Eingliederungsvereinbarung

EGV und Schulbesuch; in Forum: Information; Hallo, X(U 25) möchte den Realschulabschluss an einer Volkshochschule nachholen. Der Kurs würde jedoch Vormittags stattfinden. Dadurch wäre X ja nur eingeschränkt vermittelbar. Da X jedoch bald einen Termin bei ...

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.01.2010, 16:20   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
Standard EGV und Schulbesuch

Hallo,


X(U 25) möchte den Realschulabschluss an einer Volkshochschule nachholen. Der Kurs würde jedoch Vormittags stattfinden. Dadurch wäre X ja nur eingeschränkt vermittelbar. Da X jedoch bald einen Termin bei der ARGE hat, möchte er gern wissen, ob die ARGE den Schulbesuch verbieten darf und X zwangsweise einer Massnahme zuweisen darf?
Wenn ja, könnte X dagegen gerichtlich vorgehen?


Dankeschön

Geändert von Albert (07.01.2010 um 16:28 Uhr)
Albert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 16:45   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: Haan
Beiträge: 1.155
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Zitat:
Zitat von Albert Beitrag anzeigen
Hallo,

Hallo


X(U 25) möchte den Realschulabschluss an einer Volkshochschule nachholen.

Soweit so gut. Er hat was womit man arbeiten "kann". Die Betonung liegt auf "kann". Den der Arge ist das egal.

Der Kurs würde jedoch Vormittags stattfinden. Dadurch wäre X ja nur eingeschränkt vermittelbar.

Stimmt. Aber ich glaube nicht das er dann noch ALG 2 berechtigt wäre. Ich denke Bafög ist dann das was er beantragen müsste.


Da X jedoch bald einen Termin bei der ARGE hat, möchte er gern wissen, ob die ARGE den Schulbesuch verbieten darf und X zwangsweise einer Massnahme zuweisen darf?

Wäre schön dumm von der Arge ihn in eine Massnahme zu stecken die teuer ist, obwohl man ihn mit einem Schulbesuch einfacher loswerden würde.

Wenn der Schulbesuch wirklich was bringt und er dadurch seine Chancen verbessern kann. wieso nicht?

Hat er den eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Wenn ja, könnte X dagegen gerichtlich vorgehen?


Dankeschön

Müsste man ihm einzelfall nachschauen.
__________________
Mit freundlichem Gruß

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt

Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen:

http://www.500-euro-eckregelsatz.de/

http://www.sanktionsmoratorium.de

Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen:

http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html
Patrik ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 16:58   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Hallo,


X hat im Moment noch keine Ausbildung, und möchte auch deshalb seine Chancen mit dem Realschulabschluss verbessern. Zudem hat X auch gesundheitliche Einschränkungen und ist daher nur eingeschränkt vermittelbar. Schüler-Bafög kommt für X auch nicht in Frage, da es nur ca. 200 € betragen würde und weil es versagt wurde, da er bei einem Elternteil wohnt.

Hat X eventuell eine 100% Sanktion zu befürchten, falls er eine EGV nicht unterschreibt, oder er sich nicht an den VA hält?


Dankeschön
Albert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 18:33   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.467
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Schule/Studium und ALG II schliessen sich normalerweise aus, der er dann nicht vermittelbar ist, aber man könnte es als Weiterbildung mit der ARGE vereinbaren, wenn diese das als solche einsehen
__________________
Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 18:42   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 4.378
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Zitat:
Zitat von Albert Beitrag anzeigen
Hat X eventuell eine 100% Sanktion zu befürchten, falls er eine EGV nicht unterschreibt, oder er sich nicht an den VA hält?
Wenn er die EGV nicht unterschreibt, hat er keine Sanktion zu befürchten. Wenn er sich an Pflichten des VA nicht hält, wird man ihn sanktionieren. Diese Sanktion kann aber meistens erfolgreich eingeklagt werden. Ist natürlich schlecht bei einem unter 25-jährigen. Hat er denn den VA? Wenn ja, würde ich es erstmal mit einem Widerspruch probieren. Evtl. auch mit Beantragung der aufschiebenden Wirkung, damit er den Pflichten erstmal nicht nachkommen muss.
Mobydick ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Danke @Mobydick sagt:
Alt 07.01.2010, 18:47   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Zitat:
Zitat von Mobydick Beitrag anzeigen
Wenn er die EGV nicht unterschreibt, hat er keine Sanktion zu befürchten. Wenn er sich an Pflichten des VA nicht hält, wird man ihn sanktionieren. Diese Sanktion kann aber meistens erfolgreich eingeklagt werden. Ist natürlich schlecht bei einem unter 25-jährigen. Hat er denn den VA? Wenn ja, würde ich es erstmal mit einem Widerspruch probieren. Evtl. auch mit Beantragung der aufschiebenden Wirkung, damit er den Pflichten erstmal nicht nachkommen muss.

Hallo,

einen VA hat X noch nicht bekommen, da er zunächst einmal zum Meldetermin muss. Er geht aber davon aus, dass ihm eine EGV vorgehalten wird, die er natürlich nicht unterschreiben wird, und möchte deswegen nicht den Schulplatz verlieren.
Albert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 18:52   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.467
Standard AW: EGV und Schulbesuch

Hier geht es erstmal gar nicht um eine EGV , sondern schlicht darum das er bei ALG II der Vermittlung zur Verfügung stehen muss auch ohne EGV
__________________
Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Minijob dringend erforderlich für Schulbesuch!!! susi5463 ALG II 4 30.12.2009 17:57
erneuter Schulbesuch ohne vorh. Ausbildung Rame Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen 8 28.01.2009 21:08
Schulbesuch,+Arbeit,+Hartz4 Schueler Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen 9 15.09.2008 06:56
Schulbesuch Seeteufelin80 ALG II 3 04.09.2008 18:48
Kein Schulbesuch für in Bonn illegal Lebende wolliohne Austausch von regionalen / überregionalen Aktivitäten 10 14.03.2007 13:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:47 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.2
Template-Modifikationen durch TMS

Beste Ansicht für Auflösungen ab 1024x768 optimiert!

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland