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kein_lohn_unter10

Eingliederungsvereinbarung

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Alt 22.08.2008, 08:00   #26
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Problemkind Beitrag anzeigen


Nachher geh ich erst mal mit meiner Tochter ins Rathaus zur Beratung der Linken (wieso gibt es hier in Offenbach überhaupt nur diese einzige Beratungshilfe?!)
in der Regel haben die anderen Parteien aufgegeben, bei Hartz IV-, Sozialhilfe-, Grundsicherungsempfängern (noch) Wechsel- und Nichtwählerstimmen bekommen zu können, von Spenden mal ganz abgesehen. Diese anderen Parteien wissen, daß die Hartz IV, etc. beziehenden Stammwähler auch weiterhin die gewohnte Partei wählen,- schon weil sie das immer so taten, schon weil sie sich für ihre Armut, Arbeitslosigkeit allein selbst schämen und verantwortlich machen.

Und andere Institutionen? Nun, die Gewerkschaften, voran ver.di, versuchen schon auch zu beraten.

Kirchliche Ableger (Caritas, Diakonie) sind da gespalten zwischen wirtschaftlichem Zwang und Moral,- sie müssen überall einsparen, und versuchen so selbst, möglichst viele Ein-Euro-Jobber, etc. einzusetzen, und regulären Mitarbeitern die Verträge tunlichst nicht verlängern.

Privaten Beratungsstellen wurden fast überall die öffentlichen Subventionen gestrichen, - und private, sowie gewerbliche Sponsoren werden immer weniger.

Und manche gibt es noch, sogar manche Sozialrichter, die glauben noch daran, daß das wahr ist, was in den Sozialgesetzbüchern auch heute noch drinsteht: Die Pflicht aller Sozialamtsmitarbeiter, fair und zugunsten des Hilfeempfängers zu beraten.


Zitat:
In mir reift der Gedanke es müsste in Offenbach sowas wie ne Selbsthilfegruppe oder sowas geben ...

Nun, vermutlich gibt es sogar welche,- aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wissen nur wenige davon, daß, wo, und wann es sie gibt,- weil diese Gruppen keine Mittel haben, um Flyer zu machen und zu verteilen, -

-und selbst wenn Betroffene trotzdem von einer Gruppe erfahren, dann ist sie oft zu weit weg (mangels Fahrgeld), man/frau kann die Kinder nicht alleine lassen, man könnte ja von Freunden und Bekannten dort, oder auf dem Weg dorthin erkannt werden, die MLPD, die NPD, Scientology oder sonstwer steckt dahinter, etc.
__________________
Heinz
http://www.xing.com/go/invita/7243420
Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
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Alt 22.08.2008, 08:42   #27
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Problemkind
Nachher geh ich erst mal mit meiner Tochter ins Rathaus zur Beratung der Linken (wieso gibt es hier in Offenbach überhaupt nur diese einzige Beratungshilfe?!), denn seit Ihre Kleine 4 Monate alt ist wird sie ja zugepflastert mit Einladungen und Zuweisungen, bestehen bei §10 immer wieder darauf, daß Sie die Kleine bei den Zuweisungen mitnehmen kann, also betreut ist (wollen nicht verstehen, daß sich die Nichtgefähdung des Kindes auf Kinder ÜBER 3 Jahre bezieht).
Kannst Du bei der Beratung in Erfahrung bringen, wie qualifiziert die Betreuung in solchen Maßnahmen ist und ob sie am Ende sogar von AGH Kräften geleistet wird. Rege doch gleich mal eine kleine Anfrage durch die Linke an.

M.E. soll der Betreuungsmarkt gleich mit forciert werden, mit o.g. Vorgehensweise erzeugt man zwangsweise einen künstlichen Bedarf.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 22.08.2008, 09:24   #28
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Kannst Du bei der Beratung in Erfahrung bringen, wie qualifiziert die Betreuung in solchen Maßnahmen ist und ob sie am Ende sogar von AGH Kräften geleistet wird. Rege doch gleich mal eine kleine Anfrage durch die Linke an.

M.E. soll der Betreuungsmarkt gleich mit forciert werden, mit o.g. Vorgehensweise erzeugt man zwangsweise einen künstlichen Bedarf.
Die Befürchtung hab ich auch! Ich werd fragen, so ich muss jetzt los... *renn los*
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Alt 22.08.2008, 12:03   #29
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

... wieder zurück.

Also die Berater dort meinen auch, daß meine Tochter noch nix unterschreiben muss.

Wegen der Kleinen Anfrage, sagten sie, das können sie machen, aber die bis ne Antwort kommt, das dauert.
Ihre Anregung war, meine Tochter soll die Arge nochmal anschreiben, das meine Tochter Aufklärung und Nachweis über die Art und Umfang der Qualifikation der betreuenden Personen verlangt bevor sie eine Entscheidung trifft.
Der Gedanke dahinter: Eine eventuelle Antwort ist schneller zu erwarten als bei einer "Kleinen Anfrage".

Bei meinem Lebensgefährten haben wir nun einen Gegenvorschlag erarbeitert, Widerspruch gegen die Kürzung eingelegt und werden am Montag zum Anwalt wegen der EA zur Kürzung.

Und ich habe am Montag einen Termin bei meinem SB.

Fazit: Im Moment habe die es wohl arg nötig die Zahlen zu schönen

Geändert von Problemkind (22.08.2008 um 12:06 Uhr).
Problemkind ist offline  
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Alt 28.08.2008, 19:05   #30
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Wenn ich das alles lese, rege ich mich auf. ich bin auch so eine Mutter, die der Ansicht ist, dass das Kind/die Kinder vorgehen und eine Erzieherin die Mutter nicht ersetzen kann. Kinder brauchen ihre Wurzeln, und die Mutter sollte so lange als möglich bei den Kindern zuhause bleiben können anstatt sie ganztags abschieben zu müssen. Über was ich mich jedoch am meisten aufrege ist, dass ausgerechnet allein-erziehende Mütter zur Arbeit herangezogen werden. Sollen sie doch erst mal bei denen vielen Arbeitslosen anfangen, die keine Kinde haben.
Christine25 ist offline  
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Alt 13.09.2008, 14:55   #31
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Böse AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Ich schreib einfach hier weiter....

Es gibt immer noch keine Ruhe, jetzt kam erst eine Anhörung zur Absenkung.

Die Antwort auf die Anhörung ist im Anhang. (und da war meine Tochter schon stocksauer)


Und heute kam die 100% Sperre es werden nur noch die Unterkunftskosten bezahlt!

Zitat:
Begründung:
Sie haben sich am 12.08.2008 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, einen Ihnen angebotene Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. (Nicht geweigert, bei jedem Anschreiben hat meine Tochter extra darauf hingewiesen: "Ich weigere mich nicht eine EGV zu unterschreiben, wenn Sie mir eine Rechtsgrundlage benennen, die mich verpflichtet mit einem Kind, dass das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Maßnahmen teilnehmen)

Zur Begründung bzw. Erklärung des Verahltens wurde von Ihnen formal mit einer Interpretation des §10 SGB II dargelegt.

Diese Gründe können jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des §31 Absatz 1 Satz 2 SGB II anerkannt werden.

Sie haben die Ihnen angebotene Eingliederungsvereinbarung vom 03.07.2008 sowie die neue Eingliederungsvereinbarung vom 16.07.2008 in der die von Ihnen unterbreiteten Vorschläge eingebunden wurden nicht unterschrieben. Sie haben dies mit ihrer Interpretation des §10 SGB II formal begründet. Sie wurdem im Schreiben von Frau XY vom 29.07.2008 umfassend über die rechtliche Grundlage informiert. Ihnen wurde mehrfach ausdrücklich erläutert, dass eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen ist. Daraufhin haben Sie uns ein Attest eingereicht vom 10.07.2008, dass Ihre Tochter an psychosomotorischer Unruhe leidet und nur von Ihnen betreut werden kann.
Wir boten Ihnen daraufhin schriftlich eine neue Eingliederungsvereinbarung am 12.08.2008 an, die dies berücksichtigt und eine Beratungsmaßnahme enthält, die keine Fremdbetreuung beeinhaltet. Sie wurden darauf hingewiesen, dass Ihr Kind während der Betreuungsgespräche der Maßnahme (Maßnahme bleibt Maßnahme, ob selbstbetreut oder nicht, oder?)unter Ihrer Aufsicht steht. Sie haben diese Eingliederungsvereinbarung erneut nicht unterschrieben., trotz hinweis darauf, dass es sich bereits auf die 3. angebotene Eingliederungsvereinbarung handelt.
Zur Begründung haben Sie sich erneut auf §10 SGB II berufen.
Die Ziele der Ihnen am 12.08.2008 vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung wurden Ihnen wie folgt deutlich benannt:
1. Organisierung der Kinderbetreuung
2. Konkretisierung der beruflichen Orientierung
3. Herstellen der Ausbildungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4. Integration in Arbeit und Ausbildung
Die Ihnen angebotene Eingliederungsmaßnahme sowie die von Ihnen geforderten Eigenbemühungen sind mim Rahmen des SGB II zumutbar (wie z.B. 10 Bewerbungen pro Monat?). Die von Ihnen angegebenen Gründe können daher nicht als wichtiger Grund angegeben werden.

Die Tatsachen, dass Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, würde eine Verkürzung des Sanktionszeitraums auf sechs Wochen rechtfertigen.

Auf Antrag können Ihnen in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen - insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen - gewährt werden.


Leute, zu Hülf, die spinnen hier in Offenbach
Angehängte Dateien
Dateityp: doc ELO Antwort auf Anhörung.doc (32,5 KB, 22x aufgerufen)
Problemkind ist offline  
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Alt 13.09.2008, 15:22   #32
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zur Begründung bzw. Erklärung des Verahltens wurde von Ihnen formal mit einer Interpretation des §10 SGB II dargelegt.

Diese Gründe können jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des §31 Absatz 1 Satz 2 SGB II anerkannt werden.

Das ist doch ein Witz oder?

Zitat:
§ 31
Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II

--------------------------------------------------------------------------------

Text ab 01.01.2005

(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn

1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,

a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,

b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,

c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder

d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,

2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.

Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.
Elternzeit nach Auffassung der Arge Offenbach ist also plötzlich kein wichtiger Grund. Obwohl gesetzlich festgelegt, dass Arbeit unter 3 Jahren des Kindes unzumutbar ist.

Da hilft nur noch eine Klage über einen Anwalt!
__________________
Bye und lg andine
andine ist offline  
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Alt 13.09.2008, 16:16   #33
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Das ist doch ein Witz oder?



Elternzeit nach Auffassung der Arge Offenbach ist also plötzlich kein wichtiger Grund. Obwohl gesetzlich festgelegt, dass Arbeit unter 3 Jahren des Kindes unzumutbar ist.

Da hilft nur noch eine Klage über einen Anwalt!
In der Antwort zur Anhörung (Anhang) ist §10 extra nochmal zitiert.
Das die SB den §10 nicht verstehen will (kann?) ist ja eine Sache, aber das der SB, der die Sperre geschrieben hat (und somit ja weiß, um was es geht) ins selbe Horn bläst, ist mir einfach unbegreiflich
Was für Leute arbeiten da eigentlich??
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Alt 13.09.2008, 17:20   #34
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Benutzerbild von Eagle
 
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

hier würde ich nun das sozialgericht aufsuchen, eine ea beantragen gegen die arge. entweder machst du das oder lässt es durchn anwalt machen, sollte aber schleunigst passieren.

meine auch gelesen zu haben, sobald man sich diese lebensmittelgutscheine holt, der krankenkassenschutz nicht erlischt sondern fortgezahlt wird.

