Eingliederungsvereinbarung
Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II); in Forum: Information; „ Nach Wortlaut, Gesetzesbegründung, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs 1 SGB II sind es zwei grundsätzlich gleichwertige Wege, einerseits der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sowie andererseits ...![]() |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 875
| „Nach Wortlaut, Gesetzesbegründung, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs 1 SGB II sind es zwei grundsätzlich gleichwertige Wege, einerseits der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sowie andererseits der Erlass eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes.“ [BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 13/09 R, Rdnr. 15] Mit seiner Entscheidung zum Thema Eingliederungsvereinbarung (EV) hat das Bundessozialgericht (BSG) deren Ende eingeläutet. In Zukunft wird es kaum noch einen Sozialleistungsträger geben, der sich der zusätzlichen Mühe einer solchen Vereinbarung unterzieht, wenn er doch dasselbe Ziel durch einen vom Schreibtisch erlassenen Verwaltungsakt (VA) erreichen kann. Hier geht es weiter: www.herbertmasslau.de |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| Zitat:
Grund: wenn man die EGV nicht unterschreibt, ist dies ja de facto ein zutun des Hilfeempfängers, das sie nicht zustande kommt! tja alles noch fein vor dem urteil des verfassungsgerichtes... ob das durch die entscheidung morgen aufgehoben wird bleibt abzuwarten. mfg physicus
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Mainz am Rhein
Beiträge: 542
| Auszug daraus: Damit hat das BSG es ins Belieben der SGB II-Leistungsbehörde gestellt, ob sie den aufwendigeren Weg einer EGV oder den bequemeren Weg eines Verwaltungsaktes im Hinblick auf Eingliederungsleistungen gehen will. Ohne Pessimist zu sein, einmal darf man raten, was wohl angewandt wird ......... Gruss Falke
__________________ Ein Falke hat ... scharfe Augen scharfen Schnabel scharfe Krallen aber ... ein sehr weiches Gefieder |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 473
| Ich hatte mich schon gewundert, dass seit etlichen Wochen (wenn nicht gar seit vorigem Jahr) auf der BA-Site keine "Fachlichen Hinweise" zum § 15 mehr veröffentlicht sind. Nun wird auch klar warum...die basteln offensichtlich an Neuen!! Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| ich sehe die sache so, du unterschreibst keine EGV, die sanktionieren dich wegen der ablehnung eine zu unterschreiben und sanktionieren dich deshalb weil du ja daran nicht mitgewirkt hast, der andere weg ist der, du unterschreibst die EGV und bekommst drecksmaßnahmen übergeholfen, erledigst du sie nicht gibts hier auch eine sanktion. fazit: die haben nun die möglichkeit immer zu sanktionieren egal ob du eine EGV unterschreibst oder nicht! man hat sich halt rausgewunden und die gerichte solange mit klagen zuschmeissen lassen, bis die keine lust mehr haben auch nur irgend etwas für einen H4 empfänger zu erledigen.
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| da fällt mir noch ein, es ist vollkommen unerheblich was die morgen entscheiden, denn man wird die erhöhung der leistungen, wenn denn welche kämen, ruckzuck über massensanktionen doppelt und mehr wieder reinholen können.
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.02.2009 Ort: Lauf
Beiträge: 184
| Zitat:
Gruss
__________________ Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 369
| Wenn das so ist, bleibt dann nur noch die EGV mit dem Zusatz: "unter Vorbehalt" zu unterschreiben, um dann direkt anschliessend eine Feststellungsklage gem. § 55 SGG einzureichen! Eingliederungsvereinbarungen mit Hilfe von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Feststellungsklage) atomisieren! Savaran Weblog – Die Achillesfersen von Hartz IV
__________________ Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.503
| Die Entscheidung morgen hat mit dieser nicht das geringste zu tun
__________________ Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| Zitat:
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 875
| Zitat:
Aber zurück. Bereits vor diesem BSG-Urteil waren in der Literatur die Ansichten der RiBSG Sabine Knickrehm und die des RiBSG Dr. Wolfgang Spellbrink zu lesen. Die Einordnung der Eingliederungsvereinbarung als normenersetzendes bzw. -konkretisierendes hoheitliches Handeln sui generis, das als neues, gesetzliche Anspruchsgrundlagen ersetzendes Institut in pseudokonsensuellem Gewand ähnlich wie ein Verwaltungakt einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dazu der RiBVerwG Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, dem ist nicht zu folgen. Wie Herbert Masslau dazu bereits ausführte bleibt nur der Gang zum BVerfG. | |
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| | #12 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 580
| Zitat:
Zitat:
dann darf man hier niemanden mehr empfehlen eine egv nicht zu unterzeichnen...
