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kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen; in Forum: Information; Guten Morgen, ich habe nun meine erste EGV seit Hartz4 -Beginn erhalten.... Ich finde die ehrlich bissl arg dürftig was da so seitens der Arge angeboten wird. Seite1 und Seite ...
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Alt 15.08.2008, 11:33   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Guten Morgen,

ich habe nun meine erste EGV seit Hartz4-Beginn erhalten....

Ich finde die ehrlich bissl arg dürftig was da so seitens der Arge angeboten wird.

Seite1 und Seite 2


Und hier mein Gegenvorschlag :


Leistungen ARGE: Irgendwo

* Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme
- Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins für die Inanspruchnahme eines privaten
Arbeitsvermittlers. Herr Eigener Name hat laut den gesetzlichen Bestimmungen jedoch
auch die freie Auswahl von privaten Arbeitsvermittlern. Den Arbeitsvermittlern ist
untersagt Mitteilungen an den Sozialleistungsträger ohne das ausdrückliche
Einverständnis von Herrn Eigener Name zu machen.
- Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme durch Gewährung von
Einstiegsgeld
- Angebot an einen potentiellen Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen
Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung eine zur Eingliederung erforderliche
Unterstützung, zu zahlen
* Unterbreitung von mindestens monatlich 3 geeigneten Vermittlungsvorschlägen durch
- ARGE, die im zeit- und ortsnahen Bereich liegen und den beruflichen Qualifikationen von
Herrn Eigener Name liegen.


Unterstützung und Finanzierung von Weiterbildungen
- z.B. Seminare zur Existenzgründung duch qualifzierte Träger (qualifizierte Anerkennung des
Trägers und der Dozenten durch z.B. die IHK muss vorliegen).

* Unterstützung der Bewerbungsbemühungen (eventuell, sonst streichen)
- durch finanzielle Leistungen (UBV gem. §46 SGB III i.V.m. §16 Abs. 1 SGB II).
Bewerbungskosten (jährlich 260 EUR gegen Nachweise) und Reisekosten zum
Vorstellungsgespräch nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitsvermittler (gilt auch für
Fahrten zum Privaten Arbeitsvermittler, wenn von der ARGE angeordnet


Sollte der entsprechende Träger seiner in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten
Pflicht nicht nachkommen, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der
Nacherfüllung einzuräumen. Dies gilt nicht für wiederkehrende Geldleistungen (Regelleistung,
Sozialgeld, KdU); diese sind jeweils sofort auszuzahlen und bei Verspätung zu verzinsen.
Einmalige Geldleistungen (z.B. Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätsbeihilfen etc.) sind
unverzüglich zu bescheiden und auszukehren. Sollte eine Nachbesserung tatsächlich nicht
möglich sein, ist die Eingliederungsvereinbarung nichtig.








2. Bemühungen Herr Eigener Name

Eigener Name verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt
aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung
mitzuwirken.
Ortsabwesenheit. Es gelten die Bestimmungen der Anordnung des Verwaltungsrats der
Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur
beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können “Erreichbarkeits-
Anordnung – EAO“ und den Grundsätzen des Urteils des BSozG B 11 AL 71/00 R -)). Herrn
Eigener Name werden jedoch 3 Wochen Ortsabwesenheit im Jahr gewährt,
Änderungen (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug) sind unverzüglich mitzuteilen.
Eigener Name wird, neben dem Ausbau seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit, auch
innerhalb der nächsten 3 Monate 12 Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis nachweisen, sofern geeignete Stellen im Zeit- und Ortsnahen
Bereich vorhanden sind.




Kann man das so lassen oder muß da noch was geändert werden ???

Geändert von Martin Behrsing (15.08.2008 um 11:37 Uhr).
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Alt 15.08.2008, 11:38   #2
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

hab es dir mal oben mit rot geändert. Die Ortsabwesenheit muss einfach nur so geändert werden.
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Martin

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Alt 18.08.2008, 09:14   #3
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Erstmal Danke Martin für deine Korrektur. Ich war dann grade bei der Arge bei dem SB der mir diese EGV auf´s Auge drücken wollte. Hab meinen Gegenvorschlag unterbreitet. Er war echt überrascht das ich wie angekündigt einen gegenvorschlag unterbreite.

Seine EGV wäre so ein Standard den jeder gleich vorgesetzt bekommt

Ich hab mehrmals betont das ich mich NICHT weigere eine EGV abzuschließen, ich jedoch mit den Inhalten seiner EGV nicht wirklich einverstanden bin.

Naja er wird, da er nicht wirklich für mich Zuständig ist, den ganzen Vorgang an die wirklich zuständige Arbeitsvermittlerin weiterleiten und die wird dann schauen was Sie daraus macht. Angeblich wäre das was ich bei Leistungen der Arge eingetragen hätte alles KANN-LEISTUNGEN....

Naja wird wohl daraus hinauslaufen, das ich eine EGV per Verwaltungsakt bekomme. Irgendwie sowas hat er da gemurmelt...

Wie ist in einem solchen Fall weiter vorzugehen ?? Ich laß mich doch von denen Verschaukeln. Meine eigentlich Zuständige Vermittlerin hätte mich auch schon längst einladen sollen laut ihm...Soviel also zu dem Thema....
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Alt 18.08.2008, 09:23   #4
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Zitat:
Zitat von CyberCorp Beitrag anzeigen
... Hab meinen Gegenvorschlag unterbreitet. Er war echt überrascht das ich wie angekündigt einen gegenvorschlag unterbreite.

.....

Ich hab mehrmals betont das ich mich NICHT weigere eine EGV abzuschließen, ich jedoch mit den Inhalten seiner EGV nicht wirklich einverstanden bin.

.....
Hoffentlich unterschrieben...



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Alt 18.08.2008, 09:35   #5
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Neee

Leider net. Habs grad auch in den oben angepinnten Sachen gelesen. Aber da ich die persönlich abgegeben habe könnte man doch argumentieren, wenn die die so angenommen hätten, hät ich ja sofort unterschreiben können.

Bei Änderungen wäre die Unterschrift ja eh hinfällig und es hätte ein neues Dokument aufgesetzt werden müssen....
CyberCorp ist offline  
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Alt 18.08.2008, 10:07   #6
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nicht, wieso der eigene EGV-Entwurf unbedingt unterschrieben sein soll. Man wird den doch ohnehin nicht kommentarlos überreichen oder zusenden, sondern in einem Begleitbrief darlegen, daß man zum Abschluß der beigefügten eigenen EGV bereit sei. Dadurch sollte die eigene grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluß einer EGV bzw. zu Verhandlungen über ihren Inhalt hinreichend dokumentiert sein. Eine Vereinbarung kommt sowieso erst mit Zustimmung beider Seiten zustande.

Könnte dies vielleicht jemand nochmal genauer erläutern, was es mit der Unterschrift unter den eigenen Entwurf rechtlich auf sich haben soll?
gurkenaugust ist offline  
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Alt 18.08.2008, 10:08   #7
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Ist jetzt vielleicht nicht so relevant, aber im Gesetz steht eindeutig, dass nur dein pAp/Fallmanager mit dir eine EGV abschließen darf.
Wie kann es also sein, daß irgendein anderer SB das tun sollte anstatt deiner eigentlichen pAp?

Finde ich unmöglich, so was.
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Alt 18.08.2008, 10:10   #8
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nicht, wieso der eigene EGV-Entwurf unbedingt unterschrieben sein soll. Man wird den doch ohnehin nicht kommentarlos überreichen oder zusenden, sondern in einem Begleitbrief darlegen, daß man zum Abschluß der beigefügten eigenen EGV bereit sei. Dadurch sollte die eigene grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluß einer EGV bzw. zu Verhandlungen über ihren Inhalt hinreichend dokumentiert sein. Eine Vereinbarung kommt sowieso erst mit Zustimmung beider Seiten zustande.

Könnte dies vielleicht jemand nochmal genauer erläutern, was es mit der Unterschrift unter den eigenen Entwurf rechtlich auf sich haben soll?

Da die EGV ein ÖR-Vertrag ist, der ausgehandelt werden darf/soll, kann ich bei einem Gegenvorschlag auch nicht das Muss einer Unterschrift erkennen.

Zudem haben die Gerichte festgestellt, daß sich die Vertragsverhandlungen in zwei Phasen aufteilen. 1. Verhandlungsphase, 2. Abschlußphase. In der 1. Phase kann es also kaum relevant sein, den eigenen Vorschlag bereits vorab zu unterzeichnen.
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Geändert von Hagal (18.08.2008 um 10:12 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 18.08.2008, 10:16   #9
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nicht, wieso der eigene EGV-Entwurf unbedingt unterschrieben sein soll.
Wie kann man besser dokumentieren, daß man gewillt ist eine EGV abzuschließen..?

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
Man wird den doch ohnehin nicht kommentarlos überreichen oder zusenden, ...
Warum nicht..?

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
...sondern in einem Begleitbrief darlegen, daß man zum Abschluß der beigefügten eigenen EGV bereit sei. Dadurch sollte die eigene grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluß einer EGV bzw. zu Verhandlungen über ihren Inhalt hinreichend dokumentiert sein. Eine Vereinbarung kommt sowieso erst mit Zustimmung beider Seiten zustande.

.....
Soll der SB Deinen Vorschlag doch aufmerksam durchlesen. Da wird er dann schon merken, wo die Unterschiede sind. Du hast Dir seinen Vorschlag ja auch aufmerksam durchgelesenn...



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Alt 18.08.2008, 10:49   #10
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Standard AW: EGV erhalten und nun Gegenvorschlag machen

Die EGV die ich mitbekommen habe war ja auch nicht unterschrieben vom SB....also warum sollte ich jemandem im Gegenzug eine unterschriebene EGV zur Durchsicht überreichen/überlassen ??
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Alt 18.08.2008, 14:42   #11
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Zitat:
Zitat von CyberCorp Beitrag anzeigen
Die EGV die ich mitbekommen habe war ja auch nicht unterschrieben vom SB....also warum sollte ich jemandem im Gegenzug eine unterschriebene EGV zur Durchsicht überreichen/überlassen ??
Ganz einfach... Der ARGE erwächst kein Nachteil, dadurch, daß ihre Ausfertigung nicht unterschrieben ist. Im Gegenzug kann die ARGE Dir aber unterstellen, daß Du Dich weigerst eine EGV zu unterschreiben und sanktionieren.

Aber keine Sorge, eine Unterschrift schützt vor dieser Unterstellung auch nicht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich hab' meinen Vorschlag unterschrieben abgegeben...

Nur später bei Gericht sieht das dann besser aus...



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Alt 19.08.2008, 09:34   #12
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Nach "normalem" Menschenverstand sollte denke ich aber auch ein gegenvorschlag ausreichen um zum Ausdruck zu bringen das man "willig" ist. Ob nu unterschrieben oder nicht. Deswegen nennt sich das ja GEGENvorschlag und nicht ENDGÜLTIGERvorschlag....

Aber stimmt bei den Argen kann man sich da ja nie so sicher sein wie die ticken. Bedeutet per Verwaltungsakt auch immer gleich eine Sanktion ???
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Alt 19.08.2008, 09:45   #13
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Zitat:
Zitat von CyberCorp Beitrag anzeigen
Nach "normalem" Menschenverstand sollte denke ich aber auch ein gegenvorschlag ausreichen um zum Ausdruck zu bringen das man "willig" ist. Ob nu unterschrieben oder nicht. Deswegen nennt sich das ja GEGENvorschlag und nicht ENDGÜLTIGERvorschlag....
Meine Erfahrung ist, daß man normalen Menschenverstand getrost abhaken kann im Umgang mit der ARGE...

Zitat:
Zitat von CyberCorp Beitrag anzeigen
... Bedeutet per Verwaltungsakt auch immer gleich eine Sanktion ???
Nicht zwingend, so lange Du nach der Pfeife der ARGE tanzst... Aber ich nehme an, Du möchtest Dir nichts aufdrücken lassen, was Du nicht willst. Deshalb wirst Du gegen den VA hoffentlich Widerspruch einlegen.

Wenn der VA widerspruchsbefangen ist, bist Du nicht daran gebunden. Das wird die ARGE aber vermutlich anders sehen und mit ihren Sanktionsspielchen beginnen...



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Alt 26.08.2008, 08:44   #14
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So, heute gehts dann in runde 2

Um 9 Uhr muß zu meiner Arbeitsvermittlerin. Leider ohne beistand. War die letzten tage krank und konnt mich da net drum kümmern.

Na ma schauen was kommt
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Alt 26.08.2008, 10:03   #15
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Zitat:
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So, heute gehts dann in runde 2

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