Eingliederungsvereinbarung

Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?; in Forum: Information; Hallo, da man mich genötigt hatte eine EGV für einen 1€ zu unterschreiben, ich dort eine andere Tätigkeit als vereinbart ausüben musste, diese nicht zusätzlich war und dort Arbeitsschutzbedingungen nicht ...

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Alt 27.01.2010, 15:50   #1
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Standard Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Hallo,

da man mich genötigt hatte eine EGV für einen 1€ zu unterschreiben, ich dort eine andere Tätigkeit als vereinbart ausüben musste, diese nicht zusätzlich war und dort Arbeitsschutzbedingungen nicht eingehalten wurden habe ich einen Brief an meine Sachbearbeiterin geschrieben und ihr mitgeteilt, dass ich nicht mehr dort teilnehmen werde.

Das war Ende November.

Hatte nun mittlerweile 2 Anhörungen, da meine FM dieses Schreiben wohl ignorierte und nun wissen wollte, was mit den Fehlzeiten ist.

Ich teilte ihr dann mit, dass ich ja etwas dazu geschrieben habe und nichts weiter dazu sagen werde.

Am letzten Samstag erhielt ich meinen neuen Bescheid, der ab dem 01.02 gültig ist und indem mir ALGII für das nächste halbe Jahr bewilligt wurden.

Heute erhielt ich dann die Sanktion 30% für die Fehlzeiten im November.
Ich schätze mal für den Dezember gibt es noch 60% und für den Januar dann 100%

Gründe:

Fehlzeiten beim 1€ Job

Mein Schreiben indem ich die Gründe für mein Nichterscheinen nannte, wurde als Schutzbehauptung gewertet und nicht berücksichtigt.

Fakten:

- Wurde zur Unterschrift unter die EGV genötigt (Freundin kann dies bezeugen)
- Andere Tätigkeit in der EGV vereinbart, als ich tatsächlich ausgeführt habe (Zeugen vorhanden)
- Tätigkeit war meiner Meinung nach nicht zusätzlich
- Arbeitsschutzbedingungen wurden beim Maßnahmeträger nicht eingehalten. (Kälte, Lärm, Schmutz) Träger wurde mehrfach darauf hingewiesen (Zeugen sind vorhanden)


Wie soll ich am besten vorgehen?

- Widerspruch schreiben
- EA beim Amtsgericht stellen

?

Wenn ja, wie müssten die Schreiben aussehen?
HansDieter ist offline  
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Alt 27.01.2010, 15:59   #2
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Hol dir bitte einen Beratungschein beim Amtsgericht und suche einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Lass den das bitte alles machen. Es kostet dich insgesamt alles 10 Euros und nach gewonnener Klage bekommst du sie auch zurück.
Mobydick ist gerade online  
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Alt 27.01.2010, 16:29   #3
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von Mobydick Beitrag anzeigen
Hol dir bitte einen Beratungschein beim Amtsgericht und suche einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Lass den das bitte alles machen. Es kostet dich insgesamt alles 10 Euros und nach gewonnener Klage bekommst du sie auch zurück.
Sehe ich genauso

Eine Sanktion ist eingetreten. lass das einen Anwalt für Sozialrecht machen.
__________________
Mit freundlichem Gruß

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt

Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen:

http://www.500-euro-eckregelsatz.de/

http://www.sanktionsmoratorium.de

Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen:

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Alt 27.01.2010, 19:01   #4
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Ok, werde morgen zum Gericht gehen.
Aber wenn dort erst geklagt werden muss, dauert das doch ewig, oder? Habe hier teilweise Sachen gelesen von bis zu einem Jahr!?

Oder wird der Anwalt dann auch eine EA beim Gericht einreichen?
HansDieter ist offline  
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Alt 27.01.2010, 20:55   #5
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von HansDieter Beitrag anzeigen
Ok, werde morgen zum Gericht gehen.
Aber wenn dort erst geklagt werden muss, dauert das doch ewig, oder? Habe hier teilweise Sachen gelesen von bis zu einem Jahr!?

