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Ein Euro Job / Mini Job

Brauche einen Rat zum 1 euro job; in Forum: Information; ...
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Alt 24.01.2008, 16:23   #1
Tcp
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Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Köln
Beiträge: 2
Standard Brauche einen Rat zum 1 euro job

Hallo liebe Community,

Es geht um folgendes, ich soll einen 1 euro job annehmen deren wöchentliche Arbeitstzeit 38/5 bis 40 stunden betragen. 7 Tage woche, und 2 tage zum ausgleich.
zuzüglich am wochende Arbeiten wenns es sein muss.
Ist dies zulässig ??
Im Internet find ich nur beiträge wo steht das die arbeitszeit 15-20 oder allerhöchtens 30 Stunden betragen darf oder soll.
Ich bekamm letze woche den üblichen standert Brief von der ARGE
"Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen."

Also ab dort hin und ein kurzes Profiling gemacht.
Anschließend muste ich eine Egv unterschreiben, da ich sonst mit Sanktionen zu rechnen hätte.
Die Frau von der Arge gab mir eine Adresse wo ich mich doch bitte zu melden hätte.
Ja, es handelt sich um einen 1 € Job (AGHs) bei der KGAB in Köln.
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH.

Also bin ich heute morgen dort hin und konnte zwichen verschiedenen Rubriken wählen.
Reinigungs & Dienstleistungen
Spielplatz Service
Garten & Landschaftsbau
und Sekretäriat.

Für mich kam nur das erste in frage......Dienstleistung
Es wurde dann erläutert das es 38/5 bis zu 40 Stunden in der Woche sind, und 2 mal im Monat auch am wochenende zu Arbeiten sei.
Das kann doch nicht angehen,oder
Beim Thema Fahrtkosten stellten die sich sofort Quer.
Was kann oder soll ich jetzt machen, es ist ja nicht so, das ich keine lust zu arbeiten hätte, aber 40 Stunden in einer AGH.
die mehraufwands endschädigung beträgt 1,30 €

Hier noch ein Artikel, genau so ist es gestern abgelaufen
http://keas.wordpress.com/2008/01/07/kgab-rekrutiert-1-euro-jobber/
Die nennen das Warensicherheitsgewerbe, und die 1-Euro-Jobber sollen auf dem Dach der Philharmonie den Platz von Leuten befreien.
Ich frage mich jetzt, ob es nicht sinnvoller wäre das ich einen 400 euro job mache, wo der staat sogar noch geld von mir bekommt.
Zum ersten sind es wesentlich weniger stunden.
Zum zweiten ich wäre wieder im 1ten arbeitsmarkt, oder sehe ich das falsch.
Kann ich den 1 € job nicht anehmen und stattdesen einen 400 € job machen??
Muss morgen nochmal dorthin zu einem 3 bewerbungsgesprach.

vielen Dank für eure antworten

Geändert von Tcp (24.01.2008 um 16:28 Uhr).
Tcp ist offline  
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Alt 24.01.2008, 16:29   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
Standard

wende dich bitte an die KEAS in Köln. Die helfen dir da wunderbar raus. Schicke mir mal per PN Deine Tel. Nr (bitte kein Handy) dann werde ich dir ein Ansprechpartner dort nennen.
Zitat:
Zitat von Tcp Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,

Es geht um folgendes, ich soll einen 1 euro job annehmen deren wöchentliche Arbeitstzeit 38/5 bis 40 stunden betragen.
zuzüglich am wochende Arbeiten wenns es sein muss.
Ist dies zulässig ??
Im Internet find ich nur beiträge wo steht das die arbeitszeit 15-20 oder allerhöchtens 30 Stunden betragen darf oder soll.
Ich bekamm letze woche den üblichen standert Brief von der ARGE
"Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen."

Also ab dort hin und ein kurzes Profiling gemacht.
Anschließend muste ich eine Egv unterschreiben, da ich sonst mit Sanktionen zu rechnen hätte.
Die Frau von der Arge gab mir eine Adresse wo ich mich doch bitte zu melden hätte.
Ja, es handelt sich um einen 1 € Job (AGHs) bei der KGAB in Köln.
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH.

Also bin ich heute morgen dort hin und konnte zwichen verschiedenen Rubriken wählen.
Reinigungs & Dienstleistungen
Spielplatz Service
Garten & Landschaftsbau
und Sekretäriat.

Für mich kam nur das erste in frage......Dienstleistung
Es wurde dann erläutert das es 38/5 bis zu 40 Stunden in der Woche sind, und 2 mal im Monat auch am wochenende zu Arbeiten sei.
Das kann doch nicht angehen,oder
Beim Thema Fahrtkosten stellten die sich sofort Quer.
Was kann oder soll ich jetzt machen, es ist ja nicht so, das ich keine lust zu arbeiten hätte, aber 40 Stunden in einer AGH.
die mehraufwands endschädigung beträgt 1,30 €

Hier noch ein Artikel, genau so ist es gestern abgelaufen
http://keas.wordpress.com/2008/01/07/kgab-rekrutiert-1-euro-jobber/
Die nennen das Warensicherheitsgewerbe, und die 1-Euro-Jobber sollen auf dem Dach der Philharmonie den Platz von Leuten befreien.
Ich frage mich jetzt, ob es nicht sinnvoller wäre das ich einen 400 euro job mache, wo der staat sogar noch geld von mir bekommt.
Zum ersten sind es wesentlich weniger stunden.
Zum zweiten ich wäre wieder im 1ten arbeitsmarkt, oder sehe ich das falsch.
Kann ich den 1 € job nicht anehmen und stattdesen einen 400 € job machen??
Muss morgen nochmal dorthin zu einem 3 bewerbungsgesprach.

vielen Dank für eure antworten
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 24.01.2008, 18:36   #3
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 983
Standard Die KEAs e.V. in Köln

Ich mache mal etwas Reklame für die KEAs.

An alle hilfebedürftigen und auch interessierten Kölner, lasst euch dort sehen (gilt auch für die Umgebung von Köln).

Mit der U-Bahn (Straßenbahn) bis Kalk-Kapelle (Köln-Kalk) fahren. Dort aussteigen. Wenn ihr vor dem Bezirksrathaus in Blickrichtung steht, ist es die kleine Straße links in Richtung Markt. Die Straße entlanggehen. Mitten drinn auf der linken Seite bei dem kleinen freien Platz ist dann das Büro von Gemeinsam gegen Sozialraub (GgS) und dem Ratsherrn der Linken, Claus Ludwig. Dort findet ihr auch die KEAs. Montagmorgen ist dort ab 10:00 Uhr immer gemeinsames Frühstück. Ich glaube so gegen 15:30 sind dann alle wichtigen Leute dort anwesend. Ein Besuch lohnt sich. Organisiert euch - denn Allein machen sie dich ein (Ton Steine Scherben, Rio Reiser und R.P.S. Lanrue, 1971).

GgS und Ratsmitglied Ludwig haben in Kalk ein Büro eröffnet. Steprathstr. 11, 51103 Köln. U-Bahn Kalk-Kapelle. Telefon: 0221-3559151

Gemeinsam gegen Sozialraub

Kölner Erwerbslose in Aktion
Mambo ist offline  
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Alt 27.02.2008, 22:16   #4
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Benutzerbild von schnucki6464
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: sachsen-anhalt
Beiträge: 6
Standard 1€ Job

Guten Abend alle zusammen.Ich bin neu hier und hab auch ein paar Fragen und Probleme,vielleicht kann mir ja einer helfen.
Ich hab auch Post von der KOBA für einen 1€ Job bekommen wo ich im Alten-und Pflegebereich arbeiten müßte.Im Anschreiben stand eine wöchentliche Arbeitzeit von höchstens 20 Std drin aber heute beim Vorstellungsgespräch hab ich erfahren das es 30 wären und ich auch an den Wochenenden arbeiten müßte.Ist sowas eigentlich zulässig?Es ist doch so schon eine Zumutung für das Geld arbeiten zu gehen und dann auch noch am Wochenende?
Kann mir vielleicht jemand sagen ob mir Fahrgeld oder Bekleidungsgeld zusteht?Ich müßte jeden Tag mit dem Auto ins Nachbardorf fahren und bräuchte für den Job extra Sachen,die ich mir kaufen müßte.


