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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Hallo. Hatte am 4.7.08 einen Termin in der ARGE, obwohl ich daraufhingewiesen habe, daß ich krankgeschrieben bin. Hatte letzte Jahr eine Herz OP. Die nette Dame legte mir eine Eingliederungsvereinbarung hin und meinte, ich müßte sie unteschreiben. Ich las sie mir durch und sollte am 15.7.08 einen 1 Eurojob beginnen. Ich teilte der Dame mit, das ich ab dem 1.8.08 einen 400 Eurojob beginnen will. Das könnte ich vergessen, meinte sie. Dann fragte ich wie es denn mit Eigliederungshilfen in meinem erlernten Beruf aussehen würde. Dafür sind sie zu alt, das lohnt sich nicht mehr, wurde mir gesagt. Ich bin 56 Jahre alt. Für einen 1 Euro Job bin ich nicht zu alt? sagte ich. Das können sie vergessen, den EV unterschreibe ich nicht. Sie drohte mir Sanktionen an. Ich hatte die Schnauze voll und bin gegangen. Heute bekomme ich nun ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, das meine Leistungen ab dem 1.8.08 für 3 Monate um 30% gekürzt werden. Was kann ich nun tun? Ich weiß, daß man eine EV nicht unterschreiben muß. (Zwangsvertrag) Wie gehe ich nun am Besten vor? |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
| Zitat:
Ab jetzt gilt: Nie wieder alleine zu einem Termin. Das muss dir möglich sein, dass Du Leute mobilisierst. Ansonsten bist Du es selber schuld, was mit dir gemacht wird. Du kannst jetzt argumentieren, dass du deine gesundheitlichen Einschränkungen vorgebracht hättest und außerdem eine feste Zusage für einen Minijob hättest. Damit würdest Du ja Deine Bedürftigkeit mindern. Eine Arbeitsgelegeheit wäre immer nachrangig und ein Minijob mit einem Bruttogehalt von 400 Euro ginge vor. Es wäre dir keine Möglichkeit gegeben worden, deine Vorschläge zu unterbreiten; es hätte nur die Wahl gegeben zu unterschreiben oder ohne Unterschrift zu gehen. Eine EGV wäre aber eine Verhandlungssache und müsste auch genügend Zeit lassen. Gehe bitte auf alles andere von dem Gesrpäch nicht ein. Wenn dann dennoch eine Sanktion kommt kannst Du widersprechen und im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes deine Leistungen beantragen. Stäkrstes Argument ist halt der Minijob mit 400 Eur womit Du deine Bedrüftigkeit um immerhin 240 Euro reduzierst.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Hallo Martin; die EGV habe ich mitgenommen. |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.433
| 56er, ich fürchte hier hilft nur noch ein RA. Nimm unsere EGV (unter Download) und lege diese unterschrieben vor.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 471
| Scanne die EGV erstmal ein und stelle sie hier ein. Auch bei einer Weigerung eine EinV abzuschließen muss die vorgelegte EinV in ALLEN Punkten rechtmäßig sein, anderenfalls können keine Sanktionen verhängt werden. So wie Du das erzählst liegen die Rechtmäßigkeitsvorraussetzungen (Profiling und Eingliederungskonzept) die zum Abschluß einer EinV führen können nicht vor. => Standardschreiben (eventuell abändern): Teile dem Arbeitsamt schriftlich mit das Du (unter Fristsetzung; 10 Tage) ... - Übersenden Sie mir unverzüglich Kopien meines Profilings und Eingliederungskonzeptes. Ausserdem teilen Sie mir mit über welche Qualifikation Sie verfügen, die sie qualifiziert sachgerechte Profilings und Eingliederungskonzepte zu erstellen. Ich weise Sie daraufhin das das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation Ihrerseits einen wichtigen Grund darstellen kann eine Mitwirkung meinerseits zu verweigern. - Ich erwarte Auskunft darüber, weshalb diese "Ein Euro"-Tätigkeit nicht als ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ausgeführt werden kann. ABM ist die Regelförderung für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten. Diese Frage ist substantiiert von Ihnen zu beantworten. - Eine unkonkrete/abstrakte Tätigkeitsbeschreibung werde ich nicht akzeptieren. => Teilen Sie mir auch mit, welche Tätigkeiten unter "usw. bzw. etc." fallen. - Gesetzlich vorgeschriebene Kerntätigkeiten, wie z.B. Reinigungsarbeiten im Küchenbereich, Essensausgabe oder -zubereitung werde ich nicht ausführen, da diese regelmäßig nicht zusätzlich sind. - Ich bin nicht gewillt einen Ein-Euro-Job 30 Stunden in der Woche oder mehr auszuführen (15-20 Stunden/Woche maximal). - Ich werde mich nicht an strafbaren Handlungen Dritter (SchwarzArbG) beteiligen. - Ich fordere Sie hiermit auf meine Telefonnummern und eMail-Adressen aus allen Akten unverzüglich zu entfernen. - Persönliche Meinungen Ihrerseits kann ich leider nicht berücksichtigen und muss auf einer in jedem Punkt substantiierten Argumentation bestehen. - Sofern die fristgerechte Beantwortung aller dieser Fragen von Ihnen nicht eingehalten wird, gehe ich davon aus den Ein-Euro-Job sanktionslos, wegen Rechtswidrigkeit, abbrechen zu dürfen bzw. gar nicht erst antreten zu müssen. - Im übrigen behalte ich mir das Recht vor einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, der erforderlichenfalls den mir tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn für den rechtswidrig zugewiesenen Ein-Euro-Job gegenüber Ihnen, dem Leistungsträger, einzuklagen. Auch mal durchlesen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h..._II_Folien.pdf
