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| Tags: anzeige, arge, droht, mitarbeiterin, schwarzarbeit |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 4
| Hallo liebes Forum ich bin ALG2 Empfängerin und und habe vergangenen Monat den Geschäftsführer einer Händyfirma wg dessen Führerscheinverlusts im Monat Juli 07 stundenweise zu wichtigen Terminen gefahren. (2 Mal wöchentlich für jeweils 1,5 bis 2 Stunden) Insgesamt 12 Stunden a 10 €. Dies habe ich Ihm inklusiv einer Stundenauflistung in Rechnung gestellt Das Geld für diese Tätigkeit (120 €) habe ich erhalten und quittiert und über diese Einnahme meiner Arge Bearbeiterin umgehend am nächsten Tag unter Beifügung der Rechnungskopie in Kenntnis gesetzt . Gestern rief Sie bei mir an und kündigte eine Anzeige wegen Schwarzarbeit an mit der Begründung das ich kein Gewerbe angemeldet habe und der auf der Abrechnung nicht angegebenen Umsatzsteuer Ich habe in der Tat kein Gewerbe angemeldet. Ich dachte nicht das das nötig wäre - Ich habe halt die Möglichkeit genutzt hier etwas zu verdienen Ist hier echt eine Anzeige zu befürchten ? Kling verrückt das alles hier - es ist aber so liebe Grüße sadbuttrue |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| So viel zur Ehrlichkeit. Als Nichtgewerbetreibender kann man keine Mehrwertsteuer aufschlagen. Ein Gewerbe ist auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Es ist kein Gewerbe, wenn ich mal einen Monat hin und wieder jemandem einen Gefallen tue für den er sich finanziell erkenntlich zeigt. Das läuft unter Gefälligkeiten. Gemeldet hast die Einkünfte auch. Also keinerlei Versuch einer Verschleierung. Für Schwarzarbeit halte ich das nicht, eher für groben Unfug.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #3 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Rheinland
Beiträge: 46
| Also bei uns in der Arge hängt ein Zettel an der Pinnwand im Eingangsbereich, darauf steht das hier: Zitat:
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| Eine Hilfeleistung ist keine Tätigkeit!
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2007 Ort: Nähe München
Beiträge: 21
| M.E. zeigt die Begründung, dass die Mitarbeiterin der Arge keine Ahnung hat. Gewerbe anmelden mache ich, wenn ich als Unternehmer am Markt auftrete. Im Gesetz steht zwar, dass das in dem Moment Pflicht ist, nur faktisch ist es Formsache, Hauptsache der Betreffende gibt seine Einkünfte an. Unternehmer bist du sicher nicht, wie mein Vorredner schon ausführt. Beim Unternehmer geht´s um die Absicht, mit dem Gewerbe dauerhaft damit Gewinn zu erzielen, während du dem Betreffenden während des Monats Führerscheinentzug nur einen Gefallen getan hast. Selbst wenn einer Unternehmer ist, bedeutet das aber noch keine Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen. Da gibt es die Kleinunternehmerregelung und Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Bei einer solchen Befreiung darf man ausdrücklich Umsatzsteuer nicht ausweisen, auch wenn der Rechnungsempfänger das fordern würde. Nur gilt das alles nicht, da du kein Unternehmer bist. Damit bist du auch nicht berechtigt, Umsatzsteuer auszuweisen. So steht es im Gesetz. Wenn du sie trotzdem ausweisen würdest, müsstest du den Umsatzsteuerbetrag sogar ans Finanzamt abführen. Ich weiß nicht, was die Sachbearbeiterin sich dabei gedacht hat, dir mit Anzeige zu drohen. Ich weiß aber auch nicht, warum du das als "Rechnung" deklariert hast. Ich denke Bescheinigung/Nachbarschaftshilfe wäre sinnvoller gewesen. Viele Grüße Ela Geändert von ela_die_zweite (01.08.2007 um 08:24 Uhr). |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.220
| Zitat:
Soweit ich weiß, gibt es eine jährliche Bagatellgrenze (in €) für Gefälligkeitsleistungen. Empfehle, eine diesbezügliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. @ sadbuttrue Wie ist der Kontakt zum 'Führerscheinlosen' zustande gekommen? War die Tätigkeit von vornherein auf einen Monat beschränkt? | |
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| | #7 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Rheinland
Beiträge: 46
| In deinem Fall sehe ich das so, das dieser Geschäftsführer auch mit dem Taxi hätte fahren können. Also ist das für die Arge keine Gefälligkeitsleistung, sondern eine Dienstleistung. Deine "Rechnung" ist da das Problem. Denn im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz steht unter Erläuterungen: Zitat:
In meinem Fall musste ich 70€ an das Zollamt zahlen, weil die der Meinung waren, das eine Nachbarschaftshilfe/Gefälligkeitsleistung grundsätzlich unentgeldlich zu sein hat. Aber im diesem Gesetz steht auch was postitives: Zitat:
Geändert von Malermeister (01.08.2007 um 09:04 Uhr). | ||
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 353