Oder wird der Anwalt dann auch eine EA beim Gericht einreichen?
Bei Sanktion geht das im Eilverfahren. Dauert ca. 4 Wochen.
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Danke @Mobydick sagt:
Alt 27.01.2010, 21:30   #6
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Ok das klingt gut.
Einen Monat könnte ich überbrücken.
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Alt 28.01.2010, 16:19   #7
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Ich war heute beim Amtsgericht.

Den Beratungsschein habe ich nicht bekommen.
Ich müsste erst Widerspruch einreichen

Habe ich einen Anspruch auf den beratungsschein, oder hate die nicht sehr freundliche Dame recht?
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Alt 28.01.2010, 16:58   #8
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

[QUOTE=HansDieter;538934]Ich war heute beim Amtsgericht.

Den Beratungsschein habe ich nicht bekommen.
Ich müsste erst Widerspruch einreichen

Habe ich einen Anspruch auf den beratungsschein, oder hate die nicht sehr freundliche Dame recht?[/QUOTE]

Nein hat sie nicht, bei Dir ist eine unrechtmässige Sanktion vorgenommen worden, somit ist deine Existens gefährdet und das muss ein Anwalt machen.
Du brauchst schliesslich fachliche Beratung und dafür ist der Beratungshileschein da.

Da gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht das besagt das jeder in einer Notlage Anspruch hat auf Beratung.
Vielleicht kann noch jemand das Az. inkl. Link einstellen , ich habs grad nicht gespeichert.
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Alt 28.01.2010, 17:20   #9
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

So jetzt gehst Du morgen nochmal zum Amtsgericht und legst das hier vor

Versagung der Beratungshilfe durch Amtsgerichte ist verfassungswidrig
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Alt 28.01.2010, 20:06   #10
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Mach es so wie Martin es gesagt hat.

Ich war letzte Woche auch beim Amtsgericht und wollte Beratungsschein haben. Die Dame da wollte mir auch erst keinen geben. Vorsorglich hatte ich die Pressemitteilung vom BVerfG mit.

Dann haben wir erstmal Diskutiert und ich habe doch meinen Beratungsschein bekommen. Bei mir ging es um Bussgeldverfahren welche die ARGE gegen mich eingeleitet hat.

Blinky
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Alt 04.02.2010, 16:45   #11
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
So jetzt gehst Du morgen nochmal zum Amtsgericht und legst das hier vor

Versagung der Beratungshilfe durch Amtsgerichte ist verfassungswidrig
So war erneut beim Amtsgericht.
Dieses Urteil wäre ihr bekannt.
Wenn ich aber genau gelesen hätte, hätte mir auffallen müssen, dass dies nur eine Einzelfallentscheidung ist und ich mich darauf nicht berufen könne

-->

Kein Beratungsschein bekommen.
Widerspruch kann ich ja selbst einreichen.

Und nun?
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Alt 04.02.2010, 16:53   #12
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Zitat:
Zitat von Mobydick Beitrag anzeigen
Bei Sanktion geht das im Eilverfahren. Dauert ca. 4 Wochen.
oh..wiso dauert das dann bei mir nun schon 1Jahr..kein Eilverfahren hat mein Anwalt gemacht

gruss
__________________
Erst wenn
der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluss vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
werdet ihr feststellen,
dass man Geld nicht essen kann!
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Alt 04.02.2010, 17:16   #13
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von HansDieter Beitrag anzeigen
So war erneut beim Amtsgericht.
Dieses Urteil wäre ihr bekannt.
Wenn ich aber genau gelesen hätte, hätte mir auffallen müssen, dass dies nur eine Einzelfallentscheidung ist und ich mich darauf nicht berufen könne

-->

Kein Beratungsschein bekommen.
Widerspruch kann ich ja selbst einreichen.

Und nun?
Geh ohne Schein zum Anwalt! Meiner damals z.B. hat überhaupt kein Schein verlangt, weil er gesehen hat, das es Rechtswidrig war, was die ARGE mit mir gemacht hat. Deshalb hat er sich das Geld (Anwaltskosten) komplett von der ARGE geholt!
Ansonsten sagt dir dein/der Anwalt, wie Du den Schein von Amtsgericht bekommen kannst. Mit einem Schreiben etc..

