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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 31.10.2006, 08:54   #1
cementwut
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 3 Artikel zum Thema Eingliederungsvereinbarung und Profiling

3 wie ich finde lesenswerte Artikel zum Thema:
Recht, Gesetz und Praxis vor Ort betr.
Eingliederungsvereinbarung und Profiling

Zitat:
»Drohung mit Sanktionen meist rechtswidrig«
Erwerbslose haben das Recht auf Bedenkzeit vor Unterzeichnen eines Eingliederungsvertrags. Ein Gespräch mit Harald Thomé
http://www.jungewelt.de/2006/10-30/046.php
Zitat:
Gewaltverhältnis
Bezieher von ALG II sollen vorgeblich per Vertrag wieder ins Berufsleben »eingegliedert« werden
http://www.jungewelt.de/2006/10-30/045.php
Zitat:
Recht und Gesetz
»Systematisches Profiling«
http://www.jungewelt.de/2006/10-30/047.php
 
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Alt 25.01.2007, 17:27   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 312
Standard

Du darfst aber auch nicht vergessen das die meisten Arbeitslosen gar nicht das finanzielle Puffer haben um viel zu unternehmen, die haben einfach Angst auf die Schnauze zu fallen und das Wenige auch noch zu verlieren.

Das kann man ihnen auch nicht verübeln, denn wer garantiert denn das die Richter so entscheiden wie es das Gesetz vorsieht. Der eine Richter entscheidet heute Hüh und der andere morgen Hott.
Unwichtig ist offline  
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Alt 26.01.2007, 19:34   #3
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: 3 Artikel zum Thema Eingliederungsvereinbarung und Profi

Zitat:
Zitat von cementwut

Zitat:
Gewaltverhältnis
Bezieher von ALG II sollen vorgeblich per Vertrag wieder ins Berufsleben »eingegliedert« werden
http://www.jungewelt.de/2006/10-30/045.php
"Dem Vertragsvordruck fehlt im Unterschied zu dem Formular, das in den internen Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthalten ist, ein wichtiger Abschnitt. Nämlich der, in dem der ALG-II-Bezieher erläutern kann, warum er eben nicht zum Unterzeichnen der Vereinbarung bereit ist."

Hat jemand diesen Abschnitt parat? Fehlt wahrscheinlich bei mir auch... das interessiert mich.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 27.01.2007, 07:41   #4
Wölfin
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Könnte man das nicht bei "Abwehr von Behördenwillkür" platzieren?
 
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Alt 27.01.2007, 21:36   #5
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2005
Beiträge: 257
Standard

Zitat:
Zitat von Wölfin
Könnte man das nicht bei "Abwehr von Behördenwillkür" platzieren?
Ich setz nen Link in meinem Text auf diesen Hinweis hier.

P.
poldibaer ist offline  
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Alt 15.03.2007, 19:29   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
Standard ARGEn handeln bei EVs bewußt rechtswidrig

ARGEn handeln beim Abschluss von EingliederungsV auf Weisung der BA bewußt rechtswidrig:
Dazu die Hamburger Rechtsanwältin Heide Flügge
Mambo ist offline  
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Alt 15.03.2007, 21:36   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
ARGEn handeln beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen (EV) auf Weisung der BA bewußt rechtswidrig:
Zitat:

Hartz IV-Betroffene werden aufgefordert Eingliederungsvereinbarungen (EV) zu unterzeichnen, in denen es heißt:
Zitat:"xxxxxx verpflichtet sich, Ortsabwesenheit vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen,
alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere :
......."
Und dann folgt eine Liste von im Einzelfall durchzuführenden Verpflichtungen.
Siehe Link von Mambo.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 21.03.2007, 07:52   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 337
Standard Berichte "Junge Welt" nur mit Abo ?

Hallo @All,

mir ist es nun schon oft passiert, dass ich die Berichte lesen wollte, auf die Links zur "Junge Welt" führen. Leider ist dies nur mit Abo möglich erscheint dann.

Es ist schade, so kann man gar nicht nachlesen, was die Inhalte sind.
Ist das Abo denn dazu wirklich zwingend notwendig? Habt ihr das alle?

So machen die Links für mich nicht wirklich Sinn und jeder neue Leser muss aufs Neue anfangen zu recherchieren.
unicorn ist offline  
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Alt 25.03.2007, 20:33   #9
MXYZ
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage

Ich habe den folgenden Bericht gelesen:

Zitat:
Zitat von cementwut Beitrag anzeigen
Gewaltverhältnis
Bezieher von ALG II sollen vorgeblich per Vertrag wieder ins Berufsleben »eingegliedert« werden
http://www.jungewelt.de/2006/10-30/045.php
Dazu gab es auch einen Leserbrief.

Hier ein Zitat mit einem Ausschnitt aus einem der Leserbriefe zu dem oben zitierten Bericht:

Zitat:
Zitat von Leserbrief: Einseitiges Pamphlet
[...]Es gibt im Internet einen entsprechenden Vorschlagstext, den man zum Widerspruch verwenden kann und mit dem man auch Erfolg hat.

Es gibt inzwischen auch ein offizielles Urteil, in dem bestätigt wird, dass diese Vereinbarung so nicht unterzeichnet werden muss und dass Kürzungen aufgrund dessen widerrechtlich sind. Ich habe Leute schon dahingehend beraten - mit Erfolg. Die Kürzung wurde von der ARGE umgehend zurückgenommen und das Geld nachgezahlt.[...]
Meine Frage nun:
Ist der dort genannte "Vorschlagstext" die Muster-EGV, die man hier downloaden kann? Wenn ja, so kann man diese allerdings nicht direkt als "Widerspruch" bezeichnen oder?
Falls damit doch etwas anderes gemeint sein sollte:
Weiß jemand, was damit gemeint ist und wo man das im Internet findet?
 
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Alt 26.03.2007, 09:00   #10
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
Standard Widerspruch ?

genügt ein Formloses Schreiben mit der Überschrift "Widerspruch" !

Zu unserer EGV,lege diese vor und Du bist raus !

Alles gute
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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