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| Tags: egv, erhalten, gegenvorschlag |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Guten Morgen, ich habe nun meine erste EGV seit Hartz4-Beginn erhalten.... ![]() Ich finde die ehrlich bissl arg dürftig was da so seitens der Arge angeboten wird. Seite1 und Seite 2 Und hier mein Gegenvorschlag : Leistungen ARGE: Irgendwo * Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme - Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers. Herr Eigener Name hat laut den gesetzlichen Bestimmungen jedoch auch die freie Auswahl von privaten Arbeitsvermittlern. Den Arbeitsvermittlern ist untersagt Mitteilungen an den Sozialleistungsträger ohne das ausdrückliche Einverständnis von Herrn Eigener Name zu machen. - Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme durch Gewährung von Einstiegsgeld - Angebot an einen potentiellen Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung eine zur Eingliederung erforderliche Unterstützung, zu zahlen * Unterbreitung von mindestens monatlich 3 geeigneten Vermittlungsvorschlägen durch - ARGE, die im zeit- und ortsnahen Bereich liegen und den beruflichen Qualifikationen von Herrn Eigener Name liegen. Unterstützung und Finanzierung von Weiterbildungen - z.B. Seminare zur Existenzgründung duch qualifzierte Träger (qualifizierte Anerkennung des Trägers und der Dozenten durch z.B. die IHK muss vorliegen). * Unterstützung der Bewerbungsbemühungen (eventuell, sonst streichen) - durch finanzielle Leistungen (UBV gem. §46 SGB III i.V.m. §16 Abs. 1 SGB II). Bewerbungskosten (jährlich 260 EUR gegen Nachweise) und Reisekosten zum Vorstellungsgespräch nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitsvermittler (gilt auch für Fahrten zum Privaten Arbeitsvermittler, wenn von der ARGE angeordnet Sollte der entsprechende Träger seiner in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht nicht nachkommen, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Dies gilt nicht für wiederkehrende Geldleistungen (Regelleistung, Sozialgeld, KdU); diese sind jeweils sofort auszuzahlen und bei Verspätung zu verzinsen. Einmalige Geldleistungen (z.B. Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätsbeihilfen etc.) sind unverzüglich zu bescheiden und auszukehren. Sollte eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich sein, ist die Eingliederungsvereinbarung nichtig. 2. Bemühungen Herr Eigener Name Eigener Name verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Ortsabwesenheit. Es gelten die Bestimmungen der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können “Erreichbarkeits- Anordnung – EAO“ und den Grundsätzen des Urteils des BSozG B 11 AL 71/00 R -)). Herrn Eigener Name werden jedoch 3 Wochen Ortsabwesenheit im Jahr gewährt, Änderungen (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug) sind unverzüglich mitzuteilen. Eigener Name wird, neben dem Ausbau seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit, auch innerhalb der nächsten 3 Monate 12 Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nachweisen, sofern geeignete Stellen im Zeit- und Ortsnahen Bereich vorhanden sind. Kann man das so lassen oder muß da noch was geändert werden ??? Geändert von Martin Behrsing (15.08.2008 um 11:37 Uhr). |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
| hab es dir mal oben mit rot geändert. Die Ortsabwesenheit muss einfach nur so geändert werden.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Erstmal Danke Martin für deine Korrektur. Ich war dann grade bei der Arge bei dem SB der mir diese EGV auf´s Auge drücken wollte. Hab meinen Gegenvorschlag unterbreitet. Er war echt überrascht das ich wie angekündigt einen gegenvorschlag unterbreite. Seine EGV wäre so ein Standard den jeder gleich vorgesetzt bekommt Ich hab mehrmals betont das ich mich NICHT weigere eine EGV abzuschließen, ich jedoch mit den Inhalten seiner EGV nicht wirklich einverstanden bin. Naja er wird, da er nicht wirklich für mich Zuständig ist, den ganzen Vorgang an die wirklich zuständige Arbeitsvermittlerin weiterleiten und die wird dann schauen was Sie daraus macht. Angeblich wäre das was ich bei Leistungen der Arge eingetragen hätte alles KANN-LEISTUNGEN.... Naja wird wohl daraus hinauslaufen, das ich eine EGV per Verwaltungsakt bekomme. Irgendwie sowas hat er da gemurmelt... Wie ist in einem solchen Fall weiter vorzugehen ?? Ich laß mich doch von denen Verschaukeln. Meine eigentlich Zuständige Vermittlerin hätte mich auch schon längst einladen sollen laut ihm...Soviel also zu dem Thema.... |
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| | #4 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Neee Leider net. Habs grad auch in den oben angepinnten Sachen gelesen. Aber da ich die persönlich abgegeben habe könnte man doch argumentieren, wenn die die so angenommen hätten, hät ich ja sofort unterschreiben können. Bei Änderungen wäre die Unterschrift ja eh hinfällig und es hätte ein neues Dokument aufgesetzt werden müssen.... |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 332
| Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nicht, wieso der eigene EGV-Entwurf unbedingt unterschrieben sein soll. Man wird den doch ohnehin nicht kommentarlos überreichen oder zusenden, sondern in einem Begleitbrief darlegen, daß man zum Abschluß der beigefügten eigenen EGV bereit sei. Dadurch sollte die eigene grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluß einer EGV bzw. zu Verhandlungen über ihren Inhalt hinreichend dokumentiert sein. Eine Vereinbarung kommt sowieso erst mit Zustimmung beider Seiten zustande. Könnte dies vielleicht jemand nochmal genauer erläutern, was es mit der Unterschrift unter den eigenen Entwurf rechtlich auf sich haben soll? |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Ist jetzt vielleicht nicht so relevant, aber im Gesetz steht eindeutig, dass nur dein pAp/Fallmanager mit dir eine EGV abschließen darf. Wie kann es also sein, daß irgendein anderer SB das tun sollte anstatt deiner eigentlichen pAp? Finde ich unmöglich, so was.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Zitat:
Da die EGV ein ÖR-Vertrag ist, der ausgehandelt werden darf/soll, kann ich bei einem Gegenvorschlag auch nicht das Muss einer Unterschrift erkennen. Zudem haben die Gerichte festgestellt, daß sich die Vertragsverhandlungen in zwei Phasen aufteilen. 1. Verhandlungsphase, 2. Abschlußphase. In der 1. Phase kann es also kaum relevant sein, den eigenen Vorschlag bereits vorab zu unterzeichnen.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Geändert von Hagal (18.08.2008 um 10:12 Uhr). Grund: Ergänzung | |
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| | #9 | |||
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |||
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Die EGV die ich mitbekommen habe war ja auch nicht unterschrieben vom SB....also warum sollte ich jemandem im Gegenzug eine unterschriebene EGV zur Durchsicht überreichen/überlassen ?? |
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| | #11 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
Aber keine Sorge, eine Unterschrift schützt vor dieser Unterstellung auch nicht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich hab' meinen Vorschlag unterschrieben abgegeben... Nur später bei Gericht sieht das dann besser aus...
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Nach "normalem" Menschenverstand sollte denke ich aber auch ein gegenvorschlag ausreichen um zum Ausdruck zu bringen das man "willig" ist. Ob nu unterschrieben oder nicht. Deswegen nennt sich das ja GEGENvorschlag und nicht ENDGÜLTIGERvorschlag.... Aber stimmt bei den Argen kann man sich da ja nie so sicher sein wie die ticken. Bedeutet per Verwaltungsakt auch immer gleich eine Sanktion ??? |
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| | #13 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
Nicht zwingend, so lange Du nach der Pfeife der ARGE tanzst... Aber ich nehme an, Du möchtest Dir nichts aufdrücken lassen, was Du nicht willst. Deshalb wirst Du gegen den VA hoffentlich Widerspruch einlegen. Wenn der VA widerspruchsbefangen ist, bist Du nicht daran gebunden. Das wird die ARGE aber vermutlich anders sehen und mit ihren Sanktionsspielchen beginnen...
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| So, heute gehts dann in runde 2 ![]() Um 9 Uhr muß zu meiner Arbeitsvermittlerin. Leider ohne beistand. War die letzten tage krank und konnt mich da net drum kümmern. Na ma schauen was kommt |
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| | #15 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
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