da wollte eine sberin / ein sb noch sein sanktionskonto vollbekommen
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden!
Eagle ist offline  
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Alt 13.09.2008, 17:33   #35
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Benutzerbild von biddy
 
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von ARGE-Schreiben
Wir boten Ihnen daraufhin schriftlich eine neue Eingliederungsvereinbarung am 12.08.2008 an, die dies berücksichtigt und eine Beratungsmaßnahme enthält, die keine Fremdbetreuung beeinhaltet. Sie wurden darauf hingewiesen, dass Ihr Kind während der Betreuungsgespräche der Maßnahme unter Ihrer Aufsicht steht.
Kannst Du etwas Näheres zu dieser Beratungsmaßnahme sagen?
Hört sich wie etwas an, das ich aus einer Beratungsstelle für erwerbslose Frauen kenne - dort treffen sich regelmäßig junge Frauen mit ihren kleinen Krabbelkindern, führen Beratungsgespräche mit Sozialarbeiterinnen und tauschen sich untereinander aus.

Ich will es bestimmt nicht schön reden, aber es muss sich hier nicht zwingend um eine der unsinnigen, verblödenden, unterfordernden Maßnahmen handeln.
__________________
LG biddy
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Alt 13.09.2008, 17:42   #36
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Wenn ich das alles hier so lese, werde ich tatsächlich sehr nachdenklich.
Ich selbst habe jahrelang auf Kinder verzichtet, damit ich für den Arbeitsmarkt flexibel einsetzbar und für den Arbeitgeber als Bewerber attraktiv erscheine.
Nun hackt man auf jenen herum, die Kinder kriegen und will sie unbedingt in den Erwerb zwängen.
An anderer Stelle hab ich schon mal gelesen, manchen Müttern wurde unterstellt, sie würden sich absichtlich schwängern lassen, um nicht arbeiten zu müssen.
Nach all den Jahren, die ich immer bereitwillig zur Verfügung stand, und meine privaten Wünsche hintan gestellt habe, stelle ich fest: ich werde als Arbeitskraft nicht mehr gebraucht.
Ich würde gerne an Stelle einer Mutter arbeiten gehen, damit diese in Ruhe zuhause bleiben kann und sich um ihr Kind kümmern kann.
Leider vermittelt das Amt mir keine Jobs und auch die Bewerbungen, die ich selbst schreibe, werden immer abgewiesen.
Also sollte ich nun doch mit der Familienplanung anfangen. Kurz vor dem 40. Geburtstag kann man ja noch schwanger werden. Zur Vermittlung ist man schon zu alt. Also lieber alte Mutti als gar nix ...
Wenn mein Kind 10 Jahre alt ist, bin ich schon knapp 50 und in den Wechseljahren und im Oma-Alter.
Was wird hier eigentlich für eine Gesellschaft herangezüchtet?
Hier verschiebt sich das gesamte natürliche Generationen-Gefüge.
Das wird langfristig wieder zum demografischen Bumerang.
Eine Frau, die erst spät Mutter wird, bekommt höchstens 1 oder 2 Kinder. Danach ist biologisch Schluss.
Wollte man nicht die Geburtenquote erhöhen?
__________________
Bin in Zukunft nicht mehr so oft online.
ofra ist offline  
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Alt 13.09.2008, 19:04   #37
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von ofra Beitrag anzeigen
Also sollte ich nun doch mit der Familienplanung anfangen. Kurz vor dem 40. Geburtstag kann man ja noch schwanger werden.
Auch nach dem 40. kann Frau noch schwanger werden.
Ich kann dir nur sagen.
Liebe ofra,
erfülle dir deinen Wunsch, solange es noch geht. Für den heutigen Arbeitsmarkt lohnt es nicht mehr, Opfer zu bringen. Das ist er nicht mehr wert.
__________________
Bye und lg andine
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Alt 13.09.2008, 20:14   #38
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Moin allerseits,

ich sage es schon mehrfach: heir geht es nur um restlose Ausbeutung der Menschen. Bei den schwächsten (Mütter mit Kinder, Langzeitarbeitslose) fangen wir an...

