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| | #101 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| Hi Anubis, danke Dir erstmal für Deine Antwort. Zitat:
Es hat niemand gesagt, dass Du Dich nur einmal bei einer Firma bewerben sollst und einer Bewerbung außerhalb des Pendelbereichs steht auch nichts entgegen. Wälze einfach mal die Gelben Seiten durch und bewerbe Dich initiativ von Dir aus. Denke mal, dass Du genügend Adressaten finden wirst. Pro Woche eine Bewerbung wird schon machbar sein. Mann kann sich ja auch auf Stellen bewerben, für die man nicht so qualifiziert ist Zitat:
Zitat:
Falls sich dennoch Fragen beim SB ergeben, kannst Du ja sagen, dass Ihr gerne eine Begründung schriftlich zusenden kannst, falls sie/er es für unabdingbar hält - Du würdest dafür stets juristische Beratung in Anspruch nehmen und ihr schriftlich Bescheid geben. Das ist Dein gutes Recht. Es ist möglich, zu den Gesprächen einen Zeugen als Begleitung mitzunehmen, falls Du Dich unsicher fühlen solltest. Hier im Forum hast Du Gelegenheit, Dir einen Begleitdienst in Deiner Region zu suchen - falls Du derzeit keine Hilfe im Freundeskreis findest. Siehe Forenübersicht "Austausch regionaler Aktionen". Zitat:
Aber mal Spaß beiseite: Speichere doch die Scans doch mit niedriger dpi-Zahl in eine JPEG-Datei ab - oder lege eine PDF-Datei an. Bild-Anhänge in jpg werden dann sowieso hier in Minmalansicht drangehängt. Probier's einfach mal, mal sehen, ob's klappt. Schönen Wochenanfang noch wünscht Hartzbeat | ||||
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| | #102 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 353
| Zitat:
Aber die restlichen Tips, vor allem das mit dem Beistand/Zeugen und dem Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten sind super, würde ich ebenfalls raten. Evtl. sollte man den Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten sogar mit in die EGV reinverhandeln.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. | |
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| | #103 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2007 Ort: Lüneburg
Beiträge: 8
| Hi leude, Dank erstmal für eure Beteiligung an meinen Sorgen. Ich werd heut noch im Austausch regionaler Aktionen nachschauen ob es jemanden in meiner Nähe gibt. Ich versuch auch mal die EGV meiner ARGE sooo klein zu bekommen dass ich sie hier mal reinstellen kann. Danke für eure Tipps. Gruß Anubis |
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| | #104 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 583
| Seit wann? Die EGV ist ein Vertrag ohne automatische Verlängerungsklausel. Damit verliert sie ihre Gültigkeit zum Vertragsende.
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #105 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2007 Ort: Lüneburg
Beiträge: 8
| THX Andi_ der Meinung bin ich auch. Ich vergesse nur immer wieder, das es ein Vertrag ist. Ich hab immer im Kopf, es sei eine Anordnung der Behörde. Gruß Anubis |
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| | #106 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2007 Ort: Lüneburg
Beiträge: 8
| Wie nun im Thema bekannt, habe ich heute meine Version der EGV meiner SB vorgelegt ( Zeuge war anwesend ) Dann liest sie den Abschnitt " Unterbreitung von mindestens vier geeigneten Vermitlungsvorschlägen durch ARGE ....." Dieser Abschnitt war für sie Grund genug die von mir vorgelegte EGV abzulehnen ( die sie nicht einmal zu ende gelesen hat ). Ich fragte nach der Bergündung der Ablehnung. Sie antwortete "nur" ich kann mir doch keine Stellenangebote schnitzen. ( ich etwa?) Ich bot ihr an meine EGV erst einmal im gesamten zu lesen und sich ggf. Rat beim Teamleiter einzuholen.Und das Änderungen möglich sind. Dies hielt sie wohl nicht für notwendig. Nun gut sagte ich ihr, dann behalten sie meine EGV und begründen sie mir bitte ihre Ablehnung schriftlich. Sie nickte nur bejahend. Dann bat ich sie mir dem Erhalt meiner EGV zu bestätigen. Ihre Antwort: haben sie etwa den erhalt meiner EGV bestätigt? Nun gut zum Ende hab ich dann meine ( zwei ) Exemplare der EGV mitgenommen und habe mir dann den Empfang an der Info quittieren lassen. Ach ja was mir noch einfällt. Meine Sb wollte einen Lebenslauf von mir haben den ich ihr auch heute vorgelegt habe. Sie lies ihren Blick kurz darüber schweifen und sagte dann zu mir; sie könne nichts damit anfangen es fehlten Daten. Auf meine frage welche Daten sie denn sehen möchte erwiderte sie mir" es sei nicht ausreichend nur den Monatszeitraum einzutragen sie möchte, dass in meinem Lebenslauf sogar die Tage eingetragen sein sollen. z.B. nicht von 10.2003 - 12.2004 bei Fa XXX sondern von 28.10.2003 - 31.12.2004 bei Fa. XXX Nun kann ich die Daten aber nicht mehr alle nachvollziehen was ich ihr auch gesagt habe. Sie erwiderte darauf nur: Das müssen sie aber, notfalls mit meinem Sozialversicherungsverlauf. Kann sie das von mir erwarten das ich von meiner Einschulung bis zum heutigen Tage alle Daten ( Tag , Monat , Jahr ) Zur Info ich bin 41 Jahre Wie schon geschrieben ich war nicht alleine bei meiner SB. Im Anhang hab ich die ( mit Hilfe dieses dieses Forum ) geänderte EGV beigefürgt. Wie kann es jetzt weitergehen? Hab ich jetzt Sanktionen zu erwarten? Wenn ja warum? Ich bin doch verhandlungsbereit und nach meinem Verständnis ist meine EGV nicht sooooo schlecht. Weder für die ARGE noch für mich. Für Rat und Tat bin ich wie immer sehr dankbar Gruss @ All Anubis |