Außerdem habe ich es noch nie gehört, dass Urteile vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT nur für einzelne Personen gelten soll. Ist mir neu!???
Oder gibt es sowas tatsächlich???


Gruß
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Alt 04.02.2010, 17:17   #14
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

die feststellung eines gerichtes das etwas verfassungswidrig ist, kann NIE eine einzelfallentscheidung sein.

entweder ist es verfassungswidrig, dann aber für alle oder es ist es nicht.
hier wurde mit dem unten aufgeführten urteil ja schon dafür gesorgt das klarheit herrscht darüber.

ich glaube du bist an einen unfähigen richter geraten, die gibt es ja auch wie man sieht...

Zitat:
Der Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 29. April 2008 - 014 UR II 2417/07 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Zwickau zurückverwiesen.
Der Freistaat Sachsen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
wenn etwas in der selben art wie hier, gegen das grundrecht verstösst, dann macht es das in einem anderen fall ebenso, wenn dieser sich nicht unterscheidet, vom verhandelten beispiel.

ich würde da weitergehen und mir den schein notfalls einklagen.

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Alt 04.02.2010, 17:18   #15
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Zitat:
oh..wiso dauert das dann bei mir nun schon 1Jahr..kein Eilverfahren hat mein Anwalt gemacht
weil dein RA viell. keinen eilantrag gestellt hat? ^^

wenn doch wären fristen einzuhalten, dann läuft das sicher kein jahr ;)
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Alt 04.02.2010, 18:54   #16
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Ruf doch einfach mal einen Anwalt an und erzähle ihm das. Vielleicht hat der eine Möglichkeit. Das ist nämlich nicht OK, was das Amtsgericht da macht. Wenn du beim Anwalt nichts erreichst, dann melde dich hier nochmal.
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Alt 04.02.2010, 19:28   #17
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Sache ist die, dass ich immer zur selben Dame muss, denn diese ist dafür zuständig. Diplom Rechtspflegerin und keine 25 Jahre jung. Hat zwar nichts zu heissen, aber nunja.

Hat mich erstmal eine Stunde warten lassen, da sie mit einem Praktikanten zugange war. Zwar ärgerlich, aber ich will ja was und Zeit habe ich auch.

Die Sache mit der Einzelfallentscheidung fand ich auch sehr amüsant. Wenn es vor das LSG geht und dort ein Urteil gefällt wird handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, auf die man sich zwar nicht berufen kann, aber in einem ähnlichen Fall auch Aussichten auf Erfolg haben könnte. Aber beim bundesverfassungsgericht???
Die Dame meinte sie hätte mein Anliegen geprüft und wäre halt zu der Entscheidung gekommen, dass ich selbst einen Widerspruch schreiben könne. Darauf das meine Existenz gefährdet ist und die Bearbeitung des Widerspruchs bis zu 4 Wochen dauern kann (Widerspruch wird eh abgelehnt) und ich dann sowieso wieder auf der Matte stehen würde ging sie gar nicht ein und meinte nur "Ein Anwalt kann die Sache auch nicht beschleunigen"

Entweder total unfähig, oder böse Absicht.

Werde morgen dort nochmal vorsprechen und beim selben Ergebnis direkt einen Anwalt befragen.
HansDieter ist offline  
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Alt 04.02.2010, 19:50   #18
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Zitat:
Zitat von HansDieter Beitrag anzeigen
Sache ist die, dass ich immer zur selben Dame muss, denn diese ist dafür zuständig. Diplom Rechtspflegerin und keine 25 Jahre jung. Hat zwar nichts zu heissen, aber nunja.

Hat mich erstmal eine Stunde warten lassen, da sie mit einem Praktikanten zugange war. Zwar ärgerlich, aber ich will ja was und Zeit habe ich auch.

