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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 03.07.2008, 15:52   #1
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Beiträge: 50
Unglücklich EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Hallo,
ich schreibe hier unter dem Account von meiner Mom.
Sie sagt, ihr könnt mir sicher helfen.

Ich habe ein grosses problem, ich bin 23 und ledige Mutter.
Meine Tochter ist 2 Jahre alt.
Ich bekomme regelmässig alle 3 Monate eine Einladung zur Arge um meine berufliche Situation zu besprechen.

Heute war es wieder soweit.
Die Mitarbeiterin teilt mir mit:
Ich soll an einer Maßnahme teilnehmen (15 Stunden pro Woche).
Sie sagt ich bekomme in dieser Zeit eine "geschulte Hilfe" zur Betreuung gestellt.

Was ist eine "geschulte Hilfe", ich habe Angst, daß es sich dabei um keine qualifizierte Person handelt, vielleicht nur jemand "zwangsgschultes"?!

Meine Frage wäre einfach: Kann mich das Arbeitsamt zwingen, mein Kind zu jemanden zu geben, dem ich nicht vertraue?
Ich meine das ist ja nicht wie im Kindergarten, wo richtig ausgebildete Kindergärtnerinnen sind.

Sie sagte noch: Es gibt jetzt für junge Mütter in der Arge Offenbach, extra eine Abteilung für die "behaarlichen Verweigerer von Maßnahmen", dort würde ich dann reinkommen.

Die genauen Zeiten und Tage und Fragen wegen Fahrtkosten würden mir dann vom Träger der Maßnahme mitgeteilt werden, (natürlich erst wenn ich die EGV unterschrieben habe).
Sie hat auch gleich für Montag dort für mich einen Termin ausgemacht.
Ich soll ihr morgen die EGV unterschrieben zurück bringen.
Und auch wenn ich mich weigern würde zu unterschreiben, kann sie es auch anordnen, daß ich das trotzdem machen muss.

Ehrlich, ich hab Angst, ich fühle mich, als wollte man mir mein Kind ohne Mitspracherecht einfach abnehmen.

Ich möchte das nicht machen, also mein Kind in so eine Betreuung geben.
Ich bin gerne Mama und (bitte nicht hauen!) ich möchte gerne bis mein Kind in den Kindergarten geht, zuhause bleiben und keine noch so kleine Entwicklung verpassen.

Zitat:
EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG.

1. Leistungen ARGE MainArbeit Offenbach
1. Zuweisung zur Maßnahme "Fix und Foxi" beim Träger Starthaus. Die Maßnahme dient der Stabilisierung und Strukturierung des Alltags mit Kind. Die Kinderbetreuung ist während der Teilnahme an der Maßname vor Ort durch den Träger Starthaus sichergestellt.
2. Die Maßnahme ist Bestandteil ihrer Hilfeplanung und dient langfristig der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive unter Berücksichtigung der Vereinbarung von Familie und Beruf.
3. Die Kosten der Maßnahme werden von der MainArbeit GmbH übernommen-sie betragen zwischen 300-700 EURO pro Monat. Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: Arbeitsgelegenheit

2. Bemühungen Frau
XY verpflichtet sich, einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zu Eingliederung mitzuwirken (gebe ich hier schonmal eine Blanko Unterschrift, für alle weiteren Maßnahmen?) , insbesondere:
1. Teilnahme an der Maßnahme, damit der indivieduelle Förderbedarf festgestellt und bearbeitet werden kann.
2. Sie nimmt zuverlässig und vereinbarungsgemäß ihre rechtlichen Pflichten im Rahmen der Maßnahme wahr, die ganz konkret mit dem Träger vereinbart werden. Dazu gehört die Teilnahme an den individuell mit dem Träger vereinbarten Veranstaltungen.
3. Falss sie zu Beginn der Maßnahme (am 1. Arbeitstag) krank werden sollte, sichert sie gegenüber der MainArbeit zu, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung binnen 3 Arbeitstagen an ihre Beraterin der MainArbeit zuzustellen und nach Ablauf dieser Arbeitsunfähigkeitbescheinigung am nächsten Werktag in der MainArbeit vorzusprechen un sich eine erneute Zuweisung zur Maßnahme aushändigen zu lassen. Das gilt auch für die Erkrankung Ihres Kindes (muss ich mein Kind krankschreiben lassen, oder mich wegen meinem Kind dann krankschreiben lassen??)
4. Falls Sie zu dem vereinbarten Termin der Arbeitsaufnahme bei der Maßnahme oder während der Maßnahme wegen Ihrer geplanten Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt ein Praktikum machen, oder zur Probe arbeiten oder direkt Arbeit aufnehmen und dieses Arbeitsverhältnis auf Dauer nicht zu stande kommt, so gilt der darauffolgende Werktag, nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, als Termin Ihrer Vorsprache bei Ihrem Berater in der Mainarbeit, um sich erneut der Maaßnahme zuweisen zu lassen. Die Nachweise für die in Punkt 4 genannten Sachverhalte, sind der MainArbeit schriftlich vorzulegen.
Wenn ihr mir irgendwie helfen könntet wäre ich euch super dankbar. Ich bin echt verzweifelt, ich will auch nichts falschmachen

Sie will morgen die EGV unterschrieben zurück. Was mache ich jetzt??

Danke schonmal
Marlene

Geändert von Problemkind (03.07.2008 um 16:11 Uhr).
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Alt 03.07.2008, 17:14   #2
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Beiträge: 617
Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von Problemkind Beitrag anzeigen
Hallo,
ich schreibe hier unter dem Account von meiner Mom.
Sie sagt, ihr könnt mir sicher helfen.

Ich habe ein grosses problem, ich bin 23 und ledige Mutter.
Meine Tochter ist 2 Jahre alt.
Ich bekomme regelmässig alle 3 Monate eine Einladung zur Arge um meine berufliche Situation zu besprechen.

Heute war es wieder soweit.
Die Mitarbeiterin teilt mir mit:
Ich soll an einer Maßnahme teilnehmen (15 Stunden pro Woche).
Sie sagt ich bekomme in dieser Zeit eine "geschulte Hilfe" zur Betreuung gestellt.

Was ist eine "geschulte Hilfe", ich habe Angst, daß es sich dabei um keine qualifizierte Person handelt, vielleicht nur jemand "zwangsgschultes"?!
Eine sehr berechtigte Frage. Verlange eine konkrete Definition für "geschult". Ausgebildete Erzieherin oder was? Wie ist das versicherungstechnisch geregelt? Wer haftet?


Meine Frage wäre einfach: Kann mich das Arbeitsamt zwingen, mein Kind zu jemanden zu geben, dem ich nicht vertraue?
Ich meine das ist ja nicht wie im Kindergarten, wo richtig ausgebildete Kindergärtnerinnen sind.

Sie sagte noch: Es gibt jetzt für junge Mütter in der Arge Offenbach, extra eine Abteilung für die "behaarlichen Verweigerer von Maßnahmen", dort würde ich dann reinkommen.
Das ist eine Frechheit. Nachweis für die Richtigkeit der Behauptung "beharrlicher Verweigerer" fordern. Unter Umständen den SB wegen Voreingenommenheit ablehnen. Klingt ja wie die Einweisung in eine ERziehungsanstallt.

Die genauen Zeiten und Tage und Fragen wegen Fahrtkosten würden mir dann vom Träger der Maßnahme mitgeteilt werden, (natürlich erst wenn ich die EGV unterschrieben habe).
Diese Punkte haben detailliert Bestandteil der EGV zu sein. Verantwortlich ist immer der die Maßnahme veranlaßt, also die ARGE, nicht der Maßnahmeträger.
Sie hat auch gleich für Montag dort für mich einen Termin ausgemacht.
Ich soll ihr morgen die EGV unterschrieben zurück bringen.
Und auch wenn ich mich weigern würde zu unterschreiben, kann sie es auch anordnen, daß ich das trotzdem machen muss.
Lade Dir hier die Muster-EGV runter und reiche Deinen EGV Vorschlag ein.
Dabei kannst Du alles, was Du möchtest aufführen. Es ist ja nur ein Vorschlag. Wenn sie trotzdem einen Verwaltungsakt erläßt, freue Dich, ist nichts Schlimmes. Es bedeutet, daß Du gegen die EGV Widerspruch einlegen kannst, normalerweise geht das nicht, weil es ja ein von Dir unterschriebener Vertrag wäre.