Mein nächstes Anliegen wäre:Meine Tochter(die noch bei mir wohnt)hat seit November letzten Jahres in Holland Arbeit.Was kann sie bei der Koba für Anträge stellen bzw was kann sie an Unterstützung erwarten?


LG
schnucki6464 ist offline  
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Alt 28.02.2008, 08:58   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.433
Standard Ein Euro

Zitat:
Zitat von schnucki6464 Beitrag anzeigen
Guten Abend alle zusammen.Ich bin neu hier und hab auch ein paar Fragen und Probleme,vielleicht kann mir ja einer helfen.
Ich hab auch Post von der KOBA für einen 1€ Job bekommen wo ich im Alten-und Pflegebereich arbeiten müßte.Im Anschreiben stand eine wöchentliche Arbeitzeit von höchstens 20 Std drin aber heute beim Vorstellungsgespräch hab ich erfahren das es 30 wären und ich auch an den Wochenenden arbeiten müßte.Ist sowas eigentlich zulässig?Es ist doch so schon eine Zumutung für das Geld arbeiten zu gehen und dann auch noch am Wochenende?

20,-Std und Ende !

Kann mir vielleicht jemand sagen ob mir Fahrgeld oder Bekleidungsgeld zusteht?Ich müßte jeden Tag mit dem Auto ins Nachbardorf fahren und bräuchte für den Job extra Sachen,die ich mir kaufen müßte.

Einfach beantragen,bei Ablehnung hast Du Verweigerungsgrund.

Mein nächstes Anliegen wäre:Meine Tochter(die noch bei mir wohnt)hat seit November letzten Jahres in Holland Arbeit.Was kann sie bei der Koba für Anträge stellen bzw was kann sie an Unterstützung erwarten?

Je nach Alter der Tochter ist der Job hinfällig,weil Kind hat immer Vorrang !

LG
wolliohne
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 28.02.2008, 11:58
BobbyII
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Alt 28.02.2008, 14:18   #6
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Ort: Franggn
Beiträge: 1.755
Standard

Zitat:
Zitat von BobbyII Beitrag anzeigen
40h sind eindeutig zuviel, 25h sind die Regel.
Bei WE-Arbeit muß Ausgleich an anderen Tagen möglich sein, grundsätzlich aber zulässig.
Bei den Fahrtkosten können die sich nicht querstellen, die stehen dir zu - andererseits schreibst du doch, dass du 1,30€/h bekommst. Unsere Sachbearbeiter sagen, Fahrtkosten oder Spezialklamotten zum Beispiel sind schließlich der Mehraufwand, weil man diese Kosten ohne den 1€ nicht hätte und genau dafür wäre die Entschädigung zu verwenden.

Wie muss man sich das vorstellen, wenn vom Dach den Platz von Leuten befreit? Wasserwerfer? ;-)
In der "Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten" steht u. a. drin.

Zitat:
(3) Ausgestaltung / Höhe / Dauer
· Mit der Maßnahmekostenpauschale wird der tatsächlich entstandene Aufwand für die Maßnahmedurchführung (z.B. Personal- und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Aufwand) ganz oder teilweise abgedeckt.

· Die Förderpauschale wird nur für die Dauer der zeitlich zu begrenzenden Maßnahme gewährt.

