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kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Volker Und was ist mit dem §39 SGB2 ? Volker dort steht, dass der widerspruch gegen (geld)leistungen keine aufschiebende wirkung hat. eine egv ist keine (geld)leistung...
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Alt 27.07.2008, 11:28   #26
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Und was ist mit dem §39 SGB2 ?

Volker
dort steht, dass der widerspruch gegen (geld)leistungen keine aufschiebende wirkung hat. eine egv ist keine (geld)leistung
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Alt 28.07.2008, 10:58   #27
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Kann ich den Widerspruch gegen den VA so wegschicken?

















Arbeitsgemeinschaft Köln
Am Justizzentrum 6

50939 Köln



Ihr Zeichen:














Betr.: Widerspruch gegen Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Sehr geehrte Frau t
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 23.07.08 ein...

Die Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und der ArGe ist nicht zustande gekommen weil von Ihrer
Seite her keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt wurde. Mit Schreiben vom 10.07 08 habe ich Widerspruch
gegen die von Ihnen verhängten Sanktionen eingereicht und den Sachverhalt genau geschildert. Leider
habe ich bis heute noch keine Antwort hierauf erhalten.

Den Arbeitsvertrag bzgl. des Minijobs habe ich Ihrer Behörde am 22.07.08 zugesand.



Widerspruch vom 10.07.08.
Ihrer Sachbearbeiterin Frau habe ich vor dem Beginn des Gespräches klar und deutlich meine
gesundheitlichen Probleme dargelegt. Zum Zeitpunkt des Gespräches war ich krankgeschrieben.
Wie sie aus Ihren Unterlagen ersehen können bin ich herzkrank.

Um meine Bedürftigkeit zu mindern habe ich mir einen Minijob gesucht für den ich 400 Euro erhalte und am 1.08.2008 beginnen kann. Dies habe ich der Sachbearbeiterin Frau mitgeteilt.
Sie untersagte mir den Job
anzunehmen, mit der Begründung, daß ich ja dann für den Eingliederungsjob nicht mehr zur
Verfügung stehen würde. Eine Arbeitsangelegnheit ist jedoch immer nachrangig. Von daher muss ein Minijob, der Arbeitsangelegenheit gegenüber Vorang haben. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass damit meine Bedürftigkeit erheblich verringert wird.

Sachbearbeiterin Frau lies hierüber jedoch nicht mit sich reden, sondern forderte die sofortige
Unterzeichnung der EGV, und drohte mehrmals mit Sanktionen.

Eine EGV ist eine Verhandlungssache zu der man genügend Zeit benötigt.
Sachbearbeiterin Frau war jedoch zu Verhandlungen nicht bereit, sondern drängte mich, die EGV
unter Androhung von Sanktionen zu unterschreiben.

Da ein vernüftiges Gespräch mit Sachbearbeiterin Frau nicht möglich war, habe ich die EGV an mich genommen
um sie in Ruhe auf ihren Inhalt zu prüfen.

Ich fordere Sie hiermit auf den Sachverhalt zu prüfen und die Sanktionen gegen mich
zurückzunehmen.




Mit freundlichen Grüßen

Geändert von Martin Behrsing (28.07.2008 um 11:54 Uhr).
56er ist offline  
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Alt 28.07.2008, 11:53   #28
Redaktion
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

war jemand bei den Termin als Zeuge mit?. Wenn ja bitte noch einfügen, dass nachweislich der Abschluss einer EGV durch die SB verhindert wurde. Ich streiche mal die Namen, da dies öffentlich nicht zulässig ist.
Der Widerspruch geht bitte an die Widerspruchsstelle und nicht an die SB
Zitat:
Zitat von 56er Beitrag anzeigen
Kann ich den Widerspruch gegen den VA so wegschicken?



















Arbeitsgemeinschaft Köln
Am Justizzentrum 6

50939 Köln

















Betr.: Widerspruch gegen Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Sehr geehrte Frau
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 23.07.08 ein...

Ich mache darauf aufmerksam, dass der Widerspruch und eventuelle Klage aufschiebende Wirkung entfaltet und deshalb keine Verpflichtungen aus der per Verwaltungsankt erlassenen Eingleiderungsvereinbarung entstehen können, bis eine eventuelle Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde. Dies ist aber auch Ihnen bestens bekannt, wie ich durch das Erwerbslosen Forum Deutschland erfahren habe.