Ehrlich, ich hab Angst, ich fühle mich, als wollte man mir mein Kind ohne Mitspracherecht einfach abnehmen.

Ich möchte das nicht machen, also mein Kind in so eine Betreuung geben.
Ich bin gerne Mama und (bitte nicht hauen!) ich möchte gerne bis mein Kind in den Kindergarten geht, zuhause bleiben und keine noch so kleine Entwicklung verpassen.
Das ist Dein privater Spass, auf keinen Fall so etwas im Zusammenhang mit Hartz IV sagen oder schreiben.



Wenn ihr mir irgendwie helfen könntet wäre ich euch super dankbar. Ich bin echt verzweifelt, ich will auch nichts falschmachen

Sie will morgen die EGV unterschrieben zurück. Was mache ich jetzt??

Du reichst Deinen eigenen Vorschlag ein, damit bist Du in den Verhandlungen, was bei einem Vertrag normal ist. Dann ist die ARGE wieder am Zug. So kann das hin- und hergehen. Evtl. erläßt sie gleich eine Verwaltungsakt (VA).
Ab sofort alles nur schriftlich machen, Termine beim SB nur mit Beistand. Das muß sie akzeptieren oder Du brichst den Termin ab.
Alles was Du mündlich und ohne Zeugen versprochen bekommst, ist nicht beweisbar. Außerdem werden im Beisein von Zeugen nicht soviele Lügen erzählt und meistens ein anderer Ton gepflegt.

Danke schonmal
Marlene

Gruß
speedport
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Alt 03.07.2008, 17:40   #3
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Beiträge: 50
Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Vielen Dank erstmal an dich für deine Hilfe.
Du sagst es gibt ein Mustervorschlag. Wo finde ich den? Könntest du mir den Link sagen?

Ich habe in der Zwischenzeit ein bißchen gegoogelt und habe das hier gefunden:

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II:
Zitat:
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. ....
2. ....
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4. ....
5. ....
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Also ich muss noch mal genau fragen:
Meine Kleine ist 2 Jahre alt, wie weit ist dieser § auf mich anwendbar?

Danke nochmal
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Alt 03.07.2008, 18:58   #4
angel6364
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von Problemkind Beitrag anzeigen
Vielen Dank erstmal an dich für deine Hilfe.
Du sagst es gibt ein Mustervorschlag. Wo finde ich den? Könntest du mir den Link sagen?

Ich habe in der Zwischenzeit ein bißchen gegoogelt und habe das hier gefunden:

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II:


Also ich muss noch mal genau fragen:
Meine Kleine ist 2 Jahre alt, wie weit ist dieser § auf mich anwendbar?

Danke nochmal
Da hast Du genau das Richtige gefunden.
Selbstredend ist dieser Paragraph auf Dich anwendbar.
Geniesse die Zeit mit dem Zwerg - geh keinesfalls mehr alleine zur Arge, knall ihnen bei jedem Termin diesen Paragraphen um die Ohren und fertig.
Das möchte ich mal sehen, wie die Arge die Mutter eines Zweijährigen zwingen will, ihr Kind anderweitig betreuen zu lassen!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 03.07.2008, 19:23   #5
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von Problemkind Beitrag anzeigen
Vielen Dank erstmal an dich für deine Hilfe.
Du sagst es gibt ein Mustervorschlag. Wo finde ich den? Könntest du mir den Link sagen?

...........................
Zunächst, bevor Du Dir die Arbeit machst: Bezugspersonen mit Kindern unter drei Jahren ist Arbeit nicht zumutbar. Du beziehst in diesem Fall zwar die Grundsicherung, mußt aber weder Arbeit suchen noch eine EGV unterschreiben! Wenn Dein Kind zwischen drei und sechs Jahren ist, ist eine Halbtagstätigkeit oder eine stundenweise Beschäftigung (aber nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist) zumutbar.
So gesehen ist es mit Sicherheit rechtswidrig, wenn sie Dich alle drei Monate zum Gespräch einladen - reine Schikane. Am besten fragst Du bei der nächsten Einladung nach der Rechtsgrundlage.


Bekommst Du eigentlich den Mehrbedarfszuschlag, 36 % Deines Regelsatzes, der Dir zusteht, wenn Du mit einem Kind unter sieben Jahren zusammenlebst? Das dürften bei Dir etwa EUR 125.- sein.


