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| Tags: eineurojobs, euch, gegen, rechtswidrige, wehrt |
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| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7
| Hallo nochmal Irgendwie komme mit dem Forum nicht ganz klar. Vorhin habe ich versucht eine Internetadresse raus zu geben, die meiner Meinung nach einen sehr interessanten Beitrag über 1€ Jobs enthält, klappt aber nicht. Ist sowas hier nicht erlaubt? Komischerweise wurde die Adresse total anders als ich es geschrieben habe, erschienen . Warum eigentlich? Geändert von mandala (16.06.2008 um 17:20 Uhr). Grund: Die Begründung ist oben angegeben. |
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| | #27 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 46
| Zitat:
Danke dir Wolliohne Aber glaub mir es bringt wirklich nichts da kann ich noch soviele Schreiben auf setzten wie ich will. Meine SB ignoriert einfach alles Bin echt ratlos | |
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| | #28 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #29 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 46
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| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 129
| Zitat:
Hallo, Andre, Tja, Dein Hauptproblem dürfte zunächst einmal das sein, daß Du ständig alleine zur ARGE rennst, anstelle Dir sachkundige Begleitung mitzunehmen. Dir fehlen zudem jede Menge Kenntnisse im Umgang mit den Sozialbehörden. Lese daher bitte hier im Forum nach, zum Beispiel: Was man als Erwerbsloser zur Gegenwehr alles wissen muss... Warum man Zeugen braucht und wie man sich organisiert Erfolgreich wehren gegen Eingliederungsvereinbarung und zum Thema Beistände: Mit Beiständen zum Amt! Insofern Du das finanziell irgendwie bewerkstelligen kannst, schaff Dir bitte ausserdem einige Fachbücher an, die in den o.a. Beiträgen genannt werden. Und: lese Dich hier durchs Forum. Unwissenheit schützt nicht vor der ARGE, während Dich Wissen und Sachkunde und das Bewusstsein, niemals wieder alleine zu denen zu gehen, sehr gut schützen können. N. | |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 129
| Zitat:
Reiche jedes Schreiben gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens ein, nicht bei der SB, sondern immer unten am Empfang, und immer nur in Begleitung von 1-2 Leuten, damit Du auch Zeugen für die Einreichung hast. Und: lese hier im Forum das, was ich und andere Dir raten. Ohne Wissen gehts net, und Wissen erlangt man als Mensch unter anderem durch Lesen. Vielleicht wird aber bald die Holografie erfunden, und dann kann sich jeder den Martin als Holografie in die gute Stube holen, damit er Vorträge zum Thema Erwerbslosigkeit hält. Nur: bis dahin dauerts noch ne Weile, und ich weiß nicht so recht, ob Martin darüber sehr begeistert wäre, als holografischer Erwerbslosen-Dozent in die Geschichte einzugehen N. | |
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008 Ort: Plauen
Beiträge: 18
| Sooo, habe nun heute auch meinen Widerspruch gegen einen Ein-Euro-Job eingereicht unter Verwendung einer entsprechend angepassten Widerspruchsvorlage hier aus dem Forum - schön mit Empfangsbestätigung auf meiner Kopie. Mal schauen was sich da entwickelt. Gleich mal noch eine Frage: Ich beginne demnächst einen Nebenjob, welcher mit ein wenig Glück später eine Vollzeitstelle werden soll. Ich habe in diesem Betrieb vor einigen Jahren bereits gearbeitet und man will mich wiederhaben ![]() Vorerst werde ich dort als U+K-Vertretung eingesetzt (also bei Urlaub/Krankheit). Es wird also vorerst keinen festen Lohn geben, sondern das wird schwanken, je nach Einsatzstunden. Das sollte aber doch schon reichen, um den Ein-Euro-Job legal zu verlassen, trotz weiterlaufenden Widerspruchs? Danke schonmal für hilfreiche Hinweise. der Hopfenbottich |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 365
| Ich bin erstaunt, wie hier ein Kollege, der Gegenwehr gezeigt hat, von oben herab runtergemacht wird. Es ist sicher nicht optimal gelaufen - aber hier wehrt sich jemand und wird noch angemacht, weil er nicht sofort den richtigen Weg gegangen ist. Das gilt auch und besonders für einige "Leistungsträger" hier im Forum, die jedesmal das gleiche Lied singen: " warum hast du nicht, sagen wir doch immer usw." Als Volljurist sage ich euch mal Folgendes: Ihr redet auch oft Blödsinn - wie wir alle. Warum kann man nicht auch mal loben, dass überhaupt Aktivität gezeigt wird - auch wenn das nicht gleich effektiv ist ? An Andersenx Stelle wäre ich jetzt verstimmt. |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Zitat:
Arbeitsaufnahme geht vor Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenehit). Auch wenn es sich nur um einen Nebenjob handelt. Also dürfte dem nichts im Wege stehen.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! | |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008 Ort: Plauen
Beiträge: 18
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| | #37 | |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| Zitat:
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7
