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| Tags: egv, eigenhaendig, per, post, rueckschein |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Hallo Leute,Ich habe natürlich die Annahme veweigert.Ist das überhaupt gesetzlich die EGV per Post zu schicken?Kann da jetzt was passieren ?Thanks schon malPitt |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Warum hast du denn die annahme verweigert? Soi etwas nimmt man an und schickt unseren ausgearbeiteten Gegenvorschlag zurück. Die Nichtannahme wird jetzt einer Weigerung eine EGV abzuschließen gleichgesetzt. Ich glaube kaum, dass ein Sozialgericht hier noch etwas machen kann. Du weißt ja auch gar nicht, ob dort nicht auch noch ein Meldetermin drinnen war.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.11.2007 Ort: Bayern,Furth i. Wald
Beiträge: 99
| Das kann auch eine Einladung gewesen sein ! Ich laße das immer liegen, bis zum letzten Tag und hole erst dann die Post ab,dann ist der Termin meist schon vorbei !! Sorry,ich wohne auf dem Land !!
__________________ Ich gebe hier nur meine Meinung wieder oder Berichte aus eigenen vielen Erfahrungen !!! Das ist keine Rechtsberatung !! Wer käm Wir sind das VOLK !! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Aua. So wie Martin schon gesagt hat war das ein Eigentor. Wieso hast du die Post nicht einfach angenommen und reingeschaut? Ich kann ja verstehen wenn man via Telefon und E-Mail nicht erreichbar sein möchte. Aber wenn man Leistungen bezieht sollte man schon mintestens auf dem Postweg erreichbar sein. |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Hallo,so schlimm ist es auch nicht, Der Postbote hat mir eine Benachrichtigung imBriefkasten gesteckt das ich die Post noch abholen kann. Werde dann am Montag zur Post gehen.So So mann ist also gezwungen die Post anzunehmen blos weil draufstehtRückschein Eigenhändig ?? Ich muß dort Unterschreiben und ihr wißt dochauch das mann sowas nicht gleich macht.Danke für den Tipp Martin werde es genau so machen.GrußPitt |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Zitat:
Übrigens sagt die Erreichbarkeitsanordnung aus, dass Du posttalisch an jedem Werktag erreichbar sein musst. Die Nichtannahme kann dazu führen, dass Du sogar für die ARGE unerlaubt ortsabwesend warst.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Zitat:
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| | #8 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2008
Beiträge: 33
| Zitat:
postalisch erreichbar sein, ist nichts anderes als jeden tag einmal in den eigenen briefkasten schauen. die annahme annahme verweigern kann auch ein gast der sich zum zeitpunkt der zustellung in der wohnung befunden hat. muss Pitt das ding eben innerhalb der lagerfrist bei der post abholen sobald er kenntnis darüber erlangt. niemand kann gezwungen werden den ganzen tag zu hause zu hocken um den zu verschiedenen zeiten aufkreuzenden postboten anzutreffen. im zweifelsfall hat er sich eben um arbeit bemüht, obwohl die arge nicht zu interessieren hat wo man sich tagsüber aufhält. ausser man hat beim unterschreiben der egv etwas derartiges übersehen. dieser spruch kommt so in etwa von meiner sb(allerdings ohne einschreiben szenario), da ich mich über ihre vorgängerin aufgeregt hab, welche tatsächlich behauptet hat ich müsse ständig für sie zu hause erreichbar sein. Geändert von basti123 (01.03.2008 um 20:42 Uhr). | |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| nö kommt er nicht, wenn die Annahme verweigert wird oder man nicht direkt am nächsten Tag die Post holt. Man kann auch unnötig Dummheiten begeben, die sich vermeiden lassen. Wir geben niemals die Empfehlung, das man den ganzen Tag zu Hause sitzt. Aber die Annhame verweigern (der Briefträger muss normalerweise einen Vermekr darüber machen). Zitat:
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| | #10 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Zitat:
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| | #11 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2008
Beiträge: 33
| meinst du damit die angesprochene aussage meiner sb? der kam auf jeden fall so wie beschrieben von ihr, lediglich ohne das hier beschriebene einschreiben szenario, hab ich aber dazu geschrieben. insbesondere gemeint war damit: Zitat:
Zitat:
"selbstverständlich müssen sie sich nicht den ganzen tag in ihrer whg aufhalten. schliesslich haben sie auch anderweitige verpflichtungen, suchen potentielle arbeitgeber auf und haben einen haushalt zu führen." wenn mich das drumherum mit der arge langsam ankotzt, habe ich mit meiner jetzigen sb ein relativ entspanntes verhältnis, auch nach einigen verfehlungen von mir hat sich das nicht wirklich verändert. zum glück, wenn ich das von anderen hier so lese. wenn man das so auslegt, kann die arge zurecht auch davon ausgehen das du an weiteren leistungen nicht interessiert bist und die annahme deshalb verweigert hast. einschreiben mit rückschein sind bereits die antwort auf das problem das viele schreiben nie angekommen sind. Geändert von basti123 (01.03.2008 um 21:33 Uhr). | ||
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| | #12 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| was machst Du gerade? Mal nur so gefragt. Habe weder Lust noch die Zeit mich über Haarspaltereien zu diskutieren. Du solltest unsere Haltung genaustens kennen. Also müssen wir uns nicht darüber unterhalten und uns etwas unterstellen lassen, was uns völlig fern ist. Man kann den Samstagabend auch irgendwie anders verbringen. Zitat:
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2008
Beiträge: 33
| na dann entschuldige bitte das ich versuche mich am forum zu beteiligen. ich habe rein rechtlich kaum erfahrung bei etlichen argedingen und versuche nur wiederzugeben wie ich es (auch in anderen zusammenhängen) kenne/erlebt habe. |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Mensch Jungs bleibt Cool,ich bin mit 58 Jahren schon ein alter Knacker seit 4 Jahren arbeitslos undwerde jetzt von der sch... Arge ge...... Ich hätte gern ein neuen Job..aber ich kriege immer nur Absagen.und die Arge ...FORDERN und FO(Ö]RDERN wass muß mann sich noch allesgefallen lassen ??MIR STINKT ES ...... Geändert von Curt The Cat (02.03.2008 um 18:31 Uhr). Grund: Bitte die Forenregeln beachten....#12 |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| An die Absagen musst du dich eh gewöhnen in deinem Alter. Ich mit meinen 31 Jahren bekomme auch nur Absagen. Wenn du da zu lange drüber nachdenkst wirst du krank (psychisch). Nebenbei kannst du dich auch noch darauf einstellen dass immer nur gefordert wird. Wenn man das mal akzeptiert hat ist das Leben mit H4 gleich viel angenehmer. Geändert von Hartziger (03.03.2008 um 10:39 Uhr). |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Hallo habe heute die Post abgeholt. EGV nach § 15 Abs.1 Satz 1 6 Zweites Buch SGB 2 . Ersatz der EGV per Verwaltungsakt . Eine EGV zwischen Ihnen und dem og. bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistung ist nicht zustande gekommen. (habe zur SB gesagt das sie die Egv ausdrucken soll weil ich es mitnehmen würde zur Überprüfung bei der VDK. Hatte nächsten Tag einen Termin dort.) Sie meinte nein ich schicke die dann halt mit der Post. . Zeitraum Leistung und Unterstützung,die Sie zur Eingliederung in Arbeit vom Träger der Grundsicherung erhalten. *Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen(VV) du die ARGE,sofern offene Stellen Vorhanden. *Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen (UBV) nach Maßgabe des § 46 SGB III nach vorherigen gesonderten Antrag. *Angebot von Leistungen z r Aufnahme einer Versicherungspflichtigen Arbeit (sog.Mobilitäts- hilfen) nach vorherigen gesonderten Antrag. *Gewährung von Ortsabwesenheit möglich (bis zu 21 Kalendertagen-KT- unter Fortzahlung der Regelleistung usw. *Vormerken für eine geeignete Maßnahme der Aktiven Arbeitsmarktpolitik. Meine EGL Bemühungen die ich zu Dokumentieren habe. *Einhalten der vereinbarten Kontaktdichte (Termin eigeninitiativ vereinbaren.) *3 Bewerbungen monatlich schriftlich . *Arbeitsunsunfähigkeit usw. *Teilnahme an den vorgeschlagenen Maßnahmen. * Bei Abruch einer Bildungsmaßnahme Schadensersatz 30 % usw. *Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Tagen mit den Arbeitgeber in Verbindung zu setzen usw. *Bei einer Arbeit auf 4oo Euro Basis handelt sich grundsätzlich um eine zumutbare Arbeit . Bevor diese gekündigt oder abgelehnt wird ,ist mit der Arge abzusprechen ob hierfür triftige Gründe vorhanden sind oder nicht.Sollten keine triftigen Gründe vorliegen oder ohne vorherige Absprache ein solches Arbeitsverhältnis eigenständig gelöst oder nicht angetreten werden,treten anhängige Rechtsfolgen wegen Aufgabe oder Nichtaufnahme einer Zumutbaren Arbeit in Kraft Rechtsfolgebelehrung Widerspruch 4 Wochen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Was meint Ihr? das mit der Jobsuche mache ich ja sowieso. Aber das hier habe ich jetzt förmlich auf das Auge gedrückt bekommen. Ohne Absprache ohne Proviling Gruß Pastor |