Die Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und der ArGe ist nicht zustande gekommen weil von Ihrer
Seite her keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt wurde. Mit Schreiben vom 10.07 08 habe ich Widerspruch
gegen die von Ihnen verhängten Sanktionen eingereicht und den Sachverhalt genau geschildert. Leider
habe ich bis heute noch keine Antwort hierauf erhalten.

Den Arbeitsvertrag bzgl. des Minijobs habe ich Ihrer Behörde am 22.07.08 zugesand. Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Verringerung meiner Bedürftigkeit durch einen Minijob Vorrang hat, da Leistungen nach dem SGB II immer nachrangig sind. Insbesondere besteht eine Verpflichtung, alle Möglichkeiten auszunutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern (§ 2 Abs. 1 S.1 SGB II).



Widerspruch vom 10.07.08.
Ihrer Sachbearbeiterin Frau habe ich vor dem Beginn des Gespräches klar und deutlich meine
gesundheitlichen Probleme dargelegt. Zum Zeitpunkt des Gespräches war ich krankgeschrieben.
Wie sie aus Ihren Unterlagen ersehen können bin ich herzkrank.

Um meine Bedürftigkeit zu mindern habe ich mir einen Minijob gesucht für den ich 400 Euro erhalte und am 1.08.2008 beginnen kann. Dies habe ich der Sachbearbeiterin Frau mitgeteilt.
Sie untersagte mir den Job
anzunehmen, mit der Begründung, daß ich ja dann für den Eingliederungsjob nicht mehr zur
Verfügung stehen würde. Eine Arbeitsangelegnheit ist jedoch immer nachrangig. Von daher muss ein Minijob, der Arbeitsangelegenheit gegenüber Vorang haben. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass damit meine Bedürftigkeit erheblich verringert wird.

Sachbearbeiterin Frau lies hierüber jedoch nicht mit sich reden, sondern forderte die sofortige
Unterzeichnung der EGV, und drohte mehrmals mit Sanktionen.

Eine EGV ist eine Verhandlungssache zu der man genügend Zeit benötigt.
Sachbearbeiterin Frau war jedoch zu Verhandlungen nicht bereit, sondern drängte mich, die EGV
unter Androhung von Sanktionen zu unterschreiben.

Da ein vernüftiges Gespräch mit Sachbearbeiterin Frau nicht möglich war, habe ich die EGV an mich genommen
um sie in Ruhe auf ihren Inhalt zu prüfen.

Ich fordere Sie hiermit auf den Sachverhalt zu prüfen und die Sanktionen gegen mich
zurückzunehmen.




Mit freundlichen Grüßen
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Geändert von Martin Behrsing (28.07.2008 um 12:20 Uhr).
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Alt 28.07.2008, 12:13   #29
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Vielen, vielen Dank Martin. Dann schick ich den W. jetzt gleich per Einschreiben mit Rückantwort weg.
56er ist offline  
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Alt 04.08.2008, 12:44   #30
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Totz der Widersprüche bin ich jetzt mit 30% "sanktioniert" worden. Eine Antwort auf meine Widersprüche habe ich bis dato noch nicht erhalten. Können die machen was sie wollen, bewegen die sich in einer rechtsfreien Zone? Müssen die mir nicht antworten?
56er ist offline  
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Alt 04.08.2008, 12:45   #31
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Zitat:
Zitat von 56er Beitrag anzeigen
Totz der Widersprüche bin ich jetzt mit 30% "sanktioniert" worden.
Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg er geht!
Hartziger ist gerade online  
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Alt 04.08.2008, 13:23   #32
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Hallo 56er,

Dir bleibt nur der Weg zu einem Anwalt oder selbst beim Gericht Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.

Widersprüche können mehrere Monate dauern !

