Eingliederungsvereinbarung
Egv nicht unterschreiben um maßnahme nicht antreten zu müssen; in Forum: Information; Hallo, haben folgendes problem mein lebensgefährte U25 soll wieder eine maßnahme machen das währ dann die 6, vorher hatte er einen 1€ job und eine abm der rest nur bewerbungsmaßnahmen ...| Tags: antreten, egv, massnahme, unterschreiben |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.01.2010 Ort: Naumburg Saale
Beiträge: 14
| Hallo, haben folgendes problem mein lebensgefährte U25 soll wieder eine maßnahme machen das währ dann die 6, vorher hatte er einen 1€ job und eine abm der rest nur bewerbungsmaßnahmen und jetzt schon wieder was genau das für eine sein soll erfahren wir erst am montag, mein freund ist 24 und hat einen realschulabschluss sowie eine abgeschlossene Ausbildung als holzbearbeitungsmechaniker. In den maßnahmen die er bis jetzt hatte sollte er smilis rausstreichen die sich mit anderen unterscheidem im netzt irgendetwas schaun was sie wollen es wurde ja nie kontrolliert was die da machen dann immer4 einschätzungstest und am besten punkte mit einem strich verbinden also sowas was man in der grundschule macht mit anderen worten die verdummen ihn richtig das hängt uns zum halse raus da er 8 std weg ist und keinen cent verdient. Das problem er findet hier in Sachsen Anhalt keine anstellung da es den beruf mehr in südlichen teil deutschlands gibt wo er sich auch jetzt hin bewirbt, aber seiner SB ist das natürlich egal er soll eine maßnahme nach der anderen machen er wollte einmal die egv nicht unterschreiben da holte sie eine weitere dama dazu und haben ihn solange bearbeitet bis er unterschrieb mit der ständigen androhung keine unterschrift dann gibts ne sperre und dann bekommen sie die per post und dann müssen sie die maßnahme sowieso antreten sie ist sehr zickig und ich wollte euch fragen ob es möglichkeiten gibt das er sowas nicht mehr machen muss bzw eineinziges mal drumherum kommt. Sorry für die länge aber ich konnte mich immer schon nur schlecht kurz fassen. Vielen Danke schon mal im voraus für Euere Antworten. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 567
| Nicht alleine zum Amt, sondern Beistand mitnehmen. Unterschrieben werden braucht nichts vor Ort, man kann alles zur Prüfung/für Bedenkzeit mit nach Hause nehmen. Alle Drohungen wegen Sperre sind heiße Luft. Wenn es per Post als Verwaltungsakt kommt kann man Rechtsmittel einlegen. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt keine Sanktion, wenn man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt. DAs steht so auf der Homepage der ARGE in den Dienstanweisungen für SBs. Was hat denn dein Freund unterschrieben, das z.Z. noch Gültigkeit hat? Kannst du das hier einmal reinstellen? Wenn er die EGV nicht unterschreibt, bekommt er sie per Verwaltungsakt. Dagegen kann man aber einen Widerspruch einreichen. D.h. man unterschreibt eine EGV nur, wenn man damit auch einverstanden ist. Viele Leute unterschreiben sie grundsätzlich auch gar nicht. Dein Freund sollte nicht allein zur ARGE gehen. Wenn das jemand hätte bezeugen können, hätte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nötigung zur Unterschrift einreichen können. Ohne Zeuge nimmt das ja keiner ernst. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.01.2010 Ort: Naumburg Saale
Beiträge: 14
| Also zur zeit ist nichts unterschrieben vor einigen monaten hatten wir die erzwungene egv im nachhinein beanstandet und uns wurde gesagt sie sei fehlerhaft und bekommt ne neue er war seiddem schon einige male bei seiner bearbeiterin bekam dort aber noch keine neue weil sie ihn ja jetzt wieder mit ner maßnahme kommen will wird er da auch bestimmt eine neue unterschreiben sollen. Das ich jetzt mit soll zum termin hat seine bearbeiterin jetzt selbst verlangt weil ich immer gesagt habe er soll erst alles mit heim bringen aber das hat sie ja nicht zugelassen er hätte zwar bis ladenschluss die egv dort durchlesen können aber mit nehmen ging angeblich nicht, daraus folgten unzählige streite zwischen uns weil er nur diese elenten maßnahmen macht ich