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kein_lohn_unter10

Ein Euro Job / Mini Job

Ein-Euro-Job (Einführung); in Forum: Information; Zitat: Zitat von melvina außerdem möchte ich gerne eine zweite ausbildung zur physiotherapeutin machen in berlin. ich bin jetzt 28 und denke so viel zeit habe ich nicht mehr noch ...
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Alt 07.05.2008, 12:06   #26
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Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Zitat:
Zitat von melvina Beitrag anzeigen
außerdem möchte ich gerne eine zweite ausbildung zur physiotherapeutin machen in berlin. ich bin jetzt 28 und denke so viel zeit habe ich nicht mehr noch eine ausbildung zu machen.
wie komme ich also aus dem ein-euro-job raus um im august nach berlin zu ziehen und dort die ausbildung zu beginnen?
irgendwelche leistungsstreichungen kann ich mir nicht leisten.
also bitte helft mir, viellicht weiß einer einen guten rat.
zur Ausbildung kam gestern abend ein beitrag in frontal21

Zitat:
In der Paragrafenfalle
Kein Geld für Arbeitslose in Ausbildung
von Birte Meier
Wer als über 30-Jähriger mit einer Ausbildung versucht, endlich einen Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu finden, kann in eine Gesetzeslücke fallen und wird vom Staat finanziell im Stich gelassen.
ZDF.de - In der Paragrafenfalle
ich befürchte, daß dich die ARGE gerne ziehen läßt um dir dann ein ungewolltes Geschenk zu deinem 30. Geburtstag zu machen.
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 16.05.2008, 23:50   #27
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Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

melvina wird zwar schwere Hürden überwinden müssen, um in Berlin eine Ausbildung zu starten
aber aussichtslos ist es nicht.

@melvina

Schau mal bitte in Deine Postbox.

Hier werden auch harte ARGE-Nüsse geknackt..
arge-schluss-termine
__________________
Lass Dich nicht verhartzen.

Geändert von Onkel Tom (17.05.2008 um 00:07 Uhr). Grund: Connection vergessen.
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Alt 14.06.2008, 09:59
wolliohne
Dieser Beitrag wurde von wolliohne gelöscht. Grund: verschoben
Alt 14.06.2008, 10:23   #28
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Standard AW: könnte zum Bumerang werden,Bargeld für Betroffene

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
Die Zuweisung ist nichts weiter als ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Meistens ist einer solchen Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Das bedeutet,dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Ist man mit dem Ein-Euro-Job nicht einverstanden, kann man gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, man muss trotzdem zu der zugewiesenen Arbeitsstelle hingehen und dort arbeiten. Ein guter Tipp ist es, dort ein Berichtsheft zu führen.
ich habe gegen meinen Verpflichtungsbescheid vom 26.05.08 - zugestellt 29.05.08 durch Einwurf in Briefkasten durch die ARGE - in einer Zeitung entdeckt am 01.06.08 - Arbeitsbeginn 05.06.08 (Möbel renovieren) Widerspruch eingelegt und Aufschiebung bis zum Entscheid des Widerspruchs beantragt - mit dem dicken Hinweis, daß bereits dem Widerspruch zum 1€J im April 07 nach 10 Monaten vollumfänglich stattgegeben wurde und eine Antwortfrist bis zum 04.06.08 gesetzt.
Zusätzlich konnte ich noch auf die gesundheitlichen Probleme hinweisen, die Möbelstaub, usw. ausschließen - war der ARGE bekannt.

Frage : Kann man den Beitrag von Wolliwohne nicht in einen eigenen Thread machen - bringt sicher mehr Aufmerksamkeit, wie in diesem Thread versteckt. Denn es steht ja alles drin, was einer machen muß - er muß es nur noch machen.
Am besten noch mit einer richtigen SCHLAGzeile "1€J - hier gibt es Extra Geld" oder so ähnlich.
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Alt 14.06.2008, 13:58   #29
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Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

ok Bruno machen wir.
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Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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Alt 15.06.2008, 15:58   #30
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Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
ok Bruno machen wir.
danke - leider habe ich den Beitrag noch nicht gefunden - deshalb hier weiter.

Der Satz "Ich lege gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx Widerspruch ein und beantrage die Verschiebung der "Zwangsarbeit" bis zum Abschluß des WIderspruchverfahrens" scheint Wirkung zu zeigen.
Ich habe gerade den Brief des Sozialgerichtes aufgemacht - Samstags kommt hier am meisten Post an - und darin stand :
"Die Antragsgegnerin hat mit Schriftsatz vom 4.6.2008 bestätigt, daß Ihr WIderspruch vom 2.6.2008 gegen den Heranziehungsbescheid vom 26.5.2008 aufschiebende Wirkung hat, d.h. dasss Sie auch nach Auffassung der Antragsgegnerin die Arbeitsgelegenheit einstweilen, d.h. bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens, nicht antreten müssen."

