Eingliederungsvereinbarung
Eingliederungsvereinbarung unser Vorschlag; in Forum: Information; Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer) haben wir ausgehend von ...| Tags: vorschlag |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| Nachdem die Argen und AfA eigentlich immer wieder Mustertexte nehmen, die sie vor eventuellen Verspflichtungen schützt und nur zum Fordern geeignet sind (Fördern fehlt fast immer) haben wir ausgehend von den Mustertexten der AfA eine EGV erarbeitet, die beide Seiten auf eine gleiche Position bringen. Mustertext
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 10.07.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 5
| Hallo Martin, wo ist denn der Textvorschlag zu finden? Konrad |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| schau mal über deinen Beitrag. dort gibt es den Text zum Downloaden.
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| | #4 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 10.07.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 5
| ja, alles klar, vielen Dank, kann ich gut gebrauchen, da ich gerade wg. meiner EGV in Verhandlungen stehe. Dein Textvorschlag deckt sich fast komplett mit meinem Entwurf. Ich werde über den Fortschritt berichten! Grüße konrak |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 168
| Kann man den Textvorschlag hier nehmen oder ist man gezwungen (sei es direkt oder indirekt) die EGV vom Fallmanager zu unterschreiben? Danke |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| EV ist eine Vereinbarung zwischen Fallmanager und DIR!!! Also die Regeln sind vergleichbar wie auf dem Basar ... hier kann man verhandeln, nur leider wissen das die wenigsten .... am besten man legt immer einen eigenen Entwurf vor, nachdem man den ersten mit nach hause genommen hat. Wird die eigene EV nicht angenommen oder zurückgewisen müssen die das ja begründen und somit hätte man was schriftl- in der Hand. sicherlich wird man am Ende dazu "gezwungen" eine EV zu unterschreiben aber eine Ablehnung des eigenen Vorschlags läßt immer den Weg über das SG offen |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 115
| Super, das finde ich echt hilfreich. Ich warte schon darauf, dass mein "Fallmanager" mit einem Vorschlag zur Eingliederungsvereinbarung kommt. Ist er bisher jedoch nicht. Hat es nach Euren Erfahrungen Vorteile, wenn man selbst darauf drängt, dass so eine EGV vereinbart wird? Wenn ja: welche? Oder ist es besser stillzuhalten und abzuwarten, ob was kommt und was dann kommt? |
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| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| Zitat:
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 115
| *lach* okay, danke. |
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| | #10 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 3
| Hallo, meine eine ist die Obermaierin und ich bekomme Hartz-IV/ALGII. An mir ist Gottlob bisher diese Eingliederungsvereinbarung voruebergangen, aber wir haben bei uns im Landfrauenverein mal einen Anwalt gehabt, der uns geraten hat, die Schadenersatzklausel auf keinen Fall zu unterschreiben. Er ist dann mit einigen von uns auch zur ARGE gegangen und hat dort in jedem einzelnen Fall durchgesetzt, dass die Schadenersatzklausel komplett gestrichen wurde. Er hat uns gesagt, dass viele nicht wüssten, dass der Inhalt der Eingliederungsvereinbarung verhandelbar sei, und dass gerade die Schadenersatzklausel die Bezieher von ALG-II irgendwie (ich konnt mir des net alles merken) unangemessen rechtlich benachteiligt, und deshalb nicht erlaubt waere. Wisst Ihr dazu naeheres? Noch was am Rande: warum klappt des hier net mit den Umlauten? Kanns daran liegen, daß ich ein Linux-System benutze?
__________________ Tschau, Obermaierin |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| dies ist uns bekannt, weshalb wir ja die Schadensersatzklausel etwas ausgehebelt haben (Nachbesserung). Gleichzeitig wird hier die Behörde auch in Haftung genommen, denn die nehmen sich sonst das Recht auf eine Nachbesserungsfrist von 6 Monaten. Damit ist natürlich fast jede Eingleiderungsvereinbarung abgelaufen und die brauchen nichts nach zubessern, da der Vertrag ausgelaufen ist.
