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| | #76 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo wellipetra, also wenn dein SB die EGV bereits unterschrieben hat, hat er sie in der ursprünglichen Fassung akzeptiert.Nun einfach irgendwas zu ändern geht nicht, denn es handelt sich ja um eine beidseitige Willenserklärung gem. BGB, d.h. wenn Du etwas ändern möchtest, sollte das im Einvernehmen mit deinem SB geschehen, und das Papier muß neu verfasst und unterschrieben werden.Eine beidseitig abgegebene Willenserklärung kann man nämlich nicht einseitig ändern. Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #77 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Neumünster
Beiträge: 80
| Hallo robert, er hat ja alleine unterschrieben und mir BEIDE Exemplare, ohne meine Unterschrift, mit nach Hause gegeben. Von mir hat er jetzt nix mehr in der Hand. Und wie will er beweisen, dass ich das Ding mitbekommen hab?
__________________ Liebe Grüsse Petra |
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| | #78 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo wellipetra, das kann er damit tun, das er in seinem PC schaut, denn es dürfte in den elektronischen Daten vermerkt sein, fürchte ich. Gruß Robert ;)
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| | #79 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Neumünster
Beiträge: 80
| :kinn: Irgendwie glaube ich das nicht. Beim letzten Termin sagte er noch irgendwas wie "Heute nicht soviel Zeit, aber wir müssten da noch.." Ausserdem in den PC schreiben können die viel. Laut deren PC lag ich ja auch 6 Monate im KH und habe die Leistungen gekürzt bekommen, was sich dann hinterher als unrichtig herausstellte und nachgezahlt werden musste. Also du meinst, NUR weil der schon unterschrieben hat, müsste ich das jetzt so anerkennen? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
__________________ Liebe Grüsse Petra |
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| | #80 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Wellipetra, nein ich meine nur, Du kannst nicht einseitig etwas streichen, wie Dus ja vorhast, und dann unterschreiben, denn er hat ja schon unterschrieben, sondern das Dokument muß - so Du es selbst verfasst hast - neu verfasst werden, und er muß erneut unterschreiben, wenn Du etwas ändern willst.Oder wenn es ein Amtsdokument ist, müßt ihr euch zusammensetzen und dann muß es von Amtswegen geändert werden.So sehe ich das jedenfalls. Gruß Robert ;)
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| | #81 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Neumünster
Beiträge: 80
| Zitat:
Werd jetzt einfach mal abwarten, bis sich mein SB wieder meldet und mir vorher aber eine eigenen Fassung der EGV, nach Vorlage aus diesem Forum, schreiben
__________________ Liebe Grüsse Petra | |
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| | #82 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo wellipetra, naja Curt hats ein bisschen falsch ausgedrückt.Ein Vertrag ist gem. BGB eine beidseitige Willenserklärung.In den Vertragsformulierungen oder Ausfertigungen können beider Interessen und Wünsche berücksichtigt werden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, denn Vertragsgestaltung ist Sache der Beteiligten, solange die Rechtsform gewahrt wird. Gruß Robert ;)
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| | #83 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Neumünster
Beiträge: 80
| Hallo Robert, vielen Dank. Jetzt seh ich doch klarer :? :daumen:
__________________ Liebe Grüsse Petra |
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| | #84 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.03.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 4
| Curt hat geschrieben: "Die Vereinbarungen sind bindend. Eine EGV ist ein ganz normaler Vertrag zwischen zwei Parteien gemäß BGB.". "Normal" ist dieser "Vertrag" ja nun keineswegs, da ich nicht frei bin, ihn NICHT zu unterzeichnen, sondern in diesem Fall gewichtige (finanzielle) Nachteile befürchten müsste. Damit besteht keine vollständige Vertragsfreiheit, und eine EGV ist daher meiner Meinung nach sittenwidrig. Natürlich kann die AfA (wie früher das AA) per Verwaltungsvorschrift bestimmen, dass Leistungen gekürzt werden, wenn die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt ist - aber wie dieser Pseudovertrag EGV juristisch Bestand haben soll, ist mir schleierhaft.