Die Sache mit der Einzelfallentscheidung fand ich auch sehr amüsant. Wenn es vor das LSG geht und dort ein Urteil gefällt wird handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, auf die man sich zwar nicht berufen kann, aber in einem ähnlichen Fall auch Aussichten auf Erfolg haben könnte. Aber beim bundesverfassungsgericht???
Die Dame meinte sie hätte mein Anliegen geprüft und wäre halt zu der Entscheidung gekommen, dass ich selbst einen Widerspruch schreiben könne. Darauf das meine Existenz gefährdet ist und die Bearbeitung des Widerspruchs bis zu 4 Wochen dauern kann (Widerspruch wird eh abgelehnt) und ich dann sowieso wieder auf der Matte stehen würde ging sie gar nicht ein und meinte nur "Ein Anwalt kann die Sache auch nicht beschleunigen"

Entweder total unfähig, oder böse Absicht.

Werde morgen dort nochmal vorsprechen und beim selben Ergebnis direkt einen Anwalt befragen.
Das Problem ist, dass der Widerspruch auch richtig und professionell geschrieben sein muss, denn es geht um eine SAnktion. Der fällt ja sonst durch.

Außerdem muss eine einstweilige Anordnung für das Sozialgericht geschrieben werden, weil deine Existenz nicht gesichert ist. Kannst ihr ja sagen, dass - wenn sie noch lange so weitermacht - du zu ihr mal zum Essen kommst, weil du sie dafür zur Verantwortung ziehen wirst. Frag sie gleich mal, was sie denn gekocht hätte. Und wenn du noch ein paar kleine Kinder hast, dann nimm sie auch noch mit. Die sollen da ruhig quengeln und "Ich hab Hunger" schreien.

Und falls sie nochmal behauptet, dass das BSG-Urteil eine Einzelfallentscheidung ist, dann erzähle ihr mal, dass es trotzdem ein Richtwert ist, an das sie sich lieber halten sollte. Frag sie mal, was das BSG wohl sagen würde, wenn du auch diesen Weg gehen musst und genau das gleiche nochmal bei denen auf den Tisch landet.
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Alt 15.02.2010, 21:55   #19
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Ich schreibe dann mal hier weiter, damit der andere Thread nicht nicht zu unübersichtlich wird.

Ich war heute beim RA.
Widerspruch schreibt er und beantragt auch nochmal die Beratungshilfe.

An physicus: Grund für die Sanktion waren wie gesagt unentschuldigte Fehlzeiten im 1€ Job, bzw. die zu späte Abgabe der AU Bescheinigungen.

2 Tage waren unentschuldigt.

Kürzung erfolgte gem. §31 SGB II

Habe die Maßnahme ja dann auch Ende November abgebrochen, auf Grund der Verletzungen des Arbeitsschutzes. Diese hat der RA auch so im Widerspruch aufgeführt.


Jetzt stand im anderen Thread, siehe gibt es eine Möglichkeit diese EGV anzufechten? das der Sanktionsbescheid der Arge rechtswidrig ist, wenn der Leistungsträger bei Sanktionsentscheidung über die Regelleistung - nicht zeitgleich - auch über ergänzende Sachleistungen entschieden hat.

Bei mir ist es nicht die ARGE, sondern direkt meine Stadt.
Aber weder bei der Anhörung noch beim Sanktionsbescheid, habe ich Hinweise über ergänzende Leistungen erhalten.

Wie siehts denn jetzt aus?
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Alt 15.02.2010, 23:56   #20
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von HansDieter Beitrag anzeigen
So war erneut beim Amtsgericht.
Dieses Urteil wäre ihr bekannt.
Wenn ich aber genau gelesen hätte, hätte mir auffallen müssen, dass dies nur eine Einzelfallentscheidung ist und ich mich darauf nicht berufen könne

- So ein Blödsinn, das ist doch keine spezifische Einzelfallentscheidung. Die haben das wohl selber nicht gelesen.

