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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 404
| dort steht, dass der widerspruch gegen (geld)leistungen keine aufschiebende wirkung hat. eine egv ist keine (geld)leistung
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Kann ich den Widerspruch gegen den VA so wegschicken? Arbeitsgemeinschaft Köln Am Justizzentrum 6 50939 Köln Ihr Zeichen: Betr.: Widerspruch gegen Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt Sehr geehrte Frau t hiermit lege ich Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 23.07.08 ein... Die Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und der ArGe ist nicht zustande gekommen weil von Ihrer Seite her keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt wurde. Mit Schreiben vom 10.07 08 habe ich Widerspruch gegen die von Ihnen verhängten Sanktionen eingereicht und den Sachverhalt genau geschildert. Leider habe ich bis heute noch keine Antwort hierauf erhalten. Den Arbeitsvertrag bzgl. des Minijobs habe ich Ihrer Behörde am 22.07.08 zugesand. Widerspruch vom 10.07.08. Ihrer Sachbearbeiterin Frau habe ich vor dem Beginn des Gespräches klar und deutlich meine gesundheitlichen Probleme dargelegt. Zum Zeitpunkt des Gespräches war ich krankgeschrieben. Wie sie aus Ihren Unterlagen ersehen können bin ich herzkrank. Um meine Bedürftigkeit zu mindern habe ich mir einen Minijob gesucht für den ich 400 Euro erhalte und am 1.08.2008 beginnen kann. Dies habe ich der Sachbearbeiterin Frau mitgeteilt. Sie untersagte mir den Job anzunehmen, mit der Begründung, daß ich ja dann für den Eingliederungsjob nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Eine Arbeitsangelegnheit ist jedoch immer nachrangig. Von daher muss ein Minijob, der Arbeitsangelegenheit gegenüber Vorang haben. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass damit meine Bedürftigkeit erheblich verringert wird. Sachbearbeiterin Frau lies hierüber jedoch nicht mit sich reden, sondern forderte die sofortige Unterzeichnung der EGV, und drohte mehrmals mit Sanktionen. Eine EGV ist eine Verhandlungssache zu der man genügend Zeit benötigt. Sachbearbeiterin Frau war jedoch zu Verhandlungen nicht bereit, sondern drängte mich, die EGV unter Androhung von Sanktionen zu unterschreiben. Da ein vernüftiges Gespräch mit Sachbearbeiterin Frau nicht möglich war, habe ich die EGV an mich genommen um sie in Ruhe auf ihren Inhalt zu prüfen. Ich fordere Sie hiermit auf den Sachverhalt zu prüfen und die Sanktionen gegen mich zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Geändert von Martin Behrsing (28.07.2008 um 11:54 Uhr). |
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| | #28 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
| war jemand bei den Termin als Zeuge mit?. Wenn ja bitte noch einfügen, dass nachweislich der Abschluss einer EGV durch die SB verhindert wurde. Ich streiche mal die Namen, da dies öffentlich nicht zulässig ist. Der Widerspruch geht bitte an die Widerspruchsstelle und nicht an die SB Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland Geändert von Martin Behrsing (28.07.2008 um 12:20 Uhr). | |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Vielen, vielen Dank Martin. Dann schick ich den W. jetzt gleich per Einschreiben mit Rückantwort weg. |
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| | #30 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Totz der Widersprüche bin ich jetzt mit 30% "sanktioniert" worden. Eine Antwort auf meine Widersprüche habe ich bis dato noch nicht erhalten. Können die machen was sie wollen, bewegen die sich in einer rechtsfreien Zone? Müssen die mir nicht antworten? |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.698
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 910
| Hallo 56er, Dir bleibt nur der Weg zu einem Anwalt oder selbst beim Gericht Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Widersprüche können mehrere Monate dauern ! MfG |
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Am (.7.08 habe ich gegen die EgV per Verwaltungsakt Einspruch eingelegt. Bis jetzt noch keine Antwort darauf erhalten. Heute bekam ich von meiner SB ein neues Schreiben mit einem Fragebogen, der zur Prüfung dient, ob mein Arbeitslosengeld II abzusenken ist oder ganz wegfällt, weil ich die Arbeitsangelegenheit am 25.8.08 nicht begonnen habe. Was mache ich jetzt? |
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| | #34 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 404
| Zitat:
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Wofür genau bist du mit 30% sanktioniert worden? Ich hoffe, du hast bereits Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt. Ich frage, weil ein Widerspruch gegen einen VA aufschiebende Wirkung entfaltet - wenn du also mit 30% sanktioniert wurdest, weil du irgendeine Verplichtung aus dem VA nicht erfüllt hast, wäre das rechtswidrig. Du solltest schnellstmöglich eine Einstweilige Anordnung vor Gericht beantragen gegen die Sanktion. Was die Arbeitsgelegenheit betrifft: wenn du noch deinen Minijob hast und den dafür aufgeben müßtest ist das ein wichtiger Grund für den Nichtantritt der Arbeitsgelegenheit. Sollte der nicht akzeptiert werden, werden die mit 60% sanktionieren. Widerspruch einlegen. Auch dann (würde dann wohl ab 1.10. gelten) sofort am 1.10. Einstweilige Anordnung einreichen. Im Übrigen ist fraglich, ob es bei dem VA überhaupt statthaft ist, dich für den Nichtantritt der ArbGelegnheit zu sanktionieren. Außerdem würde ich Feststellungsklage einreichen - für eine Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit des VA (Sanktionsbescheid) muß man das Widerspruchsverfahren nicht abwarten. Es sieht ganz danach aus, als würden die dich fertigmachen wollen.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 404
| Zitat:
dann wurde ei egv als va verpackt und ihm zugeschickt. hier wurde auch widerspruch eingelegt, und nun gibt es eine ahörung zur nochmaligen sanktion weil er die verpflichtungen aus dem va nicht nacggekommen ist. so hab ich es verstanden. widerspruch 1. gegen sanktion von 30% hat keine aufschiebende wirkung... widerspruch 2 gegen egv-va hat aufschiebende wirkung, daher darf hier nicht sanktioniert werden aufgrund das er hier dem va nicht nachgekommen ist. widerspruch 3 folgt dann wohl bald...
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Eagle; genauso ist es. Den 400 Euro Job hab ich am 1.8.08 angefangen und den möchte ich auch behalten. Ich werde denen jetzt als Begründung für das Nichtantreten des 1 Eurojobs, die Ausübung des 400 Eurojob nochmals deutlich machen, sowie eine Kopie meines Widerspruches gegen den VA mit dem Vermerk der aufschiebenden Wirkung die hieraus erwächst, zusenden. Ich denke auch, daß die mich fertig machen wollen, weil ich der SB die Stirn geboten habe, und die sich jetzt auf den "Schwanz" getreten fühlt. Sollte das alles nichts nützen, werd ich wohl vor Gericht gehen müssen. |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.679
| Grundsätzlich ist eine Sanktion nicht zulässig, wenn eine EGV als Verwaltungsakt ergeht. Mit dem Hinweis der Kürzung widersprechen. Ansonsten wäre dann ein Eilantrag auf Einstweilige Anordnung betreffend Aufhebung der Sanktion und Aufhebung des Verwaltungsakts beim zuständigen Sozialgericht zu stellen. Siehe auch hier: Rechtswidrigkeit von Sanktionen bei per Verwaltungsakt erlassener EGV
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #39 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Sollte jeden Monat 10 Bewerbungen abschicken, was ich auch gemacht habe. Nun zur Kostenerstattung: Nachdem ich die ersten 10 Bewrbungen weggeschickt hatte, habe ich eine Auflistung hierüber mir der Bitte um Kostenerstattung zur ARGE geschickt. Die Antwort hierauf war; keine Kostenerstattung da man einen speziellen Vordruck ausfüllen muß, von dem meine SB mir aber nichts gesagt hat. Derm Schreiben war ein diesbezüglicher Antrag beigefügt. OK, dann hab ich eben Pesch gehabt. Die nächsten 10 Bewerbungen geschrieben, Antrag auf Kostenerstattung ausgefüllt, 3 Absagen, die bis dahin eingegangen sind beigefügt. Antwortschreiben kam heute. Kostenerstattung nur für 3 Bewerbungen, also 15 Euro. Für die restlichen 7 bekomme ich wegen fehlender Mitwirkungspflicht 0 Euro. Was soll ich machen, wenn ich keine Antwort bekomme. Soll ich mir selbst Absagen anfertigen und die dann beifügen. Allein für Porto hab ich schon 29 Euro ausgegeben, geschweige denn Druckerpatrone, 30 Euro und Papier und Kopien. Ich hab die Schnauze gestrichen voll, die können mich am ***** lecken, hier geht keine Bewerbung mehr raus. |
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.104
| Zitat:
Wenn du dich 10mal beworben hast ist es absurd dir fehlende Mitwirkung zu unterstellen. Auch käme meines Erachtens eine Strafanzeige in Betracht auch wenn die meisten davon abraten würden. Aber das du bewußt schikaniert wirst ist auf den ersten Blick zu sehen. Hier ne Freundin mitgelesen die keine Ahnung von der Materie hat, selbst ihr stach sofort ins Auge, daß hier jemand Gott spielen will und dir aus Bosheit eins reindrücken will. So viele Rechtsverstöße in so kurzer Zeit, das ist ech krass. LG Hexe | |
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| | #41 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: Köln
Beiträge: 22
| Ich denke auch, daß es pure Schikane ist. Werd jetzt erstmal Widerspruch einlegen, übrigens den vierten insgesamt, gehört hab ich von keinem bisher, und dann mal weitersehen. Auf alle Fälle ziehe ich das jetzt alles knallhart durch, einen neuen Antrag auf ALG II werd ich jedoch nicht mehr stellen, der Ärger regt mich zu sehr auf und das ist echt schlecht für mein Herz. |
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