Die ARGE hat mir das übrigens immer noch nicht mitgeteilt - so gesehen bin ich dieser Zwnagsarbeit unrechtmäßig weggeblieben, bzw. wäre auf den Fahrtkosten sitzengeblieben.

vielleicht kann man diese "aufschiebende Wirkung bis zum Abschluß des Widerspruchverfahrens" irgendwie einarbeiten. Ich denke nur daran, daß ich 10 Monate auf die vollumfängliche Bestätigung meines Widerspruchs warten mußte.
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Alt 15.06.2008, 17:00   #31
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Beiträge: 7
Standard AW: Nicht nur reden was tun

Hallo Leute
ich frage mich was es bringt, wenn wir uns die ganze Zeit hier und da über die miese soziale zustände beschweren und nicht mal versuchen durch richtig organisierten Widerstand die ganze politisch organisierte Ausbeutung und Demutigung von Erwerblosen zu bekämpfen? Wieso gibt es keine Demonstrationen, noch viel mehr Klagen und keine Ahnung Vielleicht irgendwelche Art von Gewerkschaften, die uns Erwerblosen unterstützen? Ich bin sehr verzweifelt und pesimistisch was noch alles auf uns zu kommt. Die 1€ "Jobs" sind wahrscheinlich in 1-2 Jahren die Voraussetzung um überhaupt staatliche Hilfe zu bekommen. Mir macht die Situation richtig Angst. Ganz besonders, weil inzwischen auch Akademiker und gelernte Kräfte zunehmend von Arbeitslosigkeit betroffen sind.(Bin selbst eine davon) Denkt Ihr nicht genauso????

VG Mandala
mandala ist offline  
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Alt 12.07.2008, 20:04   #32
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Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Fall es hier nicht hinpasst - bitte verschieben. Danke


für die "Aufsuchende Beratung" bei der ..... suchen wir ab sofort eine/-n
Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen

Ihre Aufgaben:
Seit März 2007 werden alle Personen, die eine Arbeitsgelegenheit gemäß SGB II aufnehmen sollen, über die ..... in eine passende Arbeitsgelegenheit vermittelt. Als Mitarbeiter/ - in in der "Aufsuchenden Beratung" besuchen Sie Personen, die der Aufforderung sich zu melden nicht gefolgt sind und informieren vor Ort über die Chancen von Arbeitsgelegenheiten entsprechend SGB II und vereinbaren nach Möglichkeit einen neuen Termin.
Ihr Profil:
Für diese anspruchsvolle Aufgabe suche wir Kolleginnen und Kollegen, die
- es gewohnt sind, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
- eine hohe Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstdisziplin
aufweisen
- kontaktstark sind
- über ein offenes und positives Auftreten verfügen
- sich auch von negativen Erlebnissen nicht entmutigen lassen
- Freude an der Zusammenarbeit in einem engagierten Team
Einen sozialpädagogischen oder vergleichbaren Abschluss, ausgewiesene Kompetenzen in der Gesprächsführung und einen Führerschein für PKW setzen wir voraus.
Unser Angebot:
Die ...... bietet Ihnen mit der "Aufsuchenden Beratung" die Mitarbeit in einem neuen, interessanten und entwicklungsfähigen Arbeitsgebiet mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Tätigkeit ist zunächst bis zum 15. Junu 2009 befristet."

Bitte senden Sie Ihre ausagekräftigen Bewerbungsunterlagen........

Aufsuchende Beratung? oder nicht doch Verfolgungsbetreuung
Gruß

Geändert von Helgamar (12.07.2008 um 23:22 Uhr).
Helgamar ist offline  
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Alt 12.07.2008, 20:55   #33
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Ort: Berlin
Beiträge: 910
Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Hallo Helgemar,

was soll das sein ?

Stellenangebot ?
Ein-Euro-Job ?

Bist Du Sozialpädagoge?