- Keine Anhörung, keine Sanktion, da Du nicht über die Möglichkeit der Beantragung ergänzender Sachleistungen informiert wurdest. Spielt keine Rolle, ob das die Arge oder ein anderer Betrügerverein war.
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Alt 16.02.2010, 00:16   #21
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Zitat:
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- Keine Anhörung, keine Sanktion, da Du nicht über die Möglichkeit der Beantragung ergänzender Sachleistungen informiert wurdest
Anhörung habe ich bekommen.
Habe mich dazu geäussert und dann die Sanktion bekommen.
Jedoch gabs weder in der Anhörung, noch im Sanktionsbescheid den Hinweis über ergänzende Leistungen.
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Alt 16.02.2010, 01:40   #22
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Zitat:
Zitat von HansDieter Beitrag anzeigen
Anhörung habe ich bekommen.
Habe mich dazu geäussert und dann die Sanktion bekommen.
Jedoch gabs weder in der Anhörung, noch im Sanktionsbescheid den Hinweis über ergänzende Leistungen.
Welche ergänzenden Leistungen? Meinst du Lebensmittelgutscheine? Die gibt es erst ab einer Kürzung von mehr als 30%
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Alt 16.02.2010, 03:11   #23
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Ja meinte Lebensmittelgutscheine ect.

Das heisst in der nächsten Anhörung wo dann eine Sanktion von 60% droht müssten diese dann erwähnt werden?
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Alt 16.02.2010, 04:04   #24
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

ich möchte nochmals die Beratungschein Geschichte aufarbeiten. Die sache hat nämlich ein System. Die Alten Hasen hier, die wissen Bescheid, möchte hiermit die unerfahrenen hier ansprechen, bin nämlich in die Falle selbst reingetappt.

Es ist ein sehr großes Unterschied, ob Du selbst oder ein RA den Widerspruch schreibt. Und zwar - die Arge unterscheidet danach sehr.
A - Du schreibst dein Widerspruch selbst. - Arge lacht und schickt Dir eine Sperre. Denn die Arge weiss hiermit - Du bist nicht rechtlich vertreten d.H. Du musst (wenn du keine Kohle hast) OHNE Anwalt beim SG Klagen, denn die PKH Kosten werden mangels auf Erfolg im Regel abgeschmetert. Fazit: Arge hat gewonenn.
B - Dein Widerspruch schreibt ein RA. Arge "muß" nachgeben, da du Anwaltlich vertreten bist und es greift meine Ausführung A nicht ein. Da Arge weiss: Anwalt, dann SG wo die Arge wie allgemein bekannt in 70-80% verliert. Um diese Statistik zu schönen zahlt die Arge lieber die Anwaltskosten und ruhig ist in der Bude. ES GEHT HIER NICHT UMS RECHT !

Also der Spruch von Amtsgericht ist an sich richtig, Du kannst dein Widerspruch selbst schreiben - ABER die Auswirkung ist sehr groß (siehe A und B) deshalb weigert sich das Amtsgericht vermehrt die Beratungsgutscheine auszugeben. Es geht wie immer beim Hartz 4 nicht ums Recht - sondern um Dich zu vernichten - Du bist Balast in dieser Geselschaft - Du Frist aus ihren Steuertopf.

Merke mein Fall (meine Unwissenheit):
Mein Widerspruch ohne Beratungschein (mir wurde auch gesagt das ich den Widerspruch selber schreiben kann), also auch ohne RA hat die Arge abgeschmetert. Ich zurück zum Amtsgericht: jetzt brauche den Beratungschein doch - der von mir geschriebener Widerspruch hat nicht Erfolg gehabt. Da sagt der Amtsgericht: wir sind hiermit raus - der Beratungschein ist NUR für ausergerichtliche hilfe gedacht. Wenn Du weiter machen wilsst musst Du Klage beim SG machen - und dazu sind wir hier nicht zuständig - Du musst PKH beim SG beantragen (wird im Regel abgeschmetert wenn es der RA nicht macht, sonder Du selbst - siehe A)

Fazit:
im JEDEM Fall den Beratungsschein vom Amtsgericht verlangen. Sonst hast Du verdamt schlechte aussichten......

Nachtrag:
Denn das darfst Du NIE Vergessen - Arge, Gerichte, Politiker die alle fressen vom Steuertopf wo Du reingezahlt hast. Und wenn Du schon mal nicht reinbezahlst, sollst Du gefälligst nicht am IHREN Steuertopf knabern - denn, dafür bist Du nicht geboren worden......

