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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Eingliederungsvereinbarung > Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Eingliederungsvereinbarung

Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II); in Forum: Information; „ Nach Wortlaut, Gesetzesbegründung, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs 1 SGB II sind es zwei grundsätzlich gleichwertige Wege, einerseits der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sowie andererseits ...

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Alt 08.02.2010, 11:01   #1
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Standard Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Nach Wortlaut, Gesetzesbegründung, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs 1 SGB II sind es zwei grundsätzlich gleichwertige Wege, einerseits der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sowie andererseits der Erlass eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes.“ [BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 13/09 R, Rdnr. 15]

Mit seiner Entscheidung zum Thema Eingliederungsvereinbarung (EV) hat das Bundessozialgericht (BSG) deren Ende eingeläutet. In Zukunft wird es kaum noch einen Sozialleistungsträger geben, der sich der zusätzlichen Mühe einer solchen Vereinbarung unterzieht, wenn er doch dasselbe Ziel durch einen vom Schreibtisch erlassenen Verwaltungsakt (VA) erreichen kann.

Hier geht es weiter: www.herbertmasslau.de
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Alt 08.02.2010, 11:26   #2
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Kommt eine Eingliederungsvereinbarung ohne Zutun des Hilfeempfängers nicht zu Stande, ist § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II nicht anwendbar wegen der Alternative Verwaltungsakt (BSG, a.a.O., Rdnr. 21). Kommt eine Eingliederungsvereinbarung aber durch Zutun des Hilfeempfängers nicht zu Stande, dann unterliegt der Hilfeempfänger der Sanktion des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II (BSG, a.a.O., Rdnr. 23).
dann werden wir uns warm anziehen müssen, denn so wie ich das lese, ist die sanktion bei nichtunterzeichnung der EGV nun wieder voll zulässig und rechtmäßig!

Grund: wenn man die EGV nicht unterschreibt, ist dies ja de facto ein zutun des Hilfeempfängers, das sie nicht zustande kommt!

tja alles noch fein vor dem urteil des verfassungsgerichtes...

ob das durch die entscheidung morgen aufgehoben wird bleibt abzuwarten.

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Alt 08.02.2010, 11:32   #3
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Auszug daraus:

Damit hat das BSG es ins Belieben der SGB II-Leistungsbehörde gestellt, ob sie den aufwendigeren Weg einer EGV oder den bequemeren Weg eines Verwaltungsaktes im Hinblick auf Eingliederungsleistungen gehen will.

Ohne Pessimist zu sein, einmal darf man raten, was wohl angewandt wird .........

Gruss
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Alt 08.02.2010, 11:36   #4
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Ich hatte mich schon gewundert, dass seit etlichen Wochen (wenn nicht gar seit vorigem Jahr) auf der BA-Site keine "Fachlichen Hinweise" zum § 15 mehr veröffentlicht sind.

Nun wird auch klar warum...die basteln offensichtlich an Neuen!!

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Alt 08.02.2010, 11:44   #5
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

ich sehe die sache so, du unterschreibst keine EGV, die sanktionieren dich wegen der ablehnung eine zu unterschreiben und sanktionieren dich deshalb weil du ja daran nicht mitgewirkt hast, der andere weg ist der, du unterschreibst die EGV und bekommst drecksmaßnahmen übergeholfen, erledigst du sie nicht gibts hier auch eine sanktion.

fazit: die haben nun die möglichkeit immer zu sanktionieren egal ob du eine EGV unterschreibst oder nicht!

man hat sich halt rausgewunden und die gerichte solange mit klagen zuschmeissen lassen, bis die keine lust mehr haben auch nur irgend etwas für einen H4 empfänger zu erledigen.
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Alt 08.02.2010, 11:46   #6
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

da fällt mir noch ein, es ist vollkommen unerheblich was die morgen entscheiden, denn man wird die erhöhung der leistungen, wenn denn welche kämen, ruckzuck über massensanktionen doppelt und mehr wieder reinholen können.
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Alt 08.02.2010, 12:00   #7
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von physicus Beitrag anzeigen
da fällt mir noch ein, es ist vollkommen unerheblich was die morgen entscheiden, denn man wird die erhöhung der leistungen, wenn denn welche kämen, ruckzuck über massensanktionen doppelt und mehr wieder reinholen können.
Geb dir recht habe mir schon gedacht das die sich was einfallen lassen bzw. es sich so hindrehen wie es ihnen Passt wird immer schlimmer.

Gruss
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Alt 08.02.2010, 12:00   #8
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Wenn das so ist, bleibt dann nur noch die EGV mit dem Zusatz: "unter Vorbehalt" zu unterschreiben, um dann direkt anschliessend eine Feststellungsklage gem. § 55 SGG einzureichen!

Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! Savaran Weblog – Die Achillesfersen von Hartz IV
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Alt 08.02.2010, 13:04   #9
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Die Entscheidung morgen hat mit dieser nicht das geringste zu tun
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Alt 08.02.2010, 13:07   #10
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Die Entscheidung morgen hat mit dieser nicht das geringste zu tun
blinde können nunmal nicht sehen!
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Alt 08.02.2010, 13:47   #11
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
blinde können nunmal nicht sehen!
Ein klarer Fall für den Dr. Eisenbarth.

Aber zurück.

Bereits vor diesem BSG-Urteil waren in der Literatur die Ansichten der RiBSG Sabine Knickrehm und die des RiBSG Dr. Wolfgang Spellbrink zu lesen.
Die Einordnung der Eingliederungsvereinbarung als normenersetzendes bzw. -konkretisierendes hoheitliches Handeln sui generis, das als neues, gesetzliche Anspruchsgrundlagen ersetzendes Institut in pseudokonsensuellem Gewand ähnlich wie ein Verwaltungakt einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Dazu der RiBVerwG Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, dem ist nicht zu folgen.

Wie Herbert Masslau dazu bereits ausführte bleibt nur der Gang zum BVerfG.
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Alt 08.02.2010, 15:02   #12
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von Falke Beitrag anzeigen
Auszug daraus:

Damit hat das BSG es ins Belieben der SGB II-Leistungsbehörde gestellt, ob sie den aufwendigeren Weg einer EGV oder den bequemeren Weg eines Verwaltungsaktes im Hinblick auf Eingliederungsleistungen gehen will.
das ist ja nun nichts neues (für mich). es wurde ja entschieden, dass die arge einfach so einen verwaltungsakt erlassen kann ohne vorher was zu verhandeln...

Zitat:
Kommt eine Eingliederungsvereinbarung ohne Zutun des Hilfeempfängers nicht zu Stande, ist § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II nicht anwendbar wegen der Alternative Verwaltungsakt (BSG, a.a.O., Rdnr. 21). Kommt eine Eingliederungsvereinbarung aber durch Zutun des Hilfeempfängers nicht zu Stande, dann unterliegt der Hilfeempfänger der Sanktion des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II (BSG, a.a.O., Rdnr. 23).
ist dann ja doch schon neu. bedeutet: wenn du nicht unterschreibst, bist du schuld das diese egv nicht zustande kam, wir sanktionieren dich.

dann darf man hier niemanden mehr empfehlen eine egv nicht zu unterzeichnen...
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Alt 08.02.2010, 15:19   #13
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
ist dann ja doch schon neu. bedeutet: wenn du nicht unterschreibst, bist du schuld das diese egv nicht zustande kam, wir sanktionieren dich.
Nein...auch das ist nicht neu..."wir" haben immer wieder darauf hingewiesen, dass § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II noch im Gesetz steht...

...aber "wir" haben uns aus die FH berufen (..."in Erwartung der Rechtsprechung...wird Nichtunterzeichnung nicht mehr sanktioniert...usw.")...und auf diverse andere Dinge...
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Alt 08.02.2010, 16:55   #14
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Ich meine mal, die EGV, die entsprechenden Verwaltugnsakte und die meisten Maßnahmen werden zusammen mit dem gesamten Hartz IV vermutlich noch in diesem Jahr untergehen. Sonst im nächsten Jahr.

DA in diesem Jahr wahrscheinlich eine ganze Flut von Arbeitslosen dazukommen wird (und irgendwann enden die Arbeitslosen bei Hartz IV), Griechenland, Portugal, Spanien etc. gerettet werden wollen, unsere Banken auch in diesen Ländern ihre Geschäfte gemacht haben und deshalb auch nochmal gerettet werden wollen, auch ohne diesen Ländern wollen sie gerettet werden, wird das bei steigender Arbeitslosigkeit alles nicht mehr finanzierbar sein.

Da unserer Staat uns aber immernoch ein Grundeinkommen garantiert, werden die vermutlich die Hartz IV-Leistung kürzen und die Hinzuverdienstgrenze erhöhen. Mindestens auf 400 Euros, damit die Leute leben können. Dann wird es den ZAFs an den Kragen gehen, denn die Leute werden ALG II vorziehen. Miete, Heizung und Nebenkosten werden in die Leistung einberechnet (so wie der STrom) und jeder muss zusehen, wie er selbst seine KdU senkt, wenn er sie nicht zahlen kann, denn Umzüge werden nicht mehr bezahlt werden. Wenn wir Glück haben, werden örtliche Mietpreisunterschiede berücksichtig, und jeder Kreis zahlt für KdU eine andere Leistung.

