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Eingliederungsvereinbarung

Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbahrung?; in Forum: Information; Hallo Forums-Mitglieder, kann ich gegen eine Eingliederungsvereinbarung oder gegen ein entsprechendes Angebot auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen? Und hätte ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass die ...
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Alt 14.01.2008, 13:26   #1
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Beiträge: 16
Standard Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbahrung?

Hallo Forums-Mitglieder,

kann ich gegen eine Eingliederungsvereinbarung oder gegen ein entsprechendes Angebot auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen? Und hätte ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass die Vereinbarung vorerst nicht wirksam ist?

Danke im Voraus und beste Grüße.

Ultimax
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Alt 14.01.2008, 13:32   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.017
Standard

Gegen die EGV kannst Du keinen Widerspruch einlegen, da sie kein Verwaltungsakt ist, Du kannst aber daran mitarbeiten und Vorschläge vorlegen was darin erscheinen sollte
Arania ist offline  
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Alt 14.01.2008, 18:16   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
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Beiträge: 1.956
Standard

Du kannst an der Gestaltung der EGV mit eigenen Vorschlägen mitarbeiten und Passagen, die dir nicht gefallen, herausnehmen lassen.

Den Vorschlag der ARGE (EGV) kannst du, bevor du sie unterschreibst, prüfen lassen (Rechtsanwalt oder unabhängige Sozialberatungsstelle, auch hier über PN).

Unterschreibst du nicht, kann die ARGE sanktionieren, dagegen kannst du Widerspruch einlegen, da das insofern rechtswidrig ist, als die ARGe die EGV als Verwaltungsakt erlassen kann.
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Gruß
vagabund
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Alt 14.01.2008, 19:15   #4
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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und nutze unseren Mustertext
http://www.elo-forum.org/eingliederu...e-zur-egv.html
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Martin

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Alt 14.01.2008, 21:33   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
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Es ist schon viel über die Eingliederungsvereinbarung geschrieben worden. Das Forum ist voll und andere Foren auch. Der einzig erfolgversprechende Weg ist hier bereits dargestellt. Die EGV mit nach Hause nehmen und konkrete, hieb- und stichfeste Vorschläge, Gegenargumente einarbeiten, dass den Bütteln die Ohren schlackern. Es muss aber alles Hand und Fuß haben. Entweder sie nehmen an, was bei den entsprechenden Formulierungen nicht zu erwarten ist, oder sie geben auf (siehe dazu die Hamburger Rechtsanwältin Heide Flügge, ARGE Zeiten-arge Seiten). Dann wird die EGV als VA erlassen.
Dr. Albrecht Brühl und Dr. Albert Hofmann wiesen darauf bereits in ihrem Ratgeber bei der Einführung von Hartz IV hin. Inzwischen ist die einhellige Rechtsauffassung der SG, dass dann nicht sanktioniert werden darf. Zum anderen steht der Rechtsweg mit Widerspruch und Anfechtungsklage offen.
Während gegen eine "freiwillig" unterschriebene EGV später nur mit Feststellungsklage, § 55 SGG, u.U. vorgegangen werden kann.
Zum anderen bringt die EGV als VA mit sich, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet, das betrifft dann auch mit der EGV erfasste Maßnahmen.
Hier ein kleiner Ausschitt entsprechender Urteile:

LSG NRW, L 20 B 169/07 AS ER, Beschluss vom 24.09.2007 - Widerspruch gegen VA entfaltet aufschiebende Wirkung

SG Dortmund, Beschluss vom 18.09.2007, Az.: S 28 AS 361/07 ER

LSG Niedersachsen-Bremen, L 8 AS 605/06 ER, 31.07.2007 - keine Sanktion wenn die EGV durch VA in Kraft gesetzt wird

VG Bremen, S3 V 1192/07, 30.05.07

SG Hamburg, Bescheid vom 26.02.2007, Az. S 58 AS 1523/06 - Der Widerspruch des Leistungsempfängers gegen verpflichtenden Verwaltungsakt zur Teilnahme an einem Bewerbungstraining hat aufschiebende Wirkung

LSG Baden- Wuerttemberg L 13 AS 4160/06 ER-B vom 22.01.2007

LSG NRW, L 9 B 87/06 AS ER vom 29.09.2006

etc.
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Alt 23.01.2008, 13:03   #6
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
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Was haben die betroffenen Menschen bisher gelernt. Immer noch werden die rechtswidrigen Vorlagen von vielen einfach unterschrieben.
Bereits im Dezember 2004 hat Henry Lohner (henry_hl) bei LabourNet.de dazu Stellung bezogen.
Heute haben wir Januar 2008.

