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| Tags: alter, bewerbungen, egv, gueltiger, neue, trotz |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| hallo Leute, weiß jemand Rat? Ich hab eine Einladung zu einer Maßnahme bekommen, ziemlich überraschend, weil ich schon eine habe, mit 10 Bewerbungen im Monat. Natürlich bin ich hingegangen, sollte dort gleich eine neue EGV unterschreiben. Kann das so rechtens sein, zwei gültige EGV gleichzeitig? Ich mein eine reicht mir eigentlich, zusammen mit der zweiten hab ich ja gar keine Zeit mehr zum bewerben, da diese neue Maßnahme bis nachmittags geht. unterschrieben hab ich ( noch) nicht, auch nicht teilgenommen. |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| teile dies genau so dem Amt schrifl. mit. zwei EGV´s ist natürlich Unsinn.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| In einer Maßnahme kann man keine EGV unterschreiben. Ein EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und kann deshalb von keiner privaten Institution gemacht werden. § 53 SGB X ist da sehr hilfreich
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Wolliohne, danke für Deine Antwort,dem Jobcenter werde ich das so mitteilen. Der "Einladung" zur Maßnahme war noch die Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt (Ü25) Dort steht u.a.: sollten sie sich mich weigern, die Maßnahme....aufzunehmen , wird eine Kürzung von 30 % für die Dauer von 3 Monaten erfolgen. Wie siehst Du das? MUSS ich zu dieser Maßnahme? Ich halte die für unsinnig,das ganze dient zur Motivation, es sollen intensive Einzelgespräche geführt werden. Die alte EGV ist gültig bis Mitte November, Die neue(noch nicht unterschriebene) unbefristet bzw. "Ende der Maßnahme", Beim Termin dann wieder wurde gesagt: Maßnahme 8 Wochen= Mitte Oktober |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| 'Stelle bitte mal den genauen Wortlaut deiner EGV hier ein. Nur so kannst Du konkrtete Anworten bekommen Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Hallo Martin, schön dass ich dieses Forum gefunden hab, hier ist meine (neue) EGV: Eingliederungsvereinbarung Zwischen XXX XXX und dem Kreis XXX Jobcenter, vertreten durch XXX Die Eingliederungsvereinbarung gilt bis zum 10.10.2008, wenn sie nicht durch eine neue Eingliederungsvereinbarung abgelöst wird. Es werden folgende Ziele vereinbart: Ziel: Verbesserung der Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt Teilziel: Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt Aufgaben des Jobcenters: Das Jobcenter bietet eine berufl. Qualifizierung im Bereich xxx an,(Motivation-Orientierung-Vertrauen-Eigeninitiative) soweit vorhanden Weitere Informationen werden bei der Einladung oder einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben. Aufgaben des Kunden: Ich verfplichte mich die bereitgestellte Qualifikation anzunehmen und daran regelm. teilzunehmen. Die regelm. Teilnahme liegt nicht vor, wenn ich mehr als 4 Tage unentschuldigt oder häufig einzelne Tage fehle. Ich entschuldige Abwesenheitszeiten durch entsprechende Nachweise ( zB: AU) Ich melde Probleme innerhalb der Maßnahme/ Arbeitsgelegenheit unverzüglich meiner zuständigen Fallmanagerin Ich gebe meiner zust. Fallmanagerin eine kurze Rückmeldung(telefonisch oder schriftlich) wenn die Maßnahme zu Ende ist. zu erledigen bis: Ende der Maßnahme. Ich informiere das Jobcenter und das Amt für Grundsicherung umgehend über jede Veränderung meiner persönlichen Situation, wie zB. Änderung der Telefonnummer, Umzug, Aufnahme oder Ende einer Beschäftigung, Ausbildung, Besuch einer weiterführenden Schule usw. Einhalten der Mitwirkungspflicht: Bis zum Ende des Bezuges der Sozialleistungen |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich diese neue Eingliederungsvereinbarung bei dem Maßnahme träger, einer gGmbH erhalten habe. Es waren MA des Jobcenters dort, die EGV´ s waren schon vorbereitet zur Unterschrift. Ich habe meine mitgenommen zum Durchlesen |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.930
| Zwei EGVs zur gleichen Zeit sind Unsinn. Man kann nur einmal in Arbeit eingegliedert werden - selbst dann, wenn man schizophren ist ... ^^ Vorbereitete und nicht verhandelte EGVs sind sowieso nicht der Weisheit letzter Schluss, denn erwähnt wurde ja schon, dass es sich um einen Vertrag handelt - und den kann und sollte man aushandeln, statt ihn sich aufdrücken zu lassen. Wenn du keinen Bedarf hast, deine alte EGV zu kippen, was nur im beidseitigem Einverständnis der Vertragspartner möglich ist, kann man dich nicht durch Vorlage einer zweiten EGV dazu zwingen. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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