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kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

Wehren gegen Eingliederungsvereinbarungen; in Forum: Information; Ich bin aber kein akademiker und da fängt das schon an wie schreibe ich das am besten kannst du mir da nicht ne vorlage mit anfertigen ??? BZW währe es ...
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Alt 23.05.2007, 12:40   #51
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Ich bin aber kein akademiker und da fängt das schon an wie schreibe ich das am besten kannst du mir da nicht ne vorlage mit anfertigen ???

BZW währe es nicht sogar noch nen argument da meine Freundin schwanger ist und wenn das kind da ist möchte meine Freundin ne ausbildung machen und ich soll dann zuhause bleiben und auf das kind aufpassen das war von vorneweg so geplant das kind kommt in in fast 3 monaten dann ist es doch rein theoretisch gesehen günstiger für das amt das ich diese maßnahme nicht mache da ich sie ja abbrechen müßte wenn das kind kommt um dann für das kind dazusein..

Geändert von vaschneekloth (23.05.2007 um 12:44 Uhr).
vaschneekloth ist offline  
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Alt 23.05.2007, 12:45   #52
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Zitat:
Zitat von vaschneekloth Beitrag anzeigen
Ich habe das schreiben am 16.05.2007 bei meinem SB abgeben und auch was schriftlich. er hat aber auch gleich in dem atemzug gesagt das er das so nicht annehmen kann und er das zwar annimt und den VA verannlasst.. nein ich habe keine Direkte antwort auf mein gegenvorschlag erhalten.
Hast du keinen Zeugen mitgenommen?
Du kannst da doch nicht alleine hingehen. die Ratten lügen und verarschen dich doch sonst.
1.) Er muß schriftliche dokumente von dir annehmen, Anträge.....
Hast du einen Beleg, das du deinen Vorschlag eingereicht hast?
darkcity ist offline  
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Alt 23.05.2007, 12:55   #53
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ich habe es schriftlich das er meine EV hat ich hatte nur keinen zeugen mit leider aber mit meier eigentlichen beraterin habe ich auch keine probleme wenn ich bei der was sage dann nimmt sie das auf nur diese scheiß urlaubsvertretung ist zum kotzen
vaschneekloth ist offline  
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Alt 23.05.2007, 13:08   #54
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Zitat:
Zitat von vaschneekloth Beitrag anzeigen
Ich bin aber kein akademiker und da fängt das schon an wie schreibe ich das am besten kannst du mir da nicht ne vorlage mit anfertigen ???
Keine gute Idee, ich kenne deine Fall nicht richtig

Zitat:
BZW währe es nicht sogar noch nen argument da meine Freundin schwanger ist und wenn das kind da ist möchte meine Freundin ne ausbildung machen und ich soll dann zuhause bleiben und auf das kind aufpassen
Superidee das würde ich dem SB aber garantiert nicht erzählen, dann stehst du arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und nix mehr ist mit Geld.
ausserdem ist das sowieso ne ganz schlechte idee, das 1. jahr braucht ein kind seine Mutter (als mutter würde ich mir das auch nicht nehmen lassen)
Was will deine Freundin denn? Ein kind oder nicht?
Eine Ausbildung kann sie später noch anfangen, ausserdem nehmen die sie garnicht wenn sie ein kleines kind hat. Viel zu unsicher. Kind wird krank, mutter zu hause.
Typ weg, Mutter zu hause.......

Zitat:
das war von vorneweg so geplant das kind kommt in in fast 3 monaten dann ist es doch rein theoretisch gesehen günstiger für das amt das ich diese maßnahme nicht mache da ich sie ja abbrechen müßte wenn das kind kommt um dann für das kind dazusein..
1.) Ihr seid nicht verheiratet !
Dann ist es dem Amt scheissegal, ob kind nicht kind oder so!
Du bist nicht die Mutter und nicht der Erziehungsberechtigte.
Und deine private Lebensplanung interessiert die garnicht.Für das Amt musst du garnichts abbrechen.
Das ist Deine Maßnahme an der du teilnehmen musst. und nicht deine Freundin.

Und ob es da irgendwelche Möglichkeiten gibt, das du zu hause bleibst und auf das Kind aufpasst, da mußt du dich informieren.
am besten bei den Mädels hier die wissen da besser Bescheid.
darkcity ist offline  
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Alt 23.05.2007, 13:20   #55
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ok super nun bin ich aber in der sache wiederspruch immer noch nicht weiter.
aber trotzdem erstmal danke für deine Tips mal schauen was ich da draus machen kann.. wenn mir evtl doch jemand helfen kann ich bin immer offen für sowas
vaschneekloth ist offline  
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Alt 23.05.2007, 14:41   #56
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So ich habe nun mal meinen Wiederspruch geschrieben und wollte nun wissen ob ich das so abgeben kann..

Bitte um änderungsvorschläge wenn ihr welche habt.

