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| Tags: damit, erste, regelungen, tipps, umgang |
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#1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.305
| Neue Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung Erste Tipps zum Umgang damit Seit dem 01.01.2009 gelten neue Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung. Dies macht es aus unserer Sicht notwenig, dazu einige Erläuterungen zu geben, da die im Dezember (2008) beschlossene neue Rechtslage zum Nachteil der Hartz IV-Betroffenen ist. Bis 31.12.2008 galt: § 31 SGB II Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages (1)1 Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 SGB II in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn 1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,….. Ab dem 01.01.2009 gibt es keine Sanktionen mehr, wenn man sich weigert eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. (2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln. (siehe BA-DA § 31 SGB II Rz. 31.6a i.d.F. vom 20.12.2008) Was zunächst vernünftig erscheint, entpuppt sich aber in Wahrheit als eine regelrechte Keule gegen Erwerbslose. Bis zum Ende 2008 war es für Erwerbslose Hartz IV-Betroffene möglich, dass man sich relativ gut gegen Eingliederungsvereinbarungen wehren konnte, bzw. diese so ausgestalten konnte, dass auch eigene Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden konnten. Man reichte einfach einen eigenen Gegenvorschlag ein. Dabei konnten mehrere Dinge passieren. 1. Es wurde auf eine Eingliederungsvereinbarung verzichtet und die Behörde unternahm keine weiteren Anstrengungen, 2. Die Behörde ging darauf ein und es kam eine für beide Seiten zufrieden stellende Eingliederungsvereinbarung zustande, 3. Die Behörde erließ die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt. Dagegen konnte man sich aber mittels einfachen Widerspruchs wehren. Hier entfaltete der Widerspruch aufschiebende Wirkung (auch wenn dies in vielen Fällen gerichtlich durchgesetzt werden musste. Mit der neuen Rechtslage sind die bisher geltenden Möglichkeiten jedoch erheblich beschnitten worden. 1. Die Behörde hat nun die Möglichkeit auf eine Eingliederungsvereinbarung zu verzichten, sondern erlässt das ganze direkt als Verwaltungsakt. Irgendwelche Mitsprachemöglichkeiten gibt es nun nicht mehr. Im Gegenteil: Die Rechte (es fragt sich dann welche Rechte?) und Pflichten werden allein durch die Vorstellung der Behörde geregelt. 2. Die zweite Keule ist nun, dass man zwar Widerspruch gegen die durch Verwaltungsakt auferlegten Pflichten Widerspruch einlegen kann, dieser aber keine aufschiebende Wirkung mehr entfaltet und man notgedrungen bis zu einer Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde an die Pflichten geknebelt ist und man bei jedem Verstoß sanktioniert werden kann. Notfalls bis zum völligen „Aushungern“ (was ja damit auch beabsichtigt ist). Bisher galt: § 39 Sofortige Vollziehbarkeit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der 1. über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheidet oder 2. den Übergang eines Anspruchs bewirkt, haben keine aufschiebende Wirkung. Neu ab dem 01.01.2009: § 39 Sofortige Vollziehbarkeit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, 1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft oder herabsetzt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit regelt, 2. der den Übergang eines Anspruchs bewirkt, 3. mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung oder 4. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit aufgefordert wird, haben keine aufschiebende Wirkung. Wir halten das ganze für rechtswidrig. Dennoch müssen wir sehen, dass die neue Rechtslage zunächst erst mal greifen wird. Deshalb einige Tipps:
