Eingliederungsvereinbarung
EGV und Schulbesuch; in Forum: Information; Hallo, X(U 25) möchte den Realschulabschluss an einer Volkshochschule nachholen. Der Kurs würde jedoch Vormittags stattfinden. Dadurch wäre X ja nur eingeschränkt vermittelbar. Da X jedoch bald einen Termin bei ...![]() |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
| Hallo, X(U 25) möchte den Realschulabschluss an einer Volkshochschule nachholen. Der Kurs würde jedoch Vormittags stattfinden. Dadurch wäre X ja nur eingeschränkt vermittelbar. Da X jedoch bald einen Termin bei der ARGE hat, möchte er gern wissen, ob die ARGE den Schulbesuch verbieten darf und X zwangsweise einer Massnahme zuweisen darf? Wenn ja, könnte X dagegen gerichtlich vorgehen? Dankeschön Geändert von Albert (07.01.2010 um 16:28 Uhr) |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.155
| Zitat:
Müsste man ihm einzelfall nachschauen.
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
| Hallo, X hat im Moment noch keine Ausbildung, und möchte auch deshalb seine Chancen mit dem Realschulabschluss verbessern. Zudem hat X auch gesundheitliche Einschränkungen und ist daher nur eingeschränkt vermittelbar. Schüler-Bafög kommt für X auch nicht in Frage, da es nur ca. 200 € betragen würde und weil es versagt wurde, da er bei einem Elternteil wohnt. Hat X eventuell eine 100% Sanktion zu befürchten, falls er eine EGV nicht unterschreibt, oder er sich nicht an den VA hält? Dankeschön |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.467
| Schule/Studium und ALG II schliessen sich normalerweise aus, der er dann nicht vermittelbar ist, aber man könnte es als Weiterbildung mit der ARGE vereinbaren, wenn diese das als solche einsehen
__________________ Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 4.378
|
Wenn er die EGV nicht unterschreibt, hat er keine Sanktion zu befürchten. Wenn er sich an Pflichten des VA nicht hält, wird man ihn sanktionieren. Diese Sanktion kann aber meistens erfolgreich eingeklagt werden. Ist natürlich schlecht bei einem unter 25-jährigen. Hat er denn den VA? Wenn ja, würde ich es erstmal mit einem Widerspruch probieren. Evtl. auch mit Beantragung der aufschiebenden Wirkung, damit er den Pflichten erstmal nicht nachkommen muss. |
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| Danke @Mobydick sagt: |
| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 4
| Zitat:
Hallo, einen VA hat X noch nicht bekommen, da er zunächst einmal zum Meldetermin muss. Er geht aber davon aus, dass ihm eine EGV vorgehalten wird, die er natürlich nicht unterschreiben wird, und möchte deswegen nicht den Schulplatz verlieren. | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.467
| Hier geht es erstmal gar nicht um eine EGV , sondern schlicht darum das er bei ALG II der Vermittlung zur Verfügung stehen muss auch ohne EGV
__________________ Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort |
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