MFG

vaschneekloth
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Dateityp: doc ARGE SGBII im Kreis Plön.doc (28,0 KB, 178x aufgerufen)
vaschneekloth ist offline  
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Alt 29.05.2007, 13:52   #57
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Hallo liebe Mitstreiter

mir wurde am 24.05.2007 eine EGV zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe sie nicht unterschrieben mit dem Hinweis, dass ich diese erstmal in Ruhe und mit Beistand prüfen werde. Daraufhin erwiderte der Sachbearbeiter, wenn ich sie nicht bis zum 30.05.2007 unterschrieben mitbringe, würde er mir per Verwaltungsakt 30% meiner Grundsicherung kürzen. Da mein Beistand bis 06.06.2007 in Urlaub ist, hat er mir geraten schriftlich einen Antrag auf Verlegung des Termins zu stellen, da mir ein Beistand rechtlich zusteht. Diesen habe ich am 25.05.2007 bei der Arge eingereicht und mir den Empfang quittieren lassen. Nun rief heute die Arge bei mir an und der Teamleiter von den Fall-Managern sagte, dass er diesen Antrag nicht aktzeptieren werde und wenn ich morgen die EGV nicht unterschrieben mitbringe, kürzen sie mir per Verwaltungsakt 30%.

Dieser EGV ging keine Verhandlung mit mir voraus und kann alleine deshalb ja schon nicht gültig sein.

Mir stellt sich jetzt nur die Frage, wie ich meinen Widerspruch am besten formuliere und wie man das Sozialgericht einschalten kann. Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung im erfolgreichen Widerstand gegen den Arge-Terror.

Beste Grüsse

Daniel
Daniel ist offline  
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Alt 29.05.2007, 16:23   #58
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Zitat:
Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
Hallo liebe Mitstreiter

mir wurde am 24.05.2007 eine EGV zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe sie nicht unterschrieben mit dem Hinweis, dass ich diese erstmal in Ruhe und mit Beistand prüfen werde.
Haste richtig gemacht!
Daraufhin erwiderte der Sachbearbeiter, wenn ich sie nicht bis zum 30.05.2007 unterschrieben mitbringe, würde er mir per Verwaltungsakt 30% meiner Grundsicherung kürzen. Da mein Beistand bis 06.06.2007 in Urlaub ist, hat er mir geraten schriftlich einen Antrag auf Verlegung des Termins zu stellen, da mir ein Beistand rechtlich zusteht. Diesen habe ich am 25.05.2007 bei der Arge eingereicht und mir den Empfang quittieren lassen.
Ist auch OK!

Nun rief heute die Arge bei mir an und der Teamleiter von den Fall-Managern sagte, dass er diesen Antrag nicht aktzeptieren werde und wenn ich morgen die EGV nicht unterschrieben mitbringe, kürzen sie mir per Verwaltungsakt 30%.
Du mußt nicht DIE EGV unterschreiben sondern EINE!!!
Las Dir den § 15 SGB II von Ihm erklären.

Dieser EGV ging keine Verhandlung mit mir voraus und kann alleine deshalb ja schon nicht gültig sein.

Mir stellt sich jetzt nur die Frage, wie ich meinen Widerspruch am besten formuliere und wie man das Sozialgericht einschalten kann. Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung im erfolgreichen Widerstand gegen den Arge-Terror.
Widerspruch kannst Du nur gegen einen Bescheid einlegen!

Beste Grüsse

Daniel
Schreib Deine eigene EGV und gib sie ab.
Du findest einen Vorschlag im Bereich "Downloads".

Und schau mal hier nach: http://www.elo-forum.org/beinglieder...9.html?t=11089

Wenn Du deine EGV fertig hast, stell sie einfach rein und du bekommst noch Vorschläge zur Verbesserung oder andere Meinungen.

Gruß Haubold
Haubold ist gerade online  
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Alt 30.05.2007, 08:09   #59
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Benutzerbild von sickness
 
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Frage

hallo zusammen. ich hatte vor geraumer zeit schonmal die anfrage gestellt, leider jedoch keine antwort bekommen.

wie muss, bzw. kann ich mich verhalten, wenn meine egv abgelaufen ist? meine war nur bis februar gültig.

besten dank im voraus,

sickness
sickness ist offline  
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Alt 30.05.2007, 09:09   #60
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Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von sickness Beitrag anzeigen
hallo zusammen. ich hatte vor geraumer zeit schonmal die anfrage gestellt, leider jedoch keine antwort bekommen.

wie muss, bzw. kann ich mich verhalten, wenn meine egv abgelaufen ist? meine war nur bis februar gültig.

besten dank im voraus,

sickness

Ich würd mich gar nicht verhalten. Der/Die Manager/in wird sich schon melden...
Lord_Locus ist offline  
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Alt 30.05.2007, 13:17   #61
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Lord_Locus Beitrag anzeigen
Ich würd mich gar nicht verhalten. Der/Die Manager/in wird sich schon melden...
So würd ichs auch machen, warum schlafende Hunde wecken?
Es sei denn, man möchte eine neue aus irgendwelchen Gründen...
 