Gruß
speedport

Geändert von Speedport (03.07.2008 um 19:40 Uhr).
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Alt 03.07.2008, 19:27   #6
angel6364
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

@Speedport,

was soll sie denn mit einer EGV, wenn sie gar nicht arbeiten gehen muss?
Sie kann zur Zeit weder vermittelt, noch in Maßnahmen oder sonstigen Schrott gezwungen werden!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 03.07.2008, 19:42   #7
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
@Speedport,

was soll sie denn mit einer EGV, wenn sie gar nicht arbeiten gehen muss?
Sie kann zur Zeit weder vermittelt, noch in Maßnahmen oder sonstigen Schrott gezwungen werden!

Viele Grüße,
angel
Wie Du siehst habe ich das inzwischen korrigiert.
War ein bißchen auf dem Schlauch gestanden.

Gruß
speedport
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Alt 03.07.2008, 20:31   #8
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Hallo Leute,

erstmal http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif

Ich hatte schon mühevoll angefangen, das für mich umzutippen, aber ehrlich gesagt, hätte ich wohl noch 3 Tage gebraucht um es auf mich
umzumünzen

Ich bin euch wirklich sehr dankbar für eure Hilfe.

Also, ich gehe da morgen mit Unterstützung hin und werde ihr fragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie mich verpflichten will, die EGV zu unterschreiben. Wahrscheinlich erzählt sie mir dann was, was ich sowie nicht verstehe (verstehen soll?).

Oder wäre es da besser, die EGV einfach nicht unterschrieben zurück zu schicken, mit dem Hinweis, ich würde ja gerne.... aber so ohne rechtliche Grundlage...., sollten Sie mir diese schriftlich zukommen lassen, werde ich natürlich... Bla Bla Bla.....

Ich danke euch, bin ganz befreit ....
Vor ein paar Stunden hatte ich noch ein dickes Problem und jetzt....,
sorry, ich fühle mich grad total happy http://wuerziworld.de/Smilies/par/par37.gif

Danke!
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Alt 03.07.2008, 20:38   #9
angel6364
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Problemkind,

hast Du eine Begleitung auf der Arge?
Wenn nicht, such Dir doch hier eine.
Geh jedenfalls nicht alleine dahin.
Wenn der SB eine EGV abschließen will, berufe Dich auf besagten Paragraphen und frage nach der rechtlichen Grundlage für eine EGV in Deinem Fall.
Das ist aber alles wesentlich leichter, wenn jemand als Beistand dabei ist.
Nicht unterbuttern lassen, das Kücken ist jetzt das Allerwichtigste!!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 03.07.2008, 20:44   #10
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von Problemkind Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

erstmal http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif http://www.fam-dilg.de/images/smilies/anbet.gif

Ich hatte schon mühevoll angefangen, das für mich umzutippen, aber ehrlich gesagt, hätte ich wohl noch 3 Tage gebraucht um es auf mich
umzumünzen

Ich bin euch wirklich sehr dankbar für eure Hilfe.

Also, ich gehe da morgen mit Unterstützung hin und werde ihr fragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie mich verpflichten will, die EGV zu unterschreiben. Wahrscheinlich erzählt sie mir dann was, was ich sowie nicht verstehe (verstehen soll?).

Oder wäre es da besser, die EGV einfach nicht unterschrieben zurück zu schicken, mit dem Hinweis, ich würde ja gerne.... aber so ohne rechtliche Grundlage...., sollten Sie mir diese schriftlich zukommen lassen, werde ich natürlich... Bla Bla Bla.....
Genau das wäre meiner Meinung nach der richtige Weg.

Ich danke euch, bin ganz befreit ....
Vor ein paar Stunden hatte ich noch ein dickes Problem und jetzt....,
sorry, ich fühle mich grad total happy http://wuerziworld.de/Smilies/par/par37.gif

Danke!
Halte uns auf dem Laufenden, viel ERfolg.