Sand ins Getriebe? - Überlegungen zum Umgang mit Eingliederungsvereinbarungen von Henry Lohner

Also, immer und immer wieder aufklären.
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Alt 04.02.2008, 15:40   #7
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Beiträge: 16
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liebe mitstreiter
-------------------------

es ist sehr erfreulich, dass die sozialgerichte (wie mambo auflistet) bei EGV per VA sanktionen nun grundsätzlich ausschliessen.

ich kann eine weitere diesbezügliche erfolgsgeschichte hinzufügen:

SG München, Beschluss vom 6.11.2007, Az.: S 53 AS 1954/07 ER

meine EGV mit vielen "horrorpunkten" hatte ich hier im forum geschildert. unter anderem sollte mir folgendes abverlangt werden:

- teilnahme des persönlichen ansprechpartners an bewerbungs- und
vorstellungsgesprächen für 1-eurojobs.
-bei vorstellungsgesprächen den unbedingten willen zur aufnahme
einer jeden zumutbaren tätigkeit gegenüber dem arbeitgeber zum
ausdruck bringen
- [...] dabei hat der leistungsempfänger in diesen
bewerbungsunterlagen seine schriftliche darstellung des bisherigen
beruflichen werdegangs und den dabei erworbenen qualifikationen
allein auf die anforderungen der beworbenen stelle zu richten. ein
eindruck bei der beworbenen firma einer überqualifizierung des
leistungsempfängers ist somit zu unterlassen
-lohnforderung gegenüber dem eventuell künftigen arbeitgeber
maxmal in höhe des für diesen geltenden tariflohnes. sofern dieser
an keinen tarif gebunden ist, wird das angebot des eventuell
künftigen arbeitgebers angenommen
-ortsabwesenheit von mehr als 1 tag beim pap genehmigen lassen

da weder auf meine forderungen nach einem profiling, nach berufsfeldberatungen oder auf meine schriftliche kritik an den punkten in der EGV eingegangen wurde, habe ich eine "gegendarstellung" verfasst und nach dem erlass der EGV per VA vor dem sozialgericht sehr erfolgreich gegen den sofortigen vollzug der EGV geklagt:

es wurde nicht nur der sofortvollzug ausführlichst und differenziert verworfen, die sanktionierbarkeit wie gesagt abgelehnt, sondern nebenbei die rechtmässigkeit der o.g. "horrorpunkte" rechtlich stark angezweifelt, obwohl dies lt. gericht eigentlich gar nicht gegenstand des verfahrens war.
diese massive kritik am jobcenter/arge unterstützte lt. gericht noch die rechtliche wirkung zugunsten der von mir verlangten aufschiebenden wirkung.
insgesamt hat sich das sg auf 10 seiten über die vielfältige unfähigkeit der arge, eine formal korrekte EGV zu erlassen, ausgelassen.
ein genuss, dies zu lesen! auf wunsch stelle ich das urteil ins forum.
und: eine aufforderung, sich zu wehren und dabei die tipps aus dem forum zu beachten!!!

danke an alle, die mir mut gemacht haben :-)
der kampf geht weiter,
holz50
holz50 ist offline  
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Alt 04.02.2008, 17:52   #8
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Beiträge: 1.072
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Das muss veröffentlicht werden. Auch bei Tacheles und beim SozialTicker.
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Alt 04.02.2008, 18:08   #9
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
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Lass uns bitte mal den Beschluss zukommen. Anonymisieren können wir den dann selbst.
Geht per Scan oder Fax
Zitat:
Zitat von holz50 Beitrag anzeigen
liebe mitstreiter
-------------------------

es ist sehr erfreulich, dass die sozialgerichte (wie mambo auflistet) bei EGV per VA sanktionen nun grundsätzlich ausschliessen.

ich kann eine weitere diesbezügliche erfolgsgeschichte hinzufügen:

SG München, Beschluss vom 6.11.2007, Az.: S 53 AS 1954/07 ER

meine EGV mit vielen "horrorpunkten" hatte ich hier im forum geschildert. unter anderem sollte mir folgendes abverlangt werden:

- teilnahme des persönlichen ansprechpartners an bewerbungs- und
vorstellungsgesprächen für 1-eurojobs.
-bei vorstellungsgesprächen den unbedingten willen zur aufnahme
einer jeden zumutbaren tätigkeit gegenüber dem arbeitgeber zum
ausdruck bringen
- [...] dabei hat der leistungsempfänger in diesen
bewerbungsunterlagen seine schriftliche darstellung des bisherigen
beruflichen werdegangs und den dabei erworbenen qualifikationen
allein auf die anforderungen der beworbenen stelle zu richten. ein
eindruck bei der beworbenen firma einer überqualifizierung des
leistungsempfängers ist somit zu unterlassen
-lohnforderung gegenüber dem eventuell künftigen arbeitgeber
maxmal in höhe des für diesen geltenden tariflohnes. sofern dieser
an keinen tarif gebunden ist, wird das angebot des eventuell
künftigen arbeitgebers angenommen
-ortsabwesenheit von mehr als 1 tag beim pap genehmigen lassen

da weder auf meine forderungen nach einem profiling, nach berufsfeldberatungen oder auf meine schriftliche kritik an den punkten in der EGV eingegangen wurde, habe ich eine "gegendarstellung" verfasst und nach dem erlass der EGV per VA vor dem sozialgericht sehr erfolgreich gegen den sofortigen vollzug der EGV geklagt:

es wurde nicht nur der sofortvollzug ausführlichst und differenziert verworfen, die sanktionierbarkeit wie gesagt abgelehnt, sondern nebenbei die rechtmässigkeit der o.g. "horrorpunkte" rechtlich stark angezweifelt, obwohl dies lt. gericht eigentlich gar nicht gegenstand des verfahrens war.
diese massive kritik am jobcenter/arge unterstützte lt. gericht noch die rechtliche wirkung zugunsten der von mir verlangten aufschiebenden wirkung.
insgesamt hat sich das sg auf 10 seiten über die vielfältige unfähigkeit der arge, eine formal korrekte EGV zu erlassen, ausgelassen.
ein genuss, dies zu lesen! auf wunsch stelle ich das urteil ins forum.
und: eine aufforderung, sich zu wehren und dabei die tipps aus dem forum zu beachten!!!

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Alt 04.02.2008, 20:05   #10
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
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Zitat:
Zitat von holz50 Beitrag anzeigen
...... auf wunsch stelle ich das urteil ins forum.
......
Ich bitte darum....



__________________
Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
Curt The Cat
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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
WIDERSTAND!!!

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Alt 05.02.2008, 18:49   #11
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Auszug:

Zitat:
Ich hab nichts zu verbergen. Hab 30 Jahre gearbeitet, ne Lehre und Bundeswehr gemacht. Hab einen 1 € Job abgearbeitet(...)
Und... nichts dazugelernt und absolut nichts verstanden.

Ist aber auch kein Wunder, wenn einer neben einem Kind auch noch ne Lehre groß zog.
Leere, das wäre das richtige Wort.
Da muss sogar ich mehr als schmunzeln.
Mambo ist offline  
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Alt 05.02.2008, 18:52   #12
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
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@ Mambo....


Hartz4 funktioniert, wie man an lupe sieht
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Alt 05.02.2008, 19:14   #13
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Habe da noch was übersehen, der hat ja auch noch Autos am Mast gekauft.
Der meint bestimmt seine Matrosen am Mast.
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Alt 05.02.2008, 20:17   #14
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Auszug:


Und... nichts dazugelernt und absolut nichts verstanden.

Ist aber auch kein Wunder, wenn einer neben einem Kind auch noch ne Lehre groß zog.
Leere, das wäre das richtige Wort.
Da muss sogar ich mehr als schmunzeln.
Da scheint die Sonne noch um die Erde zu kreisen

Gruß, Anselm
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Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
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Alt 05.02.2008, 20:38   #15
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Benutzerbild von vagabund
 
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Zitat:
Zitat von lupe
@ vagabund, ja Du hast wahrlich wohl auch nichts richtiges geleistet
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Alt 05.02.2008, 20:44   #16
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Nein, Du lächerlicher Zeitgenosse, das was Du hier verzapfst ist Schwachsinn. Ich vermute Du bist Deutscher. Deshalb erst mal die deutsche Sprache lernen. Dann können wir uns weiterunterhalten.
So bringt das ganze nichts.
Deshalb Ende.
Mambo ist offline  
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Alt 05.02.2008, 20:45   #17
Redaktion
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