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| Tags: gegen, wehren |
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| | #51 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 155
| Ich bin aber kein akademiker und da fängt das schon an wie schreibe ich das am besten kannst du mir da nicht ne vorlage mit anfertigen ??? BZW währe es nicht sogar noch nen argument da meine Freundin schwanger ist und wenn das kind da ist möchte meine Freundin ne ausbildung machen und ich soll dann zuhause bleiben und auf das kind aufpassen das war von vorneweg so geplant das kind kommt in in fast 3 monaten dann ist es doch rein theoretisch gesehen günstiger für das amt das ich diese maßnahme nicht mache da ich sie ja abbrechen müßte wenn das kind kommt um dann für das kind dazusein.. Geändert von vaschneekloth (23.05.2007 um 12:44 Uhr). |
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| | #52 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 62
| Zitat:
Du kannst da doch nicht alleine hingehen. die Ratten lügen und verarschen dich doch sonst. 1.) Er muß schriftliche dokumente von dir annehmen, Anträge..... Hast du einen Beleg, das du deinen Vorschlag eingereicht hast? | |
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| | #53 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 155
| ich habe es schriftlich das er meine EV hat ich hatte nur keinen zeugen mit leider aber mit meier eigentlichen beraterin habe ich auch keine probleme wenn ich bei der was sage dann nimmt sie das auf nur diese scheiß urlaubsvertretung ist zum kotzen |
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| | #54 | |||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 62
| Zitat:
Zitat:
ausserdem ist das sowieso ne ganz schlechte idee, das 1. jahr braucht ein kind seine Mutter (als mutter würde ich mir das auch nicht nehmen lassen) Was will deine Freundin denn? Ein kind oder nicht? Eine Ausbildung kann sie später noch anfangen, ausserdem nehmen die sie garnicht wenn sie ein kleines kind hat. Viel zu unsicher. Kind wird krank, mutter zu hause. Typ weg, Mutter zu hause....... Zitat:
Dann ist es dem Amt scheissegal, ob kind nicht kind oder so! Du bist nicht die Mutter und nicht der Erziehungsberechtigte. Und deine private Lebensplanung interessiert die garnicht.Für das Amt musst du garnichts abbrechen. Das ist Deine Maßnahme an der du teilnehmen musst. und nicht deine Freundin. Und ob es da irgendwelche Möglichkeiten gibt, das du zu hause bleibst und auf das Kind aufpasst, da mußt du dich informieren. am besten bei den Mädels hier die wissen da besser Bescheid. | |||
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| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 155
| ok super nun bin ich aber in der sache wiederspruch immer noch nicht weiter. aber trotzdem erstmal danke für deine Tips mal schauen was ich da draus machen kann.. wenn mir evtl doch jemand helfen kann ich bin immer offen für sowas |
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| | #56 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 155
| So ich habe nun mal meinen Wiederspruch geschrieben und wollte nun wissen ob ich das so abgeben kann.. Bitte um änderungsvorschläge wenn ihr welche habt. MFG vaschneekloth |
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| | #57 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.06.2006 Ort: Rastatt
Beiträge: 2
| Hallo liebe Mitstreiter mir wurde am 24.05.2007 eine EGV zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe sie nicht unterschrieben mit dem Hinweis, dass ich diese erstmal in Ruhe und mit Beistand prüfen werde. Daraufhin erwiderte der Sachbearbeiter, wenn ich sie nicht bis zum 30.05.2007 unterschrieben mitbringe, würde er mir per Verwaltungsakt 30% meiner Grundsicherung kürzen. Da mein Beistand bis 06.06.2007 in Urlaub ist, hat er mir geraten schriftlich einen Antrag auf Verlegung des Termins zu stellen, da mir ein Beistand rechtlich zusteht. Diesen habe ich am 25.05.2007 bei der Arge eingereicht und mir den Empfang quittieren lassen. Nun rief heute die Arge bei mir an und der Teamleiter von den Fall-Managern sagte, dass er diesen Antrag nicht aktzeptieren werde und wenn ich morgen die EGV nicht unterschrieben mitbringe, kürzen sie mir per Verwaltungsakt 30%. Dieser EGV ging keine Verhandlung mit mir voraus und kann alleine deshalb ja schon nicht gültig sein. Mir stellt sich jetzt nur die Frage, wie ich meinen Widerspruch am besten formuliere und wie man das Sozialgericht einschalten kann. Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung im erfolgreichen Widerstand gegen den Arge-Terror. Beste Grüsse Daniel |
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| | #58 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Zitat:
Du findest einen Vorschlag im Bereich "Downloads". Und schau mal hier nach: http://www.elo-forum.org/beinglieder...9.html?t=11089 Wenn Du deine EGV fertig hast, stell sie einfach rein und du bekommst noch Vorschläge zur Verbesserung oder andere Meinungen. Gruß Haubold | |
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| | #59 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 434
| hallo zusammen. ich hatte vor geraumer zeit schonmal die anfrage gestellt, leider jedoch keine antwort bekommen. wie muss, bzw. kann ich mich verhalten, wenn meine egv abgelaufen ist? meine war nur bis februar gültig. besten dank im voraus, sickness |
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| | #60 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.04.2007 Ort: Ruhrpott
Beiträge: 93
| Zitat:
Ich würd mich gar nicht verhalten. Der/Die Manager/in wird sich schon melden... | |
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| | #61 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #62 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 59
| Zitat:
Gruss werti | |
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| | #63 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 6
| der ganze beitrag von poldibar ist kritisch zu sehn! man sollte sich bewust sein das durch die auforderung über die qualifikation des sachbearbeiters, du deine arge extrem unkontrollierbar machen kannst. poldibar baut den beitrag nach zu urteilen auf einschüchterung was sicherlich funktionieren kann. in meinem fall war die arge aber derbe angepisst! meine sachbearbeiterin hat nur noch rumgeschrien und mich danach zusammen mit der leiterin des jobcenters sofort per eingliederung per verwaltungsakt zur arbeitsgelegenheit verdonnert. dem beitrag fehlen informationen ueber risiken und ratschlaege fuer den fall das man danach nurnoch zum anwalt rennen kann. poldibar duerfte diese ja sicher haben ... ansonsten geiler beitrag! ich hab mein jobcenter battle heinzeugen |
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| | #64 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 984
| Und? Dann können sie ja auch bei Nichtteilnahme nicht sanktionieren.
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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| | #65 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
also dreimal arbeitsgelegenheit mit EGV per Verwaltungsakt nicht angetreten. keine anhoerung, akteneinsicht verweigert, keine ermessensbegruendung. die wartezeit zur einstweiligen anordnung kommt mir mit nem fressgutschein in der tasche schon ewig vor. heinzeugen | |
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| | #66 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 6
| @openeye das ist ja wie himmel und hoelle ... ich hatte bei der frage nach der qualifikationen auch einen zeugen dabei. antwort: "sowas geht mich nix an". antwort auf die schriftliche aufforderung: lieber herr blah, zum inhalt ihres schreiben vom blah möchte ich mich nicht äußern. mfg leitung jobcenter gegen diese schriftliche verweigerung habe ich widersprucheingelegt. bei meiner einstweiligen anordnung hat mir mein anwalt geraten auf grund der sachlage die qualifikation aus dem spiel zu lassen. wenn jemand zu dem thema qualifikationen des SA mehr informationen hat!? ich wuerde mit grossem vergügen den Widerspruchweiterverfolgen! heinzeugen |
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| | #67 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.434
| du hast eine PN zum Thema EGV... Lieben Gruss...
__________________ Hartzer Linchen Zitat:
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| | #68 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 732
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