Gruß speedport
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Alt 05.07.2008, 10:15
chang
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Alt 05.07.2008, 10:18
chang
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Alt 05.07.2008, 10:23   #11
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Registriert seit: 11.01.2006
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von chang Beitrag anzeigen
was redest du denn für ein blödsinn. sie kann jetzt schon ab drei stunden arbeiten gehen und auch schon halbtags, arbeit ist der frau zuzumuten, sie ist ja gesund und die kinderbetreuung ist gewährleistet.
sollte sie sich weigern, wird sanktioniert. also rate ihr nicht so einen blödsinn.
Erzähl doch bitte keine Märchen. Arbeit mit einem Kind unter drei Jahren ist kein Muss. Ich muss es wissen. Mich hat niemals jemand in der Elternzeit zur Arge bestellt und ich bin schon seit 15 Monaten in Elternzeit.
Sie will auch nicht jahrelang zu Hause bleiben, sondern nur bis das Kind 3 ist und das ist ihr gutes Recht. Dafür gibt es keine Sanktion. Ist gesetzlich ganz klar geregelt, wenn man lesen kann. Im Übrigen ist sie in der Statistik gar nicht arbeitslos geführt.
Sie arbeitet, denn sie betreut ihr Kind mindestens 13h am Tag.
__________________
Bye und lg andine

Geändert von andine (05.07.2008 um 10:31 Uhr).
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Alt 05.07.2008, 10:31   #12
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von chang Beitrag anzeigen
ich wüßte garnicht wo das problem ist. wenn du gerne jahrelang zu hause bleiben möchtest, dann solltest du auch in der lage sein, dich und dein kind zu finanzieren und nicht dem staat damit auf der tasche zu liegen.
eine geschulte person ist sicher eine tagesmutter und diese sind vom jugendamt geschult worden und auf diversen fortbildungen um sich immer weiter zu qualifzieren. von daher brauchst du in der hinsicht keine bedenken haben.
zudem ist dein kind auch alt genug um in betreuung zu gehen, da sie kontakt zu gleichaltrigen kinder haben sollte. keiner wird dir dein kind wegnehmen wollen, aber umso länger du hausfrau spielst umso schlechter werden deine chancen auf dem arbeitsmarkt werden.
von daher solltest du die möglichkeit die dir geboten wird nutzen und dich wieder auf arbeit bewerben.
so richtig scheint das aber nicht wirklich dein anliegen zu sein.

Also mal ehrlich: Das ist doch wohl jedem selbst überlassen. Im Gesetz ist das nun mal (Gott sei Dank!) so geregelt, dass man Kinder unter 3 Jahren nicht abgeben MUSS! Ich selbst hab auch ein fast 2-jähriges Kind und werd mich hüten, es vor dem 3. Geburtstag in fremde Hände zu geben (völlig gleich, welche Qualifizierung die Leute vorweisen).
Damit bin ich aber nicht arbeitsscheu (Dein letzter Satz klingt nach Vorwurf in diese Richtung).
Ein Kind zu erziehen ist Arbeit. Und es ist vielen erstmal wichtiger, als den Staat zu entlasten und die Karriere anzukurbeln.

nucule
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Alt 05.07.2008, 10:48   #13
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Das mein ich aber auch. Es ist erschreckend, dass immer gleich Faulheit vorgeworfen wird. Kein Wunder, wenn die Deutschen keine Kinder mehr wollen. Nicht jeder kann damit leben, dass er sich ständig rechtfertigen soll.
Trotz des Geburtenanstieges 2007 sterben immer noch mehr Menschen als geboren werden.
Ohne Einwanderung wären wir schon ausgestorben. Aber manchmal denke ich, ist vielleicht besser, wenn es keine Deutsche mehr gibt. *sarkasmusaus*
__________________
Bye und lg andine
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Alt 05.07.2008, 11:16   #14
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[quote=chang;272261]
Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
.....................................


was redest du denn für ein blödsinn. sie kann jetzt schon ab drei stunden arbeiten gehen und auch schon halbtags, arbeit ist der frau zuzumuten, sie ist ja gesund und die kinderbetreuung ist gewährleistet.
sollte sie sich weigern, wird sanktioniert. also rate ihr nicht so einen blödsinn.
War es wirklich notwendig, Deine Inkompetenz auch noch durch ein solches Gossenvokabular zu dokumentieren?
Tobe solche Anfälle im Sandkasten aus, hier braucht sie vermutlich niemand.

speedport
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Alt 05.07.2008, 12:03   #15