinnützigen" beireits bei Bekanntwerden der Einführung, von -für sie völlig kostenfreien, Sklaven, ihre Feststellen abgebaut und das mit Einsparungen begründet. So sagte mir doch die Dame beim SoJu-Amt eiskalt ins Gesicht: "...Das ist so eine tolle Sache mit den 1 € - Jobbern, wir müssen unbedingt zusehen, dass wir noch viel mehr davon bekommen, mindestens noch acht..." Was ist das für eine Politik? |
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| | #10 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| Mandala, siehe oben. Der Ort wäre auch ganz interessant für uns
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| @Mandale Für meine Begriffe hast du richtig gehandelt. Wenn die gemeinnützigen es nicht anders begreifen, dann muss man sie sich eben ins eigene Fleisch schneiden lassen. Die wollen es nicht anders. Und als Dipl. fragst du dich beim nächsten Ein-Euro-Job bitte mal, ob dich diese tolle Arbeitsgelegenheit wirklich qualifiziert und in den ersten Arbeitsmarkt bringen wird. Ein-Euro-Job sollen eh als wirklich nachrangiges Mittel zur Eingliederung in Arbeit genutzt werden. Hat man dir denn vorher andere arbeitsmarktpolitische Instrumente zukommen lassen, z. B. eine (sinnvolle) Weiterbildung? Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.07.2006 Ort: Monaco
Beiträge: 356
| Zitat:
Er bekommt rückwirkend den ihm zustehenden Lohn, der ja als Einkommen zählt und um dessen Betrag dann seine Bezüge nach SGB II gekürzt werden. Trotz zusätzliche Arbeit bleibt dem Erwerbslosen somit nur der Ärger, für den keine Entschädigung vorgesehen ist. Wo bleiben die Millionen-Abfindungen, die für Manager vorgesehen sind? Ein gerechtes System sieht anders aus...
__________________ ------------------------------------------------------------------------------- :: VORSICHT! :: Alle meine Beiträge können satirisches Material enthalten! :: Müssen aber nicht... © Syndrom "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Berthold Brecht "Armut ist die grausamste Form der Gewalt." Mahatma Gandhi "Winkt das Geld der Lobbyisten, sind Politiker Statisten" (Auf einem Plakat gegen die 3. Startbahn des Flughafen FJS) | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
| Das "BMfS" sollte mal Carl von Clausewitz "Vom Kriege" lesen. Außerdem W.I. Lenins "Der Partisanenkrieg" und von Che (Ernesto Guevara) "Partisanenkrieg - eine Methode". |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 32
| Zitat : Die Zuweisung ist nichts weiter als ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Meistens ist einer solchen Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Das bedeutet, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Ist man mit dem Ein-Euro-Job nicht einverstanden, kann man gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen. Quelle: TopNews Woher weist Du bzw. weis Deine Quelle, daß das Vermittlungsangebot für den "Ein-Euro-Job" (unrichtig als "Zuweisung" oder Bescheid angesehen) tatsächlich ein Verwaltungsakt ist ? Dem Vermittlungsangebot fehlt ein essentielles Merkmal des VA -nämlich der Regelungscharakter. Damit entfällt auch der Widerspruch gegen das Vermittlungsangebot, weil der Widerspruch als unzulässig zurückzuweisen ist. Das Vermittlungsangebot ist lediglich schlichtes Verwaltungshandeln, mit dem der arbeitssuchende eHB zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert wird; nämlich sich bei dem Maßnahmeträger der MAE-Tätigkeit vorzustellen und mit diesem eine Vereinbarung über die konkreten Details bei der Ausführung der vermittelten Tätigkeit (Beschäftigung) und deren Dauer (meist 6-9 Monate) zu treffen. Das Vermittlungsangebot trifft keine Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wie es § 31 Satz 1 SGB X bestimmt. Der Widerspruch ist auch nach meiner Erfahrung nicht notwendig, wenn der eHB vor Antritt des "Ein-Euro-Jobs" gewichtige Gründe für die Rechtswidrigkeit der sog. "Zuweisung" hat (fehlende Bestimmtheit des Vermittlungsangebots, fehlende Zusätzlichkeit der Tätigkeit und deren fehlende Gemeinnnützigkeit). Ich habe das im Dez.2006/Jan.2007 gegenüber der ARGE JobCenter Charlottenburg/Wilmersdorf bei der Ablehnung eines "Ein-Euro-Jobs" (Bürotätigkeit, Recherchearbeiten) in einem angeblich gemeinnützigen Verein selbst so praktiziert und rechtzeitig meine Einwendungen schriftlich erhoben. Statt einer Anhörungsaufforderung habe ich im Feb 07 eine Terminsladung mit dem üblichen Text der PaP erhalten : "ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot sprechen." Bei diesem Gespräch habe ich meine Einwendungsgründe gegen den abgelehnten "Ein-Euro-Job" nochmal ausführlich erläutert und das war es dann. Man muß sich natürlich gut vorbereiten, seine Auffassung argumentativ und energisch vertreten, damit der PaP einen nicht an die Wand redet. Eine Sanktion, die ich zwar erwartet hatte erfolgte nicht. Erst dann wäre ein WI erforderlich gewesen. Nach meiner Kenntnis ist die Rechtsprechung der Sozialgerichte und der LSG zur Verwaltungsaktqualität des "Ein-Euro-Job" -Vermittlungsangebots nicht einheitlich ja überwiegend ablehnend. Höchstrichterliche Entscheidungen des BSG zu dieser Rechtsfrage betreffen nur Fälle des alten Arbeitsförderungsgesetzes (jetzt SGB III). Neue Entscheidungen sind mir nicht bekannt. Es wäre nützlich, wenn Du neueste Entscheidungen zu dieser Frage ins Forum stellen könntest. Gruß Obe-Berlin |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
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