| Kommt wohl drauf an, was auf "Rechnung" bzw. "Quittung" steht - stellt das "Entgeld" nicht eher eine Kostenrückerstattung dar? Dann währe das ja noch nicht einmal anrechnungsfähig... Das ein SB mit einer Anzeige droht ist völlig in Ordnung, heisse Luft und Schallwellen auf der Durchreise. Spannend wird es erst, wenn das ganze schriftlich fixiert erfolgt oder sich wirklich jemand wie Staatsanwalt oder Kripo wgn. Vernehmung meldet. DANN aber sofort zum Anwalt.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| Nun zumindest ist das "dumm" gelaufen: Erstens hätte dieser Mensch sich ein Taxi nehmen können und die Rechnung sicher im Betrieb absetzen können, zweitens wurde die ARGE nicht vorher oder zeitnahe informiert und drittens stellt man da sicher keine Rechnung aus wenn es nur eine Hilfe ist. Warum braucht der Geschäftsführer eine Rechnung wenn es eine private Hilfeleistung war? |
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| | #10 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
| der Arbeitgeber soll dich nachträglich bei der Minijobcentrale anmeldne und gut ist es. Als Faher kannst du kaum selbstständig arbeiten, wenn du nicht wirklich ein Gewerbe hast. An solche Gewerbe werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Der Arbeitgeber wäre verpflichtet gewesen, dich als Minijobber anzumelden.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Ich habe 1 mal für 10 Std. a 5 € gearbeitet, dies war am Wochenende. Am Montag war dann, als ich das melden wollte, mein SB in Urlaub. Ich habe es seiner Vertretung mitgeteilt, die hat es nicht interessiert, auch meinen SB nach 5 Monaten nicht, als ich mal wieder zu einer normalen Einladung dort war. Letztes Jahr habe ich zum 1.Dez. einen Minijob angefangen, angemeldet, und habe den erst nach 14 Tagen dem SB mitgeteilt. Einen Termin zur Vorlage des Arbeitsvertrages etc. habe ich dann erst im Jan. erhalten. Diese Kleinkrämerei, eine Anzeige wegen Schwarzarbeit, ist typisch Deutschland. Unnötiges verpulvern von Steuergeldern. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.01.2007 Ort: NRW
Beiträge: 15
| Ich benutze den selben Thread weil gleiches Thema. (ansonsten bitte thread teilen) Ich bin auch ALG II empfängerin und habe mit einem Zeitungsaustragungs job in den Sommerferien 120 € bekommen. Heute hab ich das geld bekommen (inkl. Quittung) und wollte es morgen eigendlich bei meiner SB angeben. Wenn ich den Thread hier lese hab ich keinerlei Verlangen nach es anzugeben damit es nicht als Schwarzarbeit abgetan wird. Es gibt doch einen Freibetrag von 100 € oder? Dann dürften doch nur 20 € angerechnet werden? Wäre es besser gewesen bevor ich den Job angenommen habe beim SB vorzusprechen (da wußte ich aber den genauen Lohn noch nicht und hätte morgen nochmal laufen können mit genauer Quittung) ? Eigendlich wollte ich mir mehrmalige Lauferer ersparen.
__________________ Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Von dem den Grundfreibetrag (100€) übersteigenden Betrag werden Dir noch einmal 20% gelassen, also 4€ *lol*. Die 16€ werden angerechnet. Ja, Du hättest die Arbeitsaufnahme natürlich sofort melden müssen, damit es wenigstens bekannt ist. Das hättest Du ja auch schriftlich mitteilen können. Es muss nicht zwangsläufig zu einer Beschuldigung kommen, dass Du Schwarzarbeit nachgegangen wärest. Du wirst den Job ja melden und bist nicht überführt worden, schwarz gearbeitet zu haben. Du liest ja hier, wie unterschiedlich da die Erfahrungen sind. Ich würde mir keine zu großen Sorgen machen an Deiner Stelle. Hast Du auf Steuerkarte gearbeitet - wohl eher nicht, oder? Deine Kontonummer angegeben? Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #14 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 398
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
.Gewerbe schon gar nicht auf Dauer zur Erhaltung der Lebensgrundlage angelegt gewesen, also kein Gewerbe. Eher Gefälligkeit oder Honartätigkeit. Fürs Kacken muss man auch kein Gewerbe anmelden - um es mal sehr platt auszudrücken - , obwohl es auf Dauer der Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Da ist einfach Fingerspitzengefühl gefragt, was aber die wenigsten in den Argen zu haben scheinen, wenn man hier so manchen Beitrag liest. Zitat:
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| | #15 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.01.2007 Ort: NRW
Beiträge: 15
| Zitat:
Nuja, ich werd morgen früh mal zur Arge tiegern und schauen was die nächsten Tage passiert.
__________________ Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall | |
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| | #16 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 4
| Zitat:
(zu schnell gefahren) @Vater Flodder Ja es war mein eigenes Auto - Ich arbeite nicht für seine Firma War eine einmalige Arbeit Ich hatte das von mir aus angeboten nachdem ich hörte er habe seinen Schein verloren. Hatte dann umgehend diese Einkünfte blauäugig gemeldet. Er wollte mir das Geld so geben - aber ich **** bestand auf ordnungsgem. Rechnung usw um keine Probleme zu bekommen Wäre hier evtl eine Selbstanzeige beim Finanzamt angebracht ? Die Beraterin klang am Telefon sehr erregt - als ob ich Ihr persönlich etwas angetan hätte . Fast schon verzweifelt. "Sie machen mich zum Komplizen" " Ich lande in Teufels Küche" lg | |
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