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| | #126 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| Zitat:
eigentlich kann'ste dir solch ein unqualifiziertes geschwätz sparen - wir sind hier nicht bei HEISE - is' klar, nich'? und: du musst LESEN ! + dann verstehen !
__________________ Meine Beiträge und ggf. Antworten auf Fragen - nach "bestem Wissen & Gewissen" - reflektieren meine persönliche Meinung; auf keinen Fall stellen sie eine Rechtsberatung dar! ------------------------------------------------------------------ VON EINEM FRÜHEN TOD ZEIGT DIE ZIKADE SICH UNBEEINDRUCKT SIE SINGT | |
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| | #127 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.017
| Was heist Heise? Wenn Du forderst das Martin den als RTF umwandelst, warum machst Du das nicht? Kannst ihn dann ja auch hier einstellen? Wenn Du das nicht kannst, wer von uns beiden ist dann unqualifiziert? Übrigens ich bin des lesens kundig, keine Angst ;) |
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| | #128 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| Zitat:
HEISE? - www.heise.de dort wird oft um des "kaisers bart" diskutiert - die effektiven SACHBEITRÄGE mal aussen vorgelassen. ad1 - Ich habe nicht über unsere qualifikationen geredet noch deine dir in abrede gestellt. ad2 - Ich denke, MARTIN kann für sich selber antworten, wenn er das denn will. ad3 - UND ich habe nicht *gefordert* - wenn du lesen kannst, dann lies das, was da steht. ad4 - ENDE; denn der platz ist zu schade & you waste my time
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| | #129 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.017
| Na dann bin ich gespannt auf andere Antworten, die nicht Deine Zeit verschwenden, wenn denn welche kommen ;) |
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| | #130 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| noch was: wenn du mal schaust... http://www.elo-forum.org/forum/ftopic1107-0-asc-0.html da fragt der KONRAD, wo denn dieser TEXTVORSCHLAG zu finden ist; es gibt eben auch Menschen, die sind nich' so fit wie du - denen sollte rechnung getragen werden. Schön ist die anzahl deiner beiträge: > 5'600 ; ich hoffe, da ist auch etwas verwertbares dabei für die allgemeinheit... nun wirklich [ENDE]
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| | #131 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Habe eine EGV in Verbindung mit einem Ein-Euro-Job-Vermittlungsbescheid erhalten. Auch meine EGV ist nicht OK und ich möchte den Gegenvorschlag möglichst noch in dieser Woche abgeben. Habe aber eine Frage zu Anlagen der EGV. 1. Die Rechtsbelehrung war nicht dabei. 2. In Anlage 3 soll ich unterschreiben, dass ich den Ein-Euro-Job annehme (was ich auch machen werde) und dabei beachten soll, "dass Sie gemäß §31 SGB II keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, wenn Sie sich weigern, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nachzukommen". Der §31 SGB II sieht m.E. aber nur Kürzungen von Leistungen vor, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt. Ist das "Paragraphen-Unkenntnis", oder was soll das??? 3. In Anlage 1 werden Bewerbungskosten nach Vorlage von Belegen bis max. 260.- Euro im Jahr zugesichert. Von Fahrtkosten für Vorstellungstermine und Mobilitätshilfen (was ist das??) ist nicht die Rede. Das gehört doch dazu, oder??? Das habe ich nämlich in meinem EGV-Gegenvorschlag im Punkt "Leistungen und Pflichten", wie in Martins Muster, angeführt. Habe mir den §31 SGBII mal angeschaut. Hier wird u.a. eine Kürzung des ALG II vorgeschrieben, wenn sich der Hilfesuchende weigert, die EGV zu unterschreiben. Von einem anschließenden Verwaltungsakt ist nicht die Rede. Hat es jemand schon mal drauf ankommen lassen? Wer weiß Rat Gruß Rotkäppchen :motz: |
| | #132 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2006
Beiträge: 31
| Gibt es eigentlich Richtlinien wieviel Bewerbungen pro Monat grundsätzlich gemacht werden "müssen" ? Das müßte doch eigentlich für alle gleich sein, oder darf das jeder Fallmanager nach Lust und Laune bestimmen ? :? . |
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| | #133 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: oldenburg
Beiträge: 389
| Zitat:
lg hartzhasser
__________________ ich will Arbeit und nicht Hartzen. | |
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| | #134 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2006
Beiträge: 31
| Zitat:
Weiß jemand, warum es da keine einheitlichen Richtlinien gibt. Das Gesetz kann doch nicht erlauben, daß man der Willkür eines Fallmanagers ausgeliefert ist. Die Fallmanager sollten sich doch an irgendwelche Regeln oder Bestimmungen halten müssen. Gibt es da schon Gerichtsurteile ? . | ||
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| | #135 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.017
| Sorry aber da kann es doch gar keine grundsätzlichen Empfehlungen geben, denn jeder Fall liegt anders: deswegen Fallmanager, nicht jeder hat doch überhaupt die Möglichkeit etwa 30 Bewerbungen im Monat zu schreiben und deshalb muss das fallabhängig bleiben |
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| | #136 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2006
Beiträge: 31
| Naja ich meine, auch Fallmanager sollten Vorschriften haben, woran sie sich halten müssen. Wenn die Fallmanager absolute Narrenfreiheit haben, sind ja dadurch der Schikane Tür und Tor weit geöffnet. Gibt es eigentlich sonst noch irgendwelche Bereiche, bei denen die Fallmanager die absolute Narrenfreiheit und Willkür haben, und worauf man besonders achten sollte ? :? . |
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| | #137 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 22
| heute hat der bearbeiter der arge mir auch solch eine vereinbarung vorgelegt ich sollte mal eben und schnell unterschreiben bin ganz schön froh daß ich das nicht gemacht habe und die vereinbarungen auch mit nach hause nehmen konnte versuche nun sie anhand eures textes umzuändern ich soll mich zwar "nur"bei 6 jobs im monat bewerben weiß aber aus erfahrung dass es oft garnicht soviele angebote gibt wo also soll ich die arbeitgeber hernehmen ? |
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| | #138 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 22
| hab jetzt der vereinbarung ein wenig abgeändert mein sb hat drauf bestanden daß ich sie persönlich vorbei bringen soll ! wenn er nicht in seinem zimmer ist , soll ich sie nebenan beim kollegen abgeben :?: ist das echt nötig ? wieso kann ich die nicht einfach per post zur arge schicken ? |
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| | #139 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... sag uns doch bitte auch Bescheid was da rausgekommen ist - Danke :) |
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| | #140 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 22
| werde ich tun aber weißt du zufällig ob ich die vereinbarung nicht einfach per post schicken kann? verstehe nicht das ich sie dort abgeben soll :?: |
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| | #141 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
- allerdings bei persönlicher Abgabe weißt Du evtl. früher was Sache ist .... | |
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| | #142 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006 Ort: Köln
Beiträge: 279
| Hallo, habe heute einen Brief von der Arge erhalten. Dort soll ich im Januar erscheinen.Wörtlich steht dann weiter: "Ich möchte mit Ihnen eine EGV ABSCHLIESSEN. Bitte bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit." Ist das neu? In Bewerbungsunterlagen sind normalerweise Zeugniskopien enthalten, und ich habe nicht die geringste Lust diese vorzulegen. Ich habe eine Reihe Bewerbungen in diesem Jahr geschrieben und die Anschreiben mit Antrag vor ein paar Wochen bei der Arge abgegeben. Im Schreiben weiter: "Dies ist eine Einladung nach§59 SGB2 in Verbindung mit § 309 SGB3." Schöne Grüße |
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| | #143 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| Zitat:
ad2 - NEIN, neu ist das überhaupt nicht; manchmal fehlt es, wenn die 'erfüllungsgehilfen' die textbausteine nicht ordentlich im griff haben: in der regel steht das dort; deine mitwirkung ist erforderlich, sagt die ARGE; deswegen wollen sie wissen, ob du dich beworben hast - ZEUGNISSE interessiert die nicht - überblätter die ggf. einfach; die erfüllungsschergen, die mich bearbeitet haben, wollten die sachen nie sehen. In Verbindung mit der EGV mag die sache ein wenig anders aussehen. MERKE: bei der EGV hast du nicht nur PFLICHTEN, sondern auch RECHTE ergo: informier dich hier ad3 - dieses ist eine Einladung bla bla bla bla - ist eine standardformulierung; die entsprechenden §§ mit den üblichen androhungen MÜSSEN beiliegen schönen tach UP
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| | #144 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.12.2006 Ort: Kleve
Beiträge: 17
| Zitat:
2. Google ist Dein Freund. | |
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