Die neue Gesetzeslage wird allenfalls Anwälte freuen, sofern Betroffene überhaupt einen Anwalt in Anspruch nehmen können. Schlimmer jedoch ist, dass damit gerechnet werden muss, einige Zeit mit erheblich weniger Geld klar zu kommen. Selbst bei einstweiligen Anordnungen vergehen in der Regel mehrere Wochen bis Gerichte einen Beschluss gefasst haben. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht voraussagen, ob Gerichte dem folgen werden oder sie es für zumutbar halten, dass man bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache abwarten muss und folglich die festgelegten Pflichten erfüllen muss. Dies wird sich die nächsten Monate zeigen. Fest steht jedenfalls schon jetzt: Es werden sich weniger Menschen gegen die Behörden wehren. Umso stärker sollten wir es tun und die Hilfe vor Ort weiter ausbauen. Nur wenn vor Ort Initiativen tätig sind, werden Behörden vorsichtiger. Erwerbslosen Forum Deutschland 01.01.2009
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland Geändert von wolliohne (01.01.2009 um 18:45 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Ich persönlich würde hier die Strategie der Maßnahme mit sofortigem Vollzug anwenden, die bei einem User hier aus dem Forum einmal erstklassig geklappt hat. Ich schildere mal den Fall: 1) Nachdem einem unter 25-jährigen eine EGV mit einem Ein-Euro-Job vorgelegt wurde und er einen vernünftigen, individuellen und fairen Gegenvorschlag mit einer Maßnahme seiner Wahl einreichte, erhielt er die EGV per VA und den Ein-Euro-Job mit sofortigen Vollzug. Es wurde im VA hingewiesen, dass er keine aufschiebende Wirkung hat und der Ein-Euro-Job war innerhalb von wenigen Tagen anzutreten. 2) Der Leistungsempfänger wurde vor Schreck erstmal krank. Es plagten ihn Kopfschmerzen und Existenzängste. Er reichte einen Widerspruch ein (der Job war nicht zusätlich und passte nicht in die Integrationsstrategie) und eine EA, die wie folgt (in angepasster Form hier für das Forum) lautete: Klageerhebung vor dem Sozialgericht ..... gegen Jobcenter..... Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Klage gegen das JobCenter..... Adresse Ich beantrage 1.)die aufschiebende Wirkung des Widerspruch gegen den am ......erlassenen Verwaltungsakt vom.... 2.)den Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Bescheides vom ...... aufzuerlegen Sachverhalt und Begründung: Seit ........ beziehe ich vom JobCenter...... Leistungen nach dem SGB II. Am ...... legte man mir eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vor. Dabei wurden meine Wünsche, um in Arbeit zu kommen, keinesfalls berücksichtigt und mir ein Ein-Euro-Job "vorgeschlagen". Ich reichte am ….. einen Gegenvorschlag ein, auf den nicht reagiert wurde. Eine Verhandlung hat nicht stattgefunden. Dafür habe ich am .... eine EGV per VA erhalten, der keine aufschiebende Wirkung hat, und durch den ich zu diesem Ein-Euro-Job beim ...... zugewiesen werde. Da dieser Ein-Euro-Job nicht in die Integrationsstrategie passt, nicht korrekt beschrieben ist und nicht nicht einmal feststellen kann, ob er zusätzlich ist, habe ich am ...... einen Widerspruch eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: 1.Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter..... 2.Mein Gegenvorschlag mit meinen Vorstellungen vom….. 3.EGV per VA vom ..... 4.Mein Widerspruch vom…. 3) Der Richter stellte erstmal fest, dass der VA rechtswidrig war und brauchte sich mit der aufschiebenden Wirkung gar nicht zu befassen. 4) Wäre der VA rechtskonform gewesen, hätte er die aufschiebende Wirkung festgestellt. Der Vorgang dauerte insgesamt 3 Wochen und das Verfahren ist eingeschlafen. Er bekam vorerst keine weitere EGV noch Ein-Euro-Job. |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.305
| So etwas funktioniert ja nun nicht in allen Fällen. Diese Maßnahmen sind ja nun gerade deshalb gesetzlich verankert worden, damit es keine Rechte mehr gibt. Erwerbslose sollen jede Tätigkeit zu jeder Bedingung annehmen bzw. es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, dass man aus dem Bezug gedrängt wird. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 94
| Habe die neuen Infos heute per Email bekommen. Danke dafür. Der Staat macht sowieso was er für richtig hält und man ist letztendlich der Dumme. Nur die Perfidität der SGBII-Gesetze hin zu einer Gesetzeslage, wo dem Betroffenen überhaupt keine wirksame Gegenwehr mehr bleibt, verlangt schon eine gehörige Portion an Verachtung der Menschenwürde. Ich persönlich hätte es niemals für möglich gehalten, dass Erwerbslose in D dermaßen drangsaliert und für "vogelfrei" gehalten werden. Es ist alles kein Wunder, wenn die Leute mit dem Rechtsstatt nichts mehr anfangen können, da die Gesetze im Eiltempo zu ungunsten der Betroffenen passend gemacht werden. Deutschland = das Land mit den geringsten Löhnen auf der unteren Lohnskala in Europa. Bekommen demnächst "Demokratiezustände" wie in den USA wo 50% gar nicht mehr wählen gehen bzw. Extremisten wählen. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.03.2006
Beiträge: 821
| mh das sieht übel aus. ich habe schon bammel vor dem 5.1 . da habe ich nen termin beim FM. Habe das Gefühl das er es versucht mir eine Zwangs EGV vorzulegen. Und die muss ich dann hinnehmen. Mh oder er sieht in der Akte das ich schon geklagt habe und lässt es lieber. Schwere Sache
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt |
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| | #7 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.478
| In Anbetracht dessen, dass man nun zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung generell gerichtliche Hilfe brauchen wird, vermute ich, dass Einstweilige Anordnungen in Anzahl und damit an Dauer zunehmen werden... Die dauern dann vermutlich länger, als die Sanktionen und die Antragsteller (der EA) sind damit durch Zeitablauf nicht mehr im Eilverfahren beschwert, was automatisch dazu führt, dass es keine oder fast keine Rechtsprechung dazu im Eilverfahren geben wird. Die Leute müssen dann auf die Hauptverfahren "warten".
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 32
| Schaut nur wie die Arbeitslosenquote sinkt und sinkt, unsere Politik ist einfach spitze! Meiner Meinung nach ist die Zeit nun gekommen, mit Heugabeln, Fackeln und Knüppeln auf die Straßen zu gehen! |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 12
| Allem Anschein nach wurde der § 31 SGB II nicht geändert: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2917.pdf |
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| | #10 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.305
| Das spielt nun keine Rolle, da § 39 SGB II geändert wurde und eine ensprechende Dienstanweisung erlassen wurde Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | ||
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Du kannst aber eine "Weigerung" nicht mit einem "Nicht-Zustandekommen" einer EGV gleichsetzen, auch wenn das viele Ämter bewusst verwechseln. M.E. bleibt die EGV "verhandelbar". Meine Erfahrungen waren immer: Ist der Gegenvorschlag gut, macht er mehr Sinn als die vorgelegte EGV und liegt eine gute Begründung für die Nicht-Unterschrift der EGV vor, kommt der VA meistens gar nicht und das Verfahren schläft ein. Wenn du denen genau erklärst, weswegen du deren EGV nicht unterschreiben kannst (z.B. weil sie hier und da rechtswidrig oder unklar ist), was wollen die denn machen? Jetzt nehmen wir mal folgendes Beispiel: Ich bekomme eine EGV mit einem Ein-Euro-Job im Tierheim vorgelegt, wo ich Gehege für die Tiere aufbauen soll. Den soll ich gleich nächste Woche antreten. Ich reiche einen GEgenvorschlag ein, streiche den Ein-Euro-Job und setze dafür die Übernahme eines Führerscheines als Maßnahme rein, weil ich Taxi-Fahrer und Kurierfahrer werden will und sowieso schon immer eine Neinung zu Fahrzeugen hatte. In einem Anschreiben erkläre ich, dass ich den Job im Tierheim nicht machen kann, weil ich mit Tieren nicht umgehen kann (eine Phobie wegen Hundebiss) oder eine Tierhaarallergie habe (Kann der Hausarzt mir ja attestieren). Außerdem kann ich auch sonstwo sehr schnell einen Job mit Führerschein bekommen. Der kann mich viel besser integrieren. Das bietet mir der Job im Tierheim ja alles nicht und er wird mich nicht in Arbeit bringen. Meinst du, die betrachten das als eine Weigerung oder gescheiterte Verhandlung und schicken mir den VA mit dem Ein-Euro-Job aus dem Tierheim? Ich meine, die lassen das einschlafen. Sollten die trotzdem einen VA schicken, lege ich Widerspruch mit dem gleichen Argument ein und beantrage die aufschiebende Wirkung des VA beim Sozialgericht. Würde ich mit einer überflüssigen Maßnahme genauso machen. Ich meine mal, mit etwas Geschick kannst du die meisten Maßnahmen so abwehren. Es kommt m.E. darauf an, mit welchen Argumenten du die EGV von denen nicht so akzeptierst. |
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| | #12 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.305
| es bedarf keiner EGVs nach der neuen Rechtslage mehr. Die Behörden werden ihre Sachen direkt als VA erlassen. Das lässt sich ja nun aus der Dienstanweisung herauslesen. Sie geben ja Gurnd den Beschluss des LSG Hessen an. Deshalb brauchen wir nicht großartig auf Verhandlungen setzen, da die Behörden es nun einfacher haben. Eigentlich wird sich mit dieser Regelung vom Insturment der EGV verabschiedet. Dies ist ja nun auch wichtig, da die Behörden ja nun keine Moblitätshilfen mehr haben und auch Bewerbungskosten in der Entscheidung der Behörden liegen. Bei einem VA können sie einfach bestimmen 20 Bewerbungen pro Monat. Kostenersatz: Keiner. Man braucht sich nur mal die ganzen Instrumente der Neuausricht beim SGB II und auch beim SGB III ansehen, dann weiß man wo es hingehen soll. Zitat:
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.07.2008 Ort: stuttgart
Beiträge: 364
| Zitat:
Können die während dem Verfahren einen auch mit anderen Zwangsmassnahmen drangsalieren und noch mehere Sperren verhängen,bevor die eine Sache entschieden ist? | |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Genau darauf wird es hinaus laufen. Nur wovon bezahle ich die Bewerbungen wenn ich schon jeden Cent 10 mal umdrehen muss und keine Rücklagen habe? |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Deshalb brauchst du ein gutes Argument: Tierhaarallergie, Hundephobie. Viele Leute werden auch krank, wenn sie etwas machen müssen, dass ihnen überhaupt nicht passt. |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 596
| Zitat:
Die EGVs sind ja weiterhin in § 37 SGB III erwähnt, worauf auch das SGB II Bezug nimmt. Der Verwaltungsakt ist vorgesehen, wenn eine EGV "nicht zustandekommt". Das setzt doch aber voraus, daß zuvor mindestens die Vereinbarung einer solchen EGV von der Behörde versucht werden muß. Daß die Verhandlungsbereitschaft von Arbeitsamt/Arge durch die neuen Gesetze nicht gerade gefördert werden wird, steht allerdings auch außer Frage. Man wird dann ziemlich rasch die Verhandlungen als gescheitert erklären und zum Verwaltungsakt greifen. | |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Zitat:
Ich befürchte, dass die Ämter dann wirklich schnell mit einem VA sind. So z.B. wenn der Leistungsempfänger die EGV zur Prüfung mitnehmen will, wird das nicht erlaubt und er bekommt es gleich per VA. Trotzdem meine ich, dass in den meisten Fällen die EGV noch wie bisher gehandelt wird, denn das Gesetz schafft sie ja nicht ab. Durch eine unterschriebene EGV haben sich die Ämter nämlich immer vor grundsätzlich sinnlosen Leistungen geschützt, die sie auch ganz einfach hätten zuweisen können. Schließlich hat der Leistungsempfänger ja die Fehlentscheidung unterschrieben und trug eine Mitverantwortung. Nach dem Motto: Er hätte ja auch etwas sagen können, wenn er schon so viele Male an einem Bewerbungstraining teilgenommen hat und das schon längst kann! Oder ähnliches. Was wirklich kommt bleibt wohl abzuwarten. | |
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| | #18 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.478
| Zitat:
die Behörde darf jedoch nichts Unmögliches verlangen! Großes Augenmerk sollte daher besonders auch auf andere "Formfehler" gelegt werden!
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. ...." Goetz Werner Chemiker haben für alles eine Lösung. | |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2007 Ort: Kreis Recklinghausen
Beiträge: 135
| Als ich diese Info heute gelesen habe ist mir fast die Luft wech geblieben da hat diese scheiss Bundesregierung klam heimlich mal eben die Gesetze geändert die es Erwerbslosen ermöglichten sich wenigstens ein bischen gegen "Argenwillkür zu wehren. Vermutlich ist ihnen aufgefallen das die ARGEN nicht die vorgegebenen Zahlen erfüllen und haben nach gefragt warum das so ist, ergo schliesst man dieses aus Regierungssicht gesehene Schlupfloch per Gesetzesänderung. Es ist doch einfach zum |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 238
| Zitat:
Meine Meinung: Leute, die generell jeder Arbeit prinzipiell aus dem Wege gehen, sollte man auch zwingen.
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz | |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 775
| Klammheimlich war das nicht, es war öffentllich bekannt. Es wurde allerdings nicht sonderlich in den medien verbreitet. Was natürlich auch beabsichtigt gewesen sein kann. Die Sache ging allerdings schnell und klanglos über die Bühne. Grosse Schritte in der Entrechtung der Menshcen. Im Gegensatz die angebliche, "Politik der kleinen Schritte" in der Systemkrise. Da wird vorgeblich besonnen reagiert. Alleine das ist schon Bedenklich. Grosse Probleme werden gar nicht wirklich angegangen, Kleinkram wird durchgeboxt. Wichtig ist also der Empfänger, den es treffen soll, also zweierlei Mass. Volker,
__________________ Tippfehler, bitte bei der Bundesregierung über die Abwrackprämie geltend machen. |
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 21
| hm keine ahnung was ich dazu noch sagen soll..... also müssen wir alles unterschreiben??? Ich frage weil ich ja eh der leihe schlecht hin bin und am Montag einen Termin habe(und leider alleine gehen muss nehm nur die kids mit).Und ich echt schiss habe.ZB. ich sachen unterschreiben muss wo ich mich nicht gegen wehren kann ect |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.374
| Na ja, es war genug Zeit dagegen anzugehen. Niemand kann jetzt mehr sagen er hätte nicht gewußt was da für eine Keule fliegt. Wer hat da Schuld-die Regierung oder die Mio von Menschen denen nicht ein Wort des Protestes über die Lippen kam??? Zumindest ist jetzt sicher daß man mit den Erwerbslosen, alles aber auch wirklich alles machen kann. LG Hexe |
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| | #24 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn du nicht sofort vor Ort unterschreibst, dann wird die EGV gleich per VA zugestellt und ist somit gültig und du musst erstmal allen Verpflichtungen nachkommen. |
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 21
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2007
Beiträge: 130
| Diese Verwirklichung des Prinzips von Zuckerbrot und Peitsche dürfte einen Verstoß gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen , der alles staatliche Handeln zu durchziehen hat. Außerdem dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit das Menschenwürdeprinzip (Art. 1 GG) verletzt sein. Das BverG hat schon früh entschieden, dass staatliche Ziele keinen Eigenwert aufweisen, sondern dem Bürger zu dienen haben. Die Menschenwürde ist jedenfalls dann verletzt, wenn der Grundrechtsträger zum bloßen Gegenstand eines Verfahrens gemacht wird. Er verstösst auch jetzt gegen (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) und verstößt auch gegen Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und Art. 3 GG. |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 273
| ...tja und wie sieht es aus, wenn man so eine EGV nur vorbehaltlich unterschreibt? -Oder den VA nur vorbehaltlich anerkennt? -Bis man die "ausdrückliche Zusätzlichkeit" der aufgezwungenen Tätigkeit beurteilen kann? 8 von 10 1-OY-Jobs sind doch alles andere als zusätzlich! Ich habe in so einem Fall "Antrag auf Überprüfung der Zusätzlichkeit" beim Vergabeausschuß gestellt und mich in Nürnberg beschwert. Wenn das mehr Betroffene machen würden, könnte ich mir vorstellen, würde das schon was bringen. Berenike |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2007
Beiträge: 130
| Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben, (Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 GG). Aus der Vermischung von hoheitlichen Eingriff und sozialer Dienstleistung ergibt sich klar ein Formenmissbrauch (Vertragsform trotz Fehlen von Vertragsfreiheit), der dem Rechtsstaatsprinzip diametral entgegensteht. Die EVG ist dann jetzt kein Öffentlicher Vertrag mehr. Verstoß gegen Art. 20 Abs. I GG - Rechtsstaatsprinzip Der Gesetzgeber verstößt mit dem Institut der Eingliederungsvereinbarung auch gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil er für die Bereitstellung einer sozialen Dienstleistung eine Vertragsform gewählt hat, die keine Vertragsfreiheit ist. Dies ist ein gegen Art. 20 Abs. I GG verstoßender verfassungswidriger Formenmissbrauch. |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Zitat:
Ich persönlich würde es mit einem guten, individuellen Gegenvorschlag und einer sehr guten Begründung ähnlich einem Widerspruch (den ich aber nicht so nennen werde) probieren. Da stehen dann meine Vorstellungen drin und die Begründung, weswegen ich deren Text nicht unterschreiben kann (wieso rechtswidrig, unklar, nichtsbringend etc.). Das Recht einer anderen Vorstellung kann mir keiner verbieten. Es gehört zur freien Meinungsäußerung. Wenn deren Text extrem verkehrt war, werden die es sich überlegen, ob sie nicht doch noch irgendwo nachgeben oder es nicht lieber einschlafen lassen. Evtl. schicken sie dann auch einen anderslautenden, vernünftigen VA. Wenn man mir dann mit Anschluss direkt einen VA ohne aufschiebende Wirkung schickt, bin ich dann in derselben Lage wie andere auch, die den VA direkt bekamen oder ihn sonstwie hervorriefen. Wenn ich in dieser Situation bin, würde ich Widerspruch und EA im Eilverfahren beantragen (Begründung: Meine Integration ist gefährdet; ich brauche ganz andere Maßnahmen. Oder: Die hohe Bewerbungszahlforderung bringt mich in Existenzprobleme). Und in der EA gleich auf die Rechtswidrigkeiten, Unzulässigkeiten etc. mit darauf aufmerksam machen. Und wenn ich zwischenzeitlich eine ungeliebte Arbeit oder Maßnahme machen muss, würde mir der Kopf weh tun. Und ich werde hoffen, dass der Richter die aufschiebende Wirkung schnell wiederherstellt. Die Erfahrung wird zeigen, ob und was hier funktioniert. Ich meine mal, das wird von ARGE zu ARGE und von SG zu SG, aber auch von Leistungsempfänger zu Leistungsempfänger ganz unterschiedlich ausfallen. | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Zitat:
Während der eine das als keine "verbindliche" Unterschrift betrachtet und einen VA schickt, nimmt der andere es hin. Beides kam schon vor. D.h., das ist kein Patentrezept. | |
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| | #32 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.10.2008 Ort: Hildesheim
Beiträge: 44
| Mal ganz simpel auf den Punkt gebracht: Wir verkommen zum Abschaum, selbst Tieren wird hierzulande eine bessere Behandlung zuteil... Wenn wir mal die furchtbaren Tierversuche auslassen, dann finden unsere herrenlosen Schöpfungsgenossen im günstigsten Fall einen Platz im Tierheim - werden aber dann wenigstens in RUHE gelassen... Ich bin so wütend!!! Alles schon mal dagewesen in diesem Land - nur wird es diesmal "geschickter" angestellt... Verdammt, sieht denn keiner die Parallelen zu damals? Wie lange kommen noch die Sprüche "kann man so nicht sehen / immer diese unangemessenen Vergleiche zur braunen Zeit"??? Sind diese Vergleiche wirklich unangemessen?????????? Für 2009 wünsche ich allen Mitstreitern die längst überfällige Kraft, die Hemmungen zum aktiven, kollektiven Widerstand endlich zu überwinden! Merkt denn wirklich niemand, was in diesem Staate langsam wieder passiert? Mir ist schlecht, und ich weiß nicht, wo dies alles noch hinführen wird... |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 775
| Zitat:
Politik anziehen. Die sind zum Abschaum verkommen, alle die die Politik gegen die Menschen machen. 2009 ist Wahljahr, überlegt euch doch gleich was ihr dazu macht. Infostände der Partein "belagern" dennen die Meinung geigen. die Linke wählen, Parteiversammlungen der Partein aufsuchen euren Unmut darlegen. Vor der ARGE, Demos veranstalten. Flyer entwerfen, und und und. Kleine Möglichkeit, Karneval 2005, wars glaub ich. Ich hatte kistenweise Werbebroschüren, sämtliche Alg Anträge, Argenture ohne Arbeit Zettel. Massenhaft Papier von irgendwelchen Massnahmeträgern, stapelweise Visitenkarten von irgenwelchen ZAF, privaten Vermittlern. Und selbst die dicksten Broschüren oder die Leitfäden und und. All den ganzen Kram, den ich nur kriegen konnte. Am den Karnevalsonntag habe ich das ganze Zeug in die Menge geworfen, verteilt, verschenkt, teilweise sogar gegen Bier eingetauscht. Dazu gerufen, wie blöd: "Für die Zukunft, helau". Gut nüchtern, war ich da aber schon wirklich nicht mehr, wie ich überhaupt ankam, an der Königsallee... Das war nee Party.... Niemand aus dem Bekanntenkreis wusste was davon. Die Bekannten waren überrascht, wollten zuerst nix mit mir zu tun haben... Die Leute hatten auch ihren Spass, ich sags euch. Das Papier hatte ich im gesamten Jahr vorher nur zu diesen Zweck gesammelt, samt Fass Bier, Becher auf einen stabilen Radanhänger mit einem Aufbau von 2 Meter höhe bin ich damals in die Menge rein. Aber psst..., fürs nächste Jahr plane ich das mit zwei drei Leuten zu machen. Diesmal werden die politischen Flyer aus den Wahlkämpfen aller Partein sein, die dran glauben müssen... Sofern ich genug zusammenkriege. Volker
__________________ Tippfehler, bitte bei der Bundesregierung über die Abwrackprämie geltend machen. | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 273
| ...hallo Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten auf's Thema zurückkommen. --Was tun?! --Wehren kann man sich bestimmt, am Besten: jeder geht zur Wahl! Wahlentzug bedeutet nichts anderes als: ..."macht was ihr wollt..." Raffen wir uns alle auf und setzen unser Kreuzchen dort, wo wir das "Salz in der Suppe" am ehesten schmecken können! -Der "Entenbraten-mit Klößen-im Hosenanzug", hat meines Erachtens, anfänglich gute Ansätze gezeigt, ist aber vollkommen entgleist. Berenike |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 775
| Besser kann es nicht ausgedrückt werden, denn es ist genauso. Volker
__________________ Tippfehler, bitte bei der Bundesregierung über die Abwrackprämie geltend machen. |
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| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.10.2008 Ort: Hildesheim
Beiträge: 44
| Eines der Hauptprobleme bezüglich Wahlen ist aber m. E. folgendes: Viele Menschen, insbesondere Rentner, haben schon lange das Interesse an der Politik verloren - wenn es überhaupt je vorhanden war - und setzen seit Jahr(zehnt)en ihr Kreuz an der Stelle, wo sie es schon immer gesetzt haben, weil das eben immer schon so war... Ist sogar in meiner eigenen Familie so, und auch im Bekanntenkreis! "Oppa" z. B. wählt jedes Mal Partei X, aber wenn ich ihn drauf anspreche und frage, warum gerade Partei X, was explizit aus deren Wahlprogramm hat ihn überzeugt, dann kommt in etwa: "ich hab die schon immer gewählt, was genau die machen blickt eh keiner durch, aber ich wähl' die halt schon immer." So ist es möglich, dass Regierungen wie diese gewählt werden... |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Zitat:
Wahlentzug wird oft als "Es besteht kein Interesse" ausgelegt. Natürlich nur von denjenigen, denen es in den Kram passt. In Wirklichkeit bedeutet es: "Die richtige Partei ist nicht dabei". Bei den meisten Leuten ist es ein Protest. Man sollte nur die Partei wählen, wenn man voll dahinter stehen kann und im Anschluss nicht meckert, wenn die etwas anderes als versprochen macht. Stellt Euch vor, keiner würde wählen gehen. Was geschieht dann? Ich meine mal, dann kommt endlich die erhoffte Veränderung, denn dann muss erstmal eine Notlösung heran, die etwas Neues bringt. | |
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| | #38 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2.349
| Zitat:
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 12
| Vorausgesetzt, es halten sich alle wahlberechtigten Deutschen daran, klappt das sicher. Andernfalls überlasst ihr Leuten wie Hildeshomer´s Oppa die Entscheidung. Nebenbei bemerkt ist dieser Thread off Topic geraten. |
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