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| | #76 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.06.2007
Beiträge: 12
| Zitat:
Hallo, habe zwar keine Ahnung von Sozialrecht aber ein bisschen mehr vom Strafrecht . Diese Passage - [...] dabei hat der leistungsempfänger in diesen bewerbungsunterlagen seine schriftliche darstellung des bisherigen beruflichen werdegangs und den dabei erworbenen qualifikationen allein auf die anforderungen der beworbenen stelle zu richten. ein eindruck bei der beworbenen firma einer überqualifizierung des leistungsempfängers ist somit zu unterlassen -lohnforderung gegenüber dem eventuell künftigen arbeitgeber maxmal in höhe des für diesen geltenden tariflohnes. sofern dieser an keinen tarif gebunden ist, wird das angebot des eventuell künftigen arbeitgebers angenommen Würde ich zum Anlass nehmen und eine Strafanzeige wegen Nötigung im Amt stellen. Zudem gibt es seit kurzen eine Diskriminierungsverbot. Nötigung wie folgt--> Du wirst unter Androhung eines empfindlichen Übels ( Sperre, Leistungsentzug) zu einer Handlung gezwungen die du nicht willst ( Bewerbung ohne deine Qualifikation anzugeben), wenn ich Qualifiziert bin schreibe ich dass rein, wenn ich einen Dr. oder Dipl Grad habe steht dass drin Muss sogar darin stehen, wenn du einen Lebenslauf schreibst der das nicht beinhaltet machst Urkundenfälschung. Lohnforderung, ich lasse mir doch nicht vorschreiben wo ich wie viel verdienen möchte, du leistest Arbeit die belohnt wird, wenn du qualifiziert bist kannst mehr verlangen. Frage den mal ob er von den Arbeitgebern bezahlt wird. Tip geh zu einen Anwalt das Prüfen und mach eine Anzeige. Als Beispiel, hatte ein Schreiben von Hauptzollamt bekommen, darin stand ich soll umgehend wegen einer Forderung der Arge die zuviel war dort auf dem Handy des Beamten Anrufen. Ansonsten droht er mir mit Wohnungsdurchsuchung wenn ich nicht anrufe. Habe ihm ein Fax geschrieben, eine Anzeige wegen Nötigung angedroht seither ist Ruhe, kein Schreiben keine Besuch . Nötigung war in dem Fall auch klassisch entweder du machst oder ich führe das aus. Sein Fehler war, er muss 1. Vor Ort sein und die Aufforderung in Briefkasten werfen 2. Für Rückruf keine Handynummer angeben sondern Festnetz 3. Er war nie hier, hatte das von Büro aus erledigt | |
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| | #77 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Zitat:
Wir brauchen uns ja nur mal die Strafjusitz ansehen, dann wissen wir doch eigentlich auf welcher Seite die stehen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #78 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 16
| danke liebe mitstreiter, natürlich werde ich zuerst sozialrechtlich gegen die heftigen punkte in meiner eingliederungsvereinbarung vorgehen, aber es tut mir gut, dass robby_46 zumindest die beiden punkte "lohnverhandlungsverbot" und "firsieren von zeugnissen, bewerbungen" genau so scharf sieht wie ich. allein die auferlegung solcher punkte hat etwas mittelalterliches und macht mir angst. da ich meinen anwalt wegen urlaub noch nicht sprechen konnte, bin ich nervös, ob manche von den heftigen punkten vielleicht doch irgendwie vom jobcenter durchgedrückt werden können. ich habe auch nirgends im internet etwas zu den punkten gefunden "jobcenter begleitet mich zu 1-euro-job-vorstellungsgesprächen und macht auch die termine dafür aus" "ich muss dem arbeitgeber gegenüber meinen unbedingten willen zum ausdruck bringen, jede zumutbare tätigkeit anzunehmen ..." deshalb gehe ich davon aus, dass diese punkte auch nicht üblich sind sondern ein billiger repressionsversuch. falls jemand von euch doch schon ähnliches in eingliederungsvereinbarungen gefunden hat oder auch zu den anderen punkten was weiss, freue ich mich über reaktionen, weil ich dann immer weniger das gefühl kriege, dass ich verrückt werde, sondern dass _die_ schon verrückt sind. da ich vorhabe, mich in absprache mit meinem anwalt zu wehren und dann auch weiter an die öffentlichkeit zu gehen, hätten auch andere eingliederungsvereinbarungs-bedrohte etwas von dieser geschichte. vielleicht gibt es ja mal eine sammlung "mein absurdester vorschlag zur wiedereingliederung in den arbeitsmarkt"? merci von bernd* |
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| | #79 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 365
