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kein_lohn_unter10

Ein Euro Job / Mini Job

ARGE Mitarbeiterin droht mit Anzeige wg Schwarzarbeit; in Forum: Information; Hallo liebes Forum ich bin ALG2 Empfängerin und und habe vergangenen Monat den Geschäftsführer einer Händyfirma wg dessen Führerscheinverlusts im Monat Juli 07 stundenweise zu wichtigen Terminen gefahren. (2 Mal ...
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Alt 01.08.2007, 07:21   #1
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Standard ARGE Mitarbeiterin droht mit Anzeige wg Schwarzarbeit

Hallo liebes Forum
ich bin ALG2 Empfängerin und und habe vergangenen Monat den Geschäftsführer einer Händyfirma wg dessen Führerscheinverlusts im Monat Juli 07 stundenweise zu wichtigen Terminen gefahren.
(2 Mal wöchentlich für jeweils 1,5 bis 2 Stunden)
Insgesamt 12 Stunden a 10 €.
Dies habe ich Ihm inklusiv einer Stundenauflistung in Rechnung gestellt
Das Geld für diese Tätigkeit (120 €) habe ich erhalten und quittiert und über diese Einnahme meiner Arge Bearbeiterin umgehend am nächsten Tag unter Beifügung der Rechnungskopie in Kenntnis gesetzt .
Gestern rief Sie bei mir an und kündigte eine Anzeige wegen Schwarzarbeit an mit der Begründung das ich kein Gewerbe angemeldet habe und der auf der Abrechnung nicht angegebenen Umsatzsteuer
Ich habe in der Tat kein Gewerbe angemeldet.
Ich dachte nicht das das nötig wäre - Ich habe halt die Möglichkeit genutzt hier etwas zu verdienen
Ist hier echt eine Anzeige zu befürchten ?
Kling verrückt das alles hier - es ist aber so

liebe Grüße

sadbuttrue
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Alt 01.08.2007, 07:59   #2
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Beiträge: 2.679
Standard

So viel zur Ehrlichkeit. Als Nichtgewerbetreibender kann man keine Mehrwertsteuer aufschlagen. Ein Gewerbe ist auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Es ist kein Gewerbe, wenn ich mal einen Monat hin und wieder jemandem einen Gefallen tue für den er sich finanziell erkenntlich zeigt. Das läuft unter Gefälligkeiten. Gemeldet hast die Einkünfte auch. Also keinerlei Versuch einer Verschleierung.

Für Schwarzarbeit halte ich das nicht, eher für groben Unfug.
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Tom_ ist offline  
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Alt 01.08.2007, 08:15   #3
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Benutzerbild von Malermeister
 
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Blinzeln

Also bei uns in der Arge hängt ein Zettel an der Pinnwand im Eingangsbereich, darauf steht das hier:

Zitat:
Außerdem wird u.a. als Schwarzarbeiter tätig - wer als Empfänger von Arbeitslosengeld eine Tätigkeit aufnimmt, ohne das Arbeitsamt oder die Arge hiervon in Kenntnis zu setzen; - wer ohne Anmeldung ein Gewerbe betreibt oder einem Reisegewerbe ohne die erforderliche Reisegewerbekarte nachgeht.

Der Schwarzarbeiter umgeht bei seiner Tätigkeit gesetzliche Gebote und Verbote. Auch der Auftraggeber eines Schwarzarbeiters verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Solche Sachen muss man grundsätzlich vorher mit der Leistungsabteilung besprechen. Deine Sachbearbeiterin ist verpflichtet dich anzuzeigen, sonst würde sie sich eventuell ja noch selber der Verschleierung strafbar machen.
Malermeister ist offline  
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Alt 01.08.2007, 08:19   #4
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Tom_ ist offline  
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Alt 01.08.2007, 08:21   #5
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Ort: Nähe München
Beiträge: 21
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M.E. zeigt die Begründung, dass die Mitarbeiterin der Arge keine Ahnung hat.

Gewerbe anmelden mache ich, wenn ich als Unternehmer am Markt auftrete. Im Gesetz steht zwar, dass das in dem Moment Pflicht ist, nur faktisch ist es Formsache, Hauptsache der Betreffende gibt seine Einkünfte an.

Unternehmer bist du sicher nicht, wie mein Vorredner schon ausführt. Beim Unternehmer geht´s um die Absicht, mit dem Gewerbe dauerhaft damit Gewinn zu erzielen, während du dem Betreffenden während des Monats Führerscheinentzug nur einen Gefallen getan hast.