LG aus der Ostfront

Geändert von Regensburg (16.02.2010 um 04:24 Uhr)
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Alt 17.02.2010, 08:14   #25
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Nachtrag zur Thema Beratungschein:

Also nicht abwimmeln lassen, sondern der Beratungschein immer verlangen - dafür ist der doch da. Wenn sich Amtsgericht weigert, Antrag auf Beratungschein schriftlich stellen (Formular gibt es beim Amtsgericht und vielleicht auch irgendwo im Internet - habe es noch nicht gesucht). Beim schriftlichen Antrag müßen "Die" die Abhlenungsgründe schreiben - und das kann für "Die" doch schwierig sein. Da reicht es nicht "Du kommst hier nicht rein" (Frei nach "Was Gucgst Du?")

Nachtrag : Beratungschein Antrag - kannst direkt am PC ausfühlen und ausdrucken (nicht speichern !). Oben rechts auf Felder markieren klicken.
Beratungschein Antrag 2 - nur zum ausdrucken - aber bessere Qualität

LG aus der Ostfront
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Beratungschein Antrag.pdf (51,6 KB, 9x aufgerufen)
Dateityp: pdf Beratungschein Antrag 2.pdf (120,4 KB, 9x aufgerufen)

Geändert von Regensburg (17.02.2010 um 09:01 Uhr)
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Alt 17.02.2010, 08:36   #26
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von Zaro Beitrag anzeigen
Geh ohne Schein zum Anwalt! Meiner damals z.B. hat überhaupt kein Schein verlangt, weil er gesehen hat, das es Rechtswidrig war, was die ARGE mit mir gemacht hat. Deshalb hat er sich das Geld (Anwaltskosten) komplett von der ARGE geholt!
Ansonsten sagt dir dein/der Anwalt, wie Du den Schein von Amtsgericht bekommen kannst. Mit einem Schreiben etc..

Außerdem habe ich es noch nie gehört, dass Urteile vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT nur für einzelne Personen gelten soll. Ist mir neu!???
Oder gibt es sowas tatsächlich???


Gruß

@Regensburg,

sehr polemisch aber nicht falsch.

@Zaro
Das ist der bessere Weg.

MfG
Torsten
Czerny ist offline  
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Alt 17.02.2010, 08:42   #27
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

@ Czerny:
Bin kein RA, es sind nur meine eigene erfahrungen - nichts mehr, nichts weniger

LG aus der Ostfront
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Alt 17.02.2010, 08:55   #28
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von Regensburg Beitrag anzeigen
@ Czerny:
Bin kein RA, es sind nur meine eigene erfahrungen - nichts mehr, nichts weniger

LG aus der Ostfront

Das sollte kein versteckter Stichler o.Ä. sein, im Gegenteil, ich schätze Menschen die helfen!
Ich auch nicht, alles nur meine persönliche Meinung und jenes, welches ich selbst tun würde.

MfG
Torsten
Czerny ist offline  
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Alt 17.02.2010, 09:20   #29
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Standard AW: Sanktion gem §31 SGB II erhalten - Wie vorgehen?

@ Czerny:
Hallo Torsten, ich habe es nicht als "Stichler" verstanden, wollte Dir nur schreiben :-)

Hier im Forum bin ich "SEEEEHR PFLEGELEICHT", denn es hier sehr leicht zum "unverständlichkeiten" kommen kann.
Der Grund dafür ist m.M. nach folgender: Ich schreibe einen Beitrag und habe 1000 Gedanken im Kopf - problem ist, ich muß mich hier kurzfassen und nur ein Bruchteil von meinen gedanken kommt ins Beitrag geschrieben.
Dann liest jemand mein Beitrag - aber er hat andere eigene 1000 gedanken im Kopf und es kann sein, das mein Beitrag Falsch verstanden wird obwohl ich es gutgemeint habe.
Es bezieht sich selbstverständlich nicht auf direkte persönliche angrife, und die SOLLEN hier sowieso nicht vorkommen. Wir sind eine GEMEISCHAFT !

Fazit:
Leute, seid alle hier im Forum (NICHT BEI DER ARGE !!!) "Pflegeleicht". Wir sind hier um uns gegenseitig zu helfen. Diese Forum und die alle Menschen hier sind GOLDWERT !!! und ich beuge mich TIEFST vor dem Betreiber dieses Forums

LG aus der Ostfront
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