ALG II-Empfänger, die wohl kaum noch eine Arbeit finden können (weil sie z.B. krank sind oder älter als 55 Jahre sind), werden vermutlich in Frührente geschickt werden.

Maßnahmen werden nicht mehr finanziert werden können und fallen weg. Infolgedessen auch die EGV, der VA und die meisten SBs bei der ARGE. Schließlich wird es kaum Stellen zu vermitteln geben.

Für die Rentner wird vermutlich auch eine Lösung gefunden werden. Evtl. eine Einheitsrente, die etwas höher als der Hartz IV-Satz liegt.

Ohne es zu wollen, wird der Grundbaustein für ein Grundeinkommen gelegt, das leider viel zu niedrig sein wird. Man muss es aber nur noch "bedingungslos" machen und schon ist ein nicht ausreichendes BGE eingeführt. Ob die Leute es wollen oder nicht.

Das ist meine Vorahnung.
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Danke @Mobydick sagt:
Alt 08.02.2010, 17:04   #15
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von Mobydick Beitrag anzeigen

Das ist meine Vorahnung.
Ja Mobydick,
Deine Vorahnung wird kommen, zwar traurig und im ersten Moment wohl nicht zu ändern.

Aaaaaaaber, dann kommt meine Vorahnung >>> da ist auf den Strassen richtig etwas los, da ist Frankreich nur ein Kinderspielplatz

und das muss auch sein, denn dann ist Solidarität erstes Gebot


Gruss
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Alt 08.02.2010, 17:16   #16
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

die bezüge für zeitarbeiter werden tatsächlich steigen, vorhin gelesen, in deutschland west um 35 cent und im osten um 45 cent die std. eine abwertung des std.-lohns in der probezeit wird wegfallen, die lag bei 9,5%.

das wird einigen ZAF das rückrat breschen, ich hoffe doch so einigen die meinten uns billigst verschachern zu können...
ich habe mit den freaks kein mitleid, auch wenn es dann leider viel mehr erwerbslose geben wird als man jetzt noch meint.

mfg physicus

Zitat:
Aaaaaaaber, dann kommt meine Vorahnung >>> da ist auf den Strassen richtig etwas los, da ist Frankreich nur ein Kinderspielplatz
das wird mit sicherheit kommen, frage ist wie weit man sich noch knechten lässt bis es eintritt, ich hoffe noch bevor das gesetz durch ist die bundeswehr im eigenen land ein zusetzen, denn dann haben wir bürgerkrieg oder einen putsch.

wer schiesst schon gerne auf die eigene familie, alles schon da gewesen.

mfg physicus
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Alt 08.02.2010, 17:26   #17
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Zitat:
Zitat von Falke Beitrag anzeigen
J
Aaaaaaaber, dann kommt meine Vorahnung >>> da ist auf den Strassen richtig etwas los, da ist Frankreich nur ein Kinderspielplatz
Vielleicht nicht so gewaltig wie du meinst, denn solange kein Hunger ist, gehen die Leute nicht unbedingt auf die Straße. Hungertote wird es vermutlich nicht geben. Dann schon eher Leute ohne Strom und heizung. Und viele Wohngemeinschaften.

Sehe es aber bitte nicht so negativ, denn nach jeder Krise gibt es einen Neubeginn mit einer neuen Gesellschaft . Da werden die Karten neu gemischt. Unsere Regierenden sind weg. Wer nicht allein sein Zeugs packte, wird gehängt.

Dann wird keiner mehr an EGVs und vA denken. Das gehört der Vergangenheit an.
Mobydick ist gerade online  
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Alt 08.02.2010, 17:32   #18
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

viell. werden auch wieder paar grenzen geschlossen, um sich gegen die heere der wohnungs-/heizungslosen zu erwehren, welche auf der flucht vor kälte, wärmere gefilde aufsuchen wollen.

ich würde bei obdachlosigkeit nicht hier rumsitzen bleiben, da gehts doch besser in die orte wo touristen tingeln, algarve etc. ^^

die szenarien lassen sich ins unendliche "weiterspinnen". ;)
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Alt 08.02.2010, 18:33   #19
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Um das mal auf Deutsch zu sagen: Ich muss jetzt eine EGV unterschreiben, sonst werde ich sanktioniert und kann nichts dagegen tun?
HansDieter ist gerade online  
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Alt 08.02.2010, 18:39   #20
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

nein, die DA zur nichtsanktion bei nichtunterschrift einer EGV ist noch in kraft.
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Danke @physicus sagt:
Alt 08.02.2010, 18:56   #21
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von physicus Beitrag anzeigen
nein, die DA zur nichtsanktion bei nichtunterschrift einer EGV ist noch in kraft.
...genau und hier isse:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf

(S. 7)
Zitat:
Keine Sanktion bei Weigerung,eine EinV abzuschließen(31.6a)

(2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsver
einbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des
§ 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor.
Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die auf-
grund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgese-
hen ist.
Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinba-
rung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem
Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.
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Alt 08.02.2010, 19:34   #22
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Sicherlich der Traum von Schwarzgelbbraun: Wanderarbeiter nach chinesischem Vorbild.


Zitat:
Zitat von physicus Beitrag anzeigen
viell. werden auch wieder paar grenzen geschlossen, um sich gegen die heere der wohnungs-/heizungslosen zu erwehren, welche auf der flucht vor kälte, wärmere gefilde aufsuchen wollen.

ich würde bei obdachlosigkeit nicht hier rumsitzen bleiben, da gehts doch besser in die orte wo touristen tingeln, algarve etc. ^^

die szenarien lassen sich ins unendliche "weiterspinnen". ;)
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Alt 08.02.2010, 21:19   #23
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tja,ich glaube auch,daß sich etwas ändert in die richtung,die moby vorgezeichnet hat.

auch wenn alles dann noch knapper wird,ich würde gerne hoffen,daß dieser egv-krieg und der ganze maßnahmequatsch endlich sein ende findet,so schnell wie möglich.

aber so recht glauben daran kann ich nicht,wenn man nur wieder an die jetzt doch durchführbar gemachte grundgesetzänderung denkt.
danke,daß von der leyen vor dem ritter der schmierigen gestalt aus hessen doch umgefallen ist,ich habe es geahnt.

ohne schwarzmalen zu wollen,die zeichen stehen eher auf noch härter,noch brutaler gegen uns.
strategien die dieses jahr noch anschlugen,werden nächstes jahr per gesetztesverschärfung unmöglich gemacht.

auf die straße gehen die leute hier nicht so wie in frankreich,man nehme die montagsdemos zu anfang von h4,die brauchte die politikerklasse damals nur kaltlächelnd auszusitzen.

hat sich ja ausgezahlt,h4 ist immer noch da und wird von der "anständigen" bevölkerung toleriert und von der blöd-zeitung und diversen talkshows mit klischee-typen flankiert.

hier ändert sich nichts zum guten oder vernünftigen,leider.
ich laß mich lieber vom gegenteil überzeugen,als zu viel zu hoffen.

wie formulierte es mal einer: den politikern und deren erfüllungsgehilfen-behörden ist das normale denken abhanden gekommen.
oder drastischer gesagt: verstand im ars......

grüße an alle
deepsleeper
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Zitat:
Zitat von physicus Beitrag anzeigen
nein, die DA zur nichtsanktion bei nichtunterschrift einer EGV ist noch in kraft.
Und die ist so lange in Kraft, wie sie auf der Site steht?
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Alt 09.02.2010, 08:34   #25
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Zitat von Falke Beitrag anzeigen
Ja Mobydick,
Deine Vorahnung wird kommen, zwar traurig und im ersten Moment wohl nicht zu ändern.

Aaaaaaaber, dann kommt meine Vorahnung >>> da ist auf den Strassen richtig etwas los, da ist Frankreich nur ein Kinderspielplatz

und das muss auch sein, denn dann ist Solidarität erstes Gebot


Gruss
Falke
Prima, dann sind wir schon zu zweit.
Fehlen bloß noch 200.000 andere
hergau ist offline  
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Alt 09.02.2010, 09:13   #26
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Zitat:
Und die ist so lange in Kraft, wie sie auf der Site steht?
eine anweisung ist solange in kraft, bis es eine neue gibt die diese ersetzt oder sie zurück genommen wird.
__________________
Asozial
Radikal
Gefühlskalt
Erbarmungslos

oder

Arschloch
Regiert
Gerne
Erwerbslose
physicus ist offline  
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Alt 09.02.2010, 15:57   #27
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Standard AW: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Ich sehs schon kommen... die Geschichte endet noch ganz böse...
Aber was solls, als ALG II ist man sowieso nix anderes gewöhnt. Ich mein... die hauen ja nicht raus: "Hey bekommst 500 Eruo Regelleistung + volle KdU und in 3 Monaten nen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 1800 Brutto"... ^^
Von Braun ist offline  
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