Selbst wenn einer Unternehmer ist, bedeutet das aber noch keine Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen.

Da gibt es die Kleinunternehmerregelung und Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Bei einer solchen Befreiung darf man ausdrücklich Umsatzsteuer nicht ausweisen, auch wenn der Rechnungsempfänger das fordern würde.

Nur gilt das alles nicht, da du kein Unternehmer bist. Damit bist du auch nicht berechtigt, Umsatzsteuer auszuweisen.

So steht es im Gesetz.

Wenn du sie trotzdem ausweisen würdest, müsstest du den Umsatzsteuerbetrag sogar ans Finanzamt abführen.

Ich weiß nicht, was die Sachbearbeiterin sich dabei gedacht hat, dir mit Anzeige zu drohen.

Ich weiß aber auch nicht, warum du das als "Rechnung" deklariert hast.

Ich denke Bescheinigung/Nachbarschaftshilfe wäre sinnvoller gewesen.

Viele Grüße
Ela

Geändert von ela_die_zweite (01.08.2007 um 08:24 Uhr).
ela_die_zweite ist offline  
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Alt 01.08.2007, 08:41   #6
Redaktion
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Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.220
Cool

Zitat:
Solche Sachen muss man grundsätzlich vorher mit der Leistungsabteilung besprechen. Deine Sachbearbeiterin ist verpflichtet dich anzuzeigen, sonst würde sie sich eventuell ja noch selber der Verschleierung strafbar machen.
Nur weil das auf dem Zettel steht?

Soweit ich weiß, gibt es eine jährliche Bagatellgrenze (in €) für Gefälligkeitsleistungen. Empfehle, eine diesbezügliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen.

@ sadbuttrue

Wie ist der Kontakt zum 'Führerscheinlosen' zustande gekommen? War die Tätigkeit von vornherein auf einen Monat beschränkt?
gerda52 ist gerade online  
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Alt 01.08.2007, 08:55   #7
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Benutzerbild von Malermeister
 
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Ort: Rheinland
Beiträge: 46
Unglücklich

In deinem Fall sehe ich das so, das dieser Geschäftsführer auch mit dem Taxi hätte fahren können. Also ist das für die Arge keine Gefälligkeitsleistung, sondern eine Dienstleistung. Deine "Rechnung" ist da das Problem. Denn im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz steht unter Erläuterungen:

Zitat:
Erläuterungen -

Dienstleistung
ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung.
Bsp.: Beförderung eines Gegenstandes von A nach B.

Gefälligkeit
Gefälligkeitsleistungen sind i.d.R. unentgeltliche Hilfeleistungen.
Nachbarschaftshilfe
Beispiele hierfür sind die gegenseitige (unentgeltliche) Unterstützung zwischen Nachbarn, Angehörigen einer gemeinsamen Familie, Angehörigen eines örtlichen Vereines u. ähnl.
Mithilfe an gewerblichen Bauobjekten bzw. Bauvorhaben die verkauft werden sollen, ist i.d.R. keine Nachbarschaftshilfe
Eine solche "Nachbarschaftshilfe" hat mir mal das Genick gebrochen.
In meinem Fall musste ich 70€ an das Zollamt zahlen, weil die der Meinung waren, das eine Nachbarschaftshilfe/Gefälligkeitsleistung grundsätzlich unentgeldlich zu sein hat.

Aber im diesem Gesetz steht auch was postitives:

Zitat:
(4) Absatz 1 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
  1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
  2. aus Gefälligkeit,
  3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ......
erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
Ich wollte also nur die Erfahrungen aus meinem Fall schildern. Ich bin damals nur Beifahrer in einem Kurierdienst gewesen, damit sich der Fahrer nicht so langweilt. Ich hab keinerlei Tätigkeiten ausgeführt und war nur mit dabei! Beim nächsten mal lass ich mir lieber eine Stereoanlage als Gegenleistung schenken und verkaufe die dann bei ibääh **lach**.

Geändert von Malermeister (01.08.2007 um 09:04 Uhr).
Malermeister ist offline  
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Alt 01.08.2007, 10:32   #8
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Benutzerbild von Grobi
 
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Kommt wohl drauf an, was auf "Rechnung" bzw. "Quittung" steht - stellt das "Entgeld" nicht eher eine Kostenrückerstattung dar?
Dann währe das ja noch nicht einmal anrechnungsfähig...

