| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: egv, schikane |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 7
| Hallo, ich habe gestern am 19.08.08 alg 2 beantragt. ich habe ein Hauptgewerbe wa sich vermutlich in absehbarer zeit als nebengewerbe umwandeln werde. so habe ich es auch der arge mitgeteilt. nach übergabe der anträge , bin ich zu einer Mitarbeiterin hereingeführt worden. sie sagte gleich welche pflichten ich habe : bewerben, erreichbar usw. .. ich bejahte , kein problem mache ich sowieso schon. dann sagte sie auch etwa nicht mal 10 minuten.: sie könne sich gleich morgen wegen 1 euro job vorstellen gehen, also am 20.08.08. ich sagte das das nicht geht und das ich ein gewerbe noch habe und da sich so versuche nebenbei geld zu verdienen. das hat sie auch in der EGV eingetragen das ich 1 Euro job machen soll. meine frage ist das so zulässig? ich hatte doch überhaupt keine möglichkeit eigeninitiative zu ergreifen. was ist mit der selbständigkeit? mir wird die möglichkeit genommen .diese selbständigkeit auszuüben( begründung von arge: läuft ja eh schlecht und sie verdienen ja nix damit, sonst wären sie nicht hier). welche möglichkeiten habe ich? ich bitte um hilfe. ich habe die Eingliederungsvereinbarung mal als anhang eingestellt. p.s. das das durchgestrichene gilt auch. mfg |
| | |
| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Wenn Du vorher kein ALG 1 bezogen hattest und z.B. Hochschulabsolvent, Selbststäniger etc. warst trifft leider für dich verschäfte Bedingungn zu. „Abschreckendes“ Sofortangebot (§ 15 a SGB II) Erwerbsfähigen Personen, die in den letzten zwei Jahren keine Geldleistungen nach SGB II oder SGB III erhalten haben, soll bei der Antragstellung unverzüglich eine „Leistung zur Eingliederung in Arbeit“ angeboten werden. Absehbar wird es sich dabei ganz überwiegend um 1-Euro-Jobs handeln (was auch sonst?). Die Regelung setzt eindeutig auf Abschreckung. Denn passgenaue Hilfen, die die Arbeitsmarkt-Chancen verbessern helfen können, setzen einen entsprechenden Beratungs- und Klärungsprozess voraus und können naturgemäß nicht beim Erstkontakt angeboten werden. Siehe auch hier: http://erwerbslosenforum.ipx14465.ip...cht16_6_06.pdf
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 7
| das heisst ich muss wohl oder über den 1 euro job machen ,sonst gibs gar nix?dann kann ich ja gleich mein gewerbe abmelden.nützt da auch kein widerspruch oder ähnliches??ich habe bis zum 01.07.08 ein geringfügige beschäftigung ausgeübt( 200 €) mfg Geändert von italo (20.08.2008 um 10:13 Uhr). |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Aber du bist doch in Arbeit eingegliedert, weil du dein Haupt-/Nebengewerbe führst. Ist die EGV denn von dir unterschrieben worden? Verdienst du wenigstens ein bisschen mit dem Gewerbe? Dann kommst du nämlich als Aufstocker in Frage. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 7
| Ich habe die EGV natürlich nicht unterschrieben. habe mich beim 1 euro job vorgestellt und natürlich abgelehnt den job zu machen. ja ein wenig verdiene ich damit, (100 €)..wo ich natürlich hoffe das es mehr wird.habe nun ein termin um mit der arge über diese EGV zu besprechen...welche Argumente könnte ich anbringen? |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Du könntest eben erwähnen, dass Ein-Euro-Jobs zur Eingliederung in Arbeit gedacht sind und du durch dein Gewerbe bereits eingegliedert bist. Du könntest erwähnen, dass du dir statt dem Gegenwirken der ARGE hinsichtlich deines Gewerbes eher Unterstützung der Institution vorstellen kannst, das Gewerbe zum existenzsichernden Hauptgewerbe auszubauen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
| | |
| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 7
| danke .ich werde das mal vortragen und berichten |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Schikane der ARGE | Sensenmann | Allgemeine Fragen | 4 | 22.07.2008 23:36 |
| Schikane der ARGE HH | Sieghelm | ALG II | 18 | 13.05.2008 18:58 |
| Schikane durch AA | anibaba | Allgemeine Fragen | 15 | 10.01.2008 20:28 |
| Ist das Schikane?? | Wolfsblut | Ein Euro Job / Mini Job | 9 | 09.03.2007 21:56 |
| Schikane ! | Tollhaus | Allgemeine Fragen | 10 | 21.03.2006 08:13 |