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| Tags: gegenvorschlaege, sinnvolle |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 8
| So hier mal mein EGV, seid doch so gut und schaut mal drüber ob der auch nicht rechtswidrig ist. Was sollte man sinnvollerweise ändern lassen ? Punkte denen ich etwas skeptisch gegenüber stehe. Arge verpflichtet sich : - Vermittlungsvorschlag werden unterbreitet, so fern welche geeignete vorliegen. Andererseits verlangt man aber 6 Bewerbungen im Monat, die Menge empfinde ich nicht wirklich als adäquat. Sicher stellt dies kein Problem für mich da, selbst wenn 100 Bewerbungen im Monat verlangt würde, nur entzieht sich für mich da der weitere Sinn. Was soll ich mich auf Stellen bewerben, wo von vorne rein klar ist das keinerlei Aussichtschancen bestehen, genommen zu werden. Die angebotene Trainingsmaßnahme ist in meinen Augen nicht wirklich sehr sinnvoll, dient aber dem SB nach, der Vervollständigung des angelegten Bewerbungsprofils. Als ob sich das je ein Arbeitgeber anschauen würde. Vor allem nicht in meinem Berufszweig. Der Onlinestellung hätte ich ja im Vorfeld widersprechen können. Aber mein Gedanke war da eher, schaden kann es ja nicht, also warum sich schräg stellen. Sicher schadet mir die Trainingsmaßnahme auch nicht direkt. Es sei den sie verdrängt eine mögliche andere Trainingsmaßnahme. Ansonsten verschwendet sie nur meine Zeit und das Geld der Steuerzahler. Meine Befürchtungen sind nur, das der SB Zeit schindet und mich nach Schema 08/15 abarbeitet, in der Hoffnung, dass ich ohne Kostenaufwand schnell selbst in Arbeit finde, bevor man in betracht zieht einen Bildungsgutschein auszustellen. Denke da wird es eine Arbeitsanweisung von oben (Arge) geben. Indirekt räumte mein SB dies ja auch ein. Zitat " Erstmal müssen wir die kleinen Maßnahmen ausschöpfen um sie ...." Wenn dann nach einem halben Jahr Druck von oben kommt, dann werden sie erst fördernd aktiv. Mir persönlich dauert dies aber zu lange. Sicher verstehe ich auch die Intension die dahinter steckt. Das hat man teilweise dem Verhalten einiger asozialen Arbeitslosengeld-Bezieher zu verdanken, die nie wirklich in Betracht gezogen haben sich selbst um Arbeit zu bemühen, sondern dem Steuerzahlern (Staat) auf der Tasche gelegen haben und damit auch noch glücklich waren. Dumm nur, dass nun alle Kunden unter diesen Generalverdacht stehen. In meinem Fall bedeutet dies, warten und die Teilnahme einer schwachsinnigen Trainingsmaßnahme. Diese Trainingsmaßnahme ist übrigens eine Eignungsanalyse und dient der beruflichen Orientierung. Macht wirklich Sinn für Menschen die ausgebildet sind. :icon_klarsch: Der Widerspruch dem Bildungsgutschein nicht zu entsprechen, mit der Begründung erst einmal was in meinem Bereich zu finden, nervt mich persönlich am meisten. Den Bildungsgutschein hätte ich für eine Weiterbildung in meinem Beruf nutzen wollen. In dem Fall die Richtung Multimedia. Daher würde ich gerne noch weitere sinnvolle Weiterbildungsmaßnahme mit aufnehmen. (Einen Bildungsgutschein.) Auch wäre eine Mobilitätshilfe nicht schlecht. Ein sehr wichtiger Punkt wäre auch mein Gesundheitszustand. Durch einen Kreuzbandriss und einer Wirbelsäulenfehlstellung, kann ich keine Arbeiten verrichten, wo ich mich des Öfteren wiederholt bücken muss, oder über einen längeren Zeitraum stehen muss. Dies wurde bei der Musterung fest gestellt. Ist dieser Punkt der EGV einzubinden ? Zum Amtsarzt möchte man mich aus Kostengründen nicht schicken. Ich soll mir ein Artest vom Hausarzt ausstellen lassen. Nun meine Frage, sind die nicht dazu verpflichtet mich zum Amtsarzt zu schicken ? ------------------------------------------------------------------- Im übrigen wurde nur ein Profiling gemacht, zumindest nehme ich das an. Chancen-Risiko-Analyse und eine Standortbestimmung wurde meines wissens nicht vor genommen. Bei der Frage zu den Qualifikationen des SB wurde mir ausweichend geantwortet. Es würde sich mit der xy kurzgeschlossen und die sei qualifiziert blabla. Das hat in meinen Augen allerdings nichts mit der Kompetenz des SB zu tun. Aber ich wollte nun auch nicht auf Teufel komm raus da rum stänkern. Das führt zu nichts und würde die Fronten nur verhärten. Mir geht es halt darum Arbeit zu bekommen und nicht mich mit SB rum zu plagen. Der EGV ist meiner Meinung nach doch recht human. Nur hilft er mir meiner Ansicht nach nicht wirklich weiter. Von wegen fördern. Geändert von maddy (20.08.2008 um 08:58 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 332
| Zu der EGV können Dir sicher die einschlägigen Experten hier mehr sagen. Nur ein paar Anmerkungen aus meiner Sicht. Wenn Du gesundheitliche Einschränkungen hast, so achte darauf, daß diese dem Arbeitsamt/Arge nachweislich(!) bekannt sind. Eigentlich kann es für Dich nur von Vorteil sein, wenn die ein Attest Deines eigenen Arztes haben wollen und Du nicht zum Amtsarzt mußt. Dann sollte es aber auch selbstverständlich sein, daß Arbeitsamt/Arge die Kosten für ein entsprechendes Attest (um die 20 Euro) übernehmen. Laß Dir das zusichern. Online-Veröffentlichung: Du kannst der Onlinestellung als Bezieher von ALG nicht widersprechen, aber verlangen, daß sie anonym erfolgt und alle Angaben, die Deine Identifizierung ermöglichen (z.B. unnötig ins Detail gehende Angaben zu vorherigen Arbeitgebern oder Abschlüssen) fortgelassen werden. Nimm das ebenfalls auf. Genauso, sofern Du darauf Wert legst, daß eine telefonische Kontaktaufnahme aus der Jobbörse heraus nicht ermöglicht wird. Laß Dir für die Bewerbungen einen festen Pauschalbetrag (z.B. 5 Euro) im Rahmen des Höchstbetrages zusichern, damit das klar ist. Mache denen dabei gleich klar, daß Du wegen des Höchstbetrags damit maximal 260/(5*12) = 4,3 Bewerbungen im Monat schreiben kannst. Damit hast Du also schon mal ein Argument, die Zahl der Pflichtbewerbungen zu reduzieren. Ansonsten hast Du die Situation ganz gut beschrieben. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 8
| Erstmal Danke für deine Antwort. Ich hoffe das sich auch noch die Redaktion zu Wort meldet. Am Freitag muss ich nämlich wieder zur ARGE. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 8
| Hmm schade das da nichts mehr gekommen ist. Egal, ich werde die EGV dann wohl so größenteils so annehmen. |
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