Eingliederungsvereinbarung
Meine EGV (Bitte um Hilfe); in Forum: Information; Hallo, ich habe meine EGV nicht unterschrieben und diese mit nachhause genommen um diese mir genau durchzulesen. Einige Punkte in dieser EGV sind für mich störend. A.) Überregional arbeiten B.) ...| Tags: bitte, egv, hilfe |
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| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 34
| Hallo, ich habe meine EGV nicht unterschrieben und diese mit nachhause genommen um diese mir genau durchzulesen. Einige Punkte in dieser EGV sind für mich störend. A.) Überregional arbeiten B.) Zeitarbeitsfirmen sind mit einzubeziehen C.) Bewerbungsnachweise Wenn ich überegional arbeiten soll, möchte ich ein Mindestangebot und habe eine Gehaltsvorstellung. Mit Zeitarbeitsfirmen habe ich sehr negative Erfahrungen gemacht und möchte diese nicht mehr in meine Jobsuche integrieren. Die Bewerbungsnachweise werde ich selten erfüllen können, da es nicht grade viele Firmen und Brangen gibt die meinen Beruf beinhalten. Wie kann ich also diese Vereinbarung so gestallten das diese auch für mich vereinbar ist? Zitate aus meiner Vereinbarung: Fortsetzung der Bemühungen von Herrn Elpopel zu Eingliederung in Arbeit Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen. Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit / Träger der Frundsicherung erhalten haben. Als Nachweis über ihre unternommen Bemühungen füllen Sie die dem Vermitllungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeit aus und legen diese vor. Die unterschriebene Eingliederungsvereinbarung schicken Sie bitte bis zum 22.01.2010 Wie kann ich dies jetzt Aushandeln? ist ein Widerspruch möglich oder muss ich direkt zum Arbeitsvermitler der mir diese EGV vorgelegt hat? Ich danke sehr für eure Zeit und Möglichen Ratschläge. lg El
__________________ [COLOR=Silver] Ich bin auch ausgelernter Kartonpacker und mach gerade meinen Meister.[/COLOR] |
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| | #2 | |||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Kannst die SB aber zurückfragen, ob sie nach Antragsstellung auch die Fahrtkosten für diese Bewerbungsgespräche und den Umzug übernimmt, auch unter Berücksichtigung, dass der Job dich nicht von der Hilfebedürftigkeit befreit. Das möchte sie bitte schriftlich zusagen, weil sonst so eine Forderung nicht machbar ist. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der 2. Absatz ist zwar wegen der Bewerbungsfrist innerhalb von 3 Tagen nicht OK (der Vermittlungsvorschlag hat ja schon eine Rechtsfolgebelehrung), er hat aber keine Auswirkungen. Der 2. Satz des 2. Absatzes ist OK. Der 3. Absatz hat keine Auswirkungen. Den kannst du hinnehmen. Zitat:
Eigentlich kann ich nicht so recht erkennen, was dich an dieser EGV so stört. Die EGVs enthalten alle nonesense und solange dieser keine Auswirkungen hat, ist er nur Ballast und sonst nichts. | |||||
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| | #3 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 34
| Dankeschön für deine Antwort und deine Zeit, bedeutet also ich kann sagen: ich möchte diese EGV nicht unterschreiben, weil ich das nicht muss. richtig?! na dann Unterschreibe ich die EGV nicht und gebe diese so ab.
__________________ [COLOR=Silver] Ich bin auch ausgelernter Kartonpacker und mach gerade meinen Meister.[/COLOR] |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.06.2007 Ort: Kreis Recklinghausen
Beiträge: 378
| Du kannst auch warten und gar nichts machen, villeicht kommt sie dann als VA oder auch nicht. Sollte in der EGV als VA was anderes drin stehen als in der jetzigen dann stell sie hier ein, eventuell kann man dann dagegen vorgeheb. |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du hast deine EGV ja hier nicht komplett reingestellt und ich weiss ja nicht, was da sonst noch alles drinstand. Evtl. war da noch so einiges verkehrt. Das was du hier gefragt hast (weit weg bewerben, ZAFs) ist sicherlich nicht so dolle. Die können dich aber auch ohne EGV zu ZAFs und bundesweit vermitteln. Wenn man mit einer EGV leben kann bzw. wenn da nichts drinsteht, was unmöglich ist oder sonst nicht gefordert wird, ziehe ich die Unterschrift unter einer EGV vor. Ansonsten kommt sie per Verwaltungsakt. Auch wenn der VA einige Vorteile gegenüber der unterschriebenen EGV hat, weißt du es nie genau, ob der VA auch gleichlautend mit der EGV ist. So manch ein SB hat sich geärgert, als eine harmlose EGV nicht unterschrieben wurde, und hat im VA noch eine Maßnahme reingepackt. Alles schon mal dagewesen. |
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