| Wie stellt sich dein sog. FM denn das " Vermeiden des Eindrucks einer Überqualifizierung " hinichtlich deines Lebenslaufes vor. Alle Fort - u. Weiterbildungen weglassen und dann riesige Lücken im LF ? Sollst du dir für diese Zeiten was ausdenken? Außer das es Quatsch ist, kann man da schon von einer Aufforderung zum Betrug sprechen. Für einen AG macht es ja möglicherweise durchaus Sinn eine überqulifizierte Person nicht anzustellen. Als AG würde ich einen Bewerber, der mich so " anlügt " ggf. wegen Vorspiegeln falscher Tatsachen gem. § 263 StGB ( Betrug )anzeigen. Sollst du dazu von deinem " FM " angestiftet werden. Frag ihn das mal . |
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| | #80 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #81 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 16
| ja ludwigsburg, genau das habe ich vor und deshalb auch schon einen eigenen egv-entwurf gemacht. meine kritik hatte ich auch schriftlich eingereicht, bislang ohne reaktion des sb. dennoch muss man/frau immer damit rechnen, dass der sb einfach ohne diskussionsbereitschaft eine unterschrift verlangt und bei ablehnung erstmal das ganze als verwaltungsakt erlässt und dazu eine kürzung. man/frau ist ja als leistungsbezieher bei der egv in einem sog. "unechten austauschvertrag" (siehe NOMOS-kommentar) mit kontrahierungszwang. dazu ist man/frau stets sanktionsbedroht und auch deshalb schwächer. dies natürlich nicht nur zunächst administrativ-rechtlich, sondern eben auch in psychologischer hinsicht. deshalb müssen die die vorgaben des sgb genutzt werden, die hier sozusagen als "ausgleich" ein besonderes schutzrecht für den leistungsempfänger vorsehen. stichworte hierzu: -"faire" ausgestaltung von inhalten und vorangehenden verhandlungen -verbot unzulässiger gegenleistungen in der egv -vorausgehende problemdiagnose (profiling, anamnese) -faire und ergebnisoffene beratung durch den sb -aufklärung über voraussetzungen und inhalte der egv-leistungen -verhandlungsphase mit abgleich wechselseitiger vorstellungen -konsens- und eingliederungsziel-orientiert -durch qualifiziertes personal, mit nachvollziehbarer dokumentation -gegenstand der egv dürfen nur erforderliche leistungen für die eingliederung in arbeit sein, nicht solche zur sicherung des lebensunterhalts -ausgewogenheit von fordern und fördern -eigenbemühungen müssen bezug zum eingliederungsziel haben soweit die theorie. gerne berichte ich demnächst von meiner praxis. danke allen, die mir und anderen mut und infos geben! |
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| | #82 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2006
Beiträge: 19
| Morgen habe auch ich einen Termin, bei dem man mit mir eine Eingliederungsvereinbarung abschliessen will. Ich habe den Verdacht, dass es eine Sammelveranstaltung wird, denn als Räumlichkeit ist das Ratszimmer der Stadtverwaltung angegeben. Ich müsste bald wieder einen neuen Antrag für die Bewilligung des Geldes abgeben. Ob man sich da wohl schon etwas sparen will *kopfkratz*, wenn ich nicht "willig bin? Ich habe mir auf alle Fälle vorsichtshalber einen Text aufgeschrieben, den ich unter die EV setzen werde, wenn man mir "die Pistole auf die Brust setzen will". Ich habe einen Beistand, der bei der grün-silbernen Behörde arbeitet, der morgen aber bedauerlicherweise nicht kann. Ich überlege jedoch die EV ohne meine Unterschrift mitzunehmen (wegen Prüfung in Ruhe und mit Beistand) und diese direkt einer befreundeten Rechtsanwältin vorzulegen. Vielleicht hat die noch brauchbare Ideen, wie ich drum herum komme. Wenn ich mich recht an meine Ausbildung erinnere, dann heisst Vertrag, dass es sich um eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung handelt. Scheint bis zum Amt noch nicht vorgedrungen zu sein :-D |
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| | #83 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
NICHT unterschreiben! Nicht unter Druck setzen lassen! Meld dich morgen nach der Veranstaltung wieder: dann helfen wir dir weiter. | |
| | #84 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 2
