Eingliederungsvereinbarung
muß ich die Egv persönlich abgeben???; in Forum: Information; So morgen soll ich meine Egv bei meiner beraterin abgeben, allerdings möchte ich diese nicht Unterschreiben das teielte ich auch meiner Beraterin mit das ich die Egv erst pr üfen ...![]() |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.01.2010 Ort: Naumburg Saale
Beiträge: 9
| So morgen soll ich meine Egv bei meiner beraterin abgeben, allerdings möchte ich diese nicht Unterschreiben das teielte ich auch meiner Beraterin mit das ich die Egv erst prüfen möchte diese Woche räumte Sie mir dafür ein und schrieb auf die Egv die das Amt behielt folgenden Satz. _Herr ..... weigert sich heute die Egv zu Unterschreiben und nimmt sie deshalb zur überprüfung mit nach hause und bringt sie mir am freitag den 28.01.10 wieder. Leider hab iich keine Kopie davon und kann nicht sagen ob da Persönlich drin stand. Allerdings hab ich auf diesen Termin nicht wirklich lust und wollte zu meiner nicht Unterschriebenen Egv einen Gegenvorschlag anhängen und diesen dann heute am empfang der Arge gegen Unterschrift abgeben. Kann ich das so machen weil ich ja keinen schriftlichen Termin für morgen habe oder beruft die Tante von der Arge sich auf den kleinen Text den ich Unterschrieben habe??? kann mich nur leider nicht mehr erinnern ob da Persönlich stand oder nicht. Was soll ich Euerer meinung nach tun kann ich die Egv am Empfang abgeben??? Danke schon mal für Euere Antworten. |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn Du dich per Unterschrift in dem "kleinen Text" zur Wahrnehmung des Termins verpflichtet hast (warum?), dann wirst Du wohl antraben müssen... |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 272
| Wenn Du sie am Emfang abgibst (schriftliche Empfangsbestätigung geben lassen), dann genügt das. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 40
| du könntest krank werden, und deswegen die EGV mit der "post" (per einschreiben u. rückschein) schicken. ich würde aber dazuschreiben, das du mit der EGV nicht einverstanden bist und deshalb nicht unterschreibst. ein gegenvorschlag bringt meiner erfahrung nach nicht`s. es kommt dann ein VA, gegen den du Widerspruch einlegen kannst. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 4.301
| Zitat:
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 8.987
| Ich glaube, hier ist ein SBchen noch im alten Rechtsverständnis verhaftet, denn das Wörtchen "weigert" ist nach altem Rechtsverständnis als durchaus ernst anzusehen. Im gültigen Rechtskontext ist das allerdings glücklicherweise zumindest ein wenig entschärft. Dennoch wäre es vielleicht nützlich, wenn du zu diesem Satz eine Stellungnahme abgibst und zurückweist, du hättest dich geweigert. Hinsichtlich der Eventualität einer Klage dürfte das durchaus noch Relevanz haben. Mario Nette
__________________ Krankheitsuneinsichtig. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) |
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