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SG Aachen S20 SO 53/05 ER; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Zitat: Zitat von Martin Behrsing Sozialgericht Aachen S 20 SO 53/05 ER 14.06.2005 Die hiervon abweichende Auffassung des Antragsgegners (und des Kreis Aachen) ist angesichts des eindeutigen Wortlauts in §§ ...
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Alt 29.06.2005, 15:25   #1
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Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 984
Standard Re: Übernahme von Stromkostenrückständen SG Aachen S 20 SO 5

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
Sozialgericht Aachen
S 20 SO 53/05 ER
14.06.2005

Die hiervon abweichende Auffassung des Antragsgegners (und des Kreis Aachen) ist angesichts des eindeutigen Wortlauts in §§ 21 SGB XII, 5 Abs. 2 SGB II gänzlich unverständlich; der Antragsgegner muss sich fragen lassen, wie er es mit Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (" ...die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.") hält. Die Hinweise des Kreises Aachen vom 21.04.2005 an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden lassen diesbezüglich ein eigenartiges Verhältnis zur Anwendung und Umsetzung gesetzlicher Vorschriften erkennen.
__________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

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Alt 29.06.2005, 15:34   #2
bschlimme
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Auch sei es den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft möglich, einen Gaskocher mit Gasflasche anzuschaffen, um die Versorgung mit warmen Essen und gegebenenfalls warmen Wasser sicherzustellen.
Sind die eigentlich geisteskrank?
 
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Alt 29.06.2005, 15:39   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.397
Standard

Zitat:
Zitat von bschlimme
Zitat:
Auch sei es den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft möglich, einen Gaskocher mit Gasflasche anzuschaffen, um die Versorgung mit warmen Essen und gegebenenfalls warmen Wasser sicherzustellen.
Sind die eigentlich geisteskrank?

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker :| :twisted: :lol:
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 29.06.2005, 15:51   #4
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Eigentlich müßte man diesen Arge Mitarbeiter anzeigen. Ein solcher Vorschlag ist eine Straftat. Da der Vorschlag die öffentliche Sicherheit gefährdet. Man muss sich das mal vorstellen, was passieren kann, wenn jemand mit einem Gaskocher und einer Gasflasche in der Wohunung hantiert. Bei einem solchen Experiment kann mal schnell die Hütte in die Luft fliegen und unschuldige Hausbewohner in den Tod reissen.

Mit wird Angst und Bange, wenn ich lese, was für Pfeiffen sich in der Arge tummeln.
 
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Alt 29.06.2005, 19:08   #5
n / a
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard gewollt???

Hi ,
vielleich ist das ja so gewollt , dass der sich und die anderen in die Luft jagt. :dampf:

Die können denen dann keine Arbeit mehr machen und fallen aus der Arbeitslosenstatistik raus. :P :P :P

So hat er mehr Zeit zum :pause: !!!!

Jeder könnte ja Arbeitslos werden.
Die Chancen dazu sind so gut wie noch nie !!! :kotz: :kotz: :kotz:

Gruss
Rüdiger
 
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Alt 30.06.2005, 19:26   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Mondorf
Beiträge: 57
Standard

hi

ich weis garnicht was ihr wollt

bei des verwaltung gilt:
sparen koste es was es wolle

wenn man 1€ sparen kann
und dafür 3€ ausgeben muss
ist das ein vertrettbare weg

alles zum wohle des volkes
merke arbeitslose sind kein volk

wombel
Wombel ist offline  
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