Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

Eingliederungsvereinbarung unser Vorschlag; in Forum: Information; Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer) haben wir ausgehend von ...
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Alt 03.08.2005, 11:38   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Eingliederungsvereinbarung unser Vorschlag

Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer)
haben wir ausgehend von den Mustertexten der AfA eine EGV erarbeitet, die beide Seiten auf eine gleiche Position bringen.

Mustertext
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Martin

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Alt 04.08.2005, 15:33   #2
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Hallo Martin,

wo ist denn der Textvorschlag zu finden?

Konrad
konradk ist offline  
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Alt 04.08.2005, 15:58   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard

schau mal über deinen Beitrag. dort gibt es den Text zum Downloaden.
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Alt 04.08.2005, 16:57   #4
Neuer Benutzer
 
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Ort: Deutschland
Beiträge: 5
Standard

ja, alles klar,

vielen Dank, kann ich gut gebrauchen, da ich gerade wg. meiner EGV in Verhandlungen stehe.

Dein Textvorschlag deckt sich fast komplett mit meinem Entwurf.

Ich werde über den Fortschritt berichten!

Grüße
konrak
konradk ist offline  
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Alt 08.09.2005, 16:51   #5
Benutzer
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Kann man den Textvorschlag hier nehmen oder ist man gezwungen (sei es direkt oder indirekt) die EGV vom Fallmanager zu unterschreiben?

Danke
Diana ist offline  
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Alt 08.09.2005, 17:09   #6
Einstein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

EV ist eine Vereinbarung zwischen Fallmanager und DIR!!!

Also die Regeln sind vergleichbar wie auf dem Basar ... hier kann man verhandeln, nur leider wissen das die wenigsten ....

am besten man legt immer einen eigenen Entwurf vor, nachdem man den ersten mit nach hause genommen hat.

Wird die eigene EV nicht angenommen oder zurückgewisen müssen die das ja begründen und somit hätte man was schriftl- in der Hand.

sicherlich wird man am Ende dazu "gezwungen" eine EV zu unterschreiben aber eine Ablehnung des eigenen Vorschlags läßt immer den Weg über das SG offen
 
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Alt 09.09.2005, 16:42   #7
Benutzer
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Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 94
Standard

Super, das finde ich echt hilfreich. Ich warte schon darauf, dass mein "Fallmanager" mit einem Vorschlag zur Eingliederungsvereinbarung kommt.
Ist er bisher jedoch nicht.
Hat es nach Euren Erfahrungen Vorteile, wenn man selbst darauf drängt, dass so eine EGV vereinbart wird? Wenn ja: welche?
Oder ist es besser stillzuhalten und abzuwarten, ob was kommt und was dann kommt?
zulu ist offline  
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Alt 09.09.2005, 17:08   #8
Redaktion
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Ort: Bonn
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Zitat:
Zitat von zulu
Super, das finde ich echt hilfreich. Ich warte schon darauf, dass mein "Fallmanager" mit einem Vorschlag zur Eingliederungsvereinbarung kommt.
Ist er bisher jedoch nicht.
Hat es nach Euren Erfahrungen Vorteile, wenn man selbst darauf drängt, dass so eine EGV vereinbart wird? Wenn ja: welche?
Oder ist es besser stillzuhalten und abzuwarten, ob was kommt und was dann kommt?
besser ist es nicht zum Fürsten zu gehen, wenn er nicht gerufen hat :twisted:
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Martin

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Alt 10.09.2005, 00:10   #9
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Beiträge: 94
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*lach*
okay, danke.
zulu ist offline  
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Alt 02.10.2005, 17:11   #10
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Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 5
Standard Warum habt Ihr die Schadenersatzklausel drin?

Hallo,

meine eine ist die Obermaierin und ich bekomme Hartz-IV/ALGII. An mir ist Gottlob bisher diese Eingliederungsvereinbarung voruebergangen, aber wir haben bei uns im Landfrauenverein mal einen Anwalt gehabt, der uns geraten hat, die Schadenersatzklausel auf keinen Fall zu unterschreiben.

Er ist dann mit einigen von uns auch zur ARGE gegangen und hat dort in jedem einzelnen Fall durchgesetzt, dass die Schadenersatzklausel komplett gestrichen wurde.

Er hat uns gesagt, dass viele nicht wüssten, dass der Inhalt der Eingliederungsvereinbarung verhandelbar sei, und dass gerade die Schadenersatzklausel die Bezieher von ALG-II irgendwie (ich konnt mir des net alles merken) unangemessen rechtlich benachteiligt, und deshalb nicht erlaubt waere.

Wisst Ihr dazu naeheres?

Noch was am Rande: warum klappt des hier net mit den Umlauten? Kanns daran liegen, daß ich ein Linux-System benutze?
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Tschau,
Obermaierin
Obermaier ist offline  
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Alt 02.10.2005, 17:39   #11
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
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dies ist uns bekannt, weshalb wir ja die Schadensersatzklausel etwas ausgehebelt haben (Nachbesserung). Gleichzeitig wird hier die Behörde auch in Haftung genommen, denn die nehmen sich sonst das Recht auf eine Nachbesserungsfrist von 6 Monaten. Damit ist natürlich fast jede Eingleiderungsvereinbarung abgelaufen und die brauchen nichts nach zubessern, da der Vertrag ausgelaufen ist.
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Martin

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Alt 10.10.2005, 22:12   #12
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Registriert seit: 09.10.2005
Ort: Bad Salzuflen
Beiträge: 18
Standard Re: EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG UNSER VORSCHLAG

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer)
haben wir ausgehend von den Mustertexten der AfA eine EGV erarbeitet, die beide Seiten auf eine gleiche Position bringen.

Hmpf dasn PDF und das lässt sich nicht bearbeiten ...
muss man alles abtippen oder gibts auch ne version, die man bearbeiten kann??

