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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 19.08.2008, 03:58   #1
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Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 11
Daumen runter Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

hallo,
1. habe vor vier Wochen einen Widerspruch eingereicht gegen eine EGV / Gemeinwohlarbeit bei der Diakonie Essen. Trotz Fristsetzung hat die ARGE nicht reagiert, eine Klage vor dem Sozialgericht hat keinen Sinn, da der Rechtsweg besagt, ein Widerspruch muß erst beantwortet werden. Wer weiß mehr darüber ?
2. habe heute zusätzlich einen Strafantrag wegen Nötigung § 240 StGB p.p. gestellt. Es wurde von mir die Vertragsunterzeichnung zur EGV mit Sanktionen zur sofortigen Unterschrift vorgelegt, ohne genügend Rechtsmittelbelehrungen. Nach Aussage von ARGE sollte Anfangs eine Vermittlungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt erfolgen (Diakonie), die Diakonie lehnt solche Maßnahmen aber ab und bietet nur Übungswerkstatt, berufsfremde zusätzliche ? Beschäftigung und Laienspielgruppe, fernab meiner Berufsqualifikation als Speditionskaufmann und Logistiker. Nichts bietet sich an, hierüber eine Vermittlungschance in den 1. Arbeitsmarkt zu erhalten. Seit vier Wochen können die mir keine Beschäftigung anbieten, es sei denn, sie verstoßen gegen die Regel der Zusätzlichkeit !
Welche Aussichten hat eine solche Strafanzeige wegen Nötigung ?
3. Ich bin noch nebenberuflich selbständig in der Buchhaltung und Büroservice. Ich kann aber durch die Einwirkung der Maßnahme EGV keinerlei Werbung und Terminvereinbarungen nach Kundenwünschen ausrichten, da ich nicht weiß, wie die Sache derzeit weiterläuft.
Zum anderen soll ich der Diakonie in einer Übungs-scheinfirma durch übungen beweisen, das ich fit in Buchhaltung und Bürotätigkeit bin.
Es ist eine derartige Sinnlosigkeit entstanden, daß ich schon in eine depressive Phase mit Ess- und Schlafstörungen geraten bin.
Wer kann mir noch Ratschläge erteilen, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen, langsam verzweifel ich.














strafantrag
kokinrw ist offline  
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Alt 19.08.2008, 10:11   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

Moinsen kokinrw und willkommen hier im Forum.

Ich hab' Deinen Beitrag mal in dieses Forum verschoben... In dem anderen konnte Dir niemand antworten.



__________________
Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
Curt The Cat
-------------------------------
Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
WIDERSTAND!!!

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Curt The Cat ist offline  
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Alt 19.08.2008, 12:14   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.016
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

1. da musst Du dem Amt schon noch etwas Zeit geben, bis zu drei Monate
2. keine, es sei denn Du hättest Zeugen, schriftliche Beweise etc.
Arania ist offline  
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Alt 19.08.2008, 12:29   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

Ohne Zeugen wird da wenig Aussicht auf Erfolg sein...
Hartziger ist offline  
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Alt 19.08.2008, 14:32   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

Einen Widerspruch müssen die in der gesetzlichen Frist von drei Monaten bearbeiten.
Ich habe meinen am 19. Mai abgegeben, heute müssen die antworten, so dass ich in einigen Tagen Bescheid haben müsste.
ela1953 ist offline  
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Alt 19.08.2008, 14:51   #6
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

Zitat:
Zitat von kokinrw Beitrag anzeigen
Es ist eine derartige Sinnlosigkeit entstanden, daß ich schon in eine depressive Phase mit Ess- und Schlafstörungen geraten bin.
Wer kann mir noch Ratschläge erteilen, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen, langsam verzweifel ich.

Geh zum Arzt und laß dich krank schreiben, am besten gleich ne Bescheinigung daß du Ruhe vor der ARGE brauchst, weil du durch den Ärger krank geworden bist.

Und versuch regelmäßig zu essen...nicht daß du richtig krank wirst!
Dein Arzt wird auch wissen, ob du vielleicht eine Psychotherapie machen soltest oder wie du dir sonst helfen kannst.
 
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Alt 19.08.2008, 15:55   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard AW: Strafantrag gegen ARGE wg. Nötigung

Hi kokinrw,
am Anfang als ich in ALGII fiel, dachte ich auch,mich tritt ein Pferd oder ich ticke nicht merh richtig - es IST ver-rückt, was die mit einem machen.
Also ist das wichtigste aus meiner Sicht für uns:sich gerade NICHT verrückt machen zu lassen und ruhig Blut bewahren.
DU BIST MIT DIESER ERFAHRUNG NICHT ALLEIN.
Lies bitte erstmal alles oben unter Gegenwehr und Behördenwillkür.

Und dann kann man Schrittchen für Schrittchen versuchen diesem Irr-Sinn die Strim zu bieten. Bitte nicht als Einzelner mit dem Kopf durch die Wand wollen! Das bringt dich - schlimmstenfalls - nur selbst um.

Leider können auch die meisten Psychotherapeuten nicht wirklich helfen - erstmal kennen sie den Arge-Laden nicht aus eigener Erfahrung und denken nicht zu selten, man hätte ein Kindheitsproblem oder sonst wat. Zum anderen sind ihre Rezepte nur mässig brauchbar in der Auseinandersetzung mit diesem Problem Arge und Fördergeldabzockefilz drumrum.Wenn man jemand sehr gutes findet, ist okay - aber ich halte das für häufig ehre einem in die Irre führenden Weg mit irgendwelchen Therapeuten . Musst du halt wissen.

Mein Vorschlag wäre: du suchst dir hier oder vor Ort noch ein zwei ähnlich Betroffene aus Essen und versuchts dann gemeinsam gegen deinen Träger, die dir den Scheiss anbieten, Öffentlichkeitsarbeit zu machen.

Alles was wir an Gegenwehr aufbauen können, ist meistens nur mittelfristig wirksam. Dann aber schon!
Also Geduld - und Kopf nicht verlieren.

Du kannst dafür z.B. auch schon mal eine entsprechende Anfrage hier im Forum unter "Suche Beistand..." machen. Wer mir zu Essen noch hier einfällt wäre ev. per PN ft60user - das du ihn mal einfach fragst, ob er Zeit für nen Kaffee mit dir hätte, denn dann sieht man gemeinsam häufig schon ein wenig 'froher' in die Sch....
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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