will ja auch keinen dummen schuljungen zum freund er selbst geht auch jedes mal unter da er etwas kontaktschwierigkeiten mit fremden hat er ist also sehr schüchtern und das nuzt seine bearbeiterin oft auch aus mit einer begründung er fühle sich unter vielen fremden nicht wohl oder auch zu unterfordert brachte auch nix er ringt sich immer jeden tag durch zu soetwas hinzugehen er zieht es auch immer bis zum ende durch und hat noch nie was abgebrochen oder nichzt angenommen aber es reicht finden wir mit dem sinnlos zeug, manchmal aber schäme ich mich auch dafür das er immer nur sagen kann ich hab ne maßnahme daweile hat er asuch wirklich was drauf, er macht nichteinmal krank oder hat irgendwelche fehltage oder stunden und dann immer nur sowas ich verzweifel selber schon daran und bin mit ihm nun drauf und dran am montag die egv nicht zu unterschreiben und es auf den va ankommen zu lassen nur weiss ich nicht wies dann so richtig weiter geht, es gibt ja keine aufschiebende wirkung mehr heisst das er muß bis zur entscheidung des widerspruchs in die maßnahme??? |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt ein BSG-Urteil das besagt: "Keine Maßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung". D.h. wenn er keine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt, wird es für die SB sehr schwierig. Wenn man ihn die EGV nicht mitnehmen lässt, dann soll er sie bitte liegen lassen. Dann kommt sie per VA. Dagegen wird dann Widerspruch eingereicht. Wenn der Beistand nach § 13 SGB X nicht zugelassen wird, dann dürft ihr gehen. Der Beistand kann bezeugen, dass er nicht zugelassen wurde und das ist rechtswidrig. |
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| Danke @ sagt: |
| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| Wir haben auch so einen ähnlichen fall..... ich und mein mann haben beide eine maßnahme bekommen, aber die EGV nicht unterschrieben, weil wir waren beide (getrennte Termine) paar tagen zuvor bei unserer vermittlerin, es wurde dort nix von der maßnahme erwähnt. und es wurde auch keine EGV ausgehändigt. dann zur vorstellung der maßnahme wurde uns dann die egv gegeben, datum war 2 tage nach unseren terminen. wurde dann aber nicht gefragt ob wir unterschreiben, wir ließen es dann auch bleiben. nun drängelt die einrichtung, wir sollen dort erscheinen, weil laut egv so vereinbart, aber is ja nicht so. wie soll wir weiter forfahren? was kann passieren? |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Sehr gut. Ich kann dir auch sagen, warum der Träger so drängelt, denn ohne EGV auch keine Maßnahme d.h., dass wenn du keine EGV abgeschlossen hast, du auch schön brav zuhause bleiben kannst, ohne das du was zu befürchten hast. Das passende Urteil dazu findest du hier.
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| echt??? zuerst waren wir uns unsicher.....aber dann haben wir nachgeschaut, wir hatten den letzten termin am 10.06, zur maßnahme-vorstellungs gings am 21.06 und dort bekamen wir die EGV wo die maßnahme erwähnt wird mit datum 12.06....also konnten wir ja gar nicht unterschreiben. |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| und wie sollen wir jetzt weiter fortfahren? die von der maßnahme nerven per tele und per post.....das letzte mal wurden wir aufgefordert jetzt am montag zu kommen...... |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.619
| Der Träger ist dir nicht weisungsbefugt. Dem einzigen, dem du "gehorchen" musst, ist deine ARGE. Und das auch nur im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten die du gegenüber der ARGE (NICHT dem Träger!) hast. Das bedeutet konkret, dass du Änderungen mitteilen musst, dich ggf. einer Amtsärztlichen Untersuchen unterziehen musst und bei der ARGE erscheinen musst, wenn man dich offiziell dazu einlädt. Der Träger kann dir nicht befehlen. Und da du keine EGV unterschrieben hast musst du dort auch nicht hin. Dem Träger ist das ein Dorn im Auge, weil er dich gerne "im Boot" hätte, dazu musst du aber mitspielen. Und da du das nicht tust nervt man dich. Nicht reagieren wäre meine Empfehlung.
