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| | #26 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.900
| Das kann ich gut gebrauchen..denn ich rieche förmlich,das bei mir eine neue EGV im Anmarsch ist. Aber immer kommen lassen..... :P
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Duisburg
Beiträge: 9
| Nicht nur du riechst das. :pfeiff: Aber mit der guten Munition werden die SBs wohl dann ziemlich dumm aus der Wäsche gucken. :twisted:
__________________ Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem selber ein Schaf sein (Albert Einstein) Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !!! |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| genau diesen Text meinte ich. Und den finde ich wirklich gut. . Was ich hier zur Diskussion stellen möchte, ob nicht Betroffene die schlimmsten Punkte vor Unterschrift streichen sollten. Und dann natürlich sofort unterschreiben. Zumindest ich würde es so machen. Persönlich würde ich das für den sicheren Weg halten, als zu sagen, mach ich nicht. Der Weg, nicht zu unterschreiben, damit er dann später gegen die Verwaltungsakte, die folgen, mit Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht angreifen zu können, hat halt zur Folge, daß es entweder weniger Geld oder gar kein Geld gibt. Und ob sich das jeder leisten kann, wage ich halt mal zu bezweifeln. einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 5
| Man hat mich reingelegt mit der Eingliederungsvereinbarung... Nun kürzen sie mir mein Geld... Gruß Shiva |
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| | #30 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Shiva, kannst Du dazu genaueres sagen? Ist ja für alle, die von der EV betroffen sind, wichtig. Und vielleicht kann man da rückwirkend noch was machen? LG Luna |
| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Hallo erstmal. 8) Es soll hier irgendwo eine Art "Grundsätzliche Einverständniserklärung zur Vereinbarung und Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung" rumschwirren. Konnte sie aber leider im Downloadbereich nicht finden. Sowas will ich bei den nächsten Vorladungen immer mitnehmen, um diese dann zu unterschreiben und dort zu lassen. Für den Fall, dass sie mir mal eben schnell eine Eingliederungsvereinbarung überhelfen wollen. Wird hier bei uns nämlich nicht mit auf die Einladung geschrieben. Das heisst man geht nichts ahnend hin und wird dann dort solange unter Druck gesetzt (keine Zahlungen mehr!), bis man endlich unterschreibt... Also ich meine sowas à la: Zitat:
Danke schonmal. PS: Das mit der Mitwirkungsmöglichkeit lösen sie hier bei uns übrigens ganz geschickt so, indem sie fragen "Welche Quellen nutzen Sie denn üblicherweise für die Stellensuche?" oder etwa "Auf welchem Wege bewerben Sie sich denn üblicher Weise?". Solche Belanglosigkeiten werden dann in die EV neben den ganzen Gemeinheiten und Fussangeln mit reingeschrieben. So kann das Arbeitsamt dann später 'nachweisen', dass die 'Ideen' des Arbeitslosen ja in den Vertrag eingeflossen seien. | |
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Hm. Ich sehe da nur euren Mustervorschlag für eine EV. Ich meine aber eher so eine Art kurzen Vorvertrag, wo ich meine grundsätzliche Bereitschaft ausdrücke. Damit die sich nicht querstellen können mit der Behauptung ich sei ja nicht kooperationsbereit und würde daher auch kein Geld mehr kriegen... Und nach 14 Tagen reich ich denen dann euren Vorschlag (mit kleinen Änderungen) ein, falls mir nix besseres einfällt. So gewinne ich Zeit, um mich einzuarbeiten und mit den einzelnen Forderungen aus deren Vorlage und der rechtlichen Würdigung ebendieser vertraut zu machen (zB. beim Anwalt)... |
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| | #34 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dann wäre dein Vorschlag schon ausreichend dazu. :daumen: Wenn du dies über einen Anwalt machen möchtest, dann kannst du auch im Forum mal über EGV nachlesen, denn es gibt auch noch eine Variante, dass diese gar nicht abgeschlossen werden müßte, weil dies vom Amt als VErwaltungsakt vollzogen werden könnte und daher eine Zustimmung bzw. einer Vereinbahrung nicht bedarf. |
| | #35 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2005
Beiträge: 43