Das ein SB mit einer Anzeige droht ist völlig in Ordnung, heisse Luft und Schallwellen auf der Durchreise. Spannend wird es erst, wenn das ganze schriftlich fixiert erfolgt oder sich wirklich jemand wie Staatsanwalt oder Kripo wgn. Vernehmung meldet. DANN aber sofort zum Anwalt.
__________________
«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
Grobi ist offline  
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Alt 01.08.2007, 11:39   #9
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Registriert seit: 05.09.2005
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Nun zumindest ist das "dumm" gelaufen:
Erstens hätte dieser Mensch sich ein Taxi nehmen können und die Rechnung sicher im Betrieb absetzen können, zweitens wurde die ARGE nicht vorher oder zeitnahe informiert und drittens stellt man da sicher keine Rechnung aus wenn es nur eine Hilfe ist.

Warum braucht der Geschäftsführer eine Rechnung wenn es eine private Hilfeleistung war?
Arania ist offline  
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Alt 01.08.2007, 12:43   #10
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
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der Arbeitgeber soll dich nachträglich bei der Minijobcentrale anmeldne und gut ist es.

Als Faher kannst du kaum selbstständig arbeiten, wenn du nicht wirklich ein Gewerbe hast. An solche Gewerbe werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

Der Arbeitgeber wäre verpflichtet gewesen, dich als Minijobber anzumelden.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 01.08.2007, 13:20   #11
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Ich habe 1 mal für 10 Std. a 5 € gearbeitet, dies war am Wochenende. Am Montag war dann, als ich das melden wollte, mein SB in Urlaub.
Ich habe es seiner Vertretung mitgeteilt, die hat es nicht interessiert, auch meinen SB nach 5 Monaten nicht, als ich mal wieder zu einer normalen Einladung dort war.

Letztes Jahr habe ich zum 1.Dez. einen Minijob angefangen, angemeldet, und habe den erst nach 14 Tagen dem SB mitgeteilt. Einen Termin zur Vorlage des Arbeitsvertrages etc. habe ich dann erst im Jan. erhalten.

Diese Kleinkrämerei, eine Anzeige wegen Schwarzarbeit, ist typisch Deutschland.
Unnötiges verpulvern von Steuergeldern.
Georgia ist offline  
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Alt 01.08.2007, 15:02   #12
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Benutzerbild von Biggi74
 
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Frage

Ich benutze den selben Thread weil gleiches Thema. (ansonsten bitte thread teilen)
Ich bin auch ALG II empfängerin und habe mit einem Zeitungsaustragungs job in den Sommerferien 120 € bekommen. Heute hab ich das geld bekommen (inkl. Quittung) und wollte es morgen eigendlich bei meiner SB angeben.

Wenn ich den Thread hier lese hab ich keinerlei Verlangen nach es anzugeben damit es nicht als Schwarzarbeit abgetan wird.
Es gibt doch einen Freibetrag von 100 € oder? Dann dürften doch nur 20 € angerechnet werden?
Wäre es besser gewesen bevor ich den Job angenommen habe beim SB vorzusprechen (da wußte ich aber den genauen Lohn noch nicht und hätte morgen nochmal laufen können mit genauer Quittung) ?
Eigendlich wollte ich mir mehrmalige Lauferer ersparen.
__________________
Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall
Biggi74 ist offline  
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Alt 01.08.2007, 15:11   #13
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Benutzerbild von Arwen
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Biggi74 Beitrag anzeigen
Ich benutze den selben Thread weil gleiches Thema. (ansonsten bitte thread teilen)
Ich bin auch ALG II empfängerin und habe mit einem Zeitungsaustragungs job in den Sommerferien 120 € bekommen. Heute hab ich das geld bekommen (inkl. Quittung) und wollte es morgen eigendlich bei meiner SB angeben.

Wenn ich den Thread hier lese hab ich keinerlei Verlangen nach es anzugeben damit es nicht als Schwarzarbeit abgetan wird.
Es gibt doch einen Freibetrag von 100 € oder? Dann dürften doch nur 20 € angerechnet werden?
Wäre es besser gewesen bevor ich den Job angenommen habe beim SB vorzusprechen (da wußte ich aber den genauen Lohn noch nicht und hätte morgen nochmal laufen können mit genauer Quittung) ?
Eigendlich wollte ich mir mehrmalige Lauferer ersparen.
Hallo

Von dem den Grundfreibetrag (100€) übersteigenden Betrag werden Dir noch einmal 20% gelassen, also 4€ *lol*. Die 16€ werden angerechnet.

