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Eingliederungsvereinbarung

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Alt 13.01.2008, 21:30   #1
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
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Standard EGV, Vertragsfreiheit, Verhältnismäßigkeit

Sozialgericht Dortmund - S 28 AS 361/07 ER v. 18.09.07


Zitat:
In § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a SGB II ist normiert, dass der monatliche Regelsatz des § 20 Abs. 2 SGB II um 30 % abgesenkt wird, wenn der Leistungsempfänger sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese Regelung ist im Zuge der gebotenen verfassungskonformen Auslegung dahin zu verstehen, dass sie nur eingreift, wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht durch Verwaltungsakt umgesetzt worden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 8 AS 605/06 ER). Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung gem. §§ 15 Abs. 1 Satz 6, 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB II stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar. Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 605/06 ER) an, dass dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Quelle: Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank
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Geändert von vagabund (13.01.2008 um 21:32 Uhr).
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