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. Geändert von Rechtsverdreher (09.07.2008 um 00:40 Uhr). |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 652
| Hallo Rechtsverdreher, der Folienvortrag von H.T. ist nicht auf dem aktuellsten Stand. Wurde am 24.06.2008 aktualisiert, Deine Version ist vom Nov.2007. Gute Nacht ! |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
| sag mal was sollen denn immer deine 'Ratschläge. Die helfen in diesen Fall überhaupt nicht weiter. Irgendwelche Allgemeinplätze nützen nichts. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 471
| Zitat:
Von einer festen Zusage für einen Minijob schreibt er aber nichts. Offenbar hat er den Minijob nur in Aussicht. Davon abgesehen bräuchte er schon 2-3 MiniJobs um sich von der Verpflichtung eine EinV abzuschließen zu entheben. Zitat:
Er hätte doch seine Vorschläge unterbreiten können, stattdessen hat er es vorgezogen zu gehen. ER hat die Vertragsverhandlungen einseitig abgebrochen. Das Arbeitsamt könnte auch noch mit einer Mitwirkungsverweigerung argumentieren, alleine dafür stehen ihm schon rechtmäßige 30% Sanktion zu. Das einzig erfolgversprechende ist zu schreiben: => Ich habe mich geweigert die vorgelegte EinV abzuschließen, da die Sachbearbeiterin sich geweigert hat ein Eingliederungskonzept und ein Profiling zu erstellen. Das müßte ausreichend sein.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. Geändert von Rechtsverdreher (09.07.2008 um 13:05 Uhr). | ||
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2007 Ort: Köln
Beiträge: 333
| Zitat:
Sorry mit Brille wäre das nicht passiert.... Bitte den Beitrag löschen
__________________ Carpe diem Rick +++ Hartz IV Empfänger steigern das Bruttosozialprodukt+++ Geändert von Rick (09.07.2008 um 13:19 Uhr). Grund: eigene Dummheit | |
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| | #10 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
| http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/egv_481.pdf und bitte lasst dieses dumme Profiling weg. Kein Mensch sollte so etwas mitmachen. Deshalb muss man da erst gar nicht drauf hinweisen. dies ist nur gefährliches Zeug.
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Ich habe der Dame doch gesagt, daß ich am 1.08.08 einen 400 Eurojob beginnen werde. Sie hat als Antwort nur gesagt, das ich den Job nicht annehmen darf, weil ich dann keinen Eingliederungsjob machen kann. Das hat mich doch so aufgeregt. Und dann noch zu sagen füe Eingliederungshilfen sei ich zu alt, wo bleibt denn da das Gleichheitsprinzip. Von Diskriminierung ganz zu schweigen. Und noch mal, die EGV habe ich mitgenommen. Am 4.07 war ich auf dem Amt und das Schreiben mit der Sanktion ist auch am 4.07 geschrieben worden. Habe ich nicht das Recht die EGV mitzunehmen und durchzulesen. Muss man das Teil denn an Ort und Stelle unterschreiben? |
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| | #12 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
| Zitat:
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Mach ich. |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Betr.: Widerspruch gegen Bescheid vom 04.07.2008 Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.07.2008, Absenkung des Arbeits- losengeldes II gemäß § 31 SGB II, ein. Ihre Begründung im oben genannten Bescheid entspricht nicht der Richtigkeit. Ihrer SB Schmidt habe ich vor dem Beginn des Gespräches klar und deutlich meine gesundheitlichen Probleme dargelegt. Zum Zeitpunkt des Gespräches war ich krankgeschrieben. Wie sie aus Ihren Unterlagen ersehen können bin ich herzkrank. Um meine Bedürftigkeit zu mindern habe ich mir einen 400 Eurojob gesucht, den ich am 1.08.2008 beginnen kann. Mit 56 Jahren keine einfache Sache einen zu finden. Dies habe ich der SB Schmidt mitgeteilt. Sie untersagte mir den Job anzunehmen, mit der Begründung, daß ich ja dann für den Eingliederungsjob nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Eine Arbeitsangelegnheit ist gegenüber einem Minijob immer nachrangig, da sich meine Bedürftigkeit hiermit um 240 Euro im Monat reduziert. SB Schmidt lies hierüber jedoch nicht mit sich reden, sondern forderte die sofortige Unterzeichnung der EGV, und drohte mehrmals mit Sanktionen. Eine EGV ist eine Verhandlungssache zu der man genügend Zeit benötigt. SB Schidt war jedoch zu Verhandlungen nicht bereit, sondern drängte mich, die EGV unter Androhung von Sanktionen zu unterschreiben. Da ein vernüftiges Gespräch mit SB Schmidt nicht möglich war, habe ich die EGV an mich genommen um sie in Ruhe auf ihren Inhalt zu prüfen. Ich fordere Sie hiermit auf den Sachverhalt zu prüfen und die Sanktionen gegen mich zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Kann ich das so wegschicken? Sollte ich was ändern oder einfügen? |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Da steht alles drin, was relevant ist. Ich würde das so einreichen und erstmal abwarten. Die Sanktion startet eh erst am 1.8. Vielleicht bekommst du ja schon vorher eine Antwort.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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