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| Tags: egv, jahre, kind, tagesmutter, zwang |
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| | #1 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Hallo, ich schreibe hier unter dem Account von meiner Mom. Sie sagt, ihr könnt mir sicher helfen. Ich habe ein grosses problem, ich bin 23 und ledige Mutter. Meine Tochter ist 2 Jahre alt. Ich bekomme regelmässig alle 3 Monate eine Einladung zur Arge um meine berufliche Situation zu besprechen. Heute war es wieder soweit. Die Mitarbeiterin teilt mir mit: Ich soll an einer Maßnahme teilnehmen (15 Stunden pro Woche). Sie sagt ich bekomme in dieser Zeit eine "geschulte Hilfe" zur Betreuung gestellt. Was ist eine "geschulte Hilfe", ich habe Angst, daß es sich dabei um keine qualifizierte Person handelt, vielleicht nur jemand "zwangsgschultes"?! Meine Frage wäre einfach: Kann mich das Arbeitsamt zwingen, mein Kind zu jemanden zu geben, dem ich nicht vertraue? Ich meine das ist ja nicht wie im Kindergarten, wo richtig ausgebildete Kindergärtnerinnen sind. Sie sagte noch: Es gibt jetzt für junge Mütter in der Arge Offenbach, extra eine Abteilung für die "behaarlichen Verweigerer von Maßnahmen", dort würde ich dann reinkommen. Die genauen Zeiten und Tage und Fragen wegen Fahrtkosten würden mir dann vom Träger der Maßnahme mitgeteilt werden, (natürlich erst wenn ich die EGV unterschrieben habe). Sie hat auch gleich für Montag dort für mich einen Termin ausgemacht. Ich soll ihr morgen die EGV unterschrieben zurück bringen. Und auch wenn ich mich weigern würde zu unterschreiben, kann sie es auch anordnen, daß ich das trotzdem machen muss. Ehrlich, ich hab Angst, ich fühle mich, als wollte man mir mein Kind ohne Mitspracherecht einfach abnehmen. Ich möchte das nicht machen, also mein Kind in so eine Betreuung geben. Ich bin gerne Mama und (bitte nicht hauen!) ich möchte gerne bis mein Kind in den Kindergarten geht, zuhause bleiben und keine noch so kleine Entwicklung verpassen. Zitat:
Sie will morgen die EGV unterschrieben zurück. Was mache ich jetzt?? Danke schonmal Marlene Geändert von Problemkind (03.07.2008 um 16:11 Uhr). | |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Gruß speedport | |
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| | #3 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Vielen Dank erstmal an dich für deine Hilfe. Du sagst es gibt ein Mustervorschlag. Wo finde ich den? Könntest du mir den Link sagen? Ich habe in der Zwischenzeit ein bißchen gegoogelt und habe das hier gefunden: § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II: Zitat:
Meine Kleine ist 2 Jahre alt, wie weit ist dieser § auf mich anwendbar? ![]() Danke nochmal | |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Selbstredend ist dieser Paragraph auf Dich anwendbar. Geniesse die Zeit mit dem Zwerg - geh keinesfalls mehr alleine zur Arge, knall ihnen bei jedem Termin diesen Paragraphen um die Ohren und fertig. Das möchte ich mal sehen, wie die Arge die Mutter eines Zweijährigen zwingen will, ihr Kind anderweitig betreuen zu lassen! Viele Grüße, angel | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
So gesehen ist es mit Sicherheit rechtswidrig, wenn sie Dich alle drei Monate zum Gespräch einladen - reine Schikane. Am besten fragst Du bei der nächsten Einladung nach der Rechtsgrundlage. Bekommst Du eigentlich den Mehrbedarfszuschlag, 36 % Deines Regelsatzes, der Dir zusteht, wenn Du mit einem Kind unter sieben Jahren zusammenlebst? Das dürften bei Dir etwa EUR 125.- sein. Gruß speedport Geändert von Speedport (03.07.2008 um 19:40 Uhr). | |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| @Speedport, was soll sie denn mit einer EGV, wenn sie gar nicht arbeiten gehen muss? Sie kann zur Zeit weder vermittelt, noch in Maßnahmen oder sonstigen Schrott gezwungen werden! Viele Grüße, angel |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
