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| Tags: egv, eigenhaendig, per, post, rueckschein |
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| | #26 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Weiter so!
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Habe ich vergessen Spezial Thank`s an Vagabunt ,Martin und Mambo. |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
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__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #29 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Hallo Leute, heute habe ich Post von der Arge bekommen. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Begründung: Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruches ist, dass sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt eine rechtliche Beschwer ergibt (§ 54-SGG). Der angefochtene Bescheid enthält keine Beschwer,entfaltet auch keine unmittelbare Rechtwirkung nach außen. Somit kann der Widerspruch kein Erfolg haben. Was jetzt ? Soll ich die GSG9 rufen das die mal dort aufräumt ? Anwalt ? Reicht da auch die VDK wo ich schon lange Mitglied bin ?? Güße Pitt |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.186
| Hier gibts doch genug Threads wie man gegen eine EGV per Verwaltungsakt vorgeht.... |
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| | #31 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Zitat:
Dann solltest Du klagen und zwar, dass die per Verwaltungsakt erlassenen Verpflichtungen der EGV rechtswidrig sind. Wenn Du Mitglied im VDK bist, nimm dir anwaltschaftliche Hilfe. Wenn der Anwalt nicht so recht weiß, dann soll er sich bei uns melden
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #32 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Natürlich enthält der angefochtene Bescheid eine Beschwer, denn, wenn ich aus Deinem Post, indem Du die EGV eingestellt hast, folgendes Zitat:
Und somit MUSS der Widerspruch Erfolg haben. | ||
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| | #33 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Ja Martin, ich werde klagen...Ich kann und will das nicht so schlucken. Genau wie Du es sagst werde ich vorgehen. Hallo Münchchnerkindl, hier gibt es echt viel zu lesen aber ich surf noch mit Modem und das dauert und kostet.. Habe Nachsicht. Ich sag auch Großvesier zu dir |
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| | #34 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
| Zitat:
Kenne gute Anwältin an Deinem Wohnort. Zu PC: Schon überlegt auf Flatrate umzusteigen. Ist heutzutage billig. Keine Netzwerkarte? Kann ich Dir auch helfen. Gruß Kridlon | |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 257
| Es gibt zumindest einen konkreten Punkt in der EGV per VA, in dem dein Jobcenter versucht, einen höchstrichterlichen Spruch gesetzwidrig zu unterlaufen: - Bewerbung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Vermittlungsvorschlags Bei Zustellung solcher Briefe werden 3 Tage angesetzt, und es gibt einen Richterspruch (BSG, BArG), der besagt, dass 7 Tage Frist einzuräumen sind zur Vorbereitung einer Bewerbung, da man sich informieren müsse, Zeit zum Prüfen des Angebots haben müsse u.a. Nur mal so zur Info... Sicher gibts da noch mehr zu bemängeln.
__________________ Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 46
| Hi Leute, über die VDK habe ich heute am 29.8.08 ein schreiben erhalten, das die ARGE den Verwaltungsakt vom 28.02.08 für eine nicht zustandene gekommende EGV erlassen worden ist,wird aufgehoben. Habe ich gewonnen ??? hi hi |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 617
| Zitat:
Man kann also nach taktischen Gesichtspunkten selbst entscheiden, wann man die Post erhält. So kann man die ARGE schön ausbremsen, wenn sie extra kurze Termine anordnet.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 29.08.2008 19:34 | |
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