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! | ||
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 473
| Zitat:
...aber "wir" haben uns aus die FH berufen (..."in Erwartung der Rechtsprechung...wird Nichtunterzeichnung nicht mehr sanktioniert...usw.")...und auf diverse andere Dinge...
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 4.422
| Ich meine mal, die EGV, die entsprechenden Verwaltugnsakte und die meisten Maßnahmen werden zusammen mit dem gesamten Hartz IV vermutlich noch in diesem Jahr untergehen. Sonst im nächsten Jahr. DA in diesem Jahr wahrscheinlich eine ganze Flut von Arbeitslosen dazukommen wird (und irgendwann enden die Arbeitslosen bei Hartz IV), Griechenland, Portugal, Spanien etc. gerettet werden wollen, unsere Banken auch in diesen Ländern ihre Geschäfte gemacht haben und deshalb auch nochmal gerettet werden wollen, auch ohne diesen Ländern wollen sie gerettet werden, wird das bei steigender Arbeitslosigkeit alles nicht mehr finanzierbar sein. Da unserer Staat uns aber immernoch ein Grundeinkommen garantiert, werden die vermutlich die Hartz IV-Leistung kürzen und die Hinzuverdienstgrenze erhöhen. Mindestens auf 400 Euros, damit die Leute leben können. Dann wird es den ZAFs an den Kragen gehen, denn die Leute werden ALG II vorziehen. Miete, Heizung und Nebenkosten werden in die Leistung einberechnet (so wie der STrom) und jeder muss zusehen, wie er selbst seine KdU senkt, wenn er sie nicht zahlen kann, denn Umzüge werden nicht mehr bezahlt werden. Wenn wir Glück haben, werden örtliche Mietpreisunterschiede berücksichtig, und jeder Kreis zahlt für KdU eine andere Leistung. ALG II-Empfänger, die wohl kaum noch eine Arbeit finden können (weil sie z.B. krank sind oder älter als 55 Jahre sind), werden vermutlich in Frührente geschickt werden. Maßnahmen werden nicht mehr finanziert werden können und fallen weg. Infolgedessen auch die EGV, der VA und die meisten SBs bei der ARGE. Schließlich wird es kaum Stellen zu vermitteln geben. Für die Rentner wird vermutlich auch eine Lösung gefunden werden. Evtl. eine Einheitsrente, die etwas höher als der Hartz IV-Satz liegt. Ohne es zu wollen, wird der Grundbaustein für ein Grundeinkommen gelegt, das leider viel zu niedrig sein wird. Man muss es aber nur noch "bedingungslos" machen und schon ist ein nicht ausreichendes BGE eingeführt. Ob die Leute es wollen oder nicht. Das ist meine Vorahnung. |
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| Danke @Mobydick sagt: |
| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Mainz am Rhein
Beiträge: 542
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Ja Mobydick, Deine Vorahnung wird kommen, zwar traurig und im ersten Moment wohl nicht zu ändern. Aaaaaaaber, dann kommt meine Vorahnung >>> da ist auf den Strassen richtig etwas los, da ist Frankreich nur ein Kinderspielplatz und das muss auch sein, denn dann ist Solidarität erstes Gebot Gruss Falke
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| die bezüge für zeitarbeiter werden tatsächlich steigen, vorhin gelesen, in deutschland west um 35 cent und im osten um 45 cent die std. eine abwertung des std.-lohns in der probezeit wird wegfallen, die lag bei 9,5%. das wird einigen ZAF das rückrat breschen, ich hoffe doch so einigen die meinten uns billigst verschachern zu können... ich habe mit den freaks kein mitleid, auch wenn es dann leider viel mehr erwerbslose geben wird als man jetzt noch meint. mfg physicus Zitat:
wer schiesst schon gerne auf die eigene familie, alles schon da gewesen. mfg physicus
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 4.422
| Zitat:
Sehe es aber bitte nicht so negativ, denn nach jeder Krise gibt es einen Neubeginn mit einer neuen Gesellschaft . Da werden die Karten neu gemischt. Unsere Regierenden sind weg. Wer nicht allein sein Zeugs packte, wird gehängt. Dann wird keiner mehr an EGVs und vA denken. Das gehört der Vergangenheit an. | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| viell. werden auch wieder paar grenzen geschlossen, um sich gegen die heere der wohnungs-/heizungslosen zu erwehren, welche auf der flucht vor kälte, wärmere gefilde aufsuchen wollen. ich würde bei obdachlosigkeit nicht hier rumsitzen bleiben, da gehts doch besser in die orte wo touristen tingeln, algarve etc. ^^ die szenarien lassen sich ins unendliche "weiterspinnen". ;)
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| | #19 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 63
| Um das mal auf Deutsch zu sagen: Ich muss jetzt eine EGV unterschreiben, sonst werde ich sanktioniert und kann nichts dagegen tun? |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| nein, die DA zur nichtsanktion bei nichtunterschrift einer EGV ist noch in kraft.
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| Danke @physicus sagt: |
| | #21 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.09.2007 Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 473
| Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf (S. 7) Zitat:
__________________ *Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant) *Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung | ||
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| | #22 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 47
| Sicherlich der Traum von Schwarzgelbbraun: Wanderarbeiter nach chinesischem Vorbild. Zitat:
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| | #23 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 64
| tja,ich glaube auch,daß sich etwas ändert in die richtung,die moby vorgezeichnet hat. auch wenn alles dann noch knapper wird,ich würde gerne hoffen,daß dieser egv-krieg und der ganze maßnahmequatsch endlich sein ende findet,so schnell wie möglich. aber so recht glauben daran kann ich nicht,wenn man nur wieder an die jetzt doch durchführbar gemachte grundgesetzänderung denkt. danke,daß von der leyen vor dem ritter der schmierigen gestalt aus hessen doch umgefallen ist,ich habe es geahnt. ohne schwarzmalen zu wollen,die zeichen stehen eher auf noch härter,noch brutaler gegen uns. strategien die dieses jahr noch anschlugen,werden nächstes jahr per gesetztesverschärfung unmöglich gemacht. auf die straße gehen die leute hier nicht so wie in frankreich,man nehme die montagsdemos zu anfang von h4,die brauchte die politikerklasse damals nur kaltlächelnd auszusitzen. hat sich ja ausgezahlt,h4 ist immer noch da und wird von der "anständigen" bevölkerung toleriert und von der blöd-zeitung und diversen talkshows mit klischee-typen flankiert. hier ändert sich nichts zum guten oder vernünftigen,leider. ich laß mich lieber vom gegenteil überzeugen,als zu viel zu hoffen. wie formulierte es mal einer: den politikern und deren erfüllungsgehilfen-behörden ist das normale denken abhanden gekommen. oder drastischer gesagt: verstand im ars...... grüße an alle deepsleeper |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 150
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| | #25 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 737
| Zitat:
Fehlen bloß noch 200.000 andere | |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.319
| Zitat:
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose | |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.10.2008
Beiträge: 70
| Ich sehs schon kommen... die Geschichte endet noch ganz böse... Aber was solls, als ALG II ist man sowieso nix anderes gewöhnt. Ich mein... die hauen ja nicht raus: "Hey bekommst 500 Eruo Regelleistung + volle KdU und in 3 Monaten nen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 1800 Brutto"... ^^ |
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