Eingliederungsvereinbarung

muß ich die Egv persönlich abgeben???; in Forum: Information; So morgen soll ich meine Egv bei meiner beraterin abgeben, allerdings möchte ich diese nicht Unterschreiben das teielte ich auch meiner Beraterin mit das ich die Egv erst pr üfen ...

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Alt 28.01.2010, 13:50   #1
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Standard muß ich die Egv persönlich abgeben???

So morgen soll ich meine Egv bei meiner beraterin abgeben, allerdings möchte ich diese nicht Unterschreiben das teielte ich auch meiner Beraterin mit das ich die Egv erst prüfen möchte diese Woche räumte Sie mir dafür ein und schrieb auf die Egv die das Amt behielt folgenden Satz. _Herr ..... weigert sich heute die Egv zu Unterschreiben und nimmt sie deshalb zur überprüfung mit nach hause und bringt sie mir am freitag den 28.01.10 wieder. Leider hab iich keine Kopie davon und kann nicht sagen ob da Persönlich drin stand. Allerdings hab ich auf diesen Termin nicht wirklich lust und wollte zu meiner nicht Unterschriebenen Egv einen Gegenvorschlag anhängen und diesen dann heute am empfang der Arge gegen Unterschrift abgeben. Kann ich das so machen weil ich ja keinen schriftlichen Termin für morgen habe oder beruft die Tante von der Arge sich auf den kleinen Text den ich Unterschrieben habe??? kann mich nur leider nicht mehr erinnern ob da Persönlich stand oder nicht. Was soll ich Euerer meinung nach tun kann ich die Egv am Empfang abgeben??? Danke schon mal für Euere Antworten.
BabyBlue ist offline  
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Alt 28.01.2010, 14:02   #2
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Standard AW: muß ich die Egv persönlich abgeben???

Wenn Du dich per Unterschrift in dem "kleinen Text" zur Wahrnehmung des Termins verpflichtet hast (warum?), dann wirst Du wohl antraben müssen...
 
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Alt 28.01.2010, 14:14   #3
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Standard AW: muß ich die Egv persönlich abgeben???

Wenn Du sie am Emfang abgibst (schriftliche Empfangsbestätigung geben lassen), dann genügt das.
xavier123 ist offline  
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Alt 28.01.2010, 18:09   #4
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Standard AW: muß ich die Egv persönlich abgeben???

du könntest krank werden, und deswegen die EGV mit der "post" (per einschreiben u. rückschein) schicken.

ich würde aber dazuschreiben, das du mit der EGV nicht einverstanden bist und deshalb nicht unterschreibst.

ein gegenvorschlag bringt meiner erfahrung nach nicht`s.

es kommt dann ein VA, gegen den du Widerspruch einlegen kannst.
tzzz ist offline  
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Alt 28.01.2010, 18:51   #5
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Standard AW: muß ich die Egv persönlich abgeben???

Zitat:
Zitat von BabyBlue Beitrag anzeigen
So morgen soll ich meine Egv bei meiner beraterin abgeben, allerdings möchte ich diese nicht Unterschreiben das teielte ich auch meiner Beraterin mit das ich die Egv erst prüfen möchte diese Woche räumte Sie mir dafür ein und schrieb auf die Egv die das Amt behielt folgenden Satz. _Herr ..... weigert sich heute die Egv zu Unterschreiben und nimmt sie deshalb zur überprüfung mit nach hause und bringt sie mir am freitag den 28.01.10 wieder. Leider hab iich keine Kopie davon und kann nicht sagen ob da Persönlich drin stand. Allerdings hab ich auf diesen Termin nicht wirklich lust und wollte zu meiner nicht Unterschriebenen Egv einen Gegenvorschlag anhängen und diesen dann heute am empfang der Arge gegen Unterschrift abgeben. Kann ich das so machen weil ich ja keinen schriftlichen Termin für morgen habe oder beruft die Tante von der Arge sich auf den kleinen Text den ich Unterschrieben habe??? kann mich nur leider nicht mehr erinnern ob da Persönlich stand oder nicht. Was soll ich Euerer meinung nach tun kann ich die Egv am Empfang abgeben??? Danke schon mal für Euere Antworten.
Ich würde das auch am Empfang abgeben und dir das bestätigen lassen. Vermutlich wirst du die EGV dann per Verwaltungsakt bekommen. Müsstest dich dann damit hier nochmal melden.
Mobydick ist offline  
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Alt 28.01.2010, 21:33   #6
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Standard AW: muß ich die Egv persönlich abgeben???

Ich glaube, hier ist ein SBchen noch im alten Rechtsverständnis verhaftet, denn das Wörtchen "weigert" ist nach altem Rechtsverständnis als durchaus ernst anzusehen. Im gültigen Rechtskontext ist das allerdings glücklicherweise zumindest ein wenig entschärft. Dennoch wäre es vielleicht nützlich, wenn du zu diesem Satz eine Stellungnahme abgibst und zurückweist, du hättest dich geweigert. Hinsichtlich der Eventualität einer Klage dürfte das durchaus noch Relevanz haben.

Mario Nette
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Ca' canny!

Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm)
Mario Nette ist offline  
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