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Ein Euro Job / Mini Job

Status von Ein-Euro-Jobern; in Forum: Information; Anmerkung zu: BAG 5. Senat, Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 857/06 Autor: Dr. Thomas Voelzke, RiBSG Zitat: ...... D. Auswirkungen für die Praxis Das Urteil des BAG bekräftigt, dass ...
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Alt 16.01.2008, 20:37   #1
Redaktion
 
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Standard Status von Ein-Euro-Jobern

Anmerkung zu: BAG 5. Senat, Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 857/06
Autor: Dr. Thomas Voelzke, RiBSG


Zitat:
......

D. Auswirkungen für die Praxis

Das Urteil des BAG bekräftigt, dass aus dem der Arbeitsgelegenheit zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis keine arbeitsrechtlichen Ansprüche für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erwachsen. Dem Hilfebedürftigen kann deshalb auch bei Missachtung der Maßgaben des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II allenfalls ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Leistungsträger zustehen (Harks in: jurisPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rn. 98), der vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen ist.
Quelle : GesetzesPortal
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