Gruß

sphings
sphings ist offline  
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Alt 17.10.2005, 08:41   #13
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
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Standard Re: EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG UNSER VORSCHLAG

Zitat:
Zitat von sphings
Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer)
haben wir ausgehend von den Mustertexten der AfA eine EGV erarbeitet, die beide Seiten auf eine gleiche Position bringen.

Hmpf dasn PDF und das lässt sich nicht bearbeiten ...
muss man alles abtippen oder gibts auch ne version, die man bearbeiten kann??

Gruß

sphings
Macht wenig Sinn. Aber man kann versuchen, die EGV rückgängig zu machen. In deinem Fall macht dies allerdings wenig Sinn, da diese (wenn ich mich richtig erinnere) so o.k. ist. Falls es doch anders sein sollte, dann sage bescheid.
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Martin

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Alt 17.10.2005, 13:11   #14
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Benutzerbild von egjowe
 
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Beiträge: 624
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ich hatte freiwillig nach ca. 8 monaten um einen termin gebeten, den ich dann auch nach drei wochen erhalten habe.
gedanklich habe ich mich deswegen zwar sonst wohin gebissen, weil ich doch bammel davor hatte, dass mir so eine zv vorgelegt wird.
aber wir haben gemeinsam nur meinen mitgebrachten fragenkatalog abgearbeitet über möglichkeiten, förderungsmaßnahmen (z.b. hamburger modell, trainigsprogramm oder eingliederungszuschuss und deren kombinierbarkeit) usw.
mir wurden details der förderungsmöglichkeiten erklärt und etliches material mitgegeben, vermittlungsgutschein, adressen von initiativen von und für ältere langzeitarbeitslose.
allerdings auch eine liste über einrichtungen, die 1-euro-jobs vermitteln, aber ohne eine direktive, ich solle oder müsse mich dort melden.
ich wurde auch darauf hingewiesen, dass möglicherweise die 58er regelung verlängert würde. entscheidung soll im dezember fallen.

wenn ich das alles hier so lese, was passiert, muss ich sagen, dass ich doch mit meiner fallmanagerin viel glück gehabt habe.
sie machte auf mich einen kompetenten und hilfsbereiten eindruck.
jeder meiner fragen (auch die 3. nachfrage zum gleichen punkt) wurde so lange beantwortet, bis ich auch details und auswirkungen verstanden hatte.

bei so viel negativen erfahrungen anderer, sehe ich mich veranlasst, meine doch in diesem fall bisher positiven hier reinzustellen.
ich kann nur hoffen, dass mein beispiel schule macht.

gruss
egjowe
~~~~~~~
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 17.10.2005, 15:54   #15
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
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Zitat:
bei so viel negativen erfahrungen anderer, sehe ich mich veranlasst, meine doch in diesem fall bisher positiven hier reinzustellen.
ich kann nur hoffen, dass mein beispiel schule macht.
ich würde mir das auch wünschen, denn genau darum geht es.
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Alt 27.10.2005, 21:28   #16
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Registriert seit: 27.10.2005
Beiträge: 8
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:?: ist das rechtens das ich alle 2 Wochen zu einem Beratungstermin beim Fallmanager sein muss.
Und wie sieht es bei einer Weiterbildung die über 60 km entfernt liegt und über mehrere Monate gehen soll aus.....( Fahrgeld, Unterkunft ???)
hertz 4 ist offline  
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Alt 29.10.2005, 19:48   #17
jens
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Hallo,

wenn ich den Textvorschlag nehme, kann ich den einfach ausdrucken und meinem SB vorlegen oder wäre es ratsamer den Textvorschlag ohne den Aufdruck "Erwerbslosen Forum Deutschland" auszudrucken?

Gibt es auch einen Textvorschlag zum downloaden, den ich bearbeiten kann? 8) .

Ich hätte noch eine Frage: Wenn ich eine Arbeit aufnehme die 15 Stunden oder mehr in der Woche hat, gelte ich da immernoch als arbeitslos nach den Vorschriften des SGB II? Wenn ich dann nicht mehr als arbeitslos gelte und ich habe keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bin ich doch gar nicht mehr krankenversichert oder? Dann müsste ich mich freiwillig versichern lassen? Und was wäre dann mit den anderen Versicherungen: Rentenversicherung usw? Ein 400 € Job ist auch nicht sozialversicherungspflichtig oder? Also wäre ich mit einem 400 € Job auch nicht abgesichert, oder? (Krankenversichert usw.), wenn ich 15 Stunden oder mehr in der Woche arbeiten würde? (Weil dann würde ich ja als nicht mehr arbeitslos gelten)
Also muss ich mir eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, wo man mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitet um abgesichtert zu sein, oder? Also ich meine einen Job über 400 €, damit ich sozial abgesicht bin (Krankenversichert usw.)

MfG

Jens
 
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Alt 29.10.2005, 19:52   #18
Einstein
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das SGB II ist keine Hilfe die bei Erwerbslosigkeit eintritt sondern eine

allein nach der Bedürftigkeit abhängige HILFE


JEDER der bedürftig ist hat Anspruch auf ALG II also auch jeder das 40 h/ Woche arbeitet und so wenig verdient das er in die Bedürftigkeit fällt.

nur wer bei Inanspruchnahme auch erwerbslos ist wird in der Arbeitslosenstatistik geführt

aber alle die Leistungen nach SGB II beziehen werden natürlich auch in der Statistik zum SGB II geführt.

Von daher muss man diese Statistiken genau beobachten, denn gerne wird ALG II ( wie das jetzt heißt) mit erwerbslos zusmmengeworfen, nur das ist so nicht richtig!
 
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Alt 29.10.2005, 20:21   #19