· Kosten für Sozialintegrative Maßnahmen gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) sind als von der Kommune zu erbringende Leistungen kein Bestandteil der Maßnahmekostenpauschale.
(Seite 14)

und

Zitat:
11) Arbeitskleidung
Gegebenenfalls erforderliche Arbeitskleidung (z.B. „Blaumann“, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Regenkleidung) sollte der Träger zur Verfügung stellen. Die Aufwendungen hierfür sollten Bestandteil der Maßnahmekostenpauschale sein.
(Seite 15)

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...shilfe-AHG.pdf

hat sich seit 2007 schon wieder was geändert?
Sancho ist offline  
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Alt 28.02.2008, 18:06
BobbyII
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Alt 02.03.2008, 19:21   #7
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Da ich ab Morgen in einem Alten-und Pflegeheim arbeiten muß brauch ich als "Extrasachen" weiße Turnschuhe,weiße Hose sowie weiße T-Shirts.Ich hatte letzte Woche bei der KOBA einen Antrag für Bekleidungsgeld und einen für Fahrgeld gestellt,die beide abgelehnt wurden.Von der besagten Einrichtung bekomme ich auch keine Bekleidung gestellt,was heißen soll das ich die Klamotten selber besorgen und bezahlen muß.


Wie sagt man so schön...außer Spesen nix gewesen................
schnucki6464 ist offline  
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Alt 02.03.2008, 19:57   #8
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Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von BobbyII Beitrag anzeigen
Wenn wir Absatz (3) betrachten, heißt das also, daß es passieren kann, daß die MAE die Kosten nicht einmal deckt, wegen Formulierung "teilweise", oder hab ich das falsch verstanden?
hoppla, nicht mißverstehen:
Die Maßnahmenpauschale, das sind die bis zu 500 EUR/Monat, die der Betrieb kriegt, der den Ein-Euro-Job beschäftigt.
Und davon muß der dann das in dem Absatz 3 aufgelistete zahlen, und eigentlich auch die Fahrtkosten, die Mehraufwandsentschädigung ist dazu da, um den Mehraufwand (vorwiegend Verpflegungsmehraufwand) durch den Job zu decken, UND es ist durchaus gewollt, daß davon ein Teil beim Ein-Euro-Job zur persönlichen, freien Verwendung verbleibt, DAMIT der Ein-Euro-Job ein kleines DANKE dafür erhält, daß er den Job macht.

Heinz
__________________
Heinz
http://www.xing.com/go/invita/7243420
Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist gerade online  
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Alt 03.03.2008, 23:50   #9
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Sooo hab heute meinen ersten Tag geschafft und hab mal wieder ein paar Fragen an euch.Die Arbeit ist zwar nicht körperlich schwer aber es reibt doch ganz schön an den Nerven und an der Psyche.Was muß oder soll ich machen wenn ich die Maßnahme nicht durchhalte?

Mit mir hat heute noch eine andere Kollegin angefangen,die aus dem selben Ort und auch bei der selben KOBA wie ich ist.Sie hat den gleichen Vertrag erhalten den ich vorher hatte,sprich:bis zu 6 Stunden täglich aber nicht mehr als 20 Stunden die Woche.Sie wollte 30 Stunden machen damit sich die ganze Fahrerei lohnt aber man hat ihr nahe gelegt nur 20 Std zu machen da sie auch nicht mehr bezahlt bekommt.Mein alter Vertrag hingegen wurde auf 30 Stunden geändert.Wieviel darf man denn noch bei einem 1€ Job arbeiten?

LG
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Alt 04.03.2008, 10:50   #10
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Zitat:
Zitat von schnucki6464 Beitrag anzeigen
Die Arbeit ist zwar nicht körperlich schwer aber es reibt doch ganz schön an den Nerven und an der Psyche.Was muß oder soll ich machen wenn ich die Maßnahme nicht durchhalte?
Geh zum Hausarzt oder zum Psychologen und hole eine AU.

