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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 16.08.2008, 17:47   #1
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Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 2
Standard ALG II Eingliederungsvereinbarung

Hi Leute,
ich habe folgendes Problem und ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Nach meiner halbjährigen AB- Maßnahme habe ich einen Aufkündigungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht, um auch nach meiner Arbeitszeit ALG II beantragen zu können.

Als ich mich dann im Juni diesen Jahres bei der ARGE arbeitslos meldete, fragte ich gleichzeitig nach einer anderen Beschäftigungsmaßnahme. Die Sachbearbeiterin machte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung und schickte mich, unter der Androhung 100%iger Sanktionen, zu einem vierwöchigen Bewerbungstraining.
Dann kam der Ablehnungsbescheid des ALGII mit der darin enthaltenden Begründung :

Nach § (?)“...haben Sie zuviel verdient, sind somit nicht bedürftig und können sich noch von ihrem letzten Gehalt ernähren.“

Daraufhin bin ich sofort zur ALG II- Beratung gegangen und habe nach §44 SGB II Widerspruch eingelegt, mit der Ankündigung, nach Ablauf der gesetzten Frist zum Sozialgericht nach Düsseldorf zu gehen.

Nun meine Fragen:
Welche Chancen habe ich durch das Sozialgericht endlich an meine Leistung zu kommen ???
Inwiefern ist die Ablehnung des Antrags auf Hartz IV rechtskräftig, obwohl die ARGE von der ABM und dem Berufsvorbereitungskurs wusste?
Bei beiden Maßnahmen habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

Viele Grüße, Neo
Neo38 ist offline  
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Alt 16.08.2008, 20:23   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard AW: ALG II Eingliederungsvereinbarung

Hi neo38, erstmal willkommen im Forum!
Ich bin kein EGV-spezialist, aber ich glaub, du bekommst hier keine Antworten weil vielleicht auch andere deine Darstellung nicht ganz verstehen. Vielleicht kannst du uns da ja erstmal auf die Sprünge helfen:


Zitat:
Zitat von Neo38 Beitrag anzeigen
Hi Leute,
ich habe folgendes Problem und ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Nach meiner halbjährigen AB- Maßnahme habe ich einen Aufkündigungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht,

Warum und wie genau das?
Eine ABM - oder war es doch was anderes? - läuft doch einfach aus. Und danach fällt man doch sozusagen vollautomatisch wieder ins ALG II, weil gerade keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr abgeführt werden bei ABM.


um auch nach meiner Arbeitszeit ALG II beantragen zu können.

Als ich mich dann im Juni diesen Jahres bei der ARGE arbeitslos meldete, fragte ich gleichzeitig nach einer anderen Beschäftigungsmaßnahme. Die Sachbearbeiterin machte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung und schickte mich, unter der Androhung 100%iger Sanktionen, zu einem vierwöchigen Bewerbungstraining.
Dann kam der Ablehnungsbescheid des ALGII mit der darin enthaltenden Begründung :

Nach § (?)“...haben Sie zuviel verdient, sind somit nicht bedürftig und können sich noch von ihrem letzten Gehalt ernähren.“

Seltsam. Bitte nenne den exkaten paragraphen.

Daraufhin bin ich sofort zur ALG II- Beratung gegangen und habe nach §44 SGB II Widerspruch eingelegt,
hoffe es war eine unabhängie Beratungsstelle und die haben dir auch gesagt, dass du ein Anspruch auf Vorschuss hast, wenn du bedürfitg bist?

mit der Ankündigung, nach Ablauf der gesetzten Frist
wann läuft die denn ab?

zum Sozialgericht nach Düsseldorf zu gehen.

Nun meine Fragen:
Welche Chancen habe ich durch das Sozialgericht endlich an meine Leistung zu kommen ???
so wie sich das für mich anhört - aber sicher sagen dir auch andere noch etwas dazu, müsstest du beim SG sofort eine EA beantragen können
Inwiefern ist die Ablehnung des Antrags auf Hartz IV rechtskräftig, obwohl die ARGE von der ABM und dem Berufsvorbereitungskurs

was genau war das - oder meinst du damit dein vierwöchiges Bewerbertraining?

wusste?
Bei beiden Maßnahmen habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

scanne die doch mal hier rein und streiche alle persönlichen Angaben, damit wir mal schauen können.


Viele Grüße, Neo
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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