Ja, Du hättest die Arbeitsaufnahme natürlich sofort melden müssen, damit es wenigstens bekannt ist. Das hättest Du ja auch schriftlich mitteilen können.

Es muss nicht zwangsläufig zu einer Beschuldigung kommen, dass Du Schwarzarbeit nachgegangen wärest. Du wirst den Job ja melden und bist nicht überführt worden, schwarz gearbeitet zu haben.
Du liest ja hier, wie unterschiedlich da die Erfahrungen sind.
Ich würde mir keine zu großen Sorgen machen an Deiner Stelle.

Hast Du auf Steuerkarte gearbeitet - wohl eher nicht, oder? Deine Kontonummer angegeben?

Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 01.08.2007, 15:21   #14
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Zitat:
ich bin ALG2 Empfängerin und und habe vergangenen Monat den Geschäftsführer einer Händyfirma wg dessen Führerscheinverlusts im Monat Juli 07 stundenweise zu wichtigen Terminen gefahren.
Mit deinem Auto ? Arbeitest du bei seiner Firma?


Zitat:
Das Geld für diese Tätigkeit (120 €) habe ich erhalten und quittiert und über diese Einnahme meiner Arge Bearbeiterin umgehend am nächsten Tag unter Beifügung der Rechnungskopie in Kenntnis gesetzt
Völlig korrekt von dir.

Zitat:
Gestern rief Sie bei mir an und kündigte eine Anzeige wegen Schwarzarbeit an mit der Begründung das ich kein Gewerbe angemeldet habe und der auf der Abrechnung nicht angegebenen Umsatzsteuer
Und wieder einmal zeigt sich, dass nicht die Dümmsten arbeitslos sind. Im Gegebnteil kassieren sie sogar noch Geld für geistige Flatulenz .

Gewerbe schon gar nicht auf Dauer zur Erhaltung der Lebensgrundlage angelegt gewesen, also kein Gewerbe. Eher Gefälligkeit oder Honartätigkeit.

Fürs Kacken muss man auch kein Gewerbe anmelden - um es mal sehr platt auszudrücken - , obwohl es auf Dauer der Erhaltung der Lebensgrundlage dient.

Da ist einfach Fingerspitzengefühl gefragt, was aber die wenigsten in den Argen zu haben scheinen, wenn man hier so manchen Beitrag liest.


Zitat:
Ist hier echt eine Anzeige zu befürchten ?
Wenn Dummheit und Inkompetenz das Zepter schwingen, dann ist leider so einiges zu befürchten, aber nichts was dir am Ende schaden könnte.
Vater Flodder ist offline  
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Alt 01.08.2007, 15:23   #15
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Zitat:
Hast Du auf Steuerkarte gearbeitet - wohl eher nicht, oder? Deine Kontonummer angegeben?
Nein und nein. Ich hab den Job eigendlich nur gemacht damit ich nicht die ganze zeit hier rumsitze und um zu kucken ob mir der Job liegt oder nicht.

Nuja, ich werd morgen früh mal zur Arge tiegern und schauen was die nächsten Tage passiert.
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Alt 01.08.2007, 16:09   #16
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Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Nur weil das auf dem Zettel steht?

Soweit ich weiß, gibt es eine jährliche Bagatellgrenze (in €) für Gefälligkeitsleistungen. Empfehle, eine diesbezügliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen.

@ sadbuttrue

Wie ist der Kontakt zum 'Führerscheinlosen' zustande gekommen? War die Tätigkeit von vornherein auf einen Monat beschränkt?
Ja für einen Monat - Ihm wurde für 1 Monat der Führerschein entzogen
(zu schnell gefahren)

@Vater Flodder

Ja es war mein eigenes Auto - Ich arbeite nicht für seine Firma
War eine einmalige Arbeit

Ich hatte das von mir aus angeboten nachdem ich hörte er habe seinen Schein verloren. Hatte dann umgehend diese Einkünfte blauäugig gemeldet. Er wollte mir das Geld so geben - aber ich **** bestand auf ordnungsgem. Rechnung usw um keine Probleme zu bekommen

Wäre hier evtl eine Selbstanzeige beim Finanzamt angebracht ?
Die Beraterin klang am Telefon sehr erregt - als ob ich Ihr persönlich etwas angetan hätte . Fast schon verzweifelt.
"Sie machen mich zum Komplizen" " Ich lande in Teufels Küche"

lg
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