Aber pass auf, mit der AU kannst du auch ganz den Ein-Euro-Job los sein und du muß unter Umständen mit den Konsequenzen leben können...
Hartziger ist gerade online  
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Alt 04.03.2008, 12:30   #11
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Zitat:
Zitat von schnucki6464 Beitrag anzeigen
Sooo hab heute meinen ersten Tag geschafft und hab mal wieder ein paar Fragen an euch.Die Arbeit ist zwar nicht körperlich schwer aber es reibt doch ganz schön an den Nerven und an der Psyche.Was muß oder soll ich machen wenn ich die Maßnahme nicht durchhalte?

Mit mir hat heute noch eine andere Kollegin angefangen,die aus dem selben Ort und auch bei der selben KOBA wie ich ist.Sie hat den gleichen Vertrag erhalten den ich vorher hatte,sprich:bis zu 6 Stunden täglich aber nicht mehr als 20 Stunden die Woche.Sie wollte 30 Stunden machen damit sich die ganze Fahrerei lohnt aber man hat ihr nahe gelegt nur 20 Std zu machen da sie auch nicht mehr bezahlt bekommt.Mein alter Vertrag hingegen wurde auf 30 Stunden geändert.Wieviel darf man denn noch bei einem 1€ Job arbeiten?

LG
Teile dem Maßnahmeträger mit, dass du ihm wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden zur Verfügung stehst. Ebenso die Arbeitszeiten, zu denen du arbeiten kannst (von ... bis ...). Darin ist keine Weigerung zu sehen, eine Arbeitsgelegenheit abzuleisten. Du brauchst schließlich auch noch Zeit zur Arbeitsuche, und die Arbeitszeit bei Arbeitsgelegenheiten ist im Umfang nicht gesetzlich geregelt. Auch soll die Dauer von Arbeitsgelegenheiten sechs Monate nicht überschreiten.
hellucifer ist offline  
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Alt 04.03.2008, 12:46
BobbyII
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Alt 04.03.2008, 13:20   #12
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Hi,

warum sollte jemand mehr als nötig in einem bescheidenen Ein-Euro-Job arbeiten wollen?

Die Urteile auf LSG-Ebene geben schon eine Obergrenze von 30 Stunden die Woche vor.

Gruß
Susann
Susann ist gerade online  
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Alt 14.03.2008, 13:14   #13
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Hallo liebe Community,

Es geht um folgendes, ich soll einen 1 euro job annehmen deren wöchentliche Arbeitstzeit 38/5 bis 40 stunden betragen. 7 Tage woche, und 2 tage zum ausgleich.
zuzüglich am wochende Arbeiten wenns es sein muss.
Ist dies zulässig ??
Im Internet find ich nur beiträge wo steht das die arbeitszeit 15-20 oder allerhöchtens 30 Stunden betragen darf oder soll.
Ich bekamm letze woche den üblichen standert Brief von der ARGE
"Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen."

Also ab dort hin und ein kurzes Profiling gemacht.
Anschließend muste ich eine Egv unterschreiben, da ich sonst mit Sanktionen zu rechnen hätte.
Die Frau von der Arge gab mir eine Adresse wo ich mich doch bitte zu melden hätte.
Ja, es handelt sich um einen 1 € Job (AGHs) bei der KGAB in Köln.
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH.

Also bin ich heute morgen dort hin und konnte zwichen verschiedenen Rubriken wählen.
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Für mich kam nur das erste in frage......Dienstleistung
Es wurde dann erläutert das es 38/5 bis zu 40 Stunden in der Woche sind, und 2 mal im Monat auch am wochenende zu Arbeiten sei.
Das kann doch nicht angehen,oder
Beim Thema Fahrtkosten stellten die sich sofort Quer.
Was kann oder soll ich jetzt machen, es ist ja nicht so, das ich keine lust zu arbeiten hätte, aber 40 Stunden in einer AGH.
die mehraufwands endschädigung beträgt 1,30 €