| Hallo wolliohne, hier die Adresse und vorher nochwas, ich habe vor die 14 runtergeladenen Seiten bei uns in ARGE zu verteilen(ob jede/r sich die Zeit nimmt 14 Seiten zu lesen?:)) Egal, versuchen kann man es ja. Nicht jeder hat bereits Internetzugang. 1-Euro-Jobs VG Geändert von mandala (18.06.2008 um 13:21 Uhr). |
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| | #39 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #40 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| Noch einmal nach vorne geholt. gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs! Wenn bereits bekannt, dann als Auffrischung betrachten. Über 50 Prozent aller Eintritte von Hartz IV Empfängern in Beschäftigung sind Ein-Euro Jobs. 2007 waren es fast 800 000 Wehrt euch gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs! Diversen Internet-Foren oder Zeitungsartikeln ist immer wieder zu entnehmen, dass Ein-Euro-Jobs nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen und somit reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Der zeitliche Umfang von maximal 15 bis 20 Wochenstunden, der von den Sozialgerichten als zulässig angesehen wird, wird in der Praxis der Argen mit 30 bis 35 Wochenstunden vielfach überschritten. Auch das ist rechtswidrig. Was ist zu tun, wenn ein ALG-II-Betroffener einen solchen rechtswidrigen Ein-Euro-Job von der Arge zugewiesen bekommt? Die Zuweisung ist nichts weiter als ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Meistens ist einer solchen Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Das bedeutet, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Ist man mit dem Ein-Euro-Job nicht einverstanden, kann man gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, man muss trotzdem zu der zugewiesenen Arbeitsstelle hingehen und dort arbeiten. Ein guter Tipp ist es, dort ein Berichtsheft zu führen. Irgendwann kommt von der Arge der Widerspruchsbescheid. Wenn er mehr als drei Monate auf sich warten lässt, kann man Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Nun hat der ALG-II-betroffene Ein-Euro-Jobber also seinen Widerspruchsbescheid in der Hand. Nehmen wir an, er hat nicht Recht bekommen. Dann gilt es, innerhalb einer Frist von einem Monat beim Sozialgericht Klage zu erheben. Beantragt wird die Feststellung, dass die Zuweisung rechtswidrig ist. Justitias Mühlen mahlen langsam: Nach einem Jahr ist Verhandlung und der Ein-Euro-Job längst vorbei. Nun schaut der Sozialrichter auf die Zuweisung und sagt: „Stimmt, die Zuweisung ist rechtswidrig!“ Was hat unser ALG-II-betroffener Ein-Euro-Jobber jetzt noch davon? Ist die Zuweisung rechtswidrig, folgt die Rückabwicklung in Form des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Dessen Höhe richtet sich nach dem ortsüblichen beziehungsweise Tariflohn. Das heißt also: Es gibt für die geleistete Arbeit reguläres Geld! Bedingung ist aber, dass das Sozialgericht zuerst die Zuweisung als rechtswidrig erkennt. Das bedeutet für jeden Ein-Euro-Jobber: Die Zuweisung der Arge ist bares Geld wert. Wenn euer Ein-Euro-Job schon etwas länger zurückliegt, solltet ihr trotzdem die Zuweisung hervorkramen und rückwirkend anfechten. Gemäß § 44 SGB X kann jeder Verwaltungsakt im Sozialrecht vier Jahre rückwirkend per Antrag angefochten werden. Hier noch mal die Vorgehensweise vereinfacht: 1. Zuweisung, 2. Widerspruch, 3. Widerspruchsbescheid von der Arge, 4. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, 5. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Bei verfristeten Zuweisungen: 1. Antrag auf Überprüfung der Zuweisung gemäß § 44 SGB X, 2. Bescheid von der Arge, 3. Widerspruch, 4. Widerspruchsbescheid von der Arge, 5. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, 6. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Eure Zuweisungen sind also bares Geld wert! Das ganze Prozedere ist nachzulesen in Münder: LPK-SGB II (Lehr- und Praxiskommentar), 2. Auflage 2007, § 16. Der neue SGB-II-Kommentar von Eicher/Spellbrink, 2. Auflage 2008, ist schwieriger zu lesen, bestätigt dies aber. Quelle: TopNews Alle die ich bisher daraufhin angesprochen haben kneifen leider aus Angst vor Repressalien.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #41 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 1
| Schaut euch mal meinen 1-Euro-Job an: Helfer/in Gartenbau: Beseitigung wilder Müllablagerungen, Pflege von Containerstandorten, Verschönerungsarbeiten (z.B. kl. Anstricharbeiten bei Spielgeräten, Geländer, Bänke auf Feldwegen), Entfernung von Graffiti u. Schmierereien an öffentlichen Einrichtungen, Reinigung und Verschönerung von Denkmälern, Brunnen, Wegekreuzen, Anlegen von Blumenbeeten, Blumenkübeln, Unterhaltung und Reparatur von Einrichtungen wie Umzäunungen, Hinweistafeln, zusätzliche Entkrautungsarbeiten Und das Ganze auch noch in einer Nachbargemeinde, so dass Fahrtkosten entstehen! Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, ist das ziemlich rechtswidrig, oder? Soll ich Widerspruch einlegen? Gruß Unemployed66 |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| Noch, ab dem 01.01.2009 ist das sicher Bürgerarbeit, ansonsten bin ich der Meinung das es keine zusätzlichen Jobs gibt, jede Arbeit muss gemacht werden, entweder als bezahlte Arbeit oder als Ehrenamt Wieso überhaupt in einer Nachbargemeinde? Haben die keine Arbeitslosen? Du kannst natürlich Widerspruch einlegen und Dich weigern, aber der Weg ist steinig |