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| | #107 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du kannst jetzt nur abwarten. Es ist möglich, daß du jetzt gar nichts mehr hörst... so wie ich und manch andere... sollte die ARGE aber eine Sanktion beschließen, muß man dich vorher anhören. Du könntest dir nur Gedanken machen, wie du in dem Falle Stellung nehmen willst... ein Gedächtnisprotokoll habt ihr angefertigt, oder hat der Zeuge sogar mitgeschrieben? Wichtig wäre, etwas Schriftliches über das Gespräch mit der SB zu haben, das der Zeuge unterschrieben hat. |
| | #108 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| Schließe mich Ludwigsburgs letzten Hinweisen an. Was mir auffiel, ist die merkwürdige Weigerung, sich hinsichtlich Deiner selbst verfassten EgV nicht mit ihrem Teamleiter absprechen zu wollen... Normalerweise rennen die bei jedem Fall, in dem der Eindruck entsteht, dass man als Sachbearbeiter da "zuviel" Verantwortung trägt bzw. wegen Fehlentscheidungen evt. zur Rechenschaft gezogen werden könnte, direkt zum Teamleiter. Das ist sonderbar. Möglicherweise ist das sogar ganz günstig, weil die Dame vielleicht eine sehr eigenartige Auffassung vertritt und ihre ebenso eigenen EgV-Versionen an ihre "Schäfchen" verschickt, die der Teamleiter nicht generell zur Ansicht bekommt oder bekommen soll. Vielleicht wäre es zukünftig besser, nach dem ersten Verweigern, die Dame kurz und schlüssig einfach zu "übergehen" und sich direkt an den Teamchef zu wenden, wenn sie nicht kooperativ ist. Fertige Stellungnahme, Gedächtnisprotokoll - mit Zeugenunterschrift an und harre der Dinge, die da kommen... die Dame muss sich erst mal "erholen" und wird ihren Teamleiter wohl eher zur Lösung des Probs nicht ansprechen. Gruß v |
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| | #109 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #110 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 2
| Hallo,kann ich auch bei ALG 1 die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben verweigern? |
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| | #111 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Weigern nicht, die ist im Job-AQtiv-Gesetz festgelegt. Aber verhandeln.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #112 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.11.2007 Ort: Landshut
Beiträge: 3
| Bitte löschen
__________________ Wer zur Quelle will muss gegen den Strom schwimmen - nur tote Fische schwimmen mit dem Strom! Geändert von bbinder77 (13.11.2007 um 09:41 Uhr). |
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| | #113 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2007 Ort: Süd-Deutschland
Beiträge: 2
| So hallo, bin neu hier und lese sehr interessiert und ich hätte da eine hypothetische Frage: Angenommen eine EGV wurde unterschrieben - ja ich habe eine und ja ich bin mit der zufrieden da selbst verhandelt, um Fragen zu vermeiden - Sie entspricht allerdings nicht den Normen, wie sie §15 SGB II und die Durchführungshinweise der BA zum SGB II, vorsieht. Es wurde z.B. kein Profiling und Anamnese durchgeführt und das könnte belegt werden. Hätte ich nicht die Möglichkeit die EGV zu widerrufen ? Hat da jemand ggf. Sachkenntnis ? Geht hier wohl eher um Vertragsrecht ?!? |
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| | #114 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Zitat:
Aber warum solltest Du etwas "wiederufen" wen Du zufrieden bist??? Oder fühst du dich doch übers Ohr gehauen???? Gruß Haubold | |
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| | #115 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2007 Ort: Süd-Deutschland
Beiträge: 2
| Es ist nur mal ein prinzipieller Gedankengang... :) Das ein Vertrag ein Vertrag ist ist ja klar, aber kann man das Verfahren nicht grundsätzlich in Frage stellen ? Wäre dann zumindest ein Ansatzpunkt den ganzen SGB II Mist zu kippen. |
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| | #116 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Zitat:
Sondern mit dem BGB. (Vertragsrecht)!!!!! Gruß Haubold | |
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| | #117 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
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