Hier noch ein Artikel, genau so ist es gestern abgelaufen
http://keas.wordpress.com/2008/01/07/kgab-rekrutiert-1-euro-jobber/
Die nennen das Warensicherheitsgewerbe, und die 1-Euro-Jobber sollen auf dem Dach der Philharmonie den Platz von Leuten befreien.
Ich frage mich jetzt, ob es nicht sinnvoller wäre das ich einen 400 euro job mache, wo der staat sogar noch geld von mir bekommt.
Zum ersten sind es wesentlich weniger stunden.
Zum zweiten ich wäre wieder im 1ten arbeitsmarkt, oder sehe ich das falsch.
Kann ich den 1 € job nicht anehmen und stattdesen einen 400 € job machen??
Muss morgen nochmal dorthin zu einem 3 bewerbungsgesprach.

vielen Dank für eure antworten
Hallo Community,

Hier ist nun mein erfahrungsbericht zum 1€ Job und der Keas.

Habe mich mit meinem Problem an die Keas gewand und war ganz erstaunt über die schnelle Hilfe.
Ich konnte mithilfe der Keas diesen 1 € job erfolgreich abwenden. Ganze 10 mitglieder der Kea haben sich bereit erklärt mit mir als bestand zur Arge zu gehn.

Zur Story

Am Montag morgen habe ich mit 10 gleichgesinnten der Kea die Arge aufgesucht, um mit meiner zuständigen Bearbeiterin zu sprechen.
Nun leichter als getan, die frau von der Arge wollte perdu nicht mit mir sprechen und verlangte einen Termin zu vereinbaren. Da dies für mich nicht möglich war, da ich den Job am nächsten Tag hätte antreten müssen blieben wir natürlich standhaft.
Nach 10 minuten hin und her verwiess uns die frau aus ihrem Büro das wir vorerst nicht verlassen haben. Nach einiger Zeit kam auch schon das Sicherheits-Personal der Arge.
Mit dem Mann vom Sichherheits-Personal konnte man sich dann so einigen, das wenn wir das Büro verlassen, er sich in der lage sähe die Teamleitung zu holen, die derzeit in einer besprechung sei.

Jetzt kommt der oberhammer.

Nachdem wir das Büro verlassen haben, hat die frau von der Arge sofort ihre Tür versperrt, so das es keine möglichkeit mehr gab mit ihr zu sprechen. Nach 10 minuten warten im Flur kamen 10 voll uniformierte Beamte der Polizei. Die liebe Frau von der Arge hat wohl in der zwichenzeit die Polizei informiert, die aber wiederum nichts machen konnte, da wir das büro ja verlassen hatten und zog wieder ab.
Wiederum 10 miuten später kam nun endlich die Teamleitung und ich konnte mein anliegen vorlegen. Es ging auch ziehmlich schnell.
Nach etwa 5 minuten war das mit dem 1 € Job dank der Keas erledigt.
Nun mache ich im mom eine Tm die 4 Wochen geht.
Also leute wehrt euch, unterschreibt niemals eine Egv sofort und lasst sie erstmal prüfen. Nimmt immer einen beistand mit.

einen Sonnigen Gruß Tcp
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Alt 14.03.2008, 14:28   #14
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Beiträge: 1.755
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Zitat:
Zitat von Susann Beitrag anzeigen
Hi,

warum sollte jemand mehr als nötig in einem bescheidenen Ein-Euro-Job arbeiten wollen?

Die Urteile auf LSG-Ebene geben schon eine Obergrenze von 30 Stunden die Woche vor.

Gruß
Susann

Weil es immernoch genügend "Blöde" gibt, die wirklich glauben, das sie bei Mehrarbeit usw. eher übernommen werden.
Sancho ist offline  
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Alt 14.03.2008, 15:00   #15
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Standard

Zitat:
Zitat von BobbyII Beitrag anzeigen
Wenn es ums "dürfen" geht, 168Stunden in der Woche, das wird auch sehr gern angenommen. Abgerechnet werden aber maximal 25.
Meinst Du vielleicht 168 Stunden/ Monat?
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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