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Alt 05.06.2007, 01:32   #62
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Zitat:
Zitat von poldibaer Beitrag anzeigen
Man setzt der Sozialbehörde eine Frist von 7 Tagen zur Beantwortung (Tag und Datum angeben) und gibt das Schreiben im Beisein von Zeugen in der Sozialbehörde ab gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens, oder man schickt es per Einschreiben mit Übergabe. Wobei die persönliche Abgabe gegen Empfangsbscheinigung im Beisein von Zeugen der bessere, weil druckvollere Weg ist. Man zeigt der Behörde nämlich, daß man sich nicht fürchtet und sich nicht verscheissern lässt.

Dann wartet man ab.

Meistens kommt dann eine schriftliche Einladung zu einem Termin, in dem die Sache besprochen werden soll - oft stehen auch wieder Drohungen in dem Brief, daß einem die Leistungs gekürzt werde, wenn man nicht erscheine zu dem Termin. Man kann da hingehen, aber, wie bereits eingangs erwähnt, stets wieder nur mit 3-4 Zeugen und einem Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X.
Kann man deswegen nicht sanktioniert werden weil man den Termin nicht wahrnimmt? Habe bisher keine Einladung erhalten wo wirklich drauf steht was bei dem Termin passieren soll sondern immer nur allgemein gehaltene Gründe wie "Klärung von Fragen zur ihrer beruflichen Situation" etc.

Gruss
werti
wertikuss ist offline  
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Alt 13.06.2007, 04:16   #63
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Standard risiko ?

der ganze beitrag von poldibar ist kritisch zu sehn! man sollte sich bewust sein das durch die auforderung über die qualifikation des sachbearbeiters, du deine arge extrem unkontrollierbar machen kannst.

poldibar baut den beitrag nach zu urteilen auf einschüchterung was sicherlich funktionieren kann.
in meinem fall war die arge aber derbe angepisst! meine sachbearbeiterin hat nur noch rumgeschrien und mich danach zusammen mit der leiterin des jobcenters sofort per eingliederung per verwaltungsakt zur arbeitsgelegenheit verdonnert.

dem beitrag fehlen informationen ueber risiken und ratschlaege fuer den fall das man danach nurnoch zum anwalt rennen kann. poldibar duerfte diese ja sicher haben ...
ansonsten geiler beitrag! ich hab mein jobcenter battle

heinzeugen
heinzeugen ist offline  
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Alt 13.06.2007, 05:27   #64
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Zitat:
Zitat von heinzeugen Beitrag anzeigen
meine sachbearbeiterin hat nur noch rumgeschrien und mich danach zusammen mit der leiterin des jobcenters sofort per eingliederung per verwaltungsakt zur arbeitsgelegenheit verdonnert.
Und? Dann können sie ja auch bei Nichtteilnahme nicht sanktionieren.
__________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.
Hamburg
Ralf Hagelstein ist offline  
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Alt 13.06.2007, 05:55   #65
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Benutzerbild von heinzeugen
 
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Zitat:
Zitat von Ralf Hagelstein Beitrag anzeigen
Und? Dann können sie ja auch bei Nichtteilnahme nicht sanktionieren.
DOCH sowas koennen die! jedenfalls bei uns im schwabenland ... und gleich dreimal inerhalb von 5 wochen auf 0%!
also dreimal arbeitsgelegenheit mit EGV per Verwaltungsakt nicht angetreten. keine anhoerung, akteneinsicht verweigert, keine ermessensbegruendung.

die wartezeit zur einstweiligen anordnung kommt mir mit nem fressgutschein in der tasche schon ewig vor.



heinzeugen
heinzeugen ist offline  
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Alt 14.06.2007, 20:05   #66
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Benutzerbild von heinzeugen
 
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@openeye das ist ja wie himmel und hoelle ...

ich hatte bei der frage nach der qualifikationen auch einen zeugen dabei. antwort: "sowas geht mich nix an". antwort auf die schriftliche aufforderung:

lieber herr blah,
zum inhalt ihres schreiben vom blah möchte ich mich nicht äußern.
mfg leitung jobcenter

gegen diese schriftliche verweigerung habe ich widersprucheingelegt.
bei meiner einstweiligen anordnung hat mir mein anwalt geraten auf grund
der sachlage die qualifikation aus dem spiel zu lassen.

wenn jemand zu dem thema qualifikationen des SA mehr informationen hat!? ich wuerde mit grossem vergügen den Widerspruchweiterverfolgen!

heinzeugen
heinzeugen ist offline  
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Alt 20.06.2007, 20:39   #67
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Lieben Gruss...
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
Linchen0307 ist offline  
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Alt 27.06.2007, 00:59   #68
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