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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 05.03.2008, 20:22   #26
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.956
Standard



Weiter so!
__________________
Gruß
vagabund
.................................................. ..................................
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06


Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
vagabund ist offline  
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Alt 05.03.2008, 20:23   #27
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
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Habe ich vergessen
Spezial Thank`s
an Vagabunt ,Martin und Mambo.
Pitt ist offline  
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Alt 06.03.2008, 03:41   #28
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
Standard

Zitat:
Zitat von vagabund Beitrag anzeigen


Weiter so!
@ pitt ebenfalls mein !

... und @vagabund :
__________________
Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
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Alt 14.03.2008, 16:49   #29
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
Standard Post ist da

Hallo Leute,
heute habe ich Post von der Arge bekommen.


Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruches ist, dass sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt eine rechtliche Beschwer ergibt (§ 54-SGG). Der angefochtene Bescheid enthält keine Beschwer,entfaltet auch keine unmittelbare Rechtwirkung nach außen. Somit kann der Widerspruch kein Erfolg haben.


Was jetzt ?
Soll ich die GSG9 rufen das die mal dort aufräumt ?
Anwalt ? Reicht da auch die VDK wo ich schon lange Mitglied bin ??
Güße
Pitt
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Alt 14.03.2008, 17:02   #30
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.186
Standard

Hier gibts doch genug Threads wie man gegen eine EGV per Verwaltungsakt vorgeht....
münchnerkindl ist offline  
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Alt 14.03.2008, 17:12   #31
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
Standard

Zitat:
Zitat von Pitt Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
heute habe ich Post von der Arge bekommen.


Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruches ist, dass sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt eine rechtliche Beschwer ergibt (§ 54-SGG). Der angefochtene Bescheid enthält keine Beschwer,entfaltet auch keine unmittelbare Rechtwirkung nach außen. Somit kann der Widerspruch kein Erfolg haben.


Was jetzt ?
Soll ich die GSG9 rufen das die mal dort aufräumt ?
Anwalt ? Reicht da auch die VDK wo ich schon lange Mitglied bin ??
Güße
Pitt
Gegen was hast du denn Widerspruch eingelegt. Gegen die EGV als Verwaltungsakt?
Dann solltest Du klagen und zwar, dass die per Verwaltungsakt erlassenen Verpflichtungen der EGV rechtswidrig sind. Wenn Du Mitglied im VDK bist, nimm dir anwaltschaftliche Hilfe. Wenn der Anwalt nicht so recht weiß, dann soll er sich bei uns melden
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 14.03.2008, 17:42   #32
Tinkalla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Pitt Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
heute habe ich Post von der Arge bekommen.


Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruches ist, dass sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt eine rechtliche Beschwer ergibt (§ 54-SGG). Der angefochtene Bescheid enthält keine Beschwer,entfaltet auch keine unmittelbare Rechtwirkung nach außen. Somit kann der Widerspruch kein Erfolg haben.


Was jetzt ?
Soll ich die GSG9 rufen das die mal dort aufräumt ?
Anwalt ? Reicht da auch die VDK wo ich schon lange Mitglied bin ??
Güße
Pitt
Na, das ist ja lustig [ironie off]
Natürlich enthält der angefochtene Bescheid eine Beschwer, denn, wenn ich aus Deinem Post, indem Du die EGV eingestellt hast, folgendes
Zitat:
Eine EGV zwischen Ihnen und dem og. bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistung ist nicht zustande gekommen.



(habe zur SB gesagt das sie die Egv ausdrucken soll weil ich es mitnehmen würde zur Überprüfung
bei der VDK. Hatte nächsten Tag einen Termin dort.) Sie meinte nein ich schicke die dann halt mit der Post.
lese, hast Du noch nicht einmal die Gelegenheit gehabt, die EGV in Ruhe durchzulesen, vielweniger ist eine Verhandlungsphase auch nur im Ansatz vorhanden gewesen.
Und somit MUSS der Widerspruch Erfolg haben.
 
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Alt 14.03.2008, 20:00   #33
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Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
Standard

Ja Martin,
ich werde klagen...Ich kann und will das nicht so schlucken.
Genau wie Du es sagst werde ich vorgehen.

Hallo Münchchnerkindl,
hier gibt es echt viel zu lesen aber ich surf noch mit Modem und das dauert und kostet..
Habe Nachsicht.
Ich sag auch Großvesier zu dir
Pitt ist offline  
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Alt 16.08.2008, 12:02   #34
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Benutzerbild von kridlon
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
Standard AW: EGV per Post mit Rückschein Eigenhändig

Zitat:
Zitat von Pitt Beitrag anzeigen
Ja Martin,
ich werde klagen...Ich kann und will das nicht so schlucken.
Genau wie Du es sagst werde ich vorgehen.

Hallo Münchchnerkindl,
hier gibt es echt viel zu lesen aber ich surf noch mit Modem und das dauert und kostet..
Habe Nachsicht.
Ich sag auch Großvesier zu dir
Jo, wenn Klage, wende Dich an mich. wenns mit dem VDK nicht klappt.
Kenne gute Anwältin an Deinem Wohnort.
Zu PC: Schon überlegt auf Flatrate umzusteigen. Ist heutzutage billig.
Keine Netzwerkarte? Kann ich Dir auch helfen.
Gruß
Kridlon
kridlon ist offline  
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Alt 16.08.2008, 16:19   #35
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Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hagal
 
Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
Standard AW: EGV per Post mit Rückschein Eigenhändig

Es gibt zumindest einen konkreten Punkt in der EGV per VA, in dem dein Jobcenter versucht, einen höchstrichterlichen Spruch gesetzwidrig zu unterlaufen:

- Bewerbung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Vermittlungsvorschlags

Bei Zustellung solcher Briefe werden 3 Tage angesetzt, und es gibt einen Richterspruch (BSG, BArG), der besagt, dass 7 Tage Frist einzuräumen sind zur Vorbereitung einer Bewerbung, da man sich informieren müsse, Zeit zum Prüfen des Angebots haben müsse u.a.

Nur mal so zur Info...
Sicher gibts da noch mehr zu bemängeln.
__________________
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Hagal ist offline  
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Alt 29.08.2008, 18:49   #36
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
Standard AW: EGV per Post mit Rückschein Eigenhändig

Hi Leute,
über die VDK habe ich heute am 29.8.08 ein schreiben erhalten, das die
ARGE den Verwaltungsakt vom 28.02.08 für eine nicht zustandene gekommende EGV erlassen worden ist,wird aufgehoben.


Habe ich gewonnen ???

hi hi
Pitt ist offline  
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Alt 30.08.2008, 09:00   #37
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Speedport
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
Standard AW: EGV per Post mit Rückschein Eigenhändig

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
nö kommt er nicht, wenn die Annahme verweigert wird oder man nicht direkt am nächsten Tag die Post holt. .................................................. ...............
Die Liegefrist für Einschreiben war früher 14 Tage, jetzt sind es, soviel ich weiß, sieben Tage. Innerhalb dieser Zeit muß die Post abgeholt werden oder sie geht zurück an den Absender (postalisch nicht erreichbar).

Man kann also nach taktischen Gesichtspunkten selbst entscheiden, wann man die Post erhält. So kann man die ARGE schön ausbremsen, wenn sie extra kurze Termine anordnet.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
Speedport ist offline  
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