War ein bißchen auf dem Schlauch gestanden. Gruß speedport | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Hallo Leute, erstmal http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif Ich hatte schon mühevoll angefangen, das für mich umzutippen, aber ehrlich gesagt, hätte ich wohl noch 3 Tage gebraucht um es auf mich umzumünzen Ich bin euch wirklich sehr dankbar für eure Hilfe. Also, ich gehe da morgen mit Unterstützung hin und werde ihr fragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie mich verpflichten will, die EGV zu unterschreiben. Wahrscheinlich erzählt sie mir dann was, was ich sowie nicht verstehe (verstehen soll?). Oder wäre es da besser, die EGV einfach nicht unterschrieben zurück zu schicken, mit dem Hinweis, ich würde ja gerne.... aber so ohne rechtliche Grundlage...., sollten Sie mir diese schriftlich zukommen lassen, werde ich natürlich... Bla Bla Bla..... Ich danke euch, bin ganz befreit .... Vor ein paar Stunden hatte ich noch ein dickes Problem und jetzt...., sorry, ich fühle mich grad total happy http://wuerziworld.de/Smilies/par/par37.gif Danke! |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Problemkind, hast Du eine Begleitung auf der Arge? Wenn nicht, such Dir doch hier eine. Geh jedenfalls nicht alleine dahin. Wenn der SB eine EGV abschließen will, berufe Dich auf besagten Paragraphen und frage nach der rechtlichen Grundlage für eine EGV in Deinem Fall. Das ist aber alles wesentlich leichter, wenn jemand als Beistand dabei ist. Nicht unterbuttern lassen, das Kücken ist jetzt das Allerwichtigste!! Viele Grüße, angel |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Gruß speedport | |
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| chang |
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Dieser Beitrag wurde von Curt The Cat gelöscht.
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| chang |
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Dieser Beitrag wurde von Curt The Cat gelöscht.
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Zitat:
Sie will auch nicht jahrelang zu Hause bleiben, sondern nur bis das Kind 3 ist und das ist ihr gutes Recht. Dafür gibt es keine Sanktion. Ist gesetzlich ganz klar geregelt, wenn man lesen kann. Im Übrigen ist sie in der Statistik gar nicht arbeitslos geführt. Sie arbeitet, denn sie betreut ihr Kind mindestens 13h am Tag.
__________________ Bye und lg andine Geändert von andine (05.07.2008 um 10:31 Uhr). | |
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| | #12 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2006
Beiträge: 44
| Zitat:
Also mal ehrlich: Das ist doch wohl jedem selbst überlassen. Im Gesetz ist das nun mal (Gott sei Dank!) so geregelt, dass man Kinder unter 3 Jahren nicht abgeben MUSS! Ich selbst hab auch ein fast 2-jähriges Kind und werd mich hüten, es vor dem 3. Geburtstag in fremde Hände zu geben (völlig gleich, welche Qualifizierung die Leute vorweisen). Damit bin ich aber nicht arbeitsscheu (Dein letzter Satz klingt nach Vorwurf in diese Richtung). Ein Kind zu erziehen ist Arbeit. Und es ist vielen erstmal wichtiger, als den Staat zu entlasten und die Karriere anzukurbeln. nucule | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Das mein ich aber auch. Es ist erschreckend, dass immer gleich Faulheit vorgeworfen wird. Kein Wunder, wenn die Deutschen keine Kinder mehr wollen. Nicht jeder kann damit leben, dass er sich ständig rechtfertigen soll. Trotz des Geburtenanstieges 2007 sterben immer noch mehr Menschen als geboren werden. Ohne Einwanderung wären wir schon ausgestorben. Aber manchmal denke ich, ist vielleicht besser, wenn es keine Deutsche mehr gibt. *sarkasmusaus*
__________________ Bye und lg andine |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| [quote=chang;272261] Zitat:
Tobe solche Anfälle im Sandkasten aus, hier braucht sie vermutlich niemand. speedport | |
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| | #15 |