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| | #12 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.10.2005 Ort: Bad Salzuflen
Beiträge: 32
| Zitat:
Hmpf dasn PDF und das lässt sich nicht bearbeiten ... muss man alles abtippen oder gibts auch ne version, die man bearbeiten kann?? Gruß sphings | |
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| | #13 | ||
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| Zitat:
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 565
| ich hatte freiwillig nach ca. 8 monaten um einen termin gebeten, den ich dann auch nach drei wochen erhalten habe. gedanklich habe ich mich deswegen zwar sonst wohin gebissen, weil ich doch bammel davor hatte, dass mir so eine zv vorgelegt wird. aber wir haben gemeinsam nur meinen mitgebrachten fragenkatalog abgearbeitet über möglichkeiten, förderungsmaßnahmen (z.b. hamburger modell, trainigsprogramm oder eingliederungszuschuss und deren kombinierbarkeit) usw. mir wurden details der förderungsmöglichkeiten erklärt und etliches material mitgegeben, vermittlungsgutschein, adressen von initiativen von und für ältere langzeitarbeitslose. allerdings auch eine liste über einrichtungen, die 1-euro-jobs vermitteln, aber ohne eine direktive, ich solle oder müsse mich dort melden. ich wurde auch darauf hingewiesen, dass möglicherweise die 58er regelung verlängert würde. entscheidung soll im dezember fallen. wenn ich das alles hier so lese, was passiert, muss ich sagen, dass ich doch mit meiner fallmanagerin viel glück gehabt habe. sie machte auf mich einen kompetenten und hilfsbereiten eindruck. jeder meiner fragen (auch die 3. nachfrage zum gleichen punkt) wurde so lange beantwortet, bis ich auch details und auswirkungen verstanden hatte. bei so viel negativen erfahrungen anderer, sehe ich mich veranlasst, meine doch in diesem fall bisher positiven hier reinzustellen. ich kann nur hoffen, dass mein beispiel schule macht. gruss egjowe ~~~~~~~
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #15 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| Zitat:
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.10.2005
Beiträge: 8
| :?: ist das rechtens das ich alle 2 Wochen zu einem Beratungstermin beim Fallmanager sein muss. Und wie sieht es bei einer Weiterbildung die über 60 km entfernt liegt und über mehrere Monate gehen soll aus.....( Fahrgeld, Unterkunft ???) |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, wenn ich den Textvorschlag nehme, kann ich den einfach ausdrucken und meinem SB vorlegen oder wäre es ratsamer den Textvorschlag ohne den Aufdruck "Erwerbslosen Forum Deutschland" auszudrucken? Gibt es auch einen Textvorschlag zum downloaden, den ich bearbeiten kann? 8) . Ich hätte noch eine Frage: Wenn ich eine Arbeit aufnehme die 15 Stunden oder mehr in der Woche hat, gelte ich da immernoch als arbeitslos nach den Vorschriften des SGB II? Wenn ich dann nicht mehr als arbeitslos gelte und ich habe keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bin ich doch gar nicht mehr krankenversichert oder? Dann müsste ich mich freiwillig versichern lassen? Und was wäre dann mit den anderen Versicherungen: Rentenversicherung usw? Ein 400 € Job ist auch nicht sozialversicherungspflichtig oder? Also wäre ich mit einem 400 € Job auch nicht abgesichert, oder? (Krankenversichert usw.), wenn ich 15 Stunden oder mehr in der Woche arbeiten würde? (Weil dann würde ich ja als nicht mehr arbeitslos gelten) Also muss ich mir eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, wo man mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitet um abgesichtert zu sein, oder? Also ich meine einen Job über 400 €, damit ich sozial abgesicht bin (Krankenversichert usw.) MfG Jens |
| | #18 |
| Gast
Beiträge: n/a
| das SGB II ist keine Hilfe die bei Erwerbslosigkeit eintritt sondern eine allein nach der Bedürftigkeit abhängige HILFE JEDER der bedürftig ist hat Anspruch auf ALG II also auch jeder das 40 h/ Woche arbeitet und so wenig verdient das er in die Bedürftigkeit fällt. nur wer bei Inanspruchnahme auch erwerbslos ist wird in der Arbeitslosenstatistik geführt aber alle die Leistungen nach SGB II beziehen werden natürlich auch in der Statistik zum SGB II geführt. Von daher muss man diese Statistiken genau beobachten, denn gerne wird ALG II ( wie das jetzt heißt) mit erwerbslos zusmmengeworfen, nur das ist so nicht richtig! |
| | #19 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, also wenn ich dann z.B. einen 400 € Job annehme, wo ich nicht krankenversichert bin erhalte ich weiterhin Alg II (und bin damit Krankenversichert)?. Doch ab wann bin ich den beim Arbeitsamt aus der Datei draußen? Wenn ich dem Arbeitsamt mitteile das ich nicht mehr hilfebedürftig bin? Stimmt das, wenn ich z.B. 400 € verdiene bekomme ich die Differenz vom Arbeitsamt bezahlt die mir beim Alg II zustehen würde? Zum Beispiel: 595 € (In meinem Fall) (Alg II = 345 € + Unterkunft +Heizung) minus 400 € Job im Monat 195 € (Alg II vom Arbeitsamt im Monat) |
| | #20 |
| Gast
Beiträge: n/a
| nee das ist soo auch nicht richtig .. dazu lese ( am besten Suche nutzen) alles zum Thema : Hinzuverdienst |
| | #21 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Für mehr Infos benutze aber bitte die Suchfunktion. | |
| | #22 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #23 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.09.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 44
| hallo martin, habe die eingliederungsvereinbarung nebst rechtsfolgebelehrung brav vom pdf.abgetippt und würde sie gerne hier im forum einstellen, dann können sich die betroffenen das ganze kopieren. ist euch das recht, geht das überhaupt und dürft ihr/ich das??? liebe grüße jasmina |
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| | #24 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
;) | |
| | #25 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #26 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.982
| Das kann ich gut gebrauchen..denn ich rieche förmlich,das bei mir eine neue EGV im Anmarsch ist. Aber immer kommen lassen..... :P
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #27 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Duisburg
Beiträge: 6
| Nicht nur du riechst das. :pfeiff: Aber mit der guten Munition werden die SBs wohl dann ziemlich dumm aus der Wäsche gucken. :twisted:
__________________ Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem selber ein Schaf sein (Albert Einstein) Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !!! |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 150
| genau diesen Text meinte ich. Und den finde ich wirklich gut. . Was ich hier zur Diskussion stellen möchte, ob nicht Betroffene die schlimmsten Punkte vor Unterschrift streichen sollten. Und dann natürlich sofort unterschreiben. Zumindest ich würde es so machen. Persönlich würde ich das für den sicheren Weg halten, als zu sagen, mach ich nicht. Der Weg, nicht zu unterschreiben, damit er dann später gegen die Verwaltungsakte, die folgen, mit Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht angreifen zu können, hat halt zur Folge, daß es entweder weniger Geld oder gar kein Geld gibt. Und ob sich das jeder leisten kann, wage ich halt mal zu bezweifeln. einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #29 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 5
| Man hat mich reingelegt mit der Eingliederungsvereinbarung... Nun kürzen sie mir mein Geld... Gruß Shiva |
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| | #30 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Shiva, kannst Du dazu genaueres sagen? Ist ja für alle, die von der EV betroffen sind, wichtig. Und vielleicht kann man da rückwirkend noch was machen? LG Luna |
| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 424
| Hallo erstmal. 8) Es soll hier irgendwo eine Art "Grundsätzliche Einverständniserklärung zur Vereinbarung und Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung" rumschwirren. Konnte sie aber leider im Downloadbereich nicht finden. Sowas will ich bei den nächsten Vorladungen immer mitnehmen, um diese dann zu unterschreiben und dort zu lassen. Für den Fall, dass sie mir mal eben schnell eine Eingliederungsvereinbarung überhelfen wollen. Wird hier bei uns nämlich nicht mit auf die Einladung geschrieben. Das heisst man geht nichts ahnend hin und wird dann dort solange unter Druck gesetzt (keine Zahlungen mehr!), bis man endlich unterschreibt... Also ich meine sowas à la: Zitat:
Danke schonmal. PS: Das mit der Mitwirkungsmöglichkeit lösen sie hier bei uns übrigens ganz geschickt so, indem sie fragen "Welche Quellen nutzen Sie denn üblicherweise für die Stellensuche?" oder etwa "Auf welchem Wege bewerben Sie sich denn üblicher Weise?". Solche Belanglosigkeiten werden dann in die EV neben den ganzen Gemeinheiten und Fussangeln mit reingeschrieben. So kann das Arbeitsamt dann später 'nachweisen', dass die 'Ideen' des Arbeitslosen ja in den Vertrag eingeflossen seien. | |
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 424
| Hm. Ich sehe da nur euren Mustervorschlag für eine EV. Ich meine aber eher so eine Art kurzen Vorvertrag, wo ich meine grundsätzliche Bereitschaft ausdrücke. Damit die sich nicht querstellen können mit der Behauptung ich sei ja nicht kooperationsbereit und würde daher auch kein Geld mehr kriegen... Und nach 14 Tagen reich ich denen dann euren Vorschlag (mit kleinen Änderungen) ein, falls mir nix besseres einfällt. So gewinne ich Zeit, um mich einzuarbeiten und mit den einzelnen Forderungen aus deren Vorlage und der rechtlichen Würdigung ebendieser vertraut zu machen (zB. beim Anwalt)... |
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| | #34 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dann wäre dein Vorschlag schon ausreichend dazu. :daumen: Wenn du dies über einen Anwalt machen möchtest, dann kannst du auch im Forum mal über EGV nachlesen, denn es gibt auch noch eine Variante, dass diese gar nicht abgeschlossen werden müßte, weil dies vom Amt als VErwaltungsakt vollzogen werden könnte und daher eine Zustimmung bzw. einer Vereinbahrung nicht bedarf. |
| | #35 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 05.11.2005
Beiträge: 43
| Ich finde die Idee mit der grundsätzlichen Einverständniserklärung prima! Allerdings würde ich gar nicht reinschreiben, daß du einen eigenen Entwurf bringst, weil die sich dann sofort daruf einstellen, daß du Ihre EV nicht unterschreibst und sie Druck machen wollen. Du könntest z.B. auch schreiben: Ich sende Ihnen bis zum ....Ihre Eingliederungsvereinbarungen mit eigenen Ideen unterschrieben zurück. Was du dann aus deren Eingliederungsvereinbarung machst (durch Einarbeitung eigener Ideen) ist eine andere Sache. Klingt jedenfalls kooperativer als ein Gegenentwurf. |
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| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 61
| hallo fories, wie gut, dass es euch gibt ! bezueglich egv haett ich mal ne frage. hatte meinen eigenen egv-vorschlag bei der afa abgegeben. der sb lehnte diesen nun ab. ich forderte seine egv als verwaltungsakt. diese kam nun mit der post, und sieht ganz anders aus als jene egv, die ich vorher gesehen habe. da ist von meinen verpflichtungen zu lesen. aber keine pflichten seitens der afa. ist dies normal fuer einen egv-verwaltungsakt, dass der z.b. so kurz und einseitig zu meinen lasten geschrieben ist ? wie koennte ich weiter vorgehen ? hat ein widerspruch hier eine aufschiebende wirkung ? ich wuensche allen eine schoene weihnachtszeit !!! gruesse zipfel |
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| | #37 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 12.01.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 2
| Hallo, ich habe jetzt auch eine EGV erhalten, natürlich nicht gleich unterschrieben und erstmal mit nach Hause genommen, um mir in Ruhe alles durch zu lesen :). Nun habe ich unter Vewendung Eures Mustertextes :daumen: eine neue EGV verfasst, welche ich dann meiner ARGE als Vorschlag übergeben will. Ich habe mal eine Frage zu Eurem Mustertext: Zitat:
Es wäre schön, wenn mir jemand den mal näher erläutern könnte :) Es ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich komme wirklich nicht drauf was er beinhaltet :kratz: . Dann hab ich noch eine 2. allg. Frage zur EGV und dazu kurz was zu meiner Person. Ich bin 23J. ohne Ausbildung, ledig+alleinlebend, eigene Wohnung, ALGII-Bezug seit 01/05 mit behinderten 2 1/2-jär. Sohn. Mein Sohn geht halbtags (8:00-12:00) in eine Integrations-KITA. Dieser kann auf Antrag, z.B. bei Arbeitsaufnahme, in einen ganztägigen Platz erweitert werden. Nun ist es ja nicht so, dass solch ein Antrag sofort bearbeitet wird und sicherlich ein paar Tage dauert. Für den Fall, ich bekomme ein Ausbildungsplatz/Arbeitsstelle von der ARGE angeboten, welche sofort angetreten werden kann, so kann ich es gar nicht, erst wenn der Antrag durch ist. Dazu kommt, das ich jeden Dienstag-Vormittag mit meinem Sohn Therapien habe, wo man diese Termine nicht so einfach verschieben kann (war so schon schwer genug an diese überhaupt ran zu kommen). Nun meine Frage dazu. Sollte ich zum o.g. Sachverhalt etwas in meiner EGV mit einfügen? Wenn ja, wie könnte ich so etwas schreiben oder formulieren. Vielen Dank für Eure Hilfe :) MfG. Angel83 | |
