| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: alg |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 2
| Hi Leute, ich habe folgendes Problem und ich hoffe, ihr könnt mir helfen: Nach meiner halbjährigen AB- Maßnahme habe ich einen Aufkündigungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht, um auch nach meiner Arbeitszeit ALG II beantragen zu können. Als ich mich dann im Juni diesen Jahres bei der ARGE arbeitslos meldete, fragte ich gleichzeitig nach einer anderen Beschäftigungsmaßnahme. Die Sachbearbeiterin machte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung und schickte mich, unter der Androhung 100%iger Sanktionen, zu einem vierwöchigen Bewerbungstraining. Dann kam der Ablehnungsbescheid des ALGII mit der darin enthaltenden Begründung : Nach § (?)“...haben Sie zuviel verdient, sind somit nicht bedürftig und können sich noch von ihrem letzten Gehalt ernähren.“ Daraufhin bin ich sofort zur ALG II- Beratung gegangen und habe nach §44 SGB II Widerspruch eingelegt, mit der Ankündigung, nach Ablauf der gesetzten Frist zum Sozialgericht nach Düsseldorf zu gehen. Nun meine Fragen: Welche Chancen habe ich durch das Sozialgericht endlich an meine Leistung zu kommen ??? Inwiefern ist die Ablehnung des Antrags auf Hartz IV rechtskräftig, obwohl die ARGE von der ABM und dem Berufsvorbereitungskurs wusste? Bei beiden Maßnahmen habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Viele Grüße, Neo |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Hi neo38, erstmal willkommen im Forum! Ich bin kein EGV-spezialist, aber ich glaub, du bekommst hier keine Antworten weil vielleicht auch andere deine Darstellung nicht ganz verstehen. Vielleicht kannst du uns da ja erstmal auf die Sprünge helfen: Zitat:
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eingliederungsvereinbarung | ads | Eingliederungsvereinbarung | 5 | 23.03.2008 12:12 |
| Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) | Rudi-Ratlos | Eingliederungsvereinbarung | 3 | 13.01.2008 18:20 |
| eingliederungsvereinbarung | michel73 | Eingliederungsvereinbarung | 10 | 01.05.2007 23:21 |
| Eingliederungsvereinbarung | lotteliese | ALG II | 13 | 29.05.2006 12:52 |
| Eingliederungsvereinbarung | Vera....ter | ALG II | 7 | 24.04.2006 13:37 |