| Hallo, Bin neu hier(24 jahre/damit ihr wisst wer für mich zuständig ist) und habe mir schon einiges von euch durchgelesen, doch das was ich suche war nicht dabei, also meine Frage: War gestern beim Dienstleistungszentrum, musste, ohne wenn und aber, eine EGV unterschreiben. Da ich Mutter einer 7 jährigen Tochter bin, sagte ich, ich könne dann nur während den Schulzeiten etwas machen. Darauf sagte meine SB, in so einem Fall würde mir eine Tagesmutter vom Amt zugewiesen werden und damit MUSS ich einverstandensein, egal ob ich die Tagesmutter mag oder nicht. Das geht doch nicht, ich kann doch mein Kind nicht zu einem Menschen geben müssen, der mir vielleicht total unsymphatisch ist. Hoffe ihr könnt mir helfen Liebe Grüsse Amydala |
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| | #85 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Jetzt wird es schwer sein, sich zu wehren... helfen kannst du dir jetzt erstmal dadiurch, sdaß du anfängst, hier im Forum zu lesen, und zwar alles zum Thema Eingliederungsvereinbarung und erfolgreiche Gegenwehr. Hast du die Möglichkeit deine Eingliederungsvereinbarung einzuscannen und hier einzustellen? Dann können wir dazu etwas sagen. Und: du mußt dein Kind in keine Betreuung geben, die dir mißfällt... nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Noch hast du keinen Arbeitsplatz: du mußt also sehen, was auf dich zu kommt, und dich frühzeitig hier melden, damit wir VORHER raten können. Du nichts mehr spontan: man muß immer das Recht haben, sich etwas zu überlegen bzw Rat einzuholen. Und bereite deine eigene Eingliederungsvereinbarung vor, denn die muß ja spätestens in einem halben Jahr erneuert werden, und dann mußt du wissen, was DU fordern kannst. Was die Zumutbarkeit betrifft: SGB II § 10 Zumutbarkeit (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, Geändert von Ludwigsburg (27.09.2007 um 14:59 Uhr). | |
| | #86 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
oder bereits Satz 1: "1.er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist" Zumindest impliziert die persönliche Verfassung der Posterin das (Ich kann doch mein Kind nicht zu...) Ich halte die Schranke des SGB II § 10 Satz 1 für sehr mächtig und für zu wenig beachtet. Der Beweis, das keine psychologische Konfliktsituation ursächlich für die Ablehnung irgendeines "Arbeitsangebotes" ist, dürfte der Behörde ziemlich schwer fallen. Freilich muss man das erstmal durchfechten :/ lG, Joe | |
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| | #87 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das Problem ist bei Ablehnung irgendwelcher "Angebote" des Amtes doch, daß die einfach sanktionieren (können) und man selbst dadurch die Beweislast hat...nicht jeder hat einen SB, den er im Vorfeld überzeugen kann. | |
| | #88 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 2
| Hallo Muss eigentlich vor jeder neuen EGV profiling usw durchgeführt werden? Das wurde bei meiner letzten nicht getan. Viele Grüße Amydala |
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| | #89 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 1
| Hallo ,ich bin ganz neu auf dieser Seite.Und hab ein paar wichtige Fragen.Mache seit eineiger Zeit einen 1€ Job und mußte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben,dass ich monatlich 15 Bewerbungen schreiben muss.Ist dies Rechtens?Des Weiteren leide ich seit Jahren an einer bipolaren affektiven Störung-zu Deutsch:manisch-Depressiv nun bin ich schon Wochen wegen schwerer Depression krankgeschrieben und habe auch einen Behindertenausweiß beantrag-Widerspruch läuft noch.Weil mir die ARGE nun schon wieder einen neuen Termin zugeschickt hat nun meine Frage:wie kann ich mich wehren und bekomme ich mit 30 oder 50% einen neuen Sachbearbeiter?Ich wieß nicht mehr weiter über hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. |
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| | #90 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
auf keinen Fall im Amt unterschreiben... bitte um eine Woche Bedenkzeit! | |
| | #91 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.10.2007 Ort: Wernigerode
Beiträge: 1
| Hallöchen Ihr Lieben. Bin auch neu hier. Hab mich das ganze mal durchgelesen und muss sagen, respekt!!!! Da ihr alle versucht untereinander zu helfen. Aus dem Grund hab ich mich auch hier angemeldet. Da ich sicher mit meiner eigenen Erfahrung etwas weiter helfen kann. Denn wie auch Ihr habe ich so das ein oder andere Problem mit den Behörden. Hab mich aber auch schon zig mal gegen den Schwachsinn den die Verzapft haben gewehrt. Eine EGV hab ich auch erst kürzlich vorgelegt bekommen mit den üblichen Drohungen wenn ich diese nicht rechtzeitig wieder abliefere |