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| Tags: 400, alles, beachten, job, man |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2007
Beiträge: 4
| Hallo an alle! Muss mich für jemanden Schlau machen,der am Montag einen 400,00€ Job anfängt. Wie ist mit der Abmeldung bei der Arge? Muss er dem Bezug von August zurückzahlen? Wie ist es mit der Krankenversicherung? Er bekommt von der Arge monatlich ca. 280,00€,da er noch zu Hause wohnt und das Arbeitsentgelt seiner Mutter mit berechnet wird. Danke schon im Voraus! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.251
| Bei einem 400€-Job ist man nicht krankenversichert. Das müsste er anders regeln. Wenn das Geld erst im September auf dem Konto ist braucht er nichts zurückzuzahlen.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 830
| Wenn der Betroffene noch jung ist, könnte er evtl. zu Mutter in die Familienversicherung zurück... (Oder?) Ansonsten: Wieso bei der ARGE abmelden? Nebenverdienst angeben und sich die paar Cent die danach noch von der ARGE kommen reinziehen. Eventuelle Beschäftigungsrepressalien mit dem Verweis auf den Nebenjob( als Betätigung im 1. Arbeitsmarkt) abschmettern und emsig nach ner VZ-Anstellung umgucken... Wäre so mein Weg...
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
| Früher mit Sozialhilfe galt ja der Grundsatz der Leistungsgewährung, bis das erste eigene Geld da ist. Das heißt, wenn man schlau war, sagte man seinem Brötchengeber, dass dieser die paar Augustarbeitstage - um bei diesem Beispiel zu bleiben - ruhig mit dem Septembergehalt auszahlen kann. Sollte dieses dann Ende September oder Anfang Oktober fällig sein, hatte man somit einen "kleinen Gewinn" durch "doppelte Einnahmen" im September. Ganz so "großzügig" sind sie ja heute nicht mehr aber den August ohne Arbeit und Einkommen muß er jedenfalls nicht bezahlen.
__________________ damals: "... 200 gehen durch. Boot ist nicht zu halten, Herr Kaleu'n." heute: "... 05 Millionen rutschen durch. Das Land ist so |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.251
| Also Ende September Gehalteingang wäre nicht so gut, denn dann muss er den September zurückzahlen. Also Auszahlung erst im Oktober. Wenn er über Mama versichert werden kann, hätte er 400€ in der Tasche. Beim Verbleib bei der ARGE werden ihm 240€ als Einkommen angerechnet, dann würde er ca. 40€ + Krankenversicherung von der ARGE bekommen, aber auch den ganzen Stress mit der ARGE
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 830
| OK, für 40EUR ist das eine persönliche Entscheidung ob sich der Terz mit der ARGE lohnt... Kommt drauf an was fürn SB der Betroffene hat und wie gut die miteinander klar kommen uuund wie "scharf" die ARGE dort vro Ort ist...
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2007
Beiträge: 4
| Danke für die Tips! Aber der Gute ist schon 25 Jahre, da ist glaube nichts mehr mit Familienversicherung bei mama. Da Mama gut Verdient, bekommt er jetzt nur 280,00€. Es wird im nichts weiter übrig bleiben al sich freiwillig zu versichern, was abzügl. bei Aok, wo er ist montl. KV 229,78+12,47 rente. Ich hoffe der betrag wird von den 400,00 abgezogen. Dann hätte er weniger wie jetzt und müsste die Differenz von der Arge bekommen. achso, er sagte der 400,00 € Job würde in ein festen Job später umgewandelt. wann weiss er nicht. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 830
| Wenn Familienversicherung nicht mehr möglich ist, dann würde ich es vorziehen "Kunde" der ARge zubleiben, da diese dann die KV bezahlen darf... Kann zwar eveeeentuell die üblichen Scherereien mit der ARGE geben, aber freiwillig versichern ist derart teuer, soweit mir bekannt ist, daß sich das nicht rechnen dürfte sich ganz von der ARGE abzumelden. Wenn der Betroffene wirklich den VZ-Vertrag in der Tasche hat, dann kann er sich imer noch abmelden...
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 830
| Zitat:
Der junge Mann ist derzeit H-IV-Bezieher? Dann muß er sich weder abmelden, noch freiwillig versichern, sondern einfach nur seinen Nebenverdienst bei der ARGE angeben und dann wahrscheinlich monatlich seine Lohnabrechnungen vorlegen. Das wird dann(soweit alles glatt geht) von der Agentur verrechnet, die schreiben dann, was tatsächlich noch an Leistungen gezahlt wird und tragen natürlich die KV weiter. Zumindest theoretisch ist der Herr dann vor so sinnigen vorschlägen wie Ein-Euro-Jobs(Ein-Euro-Jobs), Praktika udn Fortbildungen sicher, da er j adem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß, d.h. seinem Nebenverdienst nachgehen muß. Bitte um Korrektur, wenn ich mich hier verhaspelt haben sollte, oder was falsch verstanden hab.
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.251
| Stimmt schon, was Du schreibst nimschö. Ich würde das so machen: Änderungsmitteilung und die Formulare 2.1 und 2.2 an die ARGE schicken Download hier aus dem Portal: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/Veraend.pdf http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/zusatz21.pdf vom Arbeitgeber auszufüllen: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/zusatz22.pdf Ich schicke monatlich per Fax meine Lohnabrechnung hin. Klappt bei mir problemlos.
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