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| Tags: egv, einsichten, eintraege, unzulaessige |
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| | #1 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.955
| Paragraph: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis: § 311002206.03.08 Anliegen: Ist es zulässig, Regelungen zu Meldepflichten und Ortsabwesenheiten in der Eingliederungsvereinbarung festzulegen und Verstöße gegen diese Festlegungen infolgedessen nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b zu sanktionieren? Antwort: Nein, diese Verfahrensweise ist nicht zulässig. Die Tatbestände und Rechtsfolgen zu Meldepflichtsverletzungen sind in § 31 Abs. 2. eigenständig geregelt. Rechtsfolgen wiederholter Pflichtverletzungen nach Absatz 2 regelt § 31 Abs. 3 S. 3 (Minderung um 10%, 20%, 30% usw.). Unerlaubte Ortsabwesenheiten führen nach § 7 Abs. 4a SGB II zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs für die Dauer der Abwesenheit. Die Rechtsfolge ist demnach auch hier eigenständig im Gesetz geregelt. Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldepflichtsverletzungen und Ortsabwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 . S.1 Nr. 1b ersetzt werden. Unzulässige Einträge in der Eingliederungsvereinbarung
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner Geändert von Curt The Cat (26.03.2008 um 23:47 Uhr). |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Zitat: Aber wie erklärt man es seiner/em SB? So dass er es auch versteht? Auf welcher Rechtsgrundlage kann man sich berufen? Gruß Haubold | |
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| | #3 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.955
| Zitat:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 200
| Klappte nicht mit dem Link-setzen. Sorry! Geändert von Dora (03.05.2008 um 00:03 Uhr). |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 2.679
| Zitat:
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 200
| Wollte einen Link auf meinen Beitrag vom 26.03.08 um 10:44 zum Thema "Rechtswidrigkeit von Sanktionen bei EGV per Verwaltungsakt" (oder so ähnlich setzen. Bei Suchfunktion meiner Beiträge - oh, jetzt klappt es!!! http://www.elo-forum.org/eingliederu...tml#post231038 Auf meinen Beitrag direkt führt der Link nur solange ich angemeldet bin. Nachdem ich mich abgemeldet habe kommt mensch beim Anklicken immerhin noch an den Anfang des Themas bzw. der Beitragskette. Geändert von Dora (03.05.2008 um 00:45 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Die WDB Fachinformation scheint wohl z.-zt. nicht erreichbar zu sein. Blinky |
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| | #8 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Zitat:
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| Wie gut, das es die benötigten infos auch hier gibt |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 398
| funktioniert wieder |
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