Eingliederungsvereinbarung
Eingliederungsvereinbarung; in Forum: Information; Ich habe im Oktober 09 eine EV unterschrieben, die bis April 10 gültig ist. Nun wollte meine Sachbearbeiterin, dass ich eine neue EV unterschreibe, da in der alten die Zuweisung ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 2
| Ich habe im Oktober 09 eine EV unterschrieben, die bis April 10 gültig ist. Nun wollte meine Sachbearbeiterin, dass ich eine neue EV unterschreibe, da in der alten die Zuweisung zum Job Center zum 31.12.09 auslief. Da ich die neue EV, (ähnlich wie die alte, aber mit Zuweisung zum Jobcenter und der Absicht zur Maßnahme) nicht unterschrieb, habe ich einen Verwaltungsakt zugesendet bekommen. Hierzu habe ich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung der Vertragsfreiheit und das eine bereits gültige EV bestünde bis April 10. Dann wurde ich persönlich eingeladen und mir würde mittgeteilt, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ich 2 Wochen Zeit habe dagegen Widerspruch einzulegen. Ich soll begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte. Meiner Meinung nach habe ich dieses ja schon getan( es besteht ja noch ne gültige) Zudem hat man mich jetz zu einer Maßnahme verdonnert, mit der Begründung, keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Meine 2 Fragen: Muß ich an der Maßnahme von Jobcenter teilnehmen? Die Zuweisung zum Jobcenter lief ja laut aktueller EV am 31.12.09 aus. Und muß ich jetzt nochmal begründen, warum ich die neue EV nicht unterschreiben möchte? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 2.520
| Hast Du was schriftliches bei dem Termin bekommen? Wie sieht den der Verwaltungsakt aus? War die Zuweisung zur Maßnahme nur im Eingliederungsersetzenden Verwaltungsakt oder gab es da noch extra Zuweisung? Blinky |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 2
| Der Verwaltungsakt ist die EV, die ich nicht unterschreiben möchte, da ja aktuelle bis April 10 gilt. Den Widerspruch habe ich schriftlich ausgehändigt bekommen. Und die Maßnahme, also Jobcenter mit "Bewerbungsdrill" endete jal aut aktueller EV(bis 01.12.09) Ich soll ja deswegen die neue EV unterschreiben, damit dich eine neue Zuweisung zum Jobcenter ab 01.01.10- 30.06.10 erhalte. Die Sachbearbeiterin hat mir angedroht, das wenn ich die neue EV nicht unterschreibe, härter EV und Maßnahmen folgen. Zudem habe ich schon ein 1 wöchiges Bewerbungstraining für Akademiker absolviert. Also weigere ich mich nochmal ein Bewerbungstraining zu machen. Alle anderen Punkte der gültigen EV befolge ich wie z.B 10 Bewerbungen pro monat etc. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hast du denn auf deinen Widerspruch schon einen schriftlichen "Widerspruchsbescheid" erhalten? Den könnte man gerichtlich anfechten. Eine mündliche Ablehnung eines Widerspruches ist ja nichts wert. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 2.520
| Ich hab da nicht ganz durchgestiegen was der TE geschrieben hat. Er soll seinen Widerspruch ausgehändigt bekommen haben, so versteh ich den Text vom TE. Ansonsten hab ich nur Bahnhof verstanden. Blinky |
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| | #6 | ||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Der TE hat eine vorgelegte EGV abgelehnt. Er bekam sie per VA und legte Widerspruch ein, weil er noch eine gültige EGV bis Mai hat und weil es gegen die VErtragsfreiheit verstößt. Und danach wird es unklar: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn man dich per Verwaltungsakt dazu verdonnert hat, musst du erstmal hingehen, weil der Widerspruch tatsächlich keine aufschiebende Wirkung hat. Man müsste sehen, wie der VA aussah und was du als Widerspruch geschrieben hast. Zitat:
Man müsste den VA und deinen Widerspruch sehen. | ||||
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 1
| Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread öffnen... Ich habe im September 09 eine EGV erhalten, die ich auch unterschrieben habe (es war eine mit der ich leben konnte). In der EGV stand, dass ich an der Massnahme Jobbörse teilnehmen soll, was auch kein Problem war. Meine AlgII Unterstützung lief Ende Dezember aus und ich hatte auch rechtzeitig einen Folgeantrag abgegeben, der aber komischerweise innerhalb der Arge verschwand und ich somit Anfang Januar ohne Bewilligung und ohne Geld da stand. Bin also hin und habe einen neuen Antrag gestellt, der auch eine Woche später rückwirkend bewilligt wurde. Wie sieht das jetzt mit meiner bereits unterschriebenen EGV aus? Ist diese noch gültig? Da ich beim Amt einen Neuantrag stellen musste, müsste die EGV doch hinfällig sein, oder sehe ich das falsch? |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.10.2008
Beiträge: 76
| Hm... wenn die rückwirkend bewilligt wurde ist es ja ein nahtloser Übergang und somit müsste die EGV noch gültig sein da du ja theoretisch keinen Monat ausgesetzt hast. Geändert von Von Braun (29.01.2010 um 12:54 Uhr) |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
|
Ich sehe das nicht als Neuantrag, sondern als Weiterbewilligung. Es ging ja auch alles nahtlos über. DAnn ist die EGV gültig. |
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