Eine Frau darf sich nicht mehr entscheiden einfach nur Haufrau und Mutter zu sein, ne ne, ab spätestenz drei kommen die Kinder in die Kinderverwahrungsanstalten und dan wird geschuftet, am besten unter 3€/std. ...

Dummerweise Fällt mir da Vernichtung ein ...

Leute wehrt euch. Lest Naomi Klein, die Frau hatt´s kapiert.


Grüße

Familienvater.

@ andine: Dir alles Lieb und Gute, wir haben Dich keineswegs vergessen und denken oft an Dich
__________________
In bestimmten Zyklen macht die Menschheit immer wieder die gleichen Fehler...
Familienvater ist offline  
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Alt 06.10.2008, 13:19   #39
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Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
hier würde ich nun das sozialgericht aufsuchen, eine ea beantragen gegen die arge. entweder machst du das oder lässt es durchn anwalt machen, sollte aber schleunigst passieren.

meine auch gelesen zu haben, sobald man sich diese lebensmittelgutscheine holt, der krankenkassenschutz nicht erlischt sondern fortgezahlt wird.

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Hallo Eagle,
das scheints wohl nicht gewesen zu sein *heul*

Die EA ist beantragt aber noch nicht durch. Nebenbei habe ich noch den Leiter der MainArbeit Offenbach, Herr Schulze-Boeing, angeschrieben
(Versuch das Ganze ohne Anwalt vom Tisch zu bekommen) und ihn gebeten die Sache zu prüfen - Antwort (Auszug)

Zitat:
.... Ich halte Ihre Beschwerde für nicht begründet.
Sie weisen zwar zu Recht auf § 10 SGB II hin, der Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht, zur Bestreitung des Lebensunterhalts Erwerbsarbeit aufzunehmen beschreibt. Dazu gehört auch die Betreuung für ein Kind unter 3 Jahren. Er weiß es also?!
Dennoch ist es unsere Pflicht, mit Ihnen Perspektiven für die Zeit zu erarbeiten, wenn Ihr Kind aus diesem Alter herausgewachsen ist und
ggf. in einer Kindertagesstätte betreut werden kann. Wir müssen vorausschauend arbeiten und auch Ihnen muss klar sein, dass die Integration in Erwerbsarbeit der beste Weg ist, den Lebensunterhalt
zu bestreiten.....
und weiter:
Zitat:
Die Tatsache, dass Sie aktuell nicht verpflichtet sind, Erwerbsarbeit aufzunehmen entbindet Sie nicht von der allgemeinen Pflicht, aktiv an der Überwindung Ihrer Notlage und an der Reduzierung und Beseitigung von Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Dazu kann auch gehören, an Maßnahmen mit diesem Ziel teilzunehmen.
Nööö, ganz unten im §10 steht: (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend. Oder versteh ich hier was nicht richtig?!
und das Beste:
Zitat:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei fortgesetzter Verletzung von Verpflichtungen auf Ihrer Seite auch zu Sanktionen greifen müssen. So genau hat er die Akte gelesen: Die Sperre ging schon vor 2 Wochen raus *grummel*
Ich möchte diesen Menschen am liebsten persönlich anzeigen wegen Unfähigkeit, Frechheit, Ignoranz oder was weiß ich ...
(ich wünscht ich wäre noch klein, dann würd ich ihm einfach einen Baustein an Kopf knallen)

Wie kann der Leiter einer Arge die Gesetzte ungestraft so mit Füssen treten???
Ich bin soo wütend im Moment.

Sorry für mein Gejammere ... aber ich musste das jetzt mal loswerden.
Problemkind ist offline  
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Alt 06.10.2008, 13:22   #40
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: EGV + Zwang zur Tagesmutter? Kind unter 3 Jahre

Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
@Speedport,

was soll sie denn mit einer <