| Ich finde die Idee mit der grundsätzlichen Einverständniserklärung prima! Allerdings würde ich gar nicht reinschreiben, daß du einen eigenen Entwurf bringst, weil die sich dann sofort daruf einstellen, daß du Ihre EV nicht unterschreibst und sie Druck machen wollen. Du könntest z.B. auch schreiben: Ich sende Ihnen bis zum ....Ihre Eingliederungsvereinbarungen mit eigenen Ideen unterschrieben zurück. Was du dann aus deren Eingliederungsvereinbarung machst (durch Einarbeitung eigener Ideen) ist eine andere Sache. Klingt jedenfalls kooperativer als ein Gegenentwurf. |
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| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
| hallo fories, wie gut, dass es euch gibt ! bezueglich egv haett ich mal ne frage. hatte meinen eigenen egv-vorschlag bei der afa abgegeben. der sb lehnte diesen nun ab. ich forderte seine egv als verwaltungsakt. diese kam nun mit der post, und sieht ganz anders aus als jene egv, die ich vorher gesehen habe. da ist von meinen verpflichtungen zu lesen. aber keine pflichten seitens der afa. ist dies normal fuer einen egv-verwaltungsakt, dass der z.b. so kurz und einseitig zu meinen lasten geschrieben ist ? wie koennte ich weiter vorgehen ? hat ein widerspruch hier eine aufschiebende wirkung ? ich wuensche allen eine schoene weihnachtszeit !!! gruesse zipfel |
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| | #37 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.01.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 2
| Hallo, ich habe jetzt auch eine EGV erhalten, natürlich nicht gleich unterschrieben und erstmal mit nach Hause genommen, um mir in Ruhe alles durch zu lesen :). Nun habe ich unter Vewendung Eures Mustertextes :daumen: eine neue EGV verfasst, welche ich dann meiner ARGE als Vorschlag übergeben will. Ich habe mal eine Frage zu Eurem Mustertext: Zitat:
Es wäre schön, wenn mir jemand den mal näher erläutern könnte :) Es ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich komme wirklich nicht drauf was er beinhaltet :kratz: . Dann hab ich noch eine 2. allg. Frage zur EGV und dazu kurz was zu meiner Person. Ich bin 23J. ohne Ausbildung, ledig+alleinlebend, eigene Wohnung, ALGII-Bezug seit 01/05 mit behinderten 2 1/2-jär. Sohn. Mein Sohn geht halbtags (8:00-12:00) in eine Integrations-KITA. Dieser kann auf Antrag, z.B. bei Arbeitsaufnahme, in einen ganztägigen Platz erweitert werden. Nun ist es ja nicht so, dass solch ein Antrag sofort bearbeitet wird und sicherlich ein paar Tage dauert. Für den Fall, ich bekomme ein Ausbildungsplatz/Arbeitsstelle von der ARGE angeboten, welche sofort angetreten werden kann, so kann ich es gar nicht, erst wenn der Antrag durch ist. Dazu kommt, das ich jeden Dienstag-Vormittag mit meinem Sohn Therapien habe, wo man diese Termine nicht so einfach verschieben kann (war so schon schwer genug an diese überhaupt ran zu kommen). Nun meine Frage dazu. Sollte ich zum o.g. Sachverhalt etwas in meiner EGV mit einfügen? Wenn ja, wie könnte ich so etwas schreiben oder formulieren. Vielen Dank für Eure Hilfe :) MfG. Angel83 | |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.01.2006
Beiträge: 5
| Hallo, ich frage für einen Freund, der selbst kein Internet hat. Er hat am 12.01. von seinem Fallmanager eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung zugeschickt bekommen, die er bis zum 20.01. unterschrieben zurück schicken soll. Enthalten ist auch eine Rechtsmittelbelehrung, wo beispielsweise steht, dass nach bestimmten Paragraphen eine Kürzung bei Nichteinhaltung der aufgeführten Pflichten erfolgt. Nicht drin steht in dieser Rechtsmittelbelehrung jedoch, was passiert, wenn die EGV nicht unterschrieben wird. Er möchte die EGV jedenfalls so nicht (sofort) unterschreiben, da sie offenbar für ihn auch sehr nachteilig formuliert ist. Wie sollte er sich am besten verhalten? Viele Grüße Tornald |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Lübeck
Beiträge: 109
| Ich hab vor ein Paar Wochen meine EGV in zweifacher, bereits unterschriebener Form von meiner pAp vorgelegt bekommen. Diese nahm ich dann aber natürlich erstmal mit zur Durchsicht (beide bereits vorab von ihr unterzeichnet :D ) Nachdem ich sie eingescant und Martin zur Ansicht übermittelt hatte, gab er mir "eure" Version mit auf den Weg. Da dort auch einiges erwähnt wird, woran meine pAp garnicht gedacht hatte, wollte ich Ihr dieses natürlich nicht zuspielen. Somit schrieb ich das Wichtigste heraus und bat bei der ARGE um einen Termin um die Vorschläge zu besprechen. Hierauf passierte dann erstmal nichts. Nachdem dann zweimal telefoniert wurde, begriff man anscheinend, daß ich einen Termin brauche und keine Anrufe... :x Letzte Woche rief mich dann meine pAp persönlich an und fragte, was es denn gäbe... Als ich Ihr sagte, daß ich einen termin bräuchte um mit Ihr die EGV durchzugehen, fragte Sie nur warum ich den bräuchte. Somit erwähnte ich die potenziellen Änderungen, worauf meine pAp meinte, daß dies ein Vordruck sei, an dem Sie eh nichts ändern könne. Als ich Sie bat mir dann einen Termin zu besorgen oder eine Ansprechstelle zu nennen, wo dies möglich sei, sagte Sie abfallend, ich müsse mich an die Chefs der ARGE wenden - wollte mir allerdings nicht verraten, wie das geht... In jedem Fall wolle Sie die EGV zum Ende der Woche (2 Tage) entlich wiederhaben, ansonsten gäbe es einen "....Verwaltungsakt" (wie auch immer das hieß), was einem Bescheid gleichkäme. Gegen diesen könne ich dann Widerspruch einlegen... Also rief ich daraufhin meinen Anwalt an, der mir riet, daß ich am besten Unterschreiben solle. Ein Widerspruch würde zu einem Termin beim Verwaltungsgericht führen, der wohl nicht in absehbarer Zeit (geschweige denn in der Laufzeit der EGV) liegen würde. Zwischenzeitlich müßte ich sowohl mit dem Verlust des 1€-Jobs als auch mit eventuellen Kürzugen rechnen. Diese seien zwar nicht gerechfertigt, es würde aber dauern um dagegen vorzugehen. Alles in Allem könne ich jetzt nichts machen und es wäre im Zweifel einfacher die Unterschriebenen Dinge anzufechten. Also mußte ich deren Version sozusagen gegen meinen Willen unterschreiben... Da steht dann zB, daß diese Maßnahme aufgrund der besprochenen Chanceneinschätzung vereinbart wird, daß ich mit allem Inhalt einverstanden sei usw... Hiervon stimmt zwar nichts, aber was soll man machen... Da ich in Zukunft solche Abläufe vermeiden möchte, würde ich gern meine Telefonnummern löschen lassen, damit zukünftig alles schriftlich läuft. Ich weiß nur nicht wie... Aber dazu schreibe ich gleich noch 'nen neuen Threat unter ALGII...
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| | #40 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #41 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2005 Ort: Lübeck
Beiträge: 109
| Naja, meinen Anwalt habe ich seit Jahren und wir haben schon so manches Ding durchgeboxt (zB angebliches Überholen eines Poliziebeamten und anderen Fahrzeugen im Überholverbot, weswegen der Beamte mich anzeigte). Nur im Sozialbereich scheint er nicht ganz so streitlustig zu sein^^ Er ist halt bemüht objektiv und ehrlich zu beraten und sagt mir offen, welche Möglichkeiten ich habe und wie die Konsequenzen aussehen können. Gerade bei ARGE-Frage ist's ja nicht unbedingt sinnvoll sich auf Gesetzgebungen zu verlassen, da man Sie erst langwierig durchsetzen muß, was man sich oft nicht leisten kann. Ich habe nichts davon, wenn ich versuche Änderungen, für Dinge die nur evtl eintreten, durchzusetzen, wenn ich dadurch vorrübergehend zusätzliche finanzielle Sanktionen bekomme und meinen Job (um den sich die EGV ja dreht) sehr wahrscheinlich gleich verliere. D bringt's nichts. wenn in einem Jahr ein Gericht zu meinen Gunsten entscheidet... Wenn aber jemand einen guten, streitlustigen aber auch realistischen Anwalt in Lübeck kennt - bitte melden!!!^^
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| | #42 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Bärlistadt
Beiträge: 63
| Hallo, ....ich soll von heute auf Morgen (wirklich) ne Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Es steht NICHTS über die kostenerstattung drinne, und kich soll 20 Stück pro Monat schreiben, mit Nachweiß. Kann ich euch mal per Fax das teil schicken..habe keinen Scanner Gruss |
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| | #43 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Auf der ersten Seite steht ein Gegenvorschlag zum laden bereit. Diesen kannst du dann einreichen und in Verhandlungen treten. |
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| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Bärlistadt
Beiträge: 63
| Hallo nochmal, ....wenn ich krank geschreiben bin, und nen Termin deshalb (und auch längerfristig) NICHT warnehme, können die vom Amt dann die "Vereinbarung" per verwaltungsakt "erlassen" ?? Habe erst Donnerstag nächsten termin beim FACHarzt, und da get es dann los mit "Besprechung" bzw. termin wegen OP. Letztendlich MUSS ich mit drei Op´s rechnen...da "sehen" die Mich vom Amt für Monate nicht. Gruss |
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