Seit 01.01.2008 gibt es ein neues Gesetz für beratende Tätigkeiten.Diese dürfen nur noch mit der ensprechenden Ausbildung durchgeführt werden.
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.07.2008, 21:01   #34
angel6364
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Beiträge: n/a
Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Zitat:
Zitat von Helgamar Beitrag anzeigen
Fall es hier nicht hinpasst - bitte verschieben. Danke

"hab service gesellschaft
für die "Aufsuchende Beratung" bei der hamburger arbeit suchen wir ab sofort eine/-n
Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen

Ihre Aufgaben:
Seit März 2007 werden alle Personen, die eine Arbeitsgelegenheit gemäß SGB II aufnehmen sollen, über die hamburger arbeit in eine passende Arbeitsgelegenheit vermittelt. Als Mitarbeiter/ - in in der "Aufsuchenden Beratung" besuchen Sie Personen, die der Aufforderung sich zu melden nicht gefolgt sind und informieren vor Ort über die Chancen von Arbeitsgelegenheiten entsprechend SGB II und vereinbaren nach Möglichkeit einen neuen Termin.
Ihr Profil:
Für diese anspruchsvolle Aufgabe suche wir Kolleginnen und Kollegen, die
- es gewohnt sind, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
- eine hohe Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstdisziplin
aufweisen
- kontaktstark sind
- über ein offenes und positives Auftreten verfügen
- sich auch von negativen Erlebnissen nicht entmutigen lassen
- Freude an der Zusammenarbeit in einem engagierten Team
Einen sozialpädagogischen oder vergleichbaren Abschluss, ausgewiesene Kompetenzen in der Gesprächsführung und einen Führerschein für PKW setzen wir voraus.
Unser Angebot:
Die hamburger arbeit bietet Ihnen mit der "Aufsuchenden Beratung" die Mitarbeit in einem neuen, interessanten und entwicklungsfähigen Arbeitsgebiet mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Tätigkeit ist zunächst bis zum 15. Junu 2009 befristet."

Bitte senden Sie Ihre ausagekräftigen Bewerbungsunterlagen........

Aufsuchende Beratung? oder nicht doch Verfolgungsbetreuung
Gruß
Letzteres.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 12.07.2008, 21:19   #35
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Beiträge: 5
Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Hallo Sissi54,

ja, das ist ein Stellenangebot. Im Mai wurde im Hamburger Abendblatt über das " Jobschwänzerteam "berichtet! Ich habe den Artikel ins Forum gestellt- weiß bloß nicht mehr wo. Sozialpädagogen sollen potentielle 1€ Jobber, die nicht zum Termin bei der hab erscheinen einen Hausbesuch abstatten und Ihnen die Chancen des 1€ Jobs erklären. Das wird "Aufsuchende Beratung "genannt.

Ja, ich bin Sozpäd. und würde nicht im Traum daran denken, diese Arbeit zu machen! Das würde gegen die "Berufsethischen Prinzipien" meines Berufsverbandes verstoßen.(hoffe ich)
Mich würde interessieren, wo ich das neue Gesetz für beratende Tätigkeiten finden kann!

Gruß
Helgamar ist offline  
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Alt 12.07.2008, 23:02   #36
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Beiträge: 5
Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Ist das gemeint? " Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)"
Helgamar ist offline  
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Alt 18.11.2008, 20:35   #37
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Standard AW: Ein-Euro-Job (Einführung)

Ich muss mal dringend ein paar ganz praktische Fragen klären:

Wenn keine EGV besteht oder keine, in der ein Ein-Euro-Job vorgesehen ist und plötzlich flattert einem von der Arge ein Brief ins Haus, in dem ohne weitere Infos steht, man solle sich bereits am nächsten Tag bei einem Ein-Euro-Job vorstellen - was macht man da?

Geht man dahin und bekommt dort die Infos über die Tätigkeit, die aber eigentlich von der Arge hätte kommen müssen - kann man das dann später noch der Arge zum Vorwurf machen, wenn man letztlich doch eine Tätigkeitsbeschreibung bekommen hat?

Wenn man keine aufschiebende Wirkung hat bei der Gegenwehr - muss man dann jeden Tag zu dem Ein-Euro-Job hinlatschen?

Dass das mit dem Geld/der Entschädigung nicht funktioniert und die Gerichte hier offenbar gerne mit den Argen kollaborieren, zeigt der Fall von Dr. Byrd.

Also nochmal: Wie ganz praktisch und mit welchen jurisitischen Mitteln wehren - an jeder Station.

Also: Wie gehe ich mit so einem Brief um, in dem nur ganz unbestimmt steht, da soll ich mal hingehen - geh ich da hin oder nicht? Wenn ich dann da bin und die wollen, dass ich gleich anfange dort zu arbeiten - mach ich das dann?
__________________
Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung/Einschätzung wieder und stellt keine Beratung dar. Wegen Beratung bitte zum Profi (Anwalt, Steuerberater oder weitere ausgewiesene Spezialisten) gehen.
sun2007 ist offline  
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