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| zuerst waren wir uns ja unsicher..... aber dann haben wir nachgeschaut, wir hatten den letzten termin am 10.06, zur maßnahme-vorstellungs gings am 21.06 und dort bekamen wir die EGV wo die maßnahme erwähnt wird mit datum 12.06....also konnten wir ja gar nicht unterschreiben. |
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| | #12 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 94
| Zitat:
du kannst den Sachbearbeiter doch auch nicht anrufen (nur Hotline) sondern musst alles schriftlich oder nach Terminvereinbarung machen, also wieso sollten die dich dann anrufen dürfen (ich hab meine Nummer auch schon löschen lassen) ! | |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| ok wir hatten den letzten termin am 10.06, zur maßnahme-vorstellungs gings am 21.06 und dort bekamen wir die EGV wo die maßnahme erwähnt wird mit datum 12.06....also konnten wir ja gar nicht unterschreiben. |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| ist komisch, oder ? Geändert von andrea2010 (25.07.2010 um 21:18 Uhr) |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 328
| Zitat:
Die Sache ist vermutlich rechtswidrig und man hofft, dass der Hilfeempfänger mit voller Hose bei dem Maßnahmeträger andackelt. Ohne etwas schriftliches von der Arge in der Hand zu haben ! | |
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| Danke @Wossi sagt: |
| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| jaaaa aber ich finde es komsich, dass wir am 10.06 keine EGV bekommen haben, sondern diese uns erst am 21.06 bei der info über die maßnahme ausgeteilt wurde, mit datum 12.06. |
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| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| brauche antworten |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.11.2009 Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 309
| Hallo, ich denke, das machen die Arges ganz gerne, die EGVs zurück zu datieren. Aber warum machst Du Dir deshalb Gedanken? Du hast sie doch sowieso nicht unterschrieben. Ansonsten haben meine Vorposter Dir ja geschrieben, was Du sinnvollerweise tun kannst. Weiterhin keine EGV unterschreiben (warte auf den Verwaltungsakt, falls der denn kommt) und auf gar keinen Fall auf Mitteilungen des Maßnahmeträgers reagieren. Grüße Arbeitssuchend
__________________ Meine Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. |
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| | #19 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| okay wir gehn da heute auch nicht hin und morgen auch nicht, das waren ja die letzten aufforderungen vom träger (ich heute per telefon und mein mann morgen per brief). wir reagieren nicht !!!! Ich mach mir keine Gedanken darüber, sondern ich wundere mich nur etwas, weil es mir so unlogisch vorkommt.....da muss sich doch unsere vermittlerin vertan haben..... wir müssen alle 4 wochen hin.....das letzte mal war 10.06....dort wurde nix von maßnahme gesagt, bei keinen von uns beiden..... und es wurde auch keine EGV ausgehändigt, war keine rede von.....dann kam brief,einladung zur maßnahme, am 21.06 termin dort zu erscheinen......und dann wurde uns dort vorort eine EGV gegeben, mit datum 12.06 (also 2 tage anch unserem termin bei unserer vermittlerin) nur von ihr unterschrieben. |
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| | #20 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| antwort bitte |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 567
| Du hast doch schon entschieden nicht zu reagieren. Ansonten ist schon alles beantwortet. Der Träger kann euch bitten zu kommen, aber ob ihr dem nachkommt, bleibt euch überlassen. |
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| | #22 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| und wie gehts weiter???? was kommt als nächstes? |
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 4
| Auch ich habe dazu eine Frage: EGV nicht unterschrieben, per VA bekommen, Widerspruch eingelegt. Bis der Widerspruch bearbeitet ist,kann ja dauern. Muß ich die Maßnahme die in der EGV angeordnet war antreten,obwohl ich ja nichts unterschrieben habe? Währe sehr froh über eure Antworten lg Opa5 |
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| | #24 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 96
| Zitat:
Paragraf 86. | |
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| | #25 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| was passiert in unserem fall als nächstes???? damit wir uns schon mal drauf einstellen können. |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| was passiert jetzt??? bzw. was kann passieren? |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 328
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Das kann dir leider niemand vorhersagen, was weiter passiert. Es kann keiner in die Strohballen der SB hineinschauen ! Fakt ist : Es hat kein Maßnahmeträger eine EGV vorzulegen ! Ein Maßnahmeträger hat keinerlei Weisungsbefugnis, zu Einladungen o.ä. ! Das man am 21.06. eine EGV vorlegt, die am 12.06. geschrieben wurde, ist ganz normal. Bei dem Termin am 10.06. war halt SB geistig noch nicht so weit ! ![]() Ist aber kein Grund, die Daten, an der EGV etwas zu rütteln ! Hauptsache nicht unterschreiben !!! |
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| Danke @ Wossi sagen 2 Benutzer: |
| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 328
| Zitat:
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| Danke @Wossi sagt: |
| | #30 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| Zitat:
müssen wir weiterhin erstmal nix machen? ja kann ja normal sein dass man eine EGV erst später bekommt, aber sollte diese nicht durchgesprochen werden? vorallem wenns um eine maßnahme geht? wusste dann unsere vermittlerin noch nix von der maßnahme als wir da waren? oder hat sie es verheimlicht um es und unter zu schwatzen? wir konnten ja gar nicht unterschreiben, weil wurde uns ja keine gegeben.... | |
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| | #31 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| Zitat:
okay, also darf der träger gar keine einladungen schreiben......aber in den briefen stand immer mit absprache des amtes....oder sie schreiben das nur zur absicherung?! und wir verstehn´s nicht warum vom träger die EGV´s ausgeteilt wurden, wenn sie es nicht dürfen/sollen..... | |
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| | #32 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
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| | #33 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| antwort bitteeee |
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| | #34 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| ich bräuchte man antworten hierzu.....danke |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Zitat:
Und klar muss eine EGV mit einen durchgesprochen werden. Sollte da irgendwo auch drinstehen. Sinngemäß "die Vereinbarungen ist mit mir besprochen worden" oder so ähnlich. Also nicht unterschreiben und abwarten.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) | |
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| Danke @gelibeh sagt: |
| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| okay, also darf der träger gar keine einladungen schreiben......aber in den briefen stand immer mit absprache des amtes....oder sie schreiben das nur zur absicherung?! und wir verstehn´s nicht warum vom träger die EGV´s ausgeteilt wurden, wenn sie es nicht dürfen/sollen..... |
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| | #37 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| wusste dann unsere vermittlerin noch nix von der maßnahme als wir da waren? oder hat sie es verheimlicht um es und unter zu schwatzen? wir konnten ja gar nicht unterschreiben, weil wurde uns ja keine gegeben.... |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Dar Träger darf keine Einladungen schreiben. Die ARGE kann Dich zu sich einladen oder Dich irgendwohin zuweisen.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| Danke @gelibeh sagt: |
| | #39 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 92
| wusste dann unsere vermittlerin noch nix von der maßnahme als wir da waren? oder hat sie es verheimlicht um es und unter zu schwatzen? wir konnten ja die EHV gar nicht unterschreiben, weil wurde uns ja keine gegeben.... ahjaaaa also wenn der träger das nicht darf.......wir haben die briefe ja aufgehoben, da steht mit rücksprache vom amt laden wir sie nochmals ein..... |
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Zitat:
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