Eingliederungsvereinbarung
Gültigkeit meiner EGV; in Forum: Information; Hallo an alle hier . Ich habe dieses Thema bereits einmal angefragt, allerdings wohl in einem falschen Strang. Versuch ich es hier erneut: Ich hatte am 09.02.2010 einen Termin bei ...| Tags: egv, gueltigkeit, meiner |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 16
| Hallo an alle hier Ich habe dieses Thema bereits einmal angefragt, allerdings wohl in einem falschen Strang. Versuch ich es hier erneut: Ich hatte am 09.02.2010 einen Termin bei meiner zuständigen SB, und bekam von ihr einen Bildungsgutschein zu einer Weiterbildung (Nachdem ich monatelnag meiner "Fallmanagerin" bei meiner Maßnahme damit auf die Nerven ging und auch ansonsten dort "unangenehm aufgefallen bin" ). Die EGV wurde ausgedruckt und unterzeichnet. Ist inhaltlich auch soweit alles klar. Am 12.02.2010 erhielt ich einen Brief der ArGe (vom 10.02.2010) in welchem mir mitgeteilt wurde daß ich keinerlei Leistungsanspruch gem. SGB II hätte, und die Zahlungen zum 28.02.2010 eingestellt worden seien (Widerrechtlich, Widerspruch läuft, beim SG war ich, Anwalt such ich...) Nun ist mir ein weiterer Brief der ArGe ins Haus geschneit, in welchem mir eröffnet wurde ich solle mich zwegs Berufsaussichten blablabla am 22.03.2010 bei Ihnen einfinden. - Gut mach ich. Meine Vermutung ist, daß meine SB mir eine neue EGV aufs Auge drücken möchte, um aus der am 09.02. geschlossenen rauszukommen. Kann ich nachvollziehen. Die haben wahrlich kein Bock ne Schulung zu bezahlen Problem: Ich hab aber Bock auf diese Schulung .Nun meine Frage: Ist die EGV die mir den Gutschein zubilligt weiterhin gültig (Immerhin krieg ich ja keine Kohle mehr)? bzw. Wie kann ich weiterhin verfahren? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 789
| Bekommst Du aufgrund Einkünfte keine Leistung mehr oder aufgrund einer Sanktion? Bei ersteres wäre die die EGV wohl hinfällig, bei 2teres hat die EGV weiterhin Gültigkeit.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 16
| Sie wurden mir aufgekündigt weil ich aufgrund eines Fernstudiums Leistungen gemäß BaföG zu beantragen habe (Hab ich gemacht.... na ja längere Geschichte), und deshalb aus dem Bezug nach SGB rausfallen würde. Habe allerdings seit Mitte 2008 Anstandslos AlG II erhalten Und zweitens bereits letztes Jahr nachgewiesen daß meine Universität keine förderungsfähige Einrichtung gemäß BaföG ist; diesbezüglich gibt es eine klare Aussage des Landtages in NRW. (Schreiben des Amtes in Aachen liegt in meiner Akte |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Lass das bitte einen Anwalt machen. Wenn du Bafög-Anspruch hast, steht dir wirklich keine Leistung zu und der Bildungsgutschein ist hinfällig. Stellt sich aber die Frage, weswegen die dich jetzt wieder rufen, wenn du keinen Anspruch auf Leistung hast. Die EGV darf nämlcih nur mit "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" abgeschlossen werden. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 16
| @Mobyick: Ja, eben, deswegen hab ich ja gerade einen Haufen Fragezeichen überm Kopp. SGB und SB sagt ich bin nicht leistungsbefugt, weil Bafög zuständig ist. (Is ja auch ne klare Aussage im G.Text) Bafög Behörde sagt: Nein, wir sind nicht befugt, weil Uni prinzipiell nicht leistungswürdig ist. Aachebn sagt:Wir können keine aussage treffen weil Pappa Staat noch keine letztendlich rechtsverbindliche Aussage getroffen hat...... aha... vielen dank. SGB (irgendawas) sagt "solang diesbezüglch keine rechtsgültige Zuständigkeit festgelegt wurde, ist SGB Leistungspflichtig..... Mein SB sagt........ und so gehts dahin....Inzwischen kann ich mich unter die Brücke legen Deswegen schreibe ich auch eine Petition an den dt.Bundestag... Die letzten 1 1/2 Jahre hab ich mein AlG bekommen,ohne jede schwierigkeiten, wurde nie sanktioniert und dgl. und nu soll schluß sein.Das seh ich net ein. Aufstehn, immer wieder aufstehn,bis aus Lämmern Löwen werden. |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 16
| P.S.: Hab mich schlaugemacht: Eine kleine Anfrage "der Grünen" im Landtag von NRW zu diesem Thema hat eindeutig ergeben daß meine Uni (und damit mein Studium) definitiv NICHT leistungswürdig im Sinne des Bafög ist. Wäre es prinzipiel leistungswürdig, hätte ih die Frage nicht gestellt; weil die Rechtsvorgaben in diesem Fall (BaföG / SGB ) sehr eindeutig sind. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.687
| Wenn Du studierst, dann stehst Du dem Arbeitsmarkt aber möglicherweise nicht mehr zur Verfügung, dann gibt es auch kein Geld mehr. Keine Ahnung wie das mit einem Fernstudium aussieht, dass kann man ja auch abends nebenher erledigen, würde ich mal meinen. Auf keinen Fall eine neue EinV unterschreiben. Am besten zum Anwalt gehen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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