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| Tags: bitte, mal, nachschauen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Dieses Machwerk hier habe ich Heute bekommen und soll das am Freitag mitbringen. Jetzt habe ich nicht so die Ahnung von dem Teil und werde das Gefühl nicht los die versuchen mich über den Tisch zu ziehen obwohl ich einen Minijob habe. Also wer davon Ahnung hat bitte mal kontrollieren ob das so rechtens ist. So nun sind sie da natürlich der Käse mit Rechtsfolgebelehrung habe ich weggelassen. Geändert von Martin Behrsing (15.08.2008 um 23:06 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Rhein-Main
Beiträge: 114
| hallo fabio, hast Du den Anhang vergessen? Dein Machwerk ist nicht da... l.Gr.
__________________ Du bist ein Optimist,wenn Du mehr Träume in Dir trägst,als die Realität zerstören kann. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Wo issssses denn, das Machwerk ??? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Alles da ! |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo fabio, bitte besser anonymisieren !!! Es ist der Name der SB und Deiner (im Text) zu lesen |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Wo sehe ihn nicht! |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 383
| sieht alles super aus ... wo finde ich nur den text ... |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Man sieht im Moment leider gar nichts. Im Text wirst Du mit Vor- und Nachnamen angesprochen ! Aber auf den ersten Blick wirklich ein "Machwerk". Das Ziel "Integration in den 1.Arbeitsmarkt soll erreicht werden". Was ist, wenn Du keine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt findest ? Sanktion wegen Nichteinhaltung der EGV ? Mehr konnte ich leider nicht lesen, weil alles verschwunden ! Geändert von Sissi54 (12.08.2008 um 10:10 Uhr). |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Ok habe die Dinger nochmal überarbeitet. Was die SB betrifft habe ich keine Angst vor der denn im Endeffekt habe ich Rechte. Bin mal gespannt was das wieder für einen Ärger gibt denn ich habe einen Minijob und mein Chef hat mir zugesagt das ich Festvertrag bekomme. |
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| | #10 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 71
| Warum bekommste nur 3€ pro Bewerbung. Normal sind doch 5€. Steht auch nicht drin wann du deine Bewerbungbemühungen nachweisen musst nur das du es musst. Ich würde einen eignen Vorschlag einreichen insbesondere wenn du kurz vor einer Festanstellung stehst sollte folgendes drin stehen. Zitat:
Gruß Seminor | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Das ist wieder einmal der Oberhammer ! Zu beanstanden wäre alles ! 1. 1.Arbeitsmarkt ? Begründung siehe Beitrag #8 von mir. 2.Schadensersatz ? Unmöglich zu vereinbaren, ohne die Höhe der Kosten zu kennen ? 30% ist zu unbestimmt. 3.Ortabwesenheit gehört nicht in EGV 4.Was ist eine Hilfevereinbarung? Das SGB II sieht nur EGV vor.Wo ist Hilfe zu erkennen ? Hat die ARGE keine Pflichten ? 5.Krankmeldung gehört ebenfalls nicht hinein, weil eigenständig im Gesetz geregelt. 6.Bewerbungskosten ? Wie soll für 3,00 € eine Bewerbungsmappe erstellt werden ? Für die 260,00 € jährlich sind durchschnittlich im Monat 4,3 Bewerbungen möglich, angesetzt mit 5,00 € pro Bewerbung. 7."An allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken"? Wenn Du als Zuhälter gehen sollst, dann musst Du das auch machen ? Personen, die in nächster Zeit eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz haben, müssen keine EGV abschließen. Ist ein Mini-Job kein 1.Arbeitsmarkt ??? Die EGV entwickeln sich langsam zur Märchenstunde. Es wollen halt alle ihre Beschäftigung haben, die pAPnasen und die Leser. Geändert von Sissi54 (12.08.2008 um 10:54 Uhr). |
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| | #12 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Was hindert dich eingentlich daran einen eigenen Vorschlag nach deinen Vorstellungen zu machen? Es steht dir auch frei, dass du einen Vorschlag machst, wie es die Behörden immer machen. Einfach nur: die Behörde verpflichtet sich: 1. 2. 3. und Punkt. nicht weiteres.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Hmmm das klingt aber nicht gut kann mich wohl auf Probleme einstellen. Was den Arbeitsplatz betrifft wird es aber eher ein Halbtagsjob mit Festvertrag gilt das hierfür auch? |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Nur 1 € Job - sowas brauchst dann nicht mehr machen. Du sollst aber weiter daran arbeiten, einen Job zu finden, von dem du alleine leben kannst. | |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Zitat:
Bin weiter dran aber in einer Rezession von Aufschwung keine Spur findet man nun mal nicht so einfach einen Job der auch halbwegs vereinbar ist auch wenn die das anders sehen. | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Zitat:
Gibt es ein Urteil dazu was ich ranziehen kann oder bin ich am Freitag geliefert? | |
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| | #17 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Du gibst Deinen Vorschlag höflich ab und sagst, dass Du ein unterschriebens Exemplar gerne die nächsten Tage zurück bekommen möchtest. Gerne dürften Sie deinen Vorschlag prüfen. Und verabschiedest dich freundlich. Was denn sonst. Noch auf Diskussionen einlassen? Du gehst ja auch nicht alleine hin oder?
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
| Wird wohl nicht anders gehen weil meine Frau noch arbeitet. Hat sich nun ergeben das ich eine Beistandsperson/Zeuge dabei haben werde. Und zu dem Zitat von Martin: Glaubst Du allen ernstes das die die Füße still hält wenn ich eine andere Version präsentiere? Eine Version die auch gegen die Standhält wäre hilfreicher. Nur noch 1 Tag und ich muss Farbe bekennen. Geändert von fabio1962 (13.08.2008 um 12:06 Uhr). |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2005
Beiträge: 114
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