__________________ Liberté ! Egalité ! Fraternité ! |
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| | #85 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Rasmus, die Verpflichtungen die aus der EGV, dem Vertrag, resultieren sind aber nicht einseitig, sondern beidseitig, denn die Arge muß das was sie in dem Vertrag betrifft - nämlich das Profiling zu machen, oder Vermittlungsleistungen, und auch die finanziellen Leistungen, nämlich dein ALG 2, zu erbringen, ebenfalls einhalten, denn Du hast - bei Nichteinhaltung - das Recht eine Klage auf Erbringung der vereinbarten Leistungen anzustrengen, du hast das Recht - wenn die Arge trödelt - eine Untätigkeitsklage einzureichen, und die Arge hat das Recht - bei Verweigerung der Mitwirkungspflicht - dein ALG 2 zu kürzen.Du siehst das Vertragsrecht findet sehr wohl Anwendung. Zugegeben ganz freiwillig - wie du sagst - geschieht das nicht, denn der Gesetzgeber hat das im SGB2 so ausgelegt, das ein gewisser Druck dahinter steht, es machen zu müssen, d.h. aber nicht, das man die EGV nicht ausgestalten kann, wenn man denn zum Zwecke einer EGV beim Amt vorgeladen wird.Nur die Spielräume sind stark begrenzt. Allerdings wissen wir, das uns eine EGV nicht viel weiter bringt, das es, im Grunde, sinnlos ist, denn es fehlen Arbeitsplätze, sodaß der Erfolg ausbleiben muß. Gruß Robert ;)
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| | #86 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2006 Ort: Ffm
Beiträge: 21
| Eine Eingliederungsvereinbarung ist eine Vereinbarung, es ist also rechtlich gesehen kein Vertrag? Oder doch? |
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| | #87 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 79
| Zitat:
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| | #88 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Also bei allem Verständnis eine Eingliederungsvereinbarung selbst aufzusetzen. Aber wer diese Freiwillig mit der Klausel versieht, sich zu verpflichten binnen 3 Monate 12 Bewerbungen zu schreiben muß mit dem Klammersack gepudert sein. Ich habe Die EGV nur unterschrieben, weil mein Sachbearbeiter diese Klausel weg gelassen hat. Ich kann mich nicht verpflichten, mich um Jobs zu bewerben, die nicht vorhanden sind. Oder soll ich mich als gelernter Bäcker als Entwicklungsingeneur bei BMW bewerben. Das ist doch Absurd. Machen wir uns nix vor. Für den einfachen Arbeiter gibt es so gut wie keine Arbeitsstellen mehr. Vielleicht in Baden Würtemberg, aber nicht hier im wilden Osten. Venceremos: Samoth |
| | #89 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, vor 3 Wochen wurde mir auch eine EGV vorgelegt, die ich unterschreiben soll. Ich natürlich unterschrieben ohne was zu streichen oder zuzufügen. *selberschuld* Jetzt habe ich dieses Forum entdeckt und lese von wegen der Vertrag muss von beiden seiten unterschrieben werden. komisch nur dass ich ein exemplar habe auf dem keine einzige unterschrift drauf ist... nicht von mir und nicht vom FM! Jetzt kommt meine eigentliche Frag: ich hab ne zusage bekommen, für 11 std die woche auf dem 1. arbeitsmarkt.(wird im januar neu verhandelt und kann dann mehr stunden bekommen) melden muss ich die arbeit. weiss ich ja, kann ich aber jetzt zu meinem fm gehen und um eine neue EGV bitten, da sich ja meine situation geändert hat. in meiner alten steht drin ich muss 8 bewerbung pro monat abgeben. hm bin alleinerziehend und kann nicht voll arbeiten und teilzeit is hier nicht viel los. ich verstehe auch nicht warum ich noch 8 bewerbung abgeben sollte, wenn ich doch schon ne arbeitsstelle habe. Vielleicht ist hier jemand der mir weiterhelfen kann. gruß mimimaus |
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| | #90 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Hallo mimimaus, kannste versuchen mit der neuen EGV - wird aber nichts bringen nach meiner Meinung... Ich hoffe du hast für die 8 Bewerbungen im Monat auch gleich den Antrag auf Kostenübernahme der Bewerbungskosten gestellt - Oder ?? Da gibt es (bis 260 Euro im Jahr) pauschal 5 Euro für jede Bewerbung = 5 x 8 gleich 40 Euro im Monat mehr in der Kasse !!!! Wenn nicht, dann aber hurtig und Antrag stellen :!: :!: :!: Wie dann neben deiner hoffentlich neuen Arbeit du noch die ensthaften Bewerbungen schreibst , ist dir überlasssen - selbstverständlich ganz ordentlich auf jede Stelle die zu bekommen ist :pfeiff: :pfeiff: | |
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| | #91 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 3
| Hallo, ja die Kostenübernahme ist schon beantragt :idee: also würde das ja heissen ich halt mich an meinen Vertrag und such mir arbeit, aber aus dem EGV komm ich nie mehr raus? es handelt sich dabei nicht um einen 400 €-Job, sondern er wird mit 600 € vergütet. Ich bin also bis zum sankt nimmerleinstag (vorausgesetzt ich beziehe ergänzend alg 2) an meinen EGV gebunden? Das wäre ja dann bei aufnahme von arbeit noch ne bestrafung für jeden der arbeiten gehen will und tut! und wenn mein FM dann auf die idee kommt, ich könnte doch nen Profilingkurs oder ne weiterbildung machen, dann wäre meine arbeit dann gefärdet? hm das nehm ich aber nicht so hin... ich such mir arbeit und bin hinterher der doofe! Gruß Mimimaus |
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| | #92 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 428
| Zitat:
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! | |
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| | #93 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Selbstverständlich kannst du deinen FM "bitten" die EGV zu ändern, nur gehe ich davon aus das der das nicht machen würde. Das heißt nicht das ich das für richtig finden würde. Die EGV ist warscheinlich 6 Monate gültig - Oder ?? na dann.... Außerdem arbeitest du ja "nur" 11 Stunden a/Woche und man kann von dir "verlangen" um deine Hilfsbedürtigkeit zu beenden voll zu arbeiten... Das heißt für das Amt - 1 Stelle 11 Stunden, die evtl. 2. Stelle ? Stunden bis hin zur Vollbeschäftigung. Wie gesagt ich finde das auch nicht gut !!!!! Und deswegen mußt du dann dich weiter den Bewerbungsstreß "fügen". Ob du dann einen weiteren Job findest, kann man ja nicht voraussagen, und man bekommt ja noch 5 Euro dafür :pfeiff: :pfeiff: Ach so, ein Job im 1. Arbeitsmarkt, und das ist ja deiner, ist jeder Weiterbildung oder Maßnahme (Ein-Euro-Job) vorzuziehen und vorrangig !!! | |
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