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| | #38 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 15.01.2006
Beiträge: 5
| Hallo, ich frage für einen Freund, der selbst kein Internet hat. Er hat am 12.01. von seinem Fallmanager eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung zugeschickt bekommen, die er bis zum 20.01. unterschrieben zurück schicken soll. Enthalten ist auch eine Rechtsmittelbelehrung, wo beispielsweise steht, dass nach bestimmten Paragraphen eine Kürzung bei Nichteinhaltung der aufgeführten Pflichten erfolgt. Nicht drin steht in dieser Rechtsmittelbelehrung jedoch, was passiert, wenn die EGV nicht unterschrieben wird. Er möchte die EGV jedenfalls so nicht (sofort) unterschreiben, da sie offenbar für ihn auch sehr nachteilig formuliert ist. Wie sollte er sich am besten verhalten? Viele Grüße Tornald |
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| | #39 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Lübeck
Beiträge: 109
| Ich hab vor ein Paar Wochen meine EGV in zweifacher, bereits unterschriebener Form von meiner pAp vorgelegt bekommen. Diese nahm ich dann aber natürlich erstmal mit zur Durchsicht (beide bereits vorab von ihr unterzeichnet :D ) Nachdem ich sie eingescant und Martin zur Ansicht übermittelt hatte, gab er mir "eure" Version mit auf den Weg. Da dort auch einiges erwähnt wird, woran meine pAp garnicht gedacht hatte, wollte ich Ihr dieses natürlich nicht zuspielen. Somit schrieb ich das Wichtigste heraus und bat bei der ARGE um einen Termin um die Vorschläge zu besprechen. Hierauf passierte dann erstmal nichts. Nachdem dann zweimal telefoniert wurde, begriff man anscheinend, daß ich einen Termin brauche und keine Anrufe... :x Letzte Woche rief mich dann meine pAp persönlich an und fragte, was es denn gäbe... Als ich Ihr sagte, daß ich einen termin bräuchte um mit Ihr die EGV durchzugehen, fragte Sie nur warum ich den bräuchte. Somit erwähnte ich die potenziellen Änderungen, worauf meine pAp meinte, daß dies ein Vordruck sei, an dem Sie eh nichts ändern könne. Als ich Sie bat mir dann einen Termin zu besorgen oder eine Ansprechstelle zu nennen, wo dies möglich sei, sagte Sie abfallend, ich müsse mich an die Chefs der ARGE wenden - wollte mir allerdings nicht verraten, wie das geht... In jedem Fall wolle Sie die EGV zum Ende der Woche (2 Tage) entlich wiederhaben, ansonsten gäbe es einen "....Verwaltungsakt" (wie auch immer das hieß), was einem Bescheid gleichkäme. Gegen diesen könne ich dann Widerspruch einlegen... Also rief ich daraufhin meinen Anwalt an, der mir riet, daß ich am besten Unterschreiben solle. Ein Widerspruch würde zu einem Termin beim Verwaltungsgericht führen, der wohl nicht in absehbarer Zeit (geschweige denn in der Laufzeit der EGV) liegen würde. Zwischenzeitlich müßte ich sowohl mit dem Verlust des 1€-Jobs als auch mit eventuellen Kürzugen rechnen. Diese seien zwar nicht gerechfertigt, es würde aber dauern um dagegen vorzugehen. Alles in Allem könne ich jetzt nichts machen und es wäre im Zweifel einfacher die Unterschriebenen Dinge anzufechten. Also mußte ich deren Version sozusagen gegen meinen Willen unterschreiben... Da steht dann zB, daß diese Maßnahme aufgrund der besprochenen Chanceneinschätzung vereinbart wird, daß ich mit allem Inhalt einverstanden sei usw... Hiervon stimmt zwar nichts, aber was soll man machen... Da ich in Zukunft solche Abläufe vermeiden möchte, würde ich gern meine Telefonnummern löschen lassen, damit zukünftig alles schriftlich läuft. Ich weiß nur nicht wie... Aber dazu schreibe ich gleich noch 'nen neuen Threat unter ALGII...
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich |
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| | #40 | ||
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