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 05.09.2008, 23:38   #33
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Am (.7.08 habe ich gegen die EgV per Verwaltungsakt Einspruch eingelegt. Bis jetzt noch keine Antwort darauf erhalten.
Heute bekam ich von meiner SB ein neues Schreiben mit einem Fragebogen, der zur Prüfung dient, ob mein Arbeitslosengeld II abzusenken ist oder ganz wegfällt, weil ich die Arbeitsangelegenheit am 25.8.08 nicht begonnen habe. Was mache ich jetzt?
56er ist offline  
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Alt 05.09.2008, 23:57   #34
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Zitat:
Zitat von 56er Beitrag anzeigen
Am (.7.08 habe ich gegen die EgV per Verwaltungsakt Einspruch eingelegt. Bis jetzt noch keine Antwort darauf erhalten.
Heute bekam ich von meiner SB ein neues Schreiben mit einem Fragebogen, der zur Prüfung dient, ob mein Arbeitslosengeld II abzusenken ist oder ganz wegfällt, weil ich die Arbeitsangelegenheit am 25.8.08 nicht begonnen habe. Was mache ich jetzt?
du hast doch widerspruch eingereicht gegen den verwaltungsakt? dann teile mal mit, das der widerspruch aufschiebende wirkung entfaltet und somit du nicht an der agh teilnehmen musstest bis der widerspruch entschieden ist. auch eine klage hätte aufschiebende wirkung. sollte sanktioniert werden, wieder widerspruch und ggf. ea beim sozialgericht beantragen bei kürzung.
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Alt 06.09.2008, 00:06   #35
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Wofür genau bist du mit 30% sanktioniert worden?
Ich hoffe, du hast bereits Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt.

Ich frage, weil ein Widerspruch gegen einen VA aufschiebende Wirkung entfaltet - wenn du also mit 30% sanktioniert wurdest, weil du irgendeine Verplichtung aus dem VA nicht erfüllt hast, wäre das rechtswidrig.

Du solltest schnellstmöglich eine Einstweilige Anordnung vor Gericht beantragen gegen die Sanktion.

Was die Arbeitsgelegenheit betrifft: wenn du noch deinen Minijob hast und den dafür aufgeben müßtest ist das ein wichtiger Grund für den Nichtantritt der Arbeitsgelegenheit. Sollte der nicht akzeptiert werden, werden die mit 60% sanktionieren. Widerspruch einlegen. Auch dann (würde dann wohl ab 1.10. gelten) sofort am 1.10. Einstweilige Anordnung einreichen.

Im Übrigen ist fraglich, ob es bei dem VA überhaupt statthaft ist, dich für den Nichtantritt der ArbGelegnheit zu sanktionieren.

Außerdem würde ich Feststellungsklage einreichen - für eine Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit des VA (Sanktionsbescheid) muß man das Widerspruchsverfahren nicht abwarten.

Es sieht ganz danach aus, als würden die dich fertigmachen wollen.
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Alt 06.09.2008, 00:17   #36
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Zitat:
Zitat von Hagal Beitrag anzeigen
Wofür genau bist du mit 30% sanktioniert worden?
Ich hoffe, du hast bereits Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt.

Ich frage, weil ein Widerspruch gegen einen VA aufschiebende Wirkung entfaltet - wenn du also mit 30% sanktioniert wurdest, weil du irgendeine Verplichtung aus dem VA nicht erfüllt hast, wäre das rechtswidrig.
soweit ich es verstanden habe, wurde er mit 30% sanktioniert weil er die egv nicht unterschrieben hat. gegen die 30% entfaltet der widerspruch ja keine aufschiebende wirkung.
dann wurde ei egv als va verpackt und ihm zugeschickt. hier wurde auch widerspruch eingelegt, und nun gibt es eine ahörung zur nochmaligen sanktion weil er die verpflichtungen aus dem va nicht nacggekommen ist.

so hab ich es verstanden.

widerspruch 1. gegen sanktion von 30% hat keine aufschiebende wirkung...
widerspruch 2 gegen egv-va hat aufschiebende wirkung, daher darf hier nicht sanktioniert werden aufgrund das er hier dem va nicht nachgekommen ist.
widerspruch 3 folgt dann wohl bald...
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Alt 06.09.2008, 01:11   #37
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Eagle; genauso ist es. Den 400 Euro Job hab ich am 1.8.08 angefangen und den möchte ich auch behalten. Ich werde denen jetzt als Begründung für das Nichtantreten des 1 Eurojobs, die Ausübung des 400 Eurojob nochmals deutlich machen, sowie eine Kopie meines Widerspruches gegen den VA mit dem Vermerk der aufschiebenden Wirkung die hieraus erwächst, zusenden.

Ich denke auch, daß die mich fertig machen wollen, weil ich der SB die Stirn geboten habe, und die sich jetzt auf den "Schwanz" getreten fühlt.

Sollte das alles nichts nützen, werd ich wohl vor Gericht gehen müssen.
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Alt 06.09.2008, 01:57   #38
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Grundsätzlich ist eine Sanktion nicht zulässig, wenn eine EGV als Verwaltungsakt ergeht. Mit dem Hinweis der Kürzung widersprechen. Ansonsten wäre dann ein Eilantrag auf Einstweilige Anordnung betreffend Aufhebung der Sanktion und Aufhebung des Verwaltungsakts beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.

