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Alt 14.06.2006, 12:07   #1
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Registriert seit: 29.05.2006
Ort: Dortmund
Beiträge: 62
Standard Hartz IV: Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuch

Zitat:
Hartz IV: Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuch

14.06.2006 Wenn das Arbeitsamt bei Empfängern von Arbeitslosengeld II einen Hausbesuch machen will, reicht dafür ein vager Verdacht auf Missbrauch nicht aus. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschieden.

Die Richter gaben damit der Klage einer 64-jährigen Frau Recht, die einen Hausbesuch von Behördenvertretern abgelehnt hatte. Die Stadt hatte deshalb den Antrag der Frau auf Arbeitslosengeld II abgelehnt. Die Richter begründeten den Beschluss damit, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut sei.

Deshalb müssten ALG-II-Bezieher Hausbesuche der Arbeitsagentur oder der Stadt nur unter zwei Voraussetzungen gestatten: wenn die Behörden berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen können und wenn ein Hausbesuch geeignet ist, diese berechtigten Zweifel aufzuklären (LSG Hessen: Az. L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06).
Quelle: http://www.forium.de/1,25884/Hartz_I...yes&archiv=yes
__________________
«Wenn wir die Regierung abhalten können,
unter dem Vorwand der Sorge für das Volk
die Arbeit des Volkes zu vergeuden,
dann wird das Volk glücklich sein.»

Thomas Jefferson
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Alt 14.06.2006, 13:46   #2
Nov
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.06.2006
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 336
Standard

Habe heute Morgen einen Bekannten getroffen der hat seine EV unterschrieben!

Inhaltlich steht da drin
:shock:

" Ger Leistungsempfänger erklärt sich bereit den Leistungsträger und seinen Außendienstmitarbeiten auch ohne vorheriger Ankündigung zutritt zu seinen Räumen zu gestatten ! "

Ist die ARGE Stormarn " Stelle Ahrensburg "
Nov ist offline  
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