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| Tags: sinnvoll, ziel |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 2
| Hallo, ich hätte eine Frage wegen der Bewertung einer sogenannten Ziel- und Eingliederungsvereinbarung (Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug) bzw. darin eventuell verborgenen Fallstricken. Ich bin seit längerem arbeitslos gemeldet, beziehe allerdings kein Arbeitslosengeld (weder ALG I noch ALG II). Sonderlich gut sind die Aussichten auf eine Stelle in meinem Alter leider nicht, Vorschläge von der Arbeitsagentur kamen in den letzten Jahren praktisch keine, und wenn ja, waren sie nicht sinnvoll verwertbar. Ich vermute mal, daß man mich ganz gerne aus der Statistik raushaben möchte. Nun kam vor einigen Tagen per Post eine "Ziel- und Eingliederungsvereinbarung" vom zuständigen Sachbearbeiter. Diese ist eigentlich im Vergleich zu dem, was man hier so lesen muß, sehr moderat gehalten (keine bestimmte Zahl von Pflichtbewerbungen, keine Androhung von negativen Folgen usw.). Natürlich verpflichtet sich die Arbeitsagentur darin selbst zu nichts Konkretem oder gar Dingen, die viel Geld kosten würden. Weil ich keinen Scanner habe, gebe ich hier mal nachfolgend die wichtigsten Punkte stichwortartig wieder: _____________________________________ Verbindliche Vereinbarung von Aktivitäten bis zum nächsten Termin: Zielsetzung: Beschäftigung als [Berufsbezeichnung] im Radius von 100 km um den Wohnort (Vollzeit, Teilzeit, Minijob), maximal insgesamt 2,5 Stunden tägliche Fahrzeit. Vereinbarte Aktivitäten des Kunden: 1) Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Stellensuche. Wöchentliche Nutzung der Stellenbörse der AA und selbständige Bewerbung auf Stellen. Nutzung auch anderer Stellenbörsen und von Internetseiten von Arbeitgebern. Initiativbewerbung bei geeigneten Arbeitgebern auch ohne aktuelles Stellenangebot. 2) Schriftliche Dokumentation der einzelnen Bewerbungsaktivitäten und Vorlage bei nächster Beratung. Erstellung einer Liste mit Gründen, die der Stellensuche im Weg stehen oder die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mindern. 3) Anbieten eines Praktikums gegenüber Arbeitgebern ("betriebliche Trainingsmaßnahme"), um Erfahrungen zu erweitern und Einstellungschancen zu verbessern. 4) Anbieten eines Eingliederungszuschusses gegenüber Arbeitgebern. Vereinbarte Aktivitäten der Arbeitsagentur: 1) Anonyme Veröffentlichung des Suchangebots in der Jobbörse. 2) Beratung hinsichtlich Problemen, die der Stellensuche im Wege stehen. 3) Fahrtkostenzuschuß für ein Praktikum, sofern Voraussetzungen gegeben. 4) Leistung eines Eingliederungszuschusses bei Einstellung, sofern Voraussetzungen gegeben. 5) Unterstützung durch ein Gutachten des ärztlichen/psychologischen Dienstes der AA bei Problemen. Die Ziel- und Eingliederungsvereinbarung wurde besprochen, ein Exemplar ausgehändigt. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten. _______________________________________ Ich sehe in dieser Vereinbarung nicht sonderlich viel Sinn, auch wenn sie weitgehend im Unverbindlichen und Allgemeinen bleibt. Eigentlich ist sie nur dazu geeignet, unnötig Papier zu produzieren. Mir ist bekannt, daß ich nicht zu einem Abschluß einer solchen Vereinbarung verpflichtet bin. Andererseits ist der Sachbearbeiter auch nur ein Rad im großen Getriebe und steht vermutlich selbst unter Druck, "etwas zu unternehmen". Meine Fragen: Was ist von dieser Vereinbarung zu halten, wo liegt ggf. die Problematik der oben beschriebenen Ziel- und Eingliederungsvereinbarung? Ist es sinnvoll, den Abschluß ganz abzulehnen (wie gesagt, ich muß sie nicht abschließen, Sanktionen sind nicht möglich, da ich kein ALG II bekomme)? Ich habe, ehrlich gesagt, die Befürchtung, daß diese Vereinbarung der Einstieg zu späteren weiterführenden Vereinbarungen sein könnte, die "schärfer" ausformuliert sein könnten. Danke für hilfreiche Ratschläge. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Ich ziehe in Zweifel, dass folgender Halbsatz aus der EGV zutrifft: "Die Ziel- und Eingliederungsvereinbarung wurde besprochen [...]" Weiterhin würde ich mir von der ARGE nicht vorschreiben lassen, über welche Medien ich nach Stellen suche. ACHTUNG! Es ist NICHT und NIEMALS sinnvoll, den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung generell abzulehnen, denn dies eröffnet der ARGE die Chance auf Sanktionierung. In deinem Fall vermutlich kaum relevant, da du nach deinen Angaben ja eh keine Leistungen beziehst. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 2
| Danke für die Antwort. Nein, "besprochen" wurde der Inhalt der Vereinbarung nicht. Die wurde mir einfach nur mit Bitte um Unterschrift ohne irgendwelche Verhandlungen oder weitergehende Erklärungen übersandt. Wahrscheinlich ist das nur so ein 08/15-Textbaustein im Computerprogramm, wie das meiste andere darin wohl auch. Wie gesagt, ich beziehe weder ALG I noch ALG II, Sanktionen oder Sperrzeiten sind deshalb nicht möglich. Allerdings möchte ich gerne aus rentenversicherungsrechtlichen Gründen (habe die 35 Jahre für die vorgezogene Rente noch nicht voll) weiter arbeitslos gemeldet bleiben, selbst wenn die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur nicht sonderlich hilfreich ist. Auch wenn das nicht so einfach möglich ist, könnte der Sachbearbeiter auf die Idee kommen, eine Streichung meiner Arbeitslosmeldung zu versuchen, um die Statistik zu "verbessern". Ein eigener Gegenentwurf ist vermutlich sinnvoller als eine totale Ablehnung von Anfang an. Deshalb auch die Frage nach eventuellen Fußangeln in dieser Vereinbarung, um die aus einem eigenen Entwurf rauszunehmen. Danke Dir, vielleicht hat noch jemand ein paar gute Gedanken dazu. Der Standardentwurf hier im Forum bezieht sich ja eher auf die noch wesentlich restriktiveren EGVs, welche mit Empfängern von ALG II geschlossen werden. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Gegenvorschlag machen und darauf hinweisen, dass gar nix besprochen wurde, da du die EGV ja per Post bekommen hast und nie zuvor mit dem SB darüber gesprochen hast.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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