Siehe auch hier:

Rechtswidrigkeit von Sanktionen bei per Verwaltungsakt erlassener EGV
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Tom_ ist offline  
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Alt 27.09.2008, 15:18   #39
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Sollte jeden Monat 10 Bewerbungen abschicken, was ich auch gemacht habe. Nun zur Kostenerstattung:

Nachdem ich die ersten 10 Bewrbungen weggeschickt hatte, habe ich eine Auflistung hierüber mir der Bitte um Kostenerstattung zur ARGE geschickt. Die Antwort hierauf war; keine Kostenerstattung da man einen speziellen Vordruck ausfüllen muß, von dem meine SB mir aber nichts gesagt hat. Derm Schreiben war ein diesbezüglicher Antrag beigefügt. OK, dann hab ich eben Pesch gehabt.

Die nächsten 10 Bewerbungen geschrieben, Antrag auf Kostenerstattung ausgefüllt, 3 Absagen, die bis dahin eingegangen sind beigefügt.

Antwortschreiben kam heute. Kostenerstattung nur für 3 Bewerbungen, also 15 Euro. Für die restlichen 7 bekomme ich wegen fehlender Mitwirkungspflicht 0 Euro.

Was soll ich machen, wenn ich keine Antwort bekomme. Soll ich mir selbst Absagen anfertigen und die dann beifügen. Allein für Porto hab ich schon 29 Euro ausgegeben, geschweige denn Druckerpatrone, 30 Euro und Papier und Kopien.

Ich hab die Schnauze gestrichen voll, die können mich am ***** lecken, hier geht keine Bewerbung mehr raus.
56er ist offline  
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Alt 27.09.2008, 15:52   #40
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.....

Zitat:
Zitat von 56er Beitrag anzeigen
Sollte jeden Monat 10 Bewerbungen abschicken, was ich auch gemacht habe. Nun zur Kostenerstattung:

Nachdem ich die ersten 10 Bewrbungen weggeschickt hatte, habe ich eine Auflistung hierüber mir der Bitte um Kostenerstattung zur ARGE geschickt. Die Antwort hierauf war; keine Kostenerstattung da man einen speziellen Vordruck ausfüllen muß, von dem meine SB mir aber nichts gesagt hat. Derm Schreiben war ein diesbezüglicher Antrag beigefügt. OK, dann hab ich eben Pesch gehabt.

Die nächsten 10 Bewerbungen geschrieben, Antrag auf Kostenerstattung ausgefüllt, 3 Absagen, die bis dahin eingegangen sind beigefügt.

Antwortschreiben kam heute. Kostenerstattung nur für 3 Bewerbungen, also 15 Euro. Für die restlichen 7 bekomme ich wegen fehlender Mitwirkungspflicht 0 Euro.

Was soll ich machen, wenn ich keine Antwort bekomme. Soll ich mir selbst Absagen anfertigen und die dann beifügen. Allein für Porto hab ich schon 29 Euro ausgegeben, geschweige denn Druckerpatrone, 30 Euro und Papier und Kopien.

Ich hab die Schnauze gestrichen voll, die können mich am ***** lecken, hier geht keine Bewerbung mehr raus.
Für mich ist der Fall da eindeutig, es scheint gesetzwidirge Schikane zu sein.
Wenn du dich 10mal beworben hast ist es absurd dir fehlende Mitwirkung zu unterstellen.
Auch käme meines Erachtens eine Strafanzeige in Betracht auch wenn die meisten davon abraten würden.
Aber das du bewußt schikaniert wirst ist auf den ersten Blick zu sehen.
Hier ne Freundin mitgelesen die keine Ahnung von der Materie hat, selbst ihr stach sofort ins Auge, daß hier jemand Gott spielen will und dir aus Bosheit eins reindrücken will.
So viele Rechtsverstöße in so kurzer Zeit, das ist ech krass.
LG
Hexe
Hexe45 ist offline  
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Alt 28.09.2008, 16:22   #41
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Ich denke auch, daß es pure Schikane ist. Werd jetzt erstmal Widerspruch einlegen, übrigens den vierten insgesamt, gehört hab ich von keinem bisher, und dann mal weitersehen. Auf alle Fälle ziehe ich das jetzt alles knallhart durch, einen neuen Antrag auf ALG II werd ich jedoch nicht mehr stellen, der Ärger regt mich zu sehr auf und das ist echt schlecht für mein Herz.
56er ist offline