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kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

Bitte mal nachschauen!; in Forum: Information; Dieses Machwerk hier habe ich Heute bekommen und soll das am Freitag mitbringen. Jetzt habe ich nicht so die Ahnung von dem Teil und werde das Gefühl nicht los die ...
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Alt 12.08.2008, 09:44   #1
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Standard Bitte mal nachschauen!

Dieses Machwerk hier habe ich Heute bekommen und soll das am Freitag mitbringen.

Jetzt habe ich nicht so die Ahnung von dem Teil und werde das Gefühl nicht los die versuchen mich über den Tisch zu ziehen obwohl ich einen Minijob habe.

Also wer davon Ahnung hat bitte mal kontrollieren ob das so rechtens ist.

So nun sind sie da natürlich der Käse mit Rechtsfolgebelehrung habe ich weggelassen.

Geändert von Martin Behrsing (15.08.2008 um 23:06 Uhr).
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 09:51   #2
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Benutzerbild von elena
 
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

hallo fabio,
hast Du den Anhang vergessen?
Dein Machwerk ist nicht da...
l.Gr.
__________________
Du bist ein Optimist,wenn Du mehr Träume in Dir trägst,als die Realität zerstören kann.
elena ist offline  
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Alt 12.08.2008, 09:51   #3
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Wo issssses denn, das Machwerk ???
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 09:52   #4
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Alles da !
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 09:55   #5
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Hallo fabio,

bitte besser anonymisieren !!!
Es ist der Name der SB und Deiner (im Text) zu lesen
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 09:57   #6
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Wo sehe ihn nicht!
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:03   #7
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Benutzerbild von jane doe
 
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

sieht alles super aus ... wo finde ich nur den text ...
jane doe ist gerade online  
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Alt 12.08.2008, 10:04   #8
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Man sieht im Moment leider gar nichts.

Im Text wirst Du mit Vor- und Nachnamen angesprochen !


Aber auf den ersten Blick wirklich ein "Machwerk".
Das Ziel "Integration in den 1.Arbeitsmarkt soll erreicht werden".
Was ist, wenn Du keine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt findest ?
Sanktion wegen Nichteinhaltung der EGV ?

Mehr konnte ich leider nicht lesen, weil alles verschwunden !

Geändert von Sissi54 (12.08.2008 um 10:10 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:07   #9
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Ok habe die Dinger nochmal überarbeitet.

Was die SB betrifft habe ich keine Angst vor der denn im Endeffekt habe ich Rechte.

Bin mal gespannt was das wieder für einen Ärger gibt denn ich habe einen Minijob und mein Chef hat mir zugesagt das ich Festvertrag bekomme.
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:39   #10
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Beiträge: 71
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Warum bekommste nur 3€ pro Bewerbung. Normal sind doch 5€.

Steht auch nicht drin wann du deine Bewerbungbemühungen nachweisen musst nur das du es musst.

Ich würde einen eignen Vorschlag einreichen insbesondere wenn du kurz vor einer Festanstellung stehst sollte folgendes drin stehen.

Zitat:
- Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme durch Gewährung von Einstiegsgeld.
- Angebot an einen potentiellen Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen
Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung eine zur Eingliederung erforderliche Unterstützung, zu zahlen.
Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit (Mobilitätshilfen
gem. §53 SGB IM i.V.m. §16 Abs1 SGB II).
schau dir einfach die Vorlage von hier an.

Gruß Seminor
Seminor ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:44   #11
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Ort: Berlin
Beiträge: 910
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Das ist wieder einmal der Oberhammer !

Zu beanstanden wäre alles !

1. 1.Arbeitsmarkt ? Begründung siehe Beitrag #8 von mir.
2.Schadensersatz ? Unmöglich zu vereinbaren, ohne die Höhe der Kosten zu kennen ? 30% ist zu unbestimmt.
3.Ortabwesenheit gehört nicht in EGV
4.Was ist eine Hilfevereinbarung? Das SGB II sieht nur EGV vor.Wo ist Hilfe zu erkennen ? Hat die ARGE keine Pflichten ?
5.Krankmeldung gehört ebenfalls nicht hinein, weil eigenständig im Gesetz geregelt.
6.Bewerbungskosten ? Wie soll für 3,00 € eine Bewerbungsmappe erstellt werden ?
Für die 260,00 € jährlich sind durchschnittlich im Monat 4,3 Bewerbungen möglich, angesetzt mit 5,00 € pro Bewerbung.
7."An allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken"?
Wenn Du als Zuhälter gehen sollst, dann musst Du das auch machen ?

Personen, die in nächster Zeit eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz haben, müssen keine EGV abschließen.

Ist ein Mini-Job kein 1.Arbeitsmarkt ???


Die EGV entwickeln sich langsam zur Märchenstunde.
Es wollen halt alle ihre Beschäftigung haben, die pAPnasen und die Leser.

Geändert von Sissi54 (12.08.2008 um 10:54 Uhr).
Sissi54 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 10:54   #12
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Was hindert dich eingentlich daran einen eigenen Vorschlag nach deinen Vorstellungen zu machen?

Es steht dir auch frei, dass du einen Vorschlag machst, wie es die Behörden immer machen.

Einfach nur:

die Behörde verpflichtet sich:
1.
2.
3.

und Punkt.
nicht weiteres.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 12.08.2008, 11:09   #13
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Beiträge: 114
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Hmmm das klingt aber nicht gut kann mich wohl auf Probleme einstellen.

Was den Arbeitsplatz betrifft wird es aber eher ein Halbtagsjob mit Festvertrag gilt das hierfür auch?
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 11:16   #14
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Zitat:
Zitat von fabio1962 Beitrag anzeigen
Hmmm das klingt aber nicht gut kann mich wohl auf Probleme einstellen.

Was den Arbeitsplatz betrifft wird es aber eher ein Halbtagsjob mit Festvertrag gilt das hierfür auch?
Wenn du einen Minijob hast, der "fest" ist, heißt das ja noch nicht, daß du dich selbst unterhalten kannst - also wirst eine Eingliederungsvereinbarung abschließen müssen.

Nur 1 € Job - sowas brauchst dann nicht mehr machen. Du sollst aber weiter daran arbeiten, einen Job zu finden, von dem du alleine leben kannst.
 
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Alt 12.08.2008, 11:42   #15
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Beiträge: 114
Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Wenn du einen Minijob hast, der "fest" ist, heißt das ja noch nicht, daß du dich selbst unterhalten kannst - also wirst eine Eingliederungsvereinbarung abschließen müssen.

Nur 1 € Job - sowas brauchst dann nicht mehr machen. Du sollst aber weiter daran arbeiten, einen Job zu finden, von dem du alleine leben kannst.
Schon klar nur ist das eben mit 46 nicht so einfach deshalb habe ich ja erstmal diesen Job angenommen obwohl er so gar nicht zu meinem Beruf paßt.

Bin weiter dran aber in einer Rezession von Aufschwung keine Spur findet man nun mal nicht so einfach einen Job der auch halbwegs vereinbar ist auch wenn die das anders sehen.
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 19:28   #16
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Zitat:
Zitat von Sissi54 Beitrag anzeigen
Das ist wieder einmal der Oberhammer !

Zu beanstanden wäre alles !

1. 1.Arbeitsmarkt ? Begründung siehe Beitrag #8 von mir.
2.Schadensersatz ? Unmöglich zu vereinbaren, ohne die Höhe der Kosten zu kennen ? 30% ist zu unbestimmt.
3.Ortabwesenheit gehört nicht in EGV
4.Was ist eine Hilfevereinbarung? Das SGB II sieht nur EGV vor.Wo ist Hilfe zu erkennen ? Hat die ARGE keine Pflichten ?
5.Krankmeldung gehört ebenfalls nicht hinein, weil eigenständig im Gesetz geregelt.
6.Bewerbungskosten ? Wie soll für 3,00 € eine Bewerbungsmappe erstellt werden ?
Für die 260,00 € jährlich sind durchschnittlich im Monat 4,3 Bewerbungen möglich, angesetzt mit 5,00 € pro Bewerbung.
7."An allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken"?
Wenn Du als Zuhälter gehen sollst, dann musst Du das auch machen ?

Personen, die in nächster Zeit eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz haben, müssen keine EGV abschließen.

Ist ein Mini-Job kein 1.Arbeitsmarkt ???


Die EGV entwickeln sich langsam zur Märchenstunde.
Es wollen halt alle ihre Beschäftigung haben, die pAPnasen und die Leser.
Hmmm und was soll ich machen eine eigene EGV präsentieren?

Gibt es ein Urteil dazu was ich ranziehen kann oder bin ich am Freitag geliefert?
fabio1962 ist offline  
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Alt 12.08.2008, 19:38   #17
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Du gibst Deinen Vorschlag höflich ab und sagst, dass Du ein unterschriebens Exemplar gerne die nächsten Tage zurück bekommen möchtest. Gerne dürften Sie deinen Vorschlag prüfen.

Und verabschiedest dich freundlich. Was denn sonst. Noch auf Diskussionen einlassen? Du gehst ja auch nicht alleine hin oder?
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 12.08.2008, 19:53   #18
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Standard AW: Bitte mal nachschauen!

Wird wohl nicht anders gehen weil meine Frau noch arbeitet.

Hat sich nun ergeben das ich eine Beistandsperson/Zeuge dabei haben werde.

Und zu dem Zitat von Martin: Glaubst Du allen ernstes das die die Füße still hält wenn ich eine andere Version präsentiere?

Eine Version die auch gegen die Standhält wäre hilfreicher.

Nur noch 1 Tag und ich muss Farbe bekennen.

Geändert von fabio1962 (13.08.2008 um 12